Bestandsklauseln und Abänderungsverbote: Der Schutz zweckgebundener Gelder in der späthellenistischen und kaiser¬zeitlichen Polis

Autor/innen

  • Kaja Harter Uibopuu Österreichische Akademie der Wissenschaften

DOI:

https://doi.org/10.15661/tyche.2013.028.06

Schlagworte:

griechische Epigraphik, griechisches Recht, Verfassungsgeschichte, Griechische Polis, Antike Stiftungen, Bestandsklauseln

Abstract

Beschlüsse der griechischen Volks- oder Ratsversammlungen sowie anderer städtischer Gremien wurden seit dem 5. Jh. v. Chr. regelmäßig durch Bestandsklauseln vor einer Aufhebung oder Abänderung geschützt. Der vorliegende Beitrag zur späthellenistischen und römischen Polis widmet sich diesen Verboten im Bereich der städtischen Finanzverwaltung, wo sie eingesetzt werden, um zweckgebundene Gelder vor missbräuchlicher Verwendung zu bewahren. Diese Maßnahme konnte sowohl für reguläre Budgetposten als auch für Stiftungen angewandt werden, die durch die Polis verwaltet wurden. 

Autor/innen-Biografie

Kaja Harter Uibopuu, Österreichische Akademie der Wissenschaften

Institut für Kulturgeschichte der Antike
Abteilung Documenta Antiqua
Postgasse 7
1010 Wien, Österreich
kaja.harter@oeaw.ac.at

Veröffentlicht

2014-10-31

Ausgabe

Rubrik

Artikel