ADNOTATIONES EPIGRAPHICAE VI


<Adn. Tyche>



45.–46. Olivier GENGLER und Markus RESEL

Im Rahmen einer Studie zum defensor civitatis (griechisch: σύνδικος oder ἔκδικος) ist einer der Autoren der vorliegendenadnotationes auf das epigraphische Dossier zu den σύνδικοι in der provincia Arabia aufmerksam geworden[1]. Als Dorfmagistrate können diese nicht als Äquiva­lente der valentinianischen defensores civitatis angesehen werden und sind wohl auch nicht mit den σύνδικοι und ἔκδικοι, wie sie seit der konstantinischen Zeit in Ägypten fassbar werden, vergleichbar. Sie gehören vielmehr in die spezifische administrative und politische Landschaft der spätantiken Provinz Arabia, die sich in erster Linie durch ihre dörflich geprägten Ver­waltungsstrukturen auszeichnet[2]. Die zahlreichen Inschriften, die hauptsächlich für die Zeit vom 3. bis 5. Jh. n. Chr. und für die Landschaften des Hauran Informationen zur Dorf­administration liefern, verdienen eine neue Untersuchung[3].

45. Wadd. 2239: Eine Bauinschrift aus Bosana

W. H. Waddington, der diese aus dem Jahr 365/6 n. Chr. stammende Bauinschrift selbst in der Nähe einer Quelle südlich von Bosana (das moderne Bousân) gesehen hat[4], edierte den Text wie folgt:

Die Struktur dieser Art Bauinschriften ist immer — mit kleinen Variationen — dieselbe: Die Namen der verantwortlichen Bauherren (seltener der Name des verantwortlichen Bauherrn) im Genitiv, abhängig von einem Ausdruck, der ihre Rolle mehr oder weniger exakt definiert (hier: ἐκ προνοίας καὶ σπουδῆς), gefolgt von der Bezeichnung des Gebäudes und einem Verb im Passiv (oft ἐκτίσθη oder ᾠκοδομήθη/οἰκοδομήθη, hier ἐθεμελιώθη καὶ ἀνενεώθη). Am Ende steht regelmäßig eine Datierung.

In Bosana wurden die Bauarbeiten häufig von einem σύνδικος und zwei weiteren Beauf­tragten, welchen das Adjektiv πιστός (fast immer im Gen. Pl. πιστῶν) nachgestellt ist, über­nommen. Die Syntax legt nahe, dass sich πιστός nur auf die beiden zuletzt genannten Personen bezieht, die ansonsten keine Titel tragen[5]. Ihre Bezeichnung ist wohl mit „Vertrauensmann“ zu übersetzen [6]. Über ihre Funktion(en) ist nur wenig bekannt. W. K. Prentice sah in ihnen eine reguläre Einrichtung der Lokalverwaltung[7], H. I. MacAdam eher Träger der dörflichen Exekutivgewalt und dauerhaft bestellte Amtsträger[8]. Für diese Hypothese könnte sprechen, dass die πιστοί häufig ohne weitere Amtsträger erscheinen und zumindest in diesen Fällen die höchste Verwaltungsebene eines Dorfes repräsentiert haben könnten[9]. A. H. M. Jones hingegen konnte keine wesentlichen Unterschiede zu den ebenfalls mit dem öffentlichen Bauwesen im Hauran befassten προνοηταί (im Sinne von Vertretern spezieller Gremien für spezifische Bau­vorhaben) erkennen[10]. Letztlich ist diese Frage auf Basis der Bauinschriften wohl nicht zu entscheiden, zumal aus den Texten selbst kaum mehr herausgelesen werden kann, als die Ver­antwortung für ein bestimmtes Bauvorhaben, die ad hoc in die Hände eines Komitees gelegt wurde[11].

Da in Bosana der σύνδικος regelmäßig mit zwei πιστοί erscheint[12], fällt auf, dass dies in unserer Inschrift, so wie Waddington sie ediert hat, nicht der Fall wäre, da nur eine Person nach dem σύνδικος genannt wird. Der Gen. Pl. πιστῶν müsste somit auch auf den σύνδικος bezogen werden, so man keinen Fehler des Schreibers unterstellen möchte. Träfe dies zu, dann könnte πιστός aber wohl kaum als Amtstitel aufgefasst werden. A. H. M. Jones hat daher bereits 1931 aufgrund ähnlicher Überlegungen die Ergänzung von Waddington in Frage gestellt und ver­mutet, dass auch hier zwei Namen nach dem σύνδικος zu ergänzen sein könnten. Er schlägt daher die Lesung καὶ ̣ ̣ ου κ[αι ̣ ̣ ̣ ]ου πιστῶν vor, bei der allerdings nur wenig Platz für die Ergänzung der beiden Namen verbleiben würde[13]. Außerdem entspricht dieser Vorschlag nicht ganz den auf dem Faksimile von Waddington sichtbaren Buchstaben. Möglich wäre eher die Lesung καὶ ΔΟΥΚ[ ̣̣ ̣ καὶ ̣ ̣ ]ου πιστῶν. Das Faksimile erlaubt aber noch eine weitere Verbesserung, da dieses zeigt, dass auf dem Stein noch zwei zusätzliche Buchstaben (Φ und Ο) auf dem rechten Schwalbenschwanz der tabula ansata stehen, die zur Zeile 2 des Textes ge­hören könnten. Diese beiden Buchstaben wurden bisher ignoriert. Ergänzt man den bekannten Text um sie, ergibt sich folgende Lesung:

Z. 2–3 καὶ [Λ]ουκ[ιλιαν]οῦ πιστῶν Waddington; καὶ ̣ ̣ ου κ[αι ̣ ̣ ̣ ]ου πιστῶν Jones, Urbanization (o. Anm. 10) 272 Anm. 2; καὶ ΔΟ/ΦΟ|Υ κ[αὶ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣]ου πιστῶν Gengler (cf. fac simile).

Z. 4 ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ ̣ εταξυτων? Waddington; ̣ ̣ ̣ ̣ [μ]εταξὺ τῶν Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 339; viell. [Βοσανηνῶ]ν̣ μ̣εταξὺ τῶν Gengler.

In den Z. 2–3 und 6–7 wurde die Silbentrennung nicht respektiert. Die Z. 8–11 (B) sind in den linken Schwalbenschwanz der tabula eingeschrieben, die drei letzten Buchstaben (Z. 12–13) stehen außerhalb des Rahmens. Laut Waddington war die linke Seite der Inschrift nur schwer lesbar [14]. Diese Beobachtung bezieht sich offensichtlich besonders auf den Hauptteil der tabula und erklärt die Lücken in den Z. 3–5. Die Z. 2 dehnt sich rechts bis in den Schwalben­schwanz aus. Der Steinmetz hat offensichtlich bevorzugt auf einer vorbereiteten und geglätte­ten Fläche geschrieben. Erst ganz am Ende des Textes, als ihm keine andere Wahl mehr blieb, hat er die drei noch fehlenden Buchstaben der Datierung (Z. 12–13) auf dem vermutlich rohen Stein hinzugefügt. Wahrscheinlich hat er die Datierung deswegen links des Textes gesetzt, weil er den rechten Schwalbenschwanz bereits für die Z. 2 benutzt hatte.

Für einzelne Zeilen wurde immer wieder der Raum außerhalb des eigentlichen Rahmens verwendet, wenn es an Platz fehlte, den gewünschten Text unterzubringen, besonders am Ende eines Textes. Es gibt dafür einige weitere Beispiele aus dem Hauran — auch aus Bosana selbst [15]. In einer Inschrift wurde die Zeile in der Mitte der tabula über den eigentlichen Rahmen hinaus geschrieben, vermutlich da es hier möglich war, ohne Unterbrechung die ganze Breite der vorbereiteten Oberfläche zu verwenden [16]. Mitunter gehen aber auch andere Zeilen über den Rahmen hinaus, insbesondere wenn es sich um Epigramme handelt, die möglichst im korrekten Versmaß dargestellt werden sollten[17].

Im Fall von Wadd. 2239, 2–3 handelt es sich allerdings eher um eine Korrektur. Der Stein­metz sprang vermutlich beim Abschreiben seiner Vorlage direkt vom ersten zum zweiten Ο und hat somit ΔΟ|Υ καὶ κτλ. geschrieben, dann aber die zwei fehlenden Buchstaben im rechten Schwalbenschwanz ergänzt, nachdem er seinen Fehler bemerkt hatte. Eine vergleichbare Korrektur ist in einer Inschrift aus Ormân zu beobachten, die Dunand gesehen und ediert hat. Hier wurde ein Patronym im rechten Schwalbenschwanz einer tabula ansata nachträglich hinzugefügt[18]. Ähnliches gilt vielleicht auch für eine Inschrift aus Khirbet al-Quṣeifeh, bei der sich die erste Zeile in den Raum außerhalb des Rahmens erstreckt [19].

Da mit der Ergänzung der beiden Buchstaben am Ende der Z. 2 nun ausreichend Raum bleibt, um bequem zwei Namen zu ergänzen, kann als annähernd sicher angenommen werden, dass auch in Wadd. 2239 — so wie in den anderen vergleichbaren Inschriften aus Bosana — zwei πιστοί genannt waren. Die Inschrift ist daher keineswegs als Sonderfall anzusehen, und es besteht kein Grund anzunehmen, dass der σύνδικος unter die πιστοί zu zählen sei. Allerdings kann auch die korrigierte Lesung nicht die Frage beantworten, ob πιστοί reguläre Beamte waren oder doch nur für ein bestimmtes Unternehmen bestellt wurden.

Die Lesung des Namens des ersten πιστός bleibt leider unsicher. Nach dem Faksimile von Waddington wäre ΔΟΦΟΥ, also der Genitiv des unbelegten Namens Δοφος zu lesen. Ver­mutlich ist der Name zu Δόρ̣ου (l. Δώρου) oder, weniger wahrscheinlich, zu Λ̣όφου zu verbes­sern [20]. Falls die Buchstaben ΦΟ doch nicht zur Z. 2 gehören sollten, müsste eine alternative Erklärung gefunden werden.

In Z. 3 steht nach πιστῶν der Artikel τῶν, gefolgt von einer Lücke in Z. 4, die nach dem Faksimile von Waddington acht fehlende und einen unsicher gelesenen Buchstaben umfasst. Aus dem Kontext würde sich eine zusätzliche Bezeichnung zum σύνδικος und zu den πιστοί anbieten.

Danach folgt wiederum sicher μεταξὺ τῶν und eine Lücke von etwa neun Buchstaben in Z. 5, in der eine topographische Angabe zur genauen Lokalisierung des Brunnens (Z. 5: ἡ̣ πηγή) gestanden haben könnte, die von μεταξύ abhängig war. Der verlorene Genitiv vor μεταξύ (Z. 4) könnte eventuell auch Teil der Bezeichnung des Brunnens gewesen sein. Da die Inschrift südlich (o. Anm. 4) und vermutlich außerhalb des Dorfes gefunden wurde, wäre die Ergänzung [Βοσανηνῶ]ν̣ denkbar: „der Brunnen der Einwohner von Bosana, zwischen den ...“.


46. Wadd. 2034 (= Wetzst. 62a): Eine Bauinschrift aus Mothana

Die Bauinschrift stammt aus dem 35 km südöstlich von Bostra gelegenen Dorf Mothana (dem modernen Imtân) und berichtet von der Räumung eines Erd- oder Schutthaufens (τὸ χῶμα)[21] und der Errichtung einer heiligen Straße (ἡ πλάτιος l. πλατεῖα ἱερατική) während der Amtszeit des praeses Arabiae Fl. Hierokles[22] und unter der πρόνοια des βουλευτής und ἔκδικος Saon[23] sowie zweier πιστοί. Die Inschrift befindet sich nach Wetzstein auf einem viereckigen Pfeiler, der in seiner Zeit in einer Moschee verbaut war. Auf der entgegengesetzten Seite des Pfeilers ist Wadd. 2035 = Wetzst. 62b eingemeißelt[24]. Da sich diese Inschrift auf die Aus­schmückung derselben πλάτιος ἱερατική bezieht und sicher aus dem Jahr 343/4 n. Chr. stammt, ist auch Wadd. 2034 in dieses Jahr (oder vielleicht kurz früher) zu datieren.

Z. 1 AΙΝΙAC Wetzstein.

Z. 2 μ(ου) τοῦ Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 295; μ(ετὰ) τοῦ Sartre, Trois études (o. Anm. 22) 102.

Z. 3 δ(ιασημοτάτου) ἡ(μῶν) ἡ(γεμόνος) Sartre, Trois études (o. Anm. 22) 102; δ(ιασ)η(μοτάτου) ἡ(γεμόνος) Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 295.

Z. 4 Wetzstein liest ΠΡΟΝΟΙΑLΛ𝈌No und interpretiert προνοίᾳ ̣ ̣ωνος; Waddington liest ΠΡΟΝΟΙΛΙΧΝΟ und interpretiert προνοίας Λιχνος?; nach Waddington lesen προνοίᾳ Σ[ά]ιχνος? Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 294 bzw. προνοίᾳ [Σά]ιχνος? Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 336; nach Wetzstein liest προνοίᾳ Σ̣ά̣ωνος Gengler.

Z. 5 nach ΚΑΙ sieht Wetzstein noch einen Buchstaben, den er als  transkribiert.

Z. 8 Ρ und Ι bei Wetzstein in Ligatur: Ρ–Ι .

Z. 9 Ι und Ε bei Wetzstein in Ligatur: ͰΕΡΑΤΙΝ, i.e. ἱερατι[κ]ή; Waddington sieht ΙΕΡΑΤΙΚΗ.

Z. 10 Ι und Κ bei Wetzstein in Ligatur: ͰΚ; Wetzstein liest EKTIΓ und interpretiert ἐκτι[σ]-; Waddington liest ΕΚΤΙ, ἐκτι[σ]-.

Z. 11 ΕΠΑΓΑΘ𝈌ΠΟΛΙΓ, ἐπ’ ἀγαθῷ πολι ̣ ̣ Wetzstein; ΕΠΑΓΑΘ𝈌ΠΟΛΙ, ἐπ’ ἀγαθῷ πόλις l. πόλεως Waddington; ἐπ’ ἀγαθῷ πόλις Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 294 bzw. ἐπ’ ἀγαθῷ πόλ[εω]ς Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) III 336; viell. ἐπ’ ἀγαθῷ πόλε̣[ως] bzw. πόλε̣|[ως] Gengler.

Waddington konnte die Buchstaben ΜΤΟΥ|ΔΗΗ (Z. 2–3) nicht interpretieren[25]. Sartre hat in seiner kommentierten Auflistung der arabischen Statthalter korrekt ausgeführt, dass es sich bei ΔΗΗ um den abgekürzten Titel des praeses Arabiae Fl. Hierokles handeln muss — aller­dings vielleicht nicht unabhängig von Brünnow und Domaszewski, deren Hypothese er aber deutlich verbessert [26]. Als Parallele für den hier abgekürzten Titel ist IGLS XIII.1 9109, 1–3: ἐκ προνοίας Αἰμ̣ι̣λ̣λ̣ίου | Αἰμιλλιανοῦ το̣[ῦ δια]ση|μ̣ο̣τ̣ά̣τ̣ο̣υ̣ ἠ̣μ̣ῶ̣[ν ἡγεμόνος] zu zitieren (Bostra, 282/3 n. Chr.). Die Abkürzung τοῦ ΔΗΗ für τοῦ δ(ιασημοτάτου) ἡ(μῶν) ἡ(γεμόνος) findet sich auch in SEG XVI 813 (Adraha/Provinz Arabia, 274/5 n. Chr.)[27].

Die von Sartre ohne weiteren Kommentar vorgeschlagene Erweiterung von ΜΤΟΥ zu μ(ετὰ) τοῦ scheint hingegen ausgeschlossen zu sein, da in diesem Fall der in Z. 1 genannte κύριος nicht der Statthalter gewesen sein kann. Der Auflösung κυρίου μ(ου) von Brünnow und Domaszewski (s. o. app. crit.) ist daher der Vorzug zu geben. Die ἁγνεία des Statthalters meint seine „Unbestechlichkeit“[28], und es ist nicht weiter überraschend, dass er als κύριος bzw. mit κύριος μου angesprochen wird[29]. Unproblematisch ist auch die gleichzeitige Verwendung der beiden Floskeln κύριος μου und διασημότατος ἡμῶν ἡγεμών, da es sich jeweils um fest­stehende Ausdrücke handelt[30].

Problematisch sind hingegen Lesung und Interpretation von Z. 11. Wetzstein berichtet, dass sich der Pfeiler zu drei Vierteln unterhalb des Fußbodens der Moschee befand und nur schwer zu sehen war[31]. Entsprechend vorsichtig liest er daher auch ἐπ’ ἀγαθῷ ̣ ̣ . Waddington liest hingegen ΠΟΛΙΣ und korrigiert zu ἐπ’ ἀγαθῷ πόλεως. Daraus ergeben sich allerdings mehrere Schwierigkeiten. Erstens muss dem Schreiber ein schwerer Fehler unterstellt werden, zweitens ist die Formel ἐπ’ ἀγαθῷ πόλεως sehr ungewöhnlich, und drittens schließt sich an diese Korrektur die Frage nach dem Rechtsstatus von Mothana — κώμη oder πόλις? — sowie der Herkunft und des Amtsbereichs des βουλευτής und ἔκδικος (Z. 4–5) an.

Für die Formel ἐπ’ ἀγαθῷ πόλεως konnten wir lediglich eine Parallele finden, die ebenfalls aus Arabia stammt. In der Bauinschrift IGLS XV.1 104 (Saura) lesen die Editoren in den Z. 7–8 ἐ<π>’ | ἀγαθῷ καὶ αἰῶ<ν>ι πόλ(εως). Diese Lesung lässt sich unseres Erachtens nur schwer mit der publizierten Abbildung in Übereinstimmung bringen und kann daher nicht als Beleg dafür herangezogen werden, dass auch in Wadd. 2034 πόλις l. πόλεως steht [32].

Es scheint uns besser, das Problem offen zu lassen. Nach der hier (Anm. 31) zitierten Be­schreibung der Inschrift von Wetzstein ist es durchaus möglich, dass noch eine oder mehrere Zeilen fehlen, in der z.B. der mit ΠΟΛΙ oder ΑΓΑΘΩΠΟΛΙ (für Ἀγαθοπόλιος?) beginnende Name eines Architekten, eine Datierung vel sim. zu ergänzen sein könnte[33]. Sollte allerdings doch ἐπ’ ἀγαθῷ πόλ<εως> (oder viell. eher πόλε̣[ως] bzw. πόλε̣|[ως], falls der Text nicht ganz vollständig ist) zu lesen sein, bliebe die Frage, ob Mothana oder das nahe gelegene Bostra gemeint ist, zu dessen Territorium Mothana wohl gehört hat[34].

Olivier GENGLER, Markus RESEL

47. Eine wandernde Inschrift aus Tithronion
(Praktika 1909 [1910] 130 = JHS 30 [1910] 262–263)


Die Ehreninschrift für M. Ulpius Damasippos, die den einzigen Beleg für einen Oberpriester des Kaiserkults des koinon von Böotien liefert [35], wurde 1910 zweimal, und zwar fast gleichzeitig, unabhängig als neues Dokument ediert. G. Soteriades hat die Inschrift am Ende eines auf den 24. Nov. 1909 datierten Berichtes über seine archäologische Arbeit in Phokis in den Praktika von 1909 (S. 130), die 1910 erschienen sind, publiziert[36]. Im Band 30 des Journal of Hellenic Studies wurde sie im Jahre 1910 von A. M. Woodward nach der Kopie und einem Abklatsch von J. Farrell[37], der den Stein im Frühjahr 1909 gesehen hatte, ebenfalls veröffentlicht (S. 262–263). Der Herkunftsort dieses Steins, dessen Verbleib unbekannt ist, unterscheidet sich in den zwei Editionen genauso wie in der weiteren Literatur und muss daher neu festgestellt werden.

Diese Inschrift (im Folgenden: A) ist einem anderen, seit langem bekannten Text aus Amphikleia (IG IX.1 218) sehr ähnlich (im Folgenden: B), den Soteriades aus Versehen ebenfalls in den Praktika von 1909 als neue Inschrift publiziert hat. In seiner Studie über „The Attic Panhellenion“ hat J. H. Oliver beide Inschriften zitiert, da Damasippos u.a. Panhellene gewesen war[38]. B hatte Oliver in Amphikleia am 25. Juli 1968 nochmals sehen können, aber nicht A, die er nur durch Soteriades kannte (Oliver, Nr. 32: „Amphicleia, where I did not find it in 1968“). Im Gegensatz zu B stammt A aber wahrscheinlich nicht aus Amphikleia und wurde jedenfalls nicht dort gefunden. Laut Woodward (d.h. Farrell) lag A „in a vineyard close to the track which leads from Dadi to Boudonitza across Mt. Callidromus, and came probably from Drymaea, the site of which town is only a few hundred yards away from where it was found“. L. Robert, der diese Inschrift durch Woodward kannte, hat sie daher der Stadt Drymaia zugeschrieben[39], wie zuletzt auch D. Knoepfler, der zudem den Fehler von Oliver erwähnt [40].

Soteriades aber gibt für A einen anderen Fundort an: „gefunden vor zwei Jahren [i.e. 1907] und in der Nähe des antiken Tithronion, nicht weit von Amphikleia, in den Ruinen eines antiken Heiligtums, die später für den Bau einer Kirche verwendet wurden“ [41]. Vielleicht wurde A zwischen 1907 und Frühling 1909 aus den Ruinen, wo sie Soteriades gesehen hatte, dorthin, wo Farrell sie kopiert hat, verschleppt[42]. Als Farrell die Inschrift sah, lag sie aber sicherlich trotzdem eher in der Nähe von Tithronion als in der Nähe von Drymaia/Drymos, denn Ch. Avezou und G. Blum haben kurz danach eine Inschrift, die sie am gleichen Ort gefunden hatten, mit explizitem Hinweis auf A Tithronion zugeschrieben[43]. Drymaia/Drymos und Tithronion lagen nicht weit von aneinander entfernt, gegenüber und nordwestlich bzw. nördlich von Amphikleia, am anderen Ufer des Kephisos (vgl. Paus. 10, 33, 12). Der Weg von Dadi nach Bodonitsa, von dem Woodward spricht, ging damals über Dernitsa, wie die Beschreibung von Leake deutlich macht, und verläuft also näher an Tithronion als an Drymaia (siehe Karte)[44].

Es folgt, dass A in der Nähe vom antiken Tithronion gefunden wurde, aber von woanders her stammen könnte. Die Inschrift B (IG IX.1 218) war in einem temenos des Dionysos — und zwar sehr wahrscheinlich in Amphikleia, wo sie gefunden wurde — aufgestellt [45]. Könnte also die zweite, sehr ähnliche, Ehreninschrift A für M. Ulpius Damasippos ebenfalls aus Amphikleia stammen? Die Hypothese kann man nicht ganz ausschließen. Es scheint aber, dass Damasippos auch eine Verbindung mit Tithronion gehabt haben könnte, und dass A dort aufgestellt worden sein könnte. In Tithronion wurden zwischen 195 und 198 n. Chr. drei Statuen für Septimius Severus, Iulia Domna und Caracalla (SEG XVI 352–353 und IG IX.1 224) während der arche des M. Ulpius Gratos und unter der Verantwortung von M. Ulpius Sopatros und Teimokrates, dem Sohn des Teimokrates, errichtet. In Antikyra wurde eine Statue des Commodus (lt. Ditten­berger in die Zeit des Septimius Severus zu datieren) ebenfalls während der arche des M. Ulpius Gratos, und ebenfalls mit M. Ulpius Sopatros als Beauftragtem errichtet ( IG IX.1 6)[46]. M. Ulpius Gratos selbst wurde als Oberpriester des Kaiserkultes und „Erster der Stadt“ in Antikyra geehrt, als M. Ulpius Damasippos die arche ausübte (IG IX.1 8). Offensichtlich waren in Tithronion und Antikyra in dieser Zeit dieselben Leute, die möglicherweise miteinander verwandt waren, an der Macht. M. Ulpius Damasippos, der in Verbindung mit M. Ulpius Gratos in Antikyra steht, könnte also ebenfalls wie M. Ulpius Gratos in Tithronion ansässig gewesen sein.

Was den Text von A betrifft, ist der Edition von Woodward sicherlich der Vorzug zu geben, da diese auf einem Abklatsch beruht, während die Kopie von Soteriades offensichtlich fehlerhaft ist. Im Folgenden wird der Text von Woodward mit den alternativen Lesungen von Soteriades wiedergegeben:

Μᾶρ(κον) Οὔλ(πιον) Δαμάσι[ππ]ο[ν], | τὸν βοιωτάρχην, πατρὸς | βοιωτάρχου, τὸν ἀγωνο|θέτην, φωκάρχην, ἀρχιερέ||α τῆς Βοιωτίας, ἀμφικτύ|ονα, θεηκόλον, Πανέλλην|α καὶ ἄρχοντα καὶ τὰς ἄλ|λας δὲ πάσας ἐν τῇ πα|τρίδι τελέσαντα λιτουρ||γίας Κιντυ[λ]λία Πλου|τάρχη ἡ γυνὴ τὸν ἴδι|ον ἄνδρα εὐνοίας καὶ | ἀρετῆς ἕνεκεν.

In Z. 1 schreibt Oliver entsprechend der Parallele in B: M. Οὔλ., Soteriades hingegen: M. Ἰουλ. (eigentlich, wie in seiner Kopie von B). Zudem sah er Δαμάσιππον noch vollständig oder hat den Namen ohne weitere Angabe ergänzt. In den Z. 6–7 hatte Soteriades Πανέλλη|να und in der Z. 10 Κυντυλία [47].

Olivier GENGLER

48. Exercitus qui Laugaricione sedit: 855 oder 2855 Mann?*

Die berühmte Felsinschrift aus Trenčín CIL III 13439 = ILS 9122 = J. češka, R. Hošek,Inscriptiones Pannoniae Superioris in Slovacia Transdanubiana asservatae, Brno 1967, 16–17 Nr. 2 = Lupa 7289 [48] aus der Zeit der expeditio Germanica secunda von Marc Aurel und Commodus wird bislang wie folgt gelesen:

Victoriae / Augustoru(m) / exercitus cui (= qui) Lau/garicione sedit mil(ites) / l(egionis) II DCCCLV / [ M(arcus) Val(erius) Maximi]anus leg(atus) leg(ionis) II Ad(iutricis) cur(avit).

Die Ergänzung des Namens des Legionslegaten in Z. 6 ergibt sich aus einer Ehreninschrift aus Diana Veteranorum in Numidien (AE 1956, 124). Diesem Text zufolge fungierte M. Valerius Maximianus während des Feldzuges vorübergehend, und zwar im Winter 179/180, im Quadenland als legatus legionis II Adiutricis und praepositus vexillationum Leugaricione hiemantium[49].

Allerdings ist statt der seit Th. Mommsen angenommenen Auflösung mil(ites) l(egionis) II DCCCLV in Z. 4–5 ebenso die Variante mil(ites) l(egionarii) II (sc. milia) DCCCLV möglich[50]. Es hätte sich dann nicht um 855, sondern 2855 Mann gehandelt. Für diese Deutung spricht zunächst, dass die Legion in Z. 6 nochmals erwähnt wird, und dort erwartungsgemäß mit ihrem Beinamen. Wäre sie bereits in Z. 5 genannt worden, so hätte in Z. 6 eine rückbezügliche Wendung wie legionis supra scriptae oder legionis eiusdem genügt. Zudem wäre das Fehlen des Beinamens bei der ersten Nennung ungewöhnlich. Schließlich ist der Inschrift aus Diana Veteranorum zu entnehmen, dass der legionare Verband, den Maximianus damals komman­dierte, nicht nur aus Soldaten der II Adiutrix bestand, sondern aus mehreren Vexillationen, was nicht zuletzt auch durch die Bezeichnung des Verbandes als exercitus in Z. 3 unserer Inschrift indirekt bestätigt wird [51]. Ich schlage daher folgende Neulesung vor[52]:

Victoriae / Augustoru(m) / exercitus qui Lau/garicione sedit mil(ites) / l(egionarii) II (sc. milia) D CCC L V / [M(arcus) Val(erius) Maximi]anus leg(atus) leg(ionis) II Ad(iutricis) cur(avit).

Fritz MITTHOF

49. Dogamoas δὶς Δογαμοου und sein zweigeteilter Grabstein*
I.


Alexander Zäh hat auf einer Reise im lykaonisch-isaurischen Grenzgebiet in Dikili Taş Köyü (bei Bostandere, dem antiken Ouasada, gelegen) einen in einer Hausfassade als Spolie ver­wendeten Architravbaustein entdeckt. Die Inschrift darauf veröffentlichte er vor wenigen Jahren samt einer Beschreibung und einer Fotografie[53].


Die Abbildung zeigt einen langen Stein, der ein z.T. abgebrochenes Oberprofil und darunter zwei Faszien aufweist. Die dreizeilige Inschrift findet sich auf der oberen Faszie. Am linken Rand endet der Stein einigermaßen sauber, allerdings nicht ganz gerade, sodass davon auszu­gehen ist, dass er hier erst zu seiner Zweitverwendung abgearbeitet wurde und vielleicht Teile der Inschrift fehlen.

Als Maße gibt Zäh 1,55 m Breite und 0,33 m Höhe an. Er datiert die Inschrift vermutungs­weise in das 3. Jh. Ich gebe den Text hier nach SEG 59, 1582:

Alexander Zäh stellte mir dankenswerterweise große Abzüge seiner Fotografien der Inschrift zur Verfügung (Abb. 1). In der publizierten Abbildung wird der rechte Rand der Inschrift abgeschnitten: Es fehlen pro Zeile jeweils 1–2 Buchstaben (die sich allerdings in der Publikation berücksichtigt finden), dann bricht der Stein unregelmäßig ab. Meine verbesserte Lesung von den Fotografien lautet mit Ergänzungen:

Z. 1: Für den Genitiv des Namens „Dogamoas“ finden sich zwei verschiedene Schreib­weisen auf dem Stein (siehe Z. 2). Der Nominativ „Dogamoas“ kann als gesichert gelten[54].

Z. 2: Bei Ba handelt es sich um einen üblichen einheimischen Namen[55].

Z. 3: Am Zeilenende ist das ϒ gerade noch zu sehen, danach ist der Stein abgebrochen. Nana ist ein häufig belegter indigener Name[56]. Pigramasis ist mir ansonsten nicht bekannt [57].

Eine syntaktische Konstruktion von ἀνέστησεν mit Akkusativ ist nicht geläufig, es finden sich aber Belege. So bietet CIG 4396 [58]: Ναννας [Τα]τοῦ / ἀνέστησεν ἑαυτῷ / καὶ Βαθθιν τὴν ἑα- / υτοῦ γυναῖκα. Noch eindeutiger ist der Fall CIG 4429c[59]: ᾿Αθηνόδω/ρος Διοδό/του ὁ κὲ Κά/λκας [ἀν]έσ/τησεν ἑαυ/τὸν κὲ τὴν / γυναῖκα αὐ/τοῦ Αβαν [κὲ] / τὰ παιδία αὐ/τοῦ μνήμης / χάριν. Die Konstruktion von ἀνέστησεν mit Akkusativ liegt also im Bereich des Möglichen[60].

II.

Bemerkenswert ist an dieser Stelle noch eine weitere Inschrift, die Julius Jüthner im Jahr 1902 während einer Expedition nach Lykaonien und Isaurien im Auftrag der Gesellschaft zur Förderung deutscher Wissenschaft, Kunst und Literatur in Böhmen gemeinsam mit Fritz Knoll, Karl Patsch und Heinrich Swoboda aufgenommen hat. Der Bericht dieser Exkursion wurde erst 1935 von Josef Keil zum Abschluss gebracht und publiziert.

Es handelt sich hier (Nr. 63, vgl. Abb. 2) um das „Bruchstück eines Eckarchitravs, rechts abgebrochen, aus Oberprofil und zwei Faszien bestehend […]. Die Inschrift auf der oberen Faszie.“ Fundort: „Ascha Gözlü, in den Trümmern der kleineren Kirche [61].“ Laut der Publi­kation liegt Aşa Gözlü im Umland von Ouasada, „bei Dikeli Tasch (n[ord]ö[stlich] von Tschat) [62].“

Als Höhe sind 0,34 m angegeben, als Breite 0,49 m; für die Buchstabenhöhe sind 0,03 m veranschlagt. Der Text der Inschrift lautet:

Z. 2: Für den Namen Moazemis scheint es keine weiteren Belege zu geben[63]. Da der Stein laut Beschreibung „rechts abgebrochen“ ist, muss das τὴν ἑαυ am rechten Ende der Zeile wohl ergänzt sein.

III.

Vergleicht man nun die Abbildungen und Beschreibungen der unter I. und II. diskutierten Dogamoas-Inschriften, so fällt auf, dass es sich bei dem Inschriftenträger jeweils um ein sehr ähnliches Architekturteil handelt: Ein Architravteil mit einem Oberprofil, zwei Faszien und drei Zeilen Text auf der oberen Faszie. Die Höhe differiert um gerade einen Zentimeter.

Die beiden Fundorte liegen dicht beieinander: Durch die Kombination der Namen Dikili Taş und Çat in der Nähe des antiken Ouasada kann hier kaum ein Irrtum vorliegen. Leider erwähnt Zäh den Ort Aşa Gözlü nicht[64], jedoch muss Aşa Gözlü nah bei dem Dorf Dikili Taş liegen, soviel geht aus der Beschreibung von Jüthner hervor.

Da die Steine sehr ähnlich bearbeitet sind und die beiden Fundorte nah beieinander liegen, ist schon allein vom Inschriftenträger her sehr wahrscheinlich, dass es sich um das linke und das rechte Stück ein und desselben Architravteils handelt.

Setzt man nun die beiden Teile zusammen, ergibt sich folgender Text:

Die Übersetzung lautet: „Dogamoas, Enkel und Sohn des Dogamoas, hat [das Grabmal] er­richtet für seinen Großvater Dogamoas, Sohn des Moazemis, für seinen Vater Dogamoas, Sohn des Dogamoas und für Ba, seine Mutter, sowie für Nana, Tochter des Pigramasis, seine Frau.“

Auch der Text der Inschriften passt sehr gut zusammen. So ist wohl davon auszugehen, dass es sich bei den beiden hier besprochenen Steinen um Stücke eines ursprünglich über zwei Meter langen Architravteiles handelt. Dieses gehörte zu dem — wahrscheinlich paganen — Grabbau, den Δογαμοας δὶς Δογαμοου für sich und seine Verwandten errichtete.

In späterer Zeit wurden dann zumindest einige Teile des Architraves des Dogamoas-Grabes in der Kirche in Aşa Gözlü verbaut. Es ist gut möglich, dass der Zähsche Stein als Spolie aus dieser Kirche nach Dikili Taş Köyü transportiert und dann dort verbaut wurde: „Der Ort kann getrost als eine Art ‚Freilichtmuseum‘ bezeichnet werden. […] Annähernd sämtliche, beson­ders seit den 1950er Jahren errichtete Steinhäuser des Dorfs von Dikili Taş […] sind aus Spolien antiker und spätantiker Gebäude sowie aus Spolien der einst im Tal befindlichen Kirchen errichtet“ [65].

Da kaum Buchstaben verloren gegangen sind, ist der Stein offensichtlich sorgfältig zer­schnitten worden. Dies kann geschehen sein, als man im letzten Jahrhundert für das Haus in Dikili Taş einen Stein in passender Größe suchte oder aber schon in frühbyzantinischer Zeit, als die Kirche in Aşa Gözlü errichtet wurde.

Philipp PILHOFER

50. Zu Datierung und Herkunft von SB IV 7270[66]

SB IV 7270 dokumentiert eine Stiftung des allein in diesem Text nachgewiesenen Arrhenides, Sohn des Koderdos (PP II 4338), und gehört in das ptolemäische Ägypten. Das in Z. 6 genannte Aufstellungsdatum, das auf den 20. Mesore eines 10. Jahres verweist, lässt keine genaue Datie­rung der Inschrift zu. Diesbezügliche Überlegungen reichen von der zweiten Hälfte des 3. bis in das 1. Jahrhundert v. Chr.[67]. Ein Blick auf Arrhenides’ Titulatur ὁ τῶν (πρώτων) φίλων καὶ χ(ιλι)ά(ρχων) καὶ περὶ τοὺς βασιλεῖς μαχαιροφόρων (Z. 2–3), die ihren Träger als Gardeoffizier und damit als Angehörigen des ptolemäischen Hofes ausweist[68], erlaubt es, zumindest das 3. Jahrhundert v. Chr. auszuschließen. Die Angabe τῶν πρώτων φίλων ist nämlich Teil eines Systems, das im frühen 2. Jahrhundert v. Chr. während der Regierungszeit des Ptolemaios V. (205–180 v. Chr.) zur hierarchischen Gliederung der Hofränge eingeführt wurde[69]. Somit kommt für eine Datierung von SB IV 7270 frühestens der Beginn des 2. Jahrhunderts in Be­tracht. Die Belege für die Titulatur οἱ πρῶτοι φίλοι καὶ χιλίαρχοι καὶ περὶ τοὺς βασιλεῖς μαχαιροφόροι stammen — soweit sich bezüglich der Datierung verlässliche Aussagen treffen lassen — bislang ausschließlich aus dem 1. Jahrhundert v. Chr.[70]. Das mag ein Indiz dafür liefern, vorliegendes Zeugnis eher diesem Jahrhundert zuzuweisen: als Daten kämen der 25. August 71 v. Chr. (unter Ptolemaios XII. Neos Dionysos [Auletes]) oder der 18. August 42 v. Chr. (unter Kleopatra VII. Philopator) in Frage.

Erworben wurde die Inschrift SB IV 7270 im Jahr 1923 in Medinet el-Fayum[71]. In hellenistisch-römischer Zeit trug dieser Ort bekanntlich den Namen Krokodilopolis (bzw. Ptolemais Euergetis, Arsinoiton Polis, Arsinoe) und war Hauptstadt des Gaues Krokodilo­polites/Arsinoites. Obwohl der Inschriftentext keinen direkten Hinweis auf den ursprünglichen Aufstellungsort des Steines gibt, wurde die naheliegende Vermutung geäußert, dass dieser mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Fayum, vielleicht sogar mit der Gauhauptstadt, in Zusam­menhang stehe [72]. Der Umstand, dass die Stiftung neben Zeus und Athena auch an die als politeuma — eine besondere, von den Ptolemäern eingeführte Art von Vereinigung — organi­sierten Kilikier gerichtet ist, mag ein weiteres Indiz in diese Richtung liefern. Einerseits sind derartige politeumata ethnisch kategorisierter Gruppen in Ägypten zweifelsfrei bislang nur in Alexandrien und in Gauhauptstädten nachgewiesen und dürften formal mit territorialen Ver­waltungseinheiten zu vergleichen sein [73]. Andererseits ist in der Gauhauptstadt des Arsinoites in römischer Zeit ein ἄμφοδον namens Κιλίκων belegt[74], das ein Relikt eines kilikischen politeuma darstellen könnte. Somit liegt es in der Tat nahe, als Herkunft von SB IV 7270 Krokodilopolis zu erwägen.

Patrick SÄNGER

51.–52. Hans TAEUBER

Kypriaka[75]

51. Treueeid an Kaiser Tiberius (Palaipaphos, 14 n. Chr.)

Diese Inschrift wurde erstmals von T. B. Mitford in JRS 60 (1950) 75–79 ediert und von P. Herrmann, Der römische Kaisereid, Göttingen 1968, 102–105 sowie von J. Seibert in Historia 19 (1970) 224–231 ausführlicher behandelt. Der Stein wird jetzt im Museum von Palaipaphos aufbewahrt.

In Z. 17–21 schwören die Zyprioten, nur Roma, Tiberius und seiner Familie göttliche Ehren zuteil werden zu lassen:

Nach der noch nicht befriedigend erklärten Lücke in Z. 19 hat Mitford ὑο̣ῖ̣ς̣ gelesen, worin ihm auch alle späteren Kommentatoren gefolgt sind. Bei der Autopsie war jedoch an der ersten Stelle eindeutig kein Ypsilon, sondern ein Tau zu erkennen. Die ursprüngliche Lesung ὑο̣ῖ̣ς̣ hätte den Personenkreis auf Tiberiusʼ leiblichen Sohn Drusus (minor) und seinen Adoptivsohn Germanicus eingeschränkt. Dagegen lässt το̣ῖ̣ς̣ τε τοῦ αἵματος αὐτοῦ ein größeres Spektrum an Verwandten und potentiellen Nachfolgern zu.

52. Eine dreifach datierte Ehreninschrift für Caracalla (Paphos, 211 n. Chr.)

Im Jahre 1916 wurde von L. Philippou in der Lokalzeitschrift Αἰών eine Ehrenbasis für Caracalla publiziert (SEG 6, 810), die sich jetzt im Lapidarium des Regionalmuseums von Paphos befindet. Sie endet nach der gängigen Lesung folgendermaßen (Z. 4–11):


Ehreninschrift für Caracalla, Z. 8–11, District Museum Paphos (Foto: H. Taeuber)

Die dreifache Datierung am Ende ist höchst ungewöhnlich. Die Zahl 19 bezieht sich auf die Regierungsjahre des Septimius Severus, die der Sohn — wie in Ägypten — weiterzählte. Nach der ägyptischen Zählung endete dieses Jahr (ein Schaltjahr) am 29. August 211, nach dem paphischen Kalender (A. Samuel, Greek and Roman Chronology, München 1972, 183f.) am 22. September 211. Die zweite Datierung auf das vierzehnte Jahr ist von der Erhebung Caracallas zum Augustus Ende 197 oder Anfang 198 an gerechnet. Anlass für die Errichtung des Monuments war also wohl — wenig überraschend — die Übernahme der Herrschaft nach dem Tod des Vaters (zunächst gemeinsam mit seinem Bruder Geta) am 4. Februar 211. Worauf bezieht sich aber nun die dritte Datierung? H. Seyrig (BCH 51 [1927] 139f. Nr. 3) vermutete eine — sonst allerdings nicht nachweisbare — lokale Ära. T. Fujii, Imperial Cult and Imperial Representation on Roman Cyprus, Stuttgart 2013, 184f. Nr. 5 las hier [[καὶ γʹ]] ἔτους und nahm eine Datierung nach den Regierungsjahren des Geta an. Es handelt sich jedoch weder um eine Rasur (wie auf dem Foto gut erkennbar) noch um ein Gamma (möglichweise hat der dia­kritische Horizontalstrich über der Zeile zu dieser Annahme geführt). Bei genauerem Augen­schein stellte sich heraus, dass in Wirklichkeit auf dem Stein λεʹ steht. Das Lambda ist kursiv geschrieben, wobei die linke Schräghaste etwa in der Mitte der rechten ansetzt und in einem weiten Bogen nach links ausläuft; das Epsilon ist lunar und jedenfalls (im Gegensatz zu einem Theta) nach rechts offen.

Dieses 35. Regierungsjahr muss sich auf Commodus, den fiktiven Bruder des Septimius Severus, beziehen (O. Hekster, Commodus. An Emperor at the Crossroads, Amsterdam 2002, 186–195; s. dazu auch den Beitrag von M. M. Bauer in diesem Band). Zwar hat auch Commodus in Ägypten die Regierungsjahre seines Vaters weitergezählt, im vorliegenden Fall muss jedoch seine tatsächliche Erhebung zum Augustus im Mai oder Juni 177 zum Ausgangs­punkt genommen werden. Sein erstes Jahr war demnach ein Rumpfjahr bis zum paphischen Neujahr im September 177; das 35. Jahr hätte dann bis September 211 gedauert. Eine solche Weiterzählung der Regierungsjahre des Commodus unter Caracalla ist, soweit mir bekannt, einzigartig.

Hans TAEUBER

53. SB XII 11095

The text of this first-century inscription (Egypt/Shibin el Qanatir, near Cairo) on an offering table incorporates the corrections proposed by J. Bingen in CE 46 (1971) 412–413:

The names added after the date are presumably children of the couple making the dedi­cation. Just as the couple is identified with their own names only, I expect their children to be listed also with their own names only. Instead of a patronymic in line 6, I therefore prefer another name in the nominative, asyndetically joined to the preceding two children. The original editor read a sigma at the end of the name, and we can restore it here and read Διοσκορο̣ῦ̣ς. The last line, written on the bottom edge of the offering table, is another after­thought –– another child, I assume. I prefer reading Π̣ο̣τ̣ά̣μων̣ here. Two siblings with the same name in the same family is quite common. This eliminates the strange dedication “to the river” (Nile).

A better transcription from the plate would be as follows:


Peter VAN MINNEN

54. IG IX 12 4, 1570

IG IX 12 4, 1570 ritrovato a Cefalonia e datato al II sec. d.C., consiste in un frammento di epigramma funerario iscrizionale estremamente lacunoso a causa della frattura della pietra nella parte sinistra. L’epigramma era stato incluso nell’edizione degli epigrammi iscrizionali greci di G. Kaibel ma non è stato poi ripubblicato nella raccolta di W. Peek[76]. Il contenuto appare comunque abbastanza chiaro grazie ai supplementi exempli gratia di A. Boeckh e soprattutto dello stesso Kaibel. L’unico verso che non è stato oggetto di tentativi d’integrazione è 1, che si legge come segue: [ – ⏑ ⏑ – ⏑ ⏑ – ⏑ ⏑ – ⏑ ]μα κήδεα πότμου. Dato che è certo che a parlare sia il defunto in prima persona (cf. v. 6 κατέβην; v. 13 ἐμῶν ἀποπαύετε θρήν̣[ων]), suggerisco di integrare ἐ]μὰ κήδεα πότμου, con il significato di ‘i lamenti per il mio destino’ [77]. Il nesso ἐμὰ κήδεα è di sapore epico: cf. Hom. Od. 9, 12: σοὶ δ’ἐμὰ κήδεα θυμός ἐπέτραπετο στονόεντα; 14, 197: οὔ τι διαπρήξαιμι λέγων ἐμὰ κήδεα θυμοῦ; verrà ripreso in età tardo-antica: cf. Synes. Hymn. 7, 24: ἐμὰ κήδεα καὶ γόους; Greg. Naz. Carm. 2, 1, 1, 247 (PG 37, 988, 12): τοῖς δ’ ἄλλοις κεν ἔοιμι γέλως ἐμὰ κήδεα βάζων. Se il supplemento è corretto, il nesso si inserisce all’interno di un reticolo testuale – per quanto è possibile intuire visto lo stato del testo – senza dubbio impregnato di lingua poetica di ascendenza epica (d’altro canto, gli stessi termini κῆδος e πότμος occorrono spesso nei testi epici) [78]. Forse il primo verso apostrofava il passante, invitandolo a leggere sull’epigrafe i lamenti del defunto per il proprio destino, secondo un motivo topico della produzione epigrammatica funeraria.

Stefano VECCHIATO

55. CIL III 1530 = IDR 3/2, 399: Castenia Nice?

Unter den Inschriften im repräsentativen Stiegenhaus der Österreichischen Nationalbibliothek, die im frühen 18. Jh. nach Wien gelangt sind, befindet sich auch die Grabinschrift einer Casten[i]a Nice[79]. Der Stein befand sich im Besitz eines lokalen Adeligen im Dorf Cârneşti (früher Cîrneşti), stammt aber mit Sicherheit aus einem der Gräberfelder in unmittelbarer Nähe von Sarmizegetusa. Der Stein ist oben und unten gebrochen, doch scheint vom Text nicht viel verloren gegangen zu sein. Die Schrift ist auffallend sorgfältig eingemeißelt und verrät eine geschulte Hand.


Der Name der mit siebenundzwanzig Jahren Verstorbenen, die sich testamentarisch den Stein errichten ließ, wurde bisher durchwegs Castena Nice gelesen, wobei Castena offen­sichtlich die weibliche Form eines männlichen Gentilnamens Castenus sein soll [80]. Nun ist aber sonst keiner dieser Namen belegt[81], häufiger allerdings Castinus, doch ausschließlich wieder nur als Cog­nomen[82]. Edmund Groag spricht von einem „selten bezeugten, aber gut italischen Familiennamen Castenus“, zweifellos gestützt auf Wilhelm Schulze, der allerdings auch nur unseren Beleg kennt[83]. Natürlich gibt es einige Gentilnamen, die nicht auf das übliche -ius enden, und auch Castenus ist als Gentilname auf Grund der ausreichenden Parallelen auf -enus nicht auszuschließen. Dennoch liegt es in diesem Fall näher[84], an einen etruskischen Gentilnamen auf -na zu denken. Nice (Nike), mit ziemlicher Sicherheit eine Freigelassene, hat ihren Gentilnamen von ihrem ehemaligen Herrn übernommen. Wenn dieser aber Castena (mask.) hieß, kann sie nicht gut ebenso Castena geheißen haben — sie muss diesen Gentil­namen in einer weiblichen Form führen, und dieser kann nach dem Ausweis der einschlägigen Parallelen nur Castenia gelautet haben[85]. Auf der Inschrift war das heute im Bruch verloren gegangene und nicht mehr erkennbare I offenbar mit dem N verbunden gewesen (vgl. pon^i Z. 5), was angesichts der sonstigen und teilweise ungewöhnlichen Ligaturen gerade mit dem Buchstaben I in dieser In­schrift (z.B. vix^it in Z. 3) nicht verwundert. Obwohl es freilich auch für die Namensformen Castena (mask.) und Castenia (fem.) keine Belege gibt, sollte die Inschrift also vielleicht doch besser

D(is) Ṃ(anibus) [86] / Cast^en[^i]a / Nice vix^it / ann^is XX^VII. /5 Tes(tamento) pon^i sibi / iussit arbi(tratu) / H^erenniae / Maximae / [. . .

gelesen und der Beleg für „den gut italischen Familiennamen“ *Castenus aus unseren Handbüchern gestrichen werden.

Ekkehard WEBER

56. ICUR 17474 (Rom, a. 380): Ein wiedergefundenes Fragment

Im Städtischen Rollettmuseum in Baden bei Wien befindet sich das unten und seitlich abge­schlagene Fragment einer Marmortafel [87]. Die noch erhaltene Höhe beträgt 15,6 cm, die Breite 13 cm und die Dicke 2,5 cm. Die Buchstabenhöhe variiert zwischen 2,7 und 3 cm. Bislang wurde die Inschrift nur von Wilhelm Kubitschek[88] behandelt, der einen Ursprung der Tafel in Rom oder Aquileia vermutete und folgende Ergänzung der wenigen erhaltenen Buchstaben vorschlug:

[d(is) m(anibus)] / [..Ant]oni Ben[. . /qui] vixit a[nn. ../m.d.] XIII f[ilio/ Ante]sti [ Kognomen / mater infelicissima usw.

Eine Ergänzung des Wortanfanges BEN zu ben[e merenti hatte schon Kubitschek erwogen, aber hinzugefügt: „Die Auflösung von ONI BEN in Zeile 1 zu c]oni(ugi) ben[e merenti] ver­bietet sich durch die Stellung in der Anfangszeile“.

Ergänzt man allerdings ONI zu Leoni und sucht man in der verdienstvollen epigraphischen Datenbank Clauss-Slaby diese Kombination zusammen mit der Zahl XIIII, so fällt unter den Treffern eine stadtrömische Inschrift auf, deren Textaufteilung mit dem Badener Fragment übereinstimmt und schon im Corpus der christlichen Inschriften Roms publiziert wurde, jedoch als verschollen bezeichnet wird[89]. Dadurch kann die Inschrift nun folgendermaßen gelesen und ergänzt werden (die heute nicht mehr erhaltenen Textteile sind unterstrichen wiedergegeben):

Le oni bene merenti in pace / qui vixit annis X mense unu (!) / dies XIIII ḍepositus Idus / Augustas dd(ominis)nn(ostris) FFll(aviis) Gra[tiano] / V et Theodosio Augu[stis conss(ulibus)].

Neben dem vollständigen Text gewinnen wir auch die Datierung des Fragmentes in das Jahr 380 n. Chr.; das Begräbnis des zehnjährigen Knaben Leo fand am 13. August statt.

Durch die Angaben von J. B. De Rossi wissen wir, dass die Marmortafel 1857 in drei Teile zerbrochen in Rom in den Katakomben des Cyriacus entdeckt und im Kreuzgang der Basilica San Lorenzo aufbewahrt wurde. Auf einem ungeklärten Weg sind die Fragmente von dort in den Kunsthandel gelangt. Dem Direktor des Rollettmuseums verdanken wir einen Hinweis, wie das Marmortäfelchen in den Besitz des Museums gelangt sein könnte: 1884 wurde die Sammlung des in Baden ansässigen Generals Alexander Freiherr von Koller (1813–1890) versteigert, bei der Josef Freiherr von Lasser (damals Bezirkshauptmann) und der Apotheker Anton von Grimburg mehrere Objekte erwarben, um sie nachher dem städtischen Rollett­museum zu schenken. Koller hatte wiederholt Reisen nach Italien unternommen und dürfte das Fragment während einer derselben erworben haben[90].

Ingrid WEBER-HIDEN



[1] M. Resel, Das spätantike Amt des defensor civitatis (Diss. Wien, in Bearbeitung). Abkürzungen: Wadd. = W. H. Waddington,Inscriptions grecques et latines de la Syrie recueillies et expliquées, Paris 1870. Wetzst. = J. G. Wetzstein, Ausgewählte griechische und lateinische Inschriften, gesammelt auf Reisen in den Trachonen und um das Haurângebirge (Phil.-hist. Abh. der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin), Berlin 1864, 255–368. Die Verfasser danken den Herausgebern für ihre wertvollen Hinweise.

[2] Die σύνδικοι der Dörfer in der provincia Arabia sind in der Forschung — insbesondere von A. H. M. Jones, The Later Roman Empire, Oxford 1964, Bd. I, 144–145 und Bd. II, 727 mit Anm. 31; idem, Rome and the Provincial Cities, RHD 39 (1971) 546 mit Anm. 159 (auf Basis der Inschriften Wadd. 2238–2240) und R. M. Frakes, Contra Potentium Iniurias: The Defensor Civitatis and Late Roman Justice (Münchener Beiträge 90), München 2001, 43–85 — als Äquivalente bzw. Vorläufer des valentinianischen defensor civitatis (vgl. CTh 1,29,1 a. 364 oder 368 n. Chr.) gesehen worden. Diese Sichtweise lässt sich kaum mit den verfügbaren Quellen in Übereinstimmung bringen; vgl. Resel, Defensor civitatis (o. Anm. 1).

[3] Die Bände des neuen Corpus der Inscriptions grecques et latines de Syrie (IGLS) sind für diese Region nur teilweise veröffentlicht. Die beiden Faszikel der IGLS XV (Trachonitis) sind 2013 erschienen. Band XIV und XVI wurden für die nahe Zukunft angekündigt. Die sehr umfangreiche Bibliographie zu Inschriften der Provinz Arabia kann hier nicht referiert werden, monographische Studien haben unter anderen G. W. Bowersock, Roman Arabia, Harvard u.a. 1983, H. I. MacAdam, Studies in the History of the Roman Province of Arabia (BAR Inter­national Series 295), Oxford 1986 und S. M. Moors, De Decapolis. Steden en dorpen in de Romeinse provincies Syria en Arabia, Den Haag 1992, vorgelegt. Einen umfassenden Über­blick zu Archäologie, Epigraphik und Geschichte der Provinz bieten R. E. Brünnow, A. v. Domaszewski, Die Provincia Arabia auf Grund zweier in den Jahren 1897 und 1898 unter­nommenen Reisen und der Berichte früherer Reisender beschrieben, I–III, Straßburg 1904–1909 (Nachdruck Hildesheim u.a. 2004).

[4] „Près d’une source au midi du village“. Es ist hier wichtig zu betonen, dass Waddington diese Inschrift selbst gesehen hat, da er Material unterschiedlicher Herkunft in seinem Corpus sammelte. Siehe den „Avertissement“ von Wadd., III–IV.

[5] Die πιστοί sind — so wie auch der σύνδικος als Dorfmagistrat — ein Spezifikum der spätantiken Dorfverwaltungen des Hauran. Es treten zwischen zwei und sieben πιστοί auf. Sie sind fast ausschließlich im Kontext der Errichtung öffentlicher Bauten und Tempel und erst­mals im Jahr 294 n. Chr. belegt; vgl. J. D. Grainger, Village Government in Roman Syria and Arabia, Levant 27 (1995) 187 und 193, der 34 Inschriften mit πιστοί zählt, während Moors, De Decapolis (o. Anm. 3) 472–479 insgesamt 42 kennt. Fast alle der datierten Texte gehören ins
4. Jh. n. Chr.

[6] W. H. Waddington (zu 2394) übersetzt mit „homme de confiance“ bzw. „fidéi-commissaire“. So auch Maurice Sartre, der überdies vorschlägt, dass der ungewöhnliche Amts­titel vorrömische Ursprünge gehabt haben könnte und sich aus der griechischen Übersetzung des semitischen Wortes ͗aman („Vertrauensmann“) abgeleitet hat; M. Sartre, Communautés villageoises et structures sociales d’après l’épigraphie de la Syrie du Sud, in: A. Calbi,
A. Donati, G. Poma (Hrsg.), L’Epigrafia di Villaggio, Faenza 1993, 128.

[7] W. K. Prentice, Officials Charged with the Conduct of Public Works in Roman and Byzantine Syria, TAPA 43 (1912) 116–118.

[8] MacAdam, Roman Province of Arabia (o. Anm. 3) 157; demnach wären sie mit den in Kleinasien und Bostra belegten πρόεδροι vergleichbar.

[9] G. M. Harper, Village Administration in the Roman Province of Syria, YCS 1 (1928) 123–127.

[10] A. H. M. Jones, The Urbanization of the Ituraean Principality, JRS 21 (1931) 271; vgl. Prentice, Officials (o. Anm. 7) 118–121.

[11] Frakes, Defensor (o. Anm. 2) 61–62 schlägt vor, dass es sich um einen Ehrentitel für ehemalige Magistrate gehandelt haben könnte, die das Patronat für öffentliche Bauten über­nommen hätten. Es ist zwar durchaus möglich, dass πιστοί zuvor bereits andere Ämter be­kleidet hatten, aber es ist wohl verfehlt anzunehmen, dass es sich um ein bloßes Patronat für Bauvorhaben gehandelt habe. Wie Sartre, Communautés villageoises (o. Anm. 6) 127–128 resümiert, lag die Finanzierung bei der Dorfgemeinschaft (vgl. PAES III A 788), Tempeln (vgl. Wadd. 1990) oder bei beiden gemeinsam (vgl. Wadd. 2556). Mitunter beteiligten sich auch Privatpersonen (vgl. Wadd. 2399 = CIG III 4585 = IGR III 1213 und PAES III A 7877). Die πιστοί sind hier klar von Patronen/Euergetai zu unterscheiden, die für ihren Beitrag einen Ehrentitel verliehen bekommen hätten.

[12] Zumindest einmal (Wadd. 2243) taucht in Bosana der Begriff allerdings im Singular (im Gen.) auf, allerdings in einer sehr fragmentarischen Inschrift, die eine offensichtlich ab­weichende Struktur hat und einen σύνδικος im Nominativ nennt. — Als Dorfmagistrate sind σύνδικοι insgesamt elfmal im spätantiken Hauran belegt. Acht der Inschriften stammen aus Bosana, wobei sie hier in fünf Fällen jeweils gemeinsam mit zwei πιστοί agieren: Wadd. 2238 (322/3 n. Chr.), PAES III A 732 (358/9 n. Chr.), IGLS XIII, S. 362 (378/9 n. Chr.), Wadd. 2239a und 2240 (beide undatiert). Hinzu kommen noch Wadd. 2243 (s. oben), die fragmen­tarische und undatierte Inschrift Wadd. 2242 und der hier besprochene Text Wadd. 2239. Weitere spätantike Inschriften aus dem Hauran mit σύνδικοι: IGLS XV.1 105 (Saura, 326/7, ein σύνδικος und drei διοικηταί), Wadd. 2173 (Namara, undatiert, zwei Brüder, einer davon auch σύνδικος), Wadd. 2219 (Nela, undatiert, ein σύνδικος und zwei πιστοί).

[13] A. H. M. Jones, Urbanization (o. Anm. 10) 272 Anm. 2. Dieser Hypothese folgen — mit Vorbehalten — unter anderen Moors, De Decapolis (o. Anm. 3) 473 Nr. 7 mit Anm. 4 und MacAdam, Roman Province of Arabia (o. Anm. 3) 173 Nr. 6.

[14] „La partie gauche de l’inscription est fruste“, wobei „fruste“ im Sprachgebrauch der Zeit eher „abgetragen“ als „grob“ bedeutet; siehe z.B. bei Waddington selbst „inscription fruste et mal gravée“ (Wadd. 2100) und besonders im Kommentar zu 2590: „les autres lettres sont à peu près certaines, la pierre n’étant pas fruste, mais brisée par le haut“.

[15] PAES III A 732 (358/9 n. Chr.): Die letzte Zeile des Textes erstreckt sich rechts über den Rahmen hinaus und setzt sich — von unten nach oben — in der rechten schwalben­schwanzförmigen Erweiterung fort.

[16] IGLS XV.2 528 (Burāq, Mitte 3. Jh. n. Chr.).

[17] So zum Beispiel M. Dunand, Nouvelles inscriptions du Djebel druze et du Hauran, RBi 42 (1933) 243 Nr. 183 mit Taf. XVI Nr. 45 (Ormân, 359/60 n. Chr.) = SEG VII 1170; IGLS XV.2 389 (Rimea, Mitte 3. Jh. n. Chr.); IGLS XV.2 488 (Lāteh, undatiert).

[18] Dunand, Nouvelles inscriptions (o. Anm. 17) 244 Nr. 184 mit Taf. XVII Nr. 47 (Ormân, 289/90 n. Chr.) = SEG VII 1172, der die älteren Editionen Wetzst. 52, C. Graham, Additional Inscriptions from the Hauran and the Eastern Desert of Syria, Transactions of the Royal Society of Literature of the United Kingdom 6 (1859) 279 und PAES III A 688 deutlich verbessert.

[19] IGLS XV.2 484 (undatiert).

[20] Zur Onomastik des Hauran s. neben den einschlägigen Indizes zu den Inschriften­corpora besonders H. Wuthnow, Die semitischen Menschennamen in griechischen Inschriften und Papyri des vorderen Orients, Leipzig 1930. Der Name Δῶρος ist z.B. für Bostra zweimal belegt; siehe IGLS XIII 9220 und 9441.

[21] Für das Jahr 344 n. Chr. ist ein Erdbeben in dieser Region bezeugt. Die Arbeiten könnten in dessen Folge durchgeführt worden sein; siehe MacAdam, Roman Province of Arabia (o. Anm. 3) 172–173 Komm. zu Nr. 4.

[22] Zur Karriere des Fl. Hierokles siehe M. Sartre, Trois études sur l’Arabie romaine et byzantine (Collection Latomus 178), Bruxelles 1982, 102 Nr. 64, ergänzt durch idem, Un nouveau dux d’Arabie, MUSJ 60 (2007) 313 Anm. 2; vgl. PLRE I, Hierocles 3.

[23] Ἔκδικοι sind in der Spätantike insgesamt viermal in der provincia Arabia belegt. In einem Fall (I.Gerasa 275 [Gerasa, 447 n. Chr., Bauinschrift]) handelt es sich dabei sicher um einen defensor civitatis. Ob das auch auf die ἔκδικοι in Wadd. 2034, PAES III A 44 (Umtā ciyah, undatiert, Bauinschrift?) und Wadd. 2169 (Tafha, undatiert, Bauinschrift) zutrifft, ist unklar. Anders als bei den σύνδικοι (s. oben) handelt es sich aber zumindest in I.Gerasa 275 und Wadd. 2034 um städtische Beamte; vgl. Resel, Defensor civitatis (o. Anm. 1).

[24] Wetzst. 62, S. 281.

[25] „Quant aux lettres MΤΟΥΔΗΗ, dont la lecture est certaine, je ne saurais les expliquer.“

[26] Sartre, Trois études (o. Anm. 22) 102 Nr. 64, der hier Brünnow und Domaszewski nicht zitiert, hatte irrtümlich gemeint, dass sowohl Wadd. 2034 als auch 2035 den abgekürzten Titel und den Namen des Fl. Hierokles nennen. Dieser Fehler, den er selbst in Un nouveau dux (o. Anm. 22) 313 Anm. 2 korrigiert, erklärt sich vermutlich daraus, dass Brünnow, Domaszewski, Provincia Arabia (o. Anm. 3) 294 die Inschriften mit der Referenz „Imtân (Wadd. 2034, 2035)“ direkt nacheinander zitieren.

[27] Die Auflösung δ(ιασημοτάτου) ἡ(μῶν) ist wohl der Binnenkürzung δ(ιασ)η(μοτάτου) bei Brünnow und Domaszewski (s. o. app. crit.) vorzuziehen, auch wenn letztere Möglichkeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

[28] CIG 8652 = LBW 1369 = BCH 7 (1883) 261, 1 (Attaleia/Pamphylia, 5./6. Jh. n. Chr., Bauinschrift): Ἐπὶ τῆς ἁγνίας | Φλ(αβίου) Θωμᾶ τοῦ | μεγαλοπρεπεσ|τάτου κόμη(τος) κὲ ὑπ(ατικοῦ) κτλ. W. M. Ramsay, Unedited Inscriptions of Asia Minor, BCH 7 (1883) 262 weist darauf hin, dass diese Wendung mit ἐπὶ τοῦ ἁγνοτάτου gleichzusetzen ist; vgl. SEG LII 622 = AE 2002, 1283 = ZPE 147 (2004) 243–245 (Thessalonike, Mitte 3. Jh. n. Chr. oder später, Ehreninschrift), Z. 5–11: Μ(άρκου) Οὐλπίου | Ἰουλιανοῦ τοῦ | διασημοτάτ[ο]υ | καὶ ἁγνοτ[άτου] | ἡγεμόνος τῆ̣[ς] | Μακεδόνων ἐ|παρ〚[χε]ί〛ας („M. Ulpius Iulianus, vir perfec­tissimus, des völlig unbestechlichen praeses der Provinz der Makedonen“). Die ἁγνεία im Sinne von „Unbestechlichkeit“ ist auch für andere Beamte inschriftlich belegt, insbesondere für die Agoranomoi von Ephesos,exempli gratia: IK XIII 923–925a; 926a; 927 und 928 (letztere Inschrift stammt aus der Regierungszeit Gordians III.); vgl. Moors, De Decapolis (o. Anm. 3) 206 Anm. 9.

[29] Eine Inschrift aus Suweida (346/7 n. Chr.) bietet wohl die beste Parallele zu Wadd. 2034: Ἐκ προστάγματο[ς τοῦ κυ]|ρίου μου Φλ(αουΐου) Οὐίκτο[ρος τοῦ δι]|ασημ(οτάτου) δουκὸς οἰκοδομήθη | τὸ φρούριον ὑπὲρ ἀσφαλίας | τῶν διοδευόντων προνοίᾳ | Ἀλεξάνδρου (ἑκατοντάρχου) ὠρδ(ιναρίου) λεγ(εῶνος) | γ΄ Κυρ(ηναικῆς), ἔτι σμ΄; Sartre, Un nouveau dux (o. Anm. 22) 313–318 = AE 2007, 1620; vgl. SEG LVII 1904.

[30] Vgl. die ägyptische Inschrift SEG XXIV 1194 (Athribis, 374 n. Chr.), Z. 2–5: τῶν | (…) δεσποτῶν ἡμῶν | Οὐαλεντινιανοῦ καὶ Οὐάλεντος καὶ Γρατιανοῦ und Z. 8–9: ἐπὶ τῆς ἀρχῆς τοῦ κυρίου μου λαμπροτάτου | ἐπάρχου τῆς Αἰγύπτου Αἰλίου Παλλαδίου. Der Text ist durch eine weitere Kopie bekannt (OGIS 722), in der in Z. 10 eindeutig κυρίου μου zu lesen ist, auch wenn das durch Dittenberger in seinen Anmerkungen in Frage gestellt und nicht in die Edition aufgenommen wurde, s. B. Boyaval, Huit stèles inédites d’Égypte, CE 41 (1966) 363.

[31] Wetzst. 62, S. 281: „Das Copiren dieser Inschrift wurde dadurch erschwert, dass sie zu drei Viertel unter dem Estrich der Moschee stecken und ausgegraben werden musste, die gegrabenen Löcher aber den Umständen gemäß nicht weit sein konnten, und die eine Seite des Pfeilers sehr dunkel war.“ Wadd. 2034, S. 480 erwähnt diese Schwierigkeiten hingegen nicht, vermerkt aber, dass die Inschrift schön geschrieben und gut erhalten sei.

[32] Am Ende der Z. 7 zeigt der Stein laut Edition „clairement“ ΕΙΓ für ΕΠ. Das kann anhand des Fotos nicht verifiziert werden. Der letzte Buchstabe ähnelt eher einem gerundeten Σ oder einem Ο als einem Γ. Ιn Z. 8 sind insbesondere das Ω und der Grund für die Ergänzung des Ν in αἰῶνι schwer zu sehen. Außerdem ist die Interpretation der folgenden Buchstaben als πόλ(εως) fraglich, da nach dem Λ sicher noch zumindest ein weiterer Buchstabe (viell. ein M oder ein weiteres Λ + ein weiterer Buchstabe) zu sehen ist, der schwer als Abkürzungszeichnen bzw. als Teil einer Abkürzung zu interpretieren ist. M. Sartre hatte in der ed. pr. des Textes ΑΜΗΠΟΛΜ gelesen (SEG XLI 1593). Da Saura eine μητροκωμία war (IGLS XV.1 105 und vermutlich auch Z. 3 von IGLS XV.1 104 selbst; M. Sartre, Les Metrokomiai de Syrie du Sud, Syria 76 [1999] 197–222; hier insbesondere 200 zu Saura) wäre laut IGLS XV.1 104, S. 164 Anm. 29 hier mit πόλις Canatha oder Dionysias gemeint.

[33] Vgl. IGLS XV.2 407, 7: Αναμος οἰκοδόμησεν vel sim.; dass direkt nach ἀγαθῷ eine Datierung steht, scheint wenig wahrscheinlich zu sein, da keine der bei Y. E. Meimaris, Chronological Systems in Roman-Byzantine Palestine and Arabia (ΜΕΛΕΤΗΜΑΤΑ 17), Athens 1992 gesammelten Datierungsformeln auf die lesbaren Buchstaben passt.

[34] So zumindest Moors, De Decapolis (o. Anm. 3) 247–249. L. Di Segna, Epigraphic Documentation on Building in the Provinces of Palaestina and Arabia, 4th–7th c., in: J. H. Humphrey (Hrsg.), The Roman and Byzantine Near East II (JRA Supplementary Series 31), Portsmouth/RI 1999, 171 mit Anm. 91, meint, dass Mothana als πόλις neu gegründet wurde (viell. weil sie die Wendung καὶ ἐκτίσ|θη ἐπ’ ἀγαθῷ πόλις in diesem Sinne versteht). Dagegen spricht allerdings, dass die Bauarbeiten unter der πρόνοια von πιστοί — also Amtsträgern, die ansonsten fest mit dörflichen Verwaltungen verbunden sind — durchgeführt wurden. Zudem erscheinen βουλευταί auch in anderen Inschriften der Region mitunter ohne Herkunftsangabe; vgl. F. R. Trombley, Epigraphic Data on Village Culture and Social Institutions: An Inter­regional Comparison (Syria, Phoenice Libanensis and Arabia), in: W. Bowden, L. Lavan,
C. Machado (Hrsg.), Recent Research on the Late Antique Countryside (Late Antique Archaeo­logy 2), Leiden, Boston 2004, 77. Am wahrscheinlichsten scheint, dass mit πόλις Bostra gemeint war und Saon eben da βουλευτής und ἔκδικος war; vgl. Jones, Urbanization (o. Anm. 10) 274–275.

[35] Siehe dazu F. Camia, Theoi Sebastoi. Il culto degli imperatori romani in Grecia (provincia Achaia) nel secondo secolo d.C. (Meletemata 65), Athen 2011, 229–242;
D. Knoepfler, L’exercice de la magistrature fédérale béotienne par des ‘étrangers’ à l’époque impériale : conséquences de l’extension du Koinon en dehors des frontières e la Béotie ou simple effet d’une multi-citoyenneté individuelle ? , in : A. Heller, A.-V. Pont (Hrsg.), Patrie d’origine et patries électives : les citoyennetés multiples dans le monde grec d’époque romaine (Scripta Antiqua 40), Bordeaux 2012, 235.

[36] Er behauptet, den Stein schon 1907 gesehen zu haben (siehe unten), aber fügt hinzu: „Diese Inschrift wurde schon von anderen gelesen, habe ich gehört, ist aber, soweit ich weiß, unveröffentlicht geblieben“ (Ἡ ἐπιγραφὴ αὕτη ἀνεγνώσθη καὶ ὑπ’ ἄλλων, ὡς ἤκουσα, εἶνε ὅμως καθόσον γνωρίζω ἀνέκδοτος).

[37] „The following inscription was found by Mr. Jerome Farrell, of the British School, in the spring of 1909, during a journey in Northern Phocis“ und Anm. 5: „I wish to acknowledge his kindness in allowing me to publish it here, and to make use of his copy and impression of the stone“. W. J. Farrell war Student an der British School at Athens von 1906 bis 1910 (ABSA 26 [1923/1924–1924/1925] 369). Er nahm u.a. an Ausgrabungen in Sparta teil (ABSA 14 [1907/1908] 1 und 16 [1909/1910] 1, wo er sich mit den Terrakotten des Orthia-Heiligtums beschäftigte: Laconia. I. Excavations at Sparta, 1908. §4. Archaic Terracottas from the Sanctuary of Orthia, ABSA 14 [1907/1908] 48–73; für seine weiteren Tätigkeiten, siehe ABSA 15 [1908/1909] 368). Er war kein geübter Epigraphiker und kein Spezialist Mittelgriechen­lands.

[38] J. H. Oliver, Marcus Aurelius. Aspects of Civic and Cultural Policy in the East (Hesperia Suppl. 13), Princeton 1970, 116–117, Nr. 31–32.

[39] L. Robert, Inscriptions de l’antiquité et du bas-empire à Corinthe, REG 79 (1966) 745 Anm. 4.

[40] D. Knoepfler, L’exercice (o. Anm. 35), 235 Anm. 49 und Id., L’inscription de Naryka (Locride) au Musée du Louvre : la dernière lettre publique de l’empereur Hadrien ? (première partie), REG 119 (2006) 24 Anm. 70.

[41] Praktika, 1909, S. 130: „εὑρέθη πρὸ διετίας καὶ ἐγγὺς τοῦ ἀρχαίου Τιθρωνίου, ὄχι μακρὰν τῆς Ἀμφικλείας, εἰς τὰ ἐρείπια ἀρχαίου ἱεροῦ χρησιμοποιηθέντα κατόπιν εἰς οἰκοδομὴν ἐκκλησίας“.

[42] Es scheint sich nicht um denselben Ort zu handeln. Vielleicht hat jemand nach der Ent­deckung des Steines an eine Wiederverwendung gedacht, diesen Plan aber nie umgesetzt. Wo sich der Stein heute befindet, ist unbekannt.

[43] Inscriptions de Phocide , BCH 37 (1913) 443, unter der Rubrik „Tithronion“: „Sur une croupe au Sud du village de Dernitsa, dans une vigne, on rencontre des fragments d’architecture qui, d’après les ossements trouvés en même temps, semblent provenir d’un grand édifice funéraire. C’est peut-être à ce monument que se rapporte l’inscription en l’honneur de M. Oulpios Damasippos trouvée au même endroit“, mit der Anm. 1: „JHS, 1910, p. 263“. J. G. Frazer schreibt in seinem Kommentar zu Pausanias (London 1897, V, S. 422–423) über Tithronion: „In the plain, about an hour’s ride to the north of Dadi [d.h. Amphikleia], on the further side of the Cephisus, are the remains of an ancient city now known as Moulki. They are immediately below the ruined village of Vertzana, and occupy an oblong elevation beside the river of Dernitsa, which, descending from a village of that name situated among the hills on the northern side of the valley of the Cephisus (...)“. Ντερνίτσα ist jenes Dorf, das heute Τιθρώνι(ο) heißt. Das antike Drymaia/Drymos liegt etwa 1 km westlich des heutigen Δρυμαία (früher Γλουνίστα), 2 km westlich vom Ντερνίτσα/Τιθρώνι(ο) und etwa 5 km nordwestlich des antiken Tithronion.

[44] W. M. Leake, Travels in Northern Greece, II, London 1835, 69 und 73. Leake reiste von den Thermopylen bis ins Kephisostal über „Pundonítza“ und „Ternítza“.

[45] Pausanias (10, 33, 11) widmet den Großteil seiner Beschreibung von Amphikleia dem Heiligtum des Dionysos.

[46] Der Name des Gratos ist teilweise ergänzt. Dittenberger (IG IX.1 6, Z. 10–15) liest: ἐπὶ [ἄρ|χοντος Οὐ]λπί|[ου Γράτου ὑ]π[ὸ | ἐπ]ιμελη[τὴ]ν | [Οὔ]λπιον | [Σώ]πατρον. Auf Basis eines Ver­gleichs mit den oben zitierten Inschriften erscheint mir die folgende Ergänzung wahr­schein­licher zu sein: ἐπὶ [τῆς | ἀρχῆς Οὐ]λπί|[ου Γράτου ὑ]π[ὸ | ἐπ]ιμελη[τὴ]ν | [Οὔ]λπιον | [Σώ]πατρον.

[47] Die Form Κιντυλία ist auch in B belegt.

* Mein Dank für wertvolle Hinweise geht an J. Grusková sowie F. Beutler, C. Cenati,
W. Hameter, K. Lappé, B. Palme, E. Weber, I. Weber-Hiden und W. Wohlmayr.

[48] Zur Inschrift s. ferner die in AE 1959, 183 und 247 angeführten Beiträge sowie F. Harl, B. Lőrincz,Führer zum römischen Lapidarium in Bastion VI der Festung Komárno, Komárno, Wien 2002, 52–53 Nr. 60; M. Kandler, Felsinschrift des Valerius Maximianus, in: F. Humer (Hrsg.), Marc Aurel und Carnuntum, St. Pölten 2004, 104–105 Kat. Nr. 5; T. Nešporová, Poznámky k súčasnému stavu rímskeho nápisu v Trenčíne (Bemerkungen zum heutigen Zustand der römischen Inschrift von Trenčín), Zborník Slovenského Národného Múzea (Annales Musei Nationalis Slovaci) 99 (2005) 55–62 (Archeológia 15); P. Kovács, Fontes Pannoniae Antiquae ab A. D. CLXVI usque ad A. D. CXCII, Budapest 2006, 166–167 Nr. 20 (B. Lőrincz);
P. Valachovič, Latinská epigrafika na Slovensku (Lateinische Inschriften in der Slowakei), Trnava 2013, 19–29. — Für einen allgemeinen Überblick und weitere Literatur s. H. Szászová, Trenčiansky rímsky nápis vo vedeckej a populárno-vedeckej literatúre (Die Trenčíner römische Inschrift in der wissenschaftlichen und populär-wissenschaftlichen Literatur) , in: M. Pauer,
M. Šišmiš (Hrsg.), Laugaricio. Zborník historických štúdií k 1800. výročiu rímskeho nápisu v Trenčíne, Trenčín 1980, 13–25; T. Kolník,Nov šie archeologické nálezy k pobytu Rimanov na Slovensku (Die neueren archäologischen Befunde zum Aufenthalt der Römer in der Slowakei), ebd. 37–72, bes. 44–48; T. Nešporová, J. Rajtár, Laugaricio. Trenčín a okolie v rímskej dobe (Laugaricio. Trenčín und Umgebung in der Römerzeit), Pamiatky a Múzeá 3/2000, 30–33;
W. Wohlmayr, M. Valerius Maximianus und die Felsinschrift von Trenčín in der Slowakei, in: F. Humer, G. Kremer, E. Pollhammer, A. Pülz (Hrsg.), Akten der 3. Österreichischen Römer­steintagung (in Druckvorbereitung).

[49] Zur Karriere des Mannes s. I. Piso, Fasti provinciae Daciae I: Die senatorischen Amts­träger, Bonn 1993, 224–235 Nr. 53; J. Fitz, Die Verwaltung Pannoniens in der Römerzeit, Budapest 1993, II 618–623 Nr. 349. — Zur Präsenz der legio II Adiutrix in Trenčín siehe
E. Ritterling, Legio, RE XII 2 (1925) 1449; B. Lőrincz, Legio II Adiutrix, in: Y. Le Bohec (Hrsg.),Les légions de Rome sous le Haut-Empire, Paris 2000, I 166. — Als Zeugnis für eine Legions­vexillation ist der Fall bei R. Saxer, Untersuchungen zu den Vexillationen des römischen Kaiserheeres von Augustus bis Diocletian, Köln u.a. 1967, 37–40 Nr. 68–69 behandelt. Von einem ritterlichen praepositus vexillationibus legionis III Augustae, der an demselben Feldzug beteiligt gewesen sein dürfte, aber nicht bei den Quaden, sondern Markomannen (apud Marcomannos) stationiert war, berichtet CIL VIII 680 = 11780 =
ILS 2747 = AE 1969/70, 580 (vgl. Saxer, a.O. 42–43 Nr. 74). — Zum Toponym Lau- bzw. Leugaricio s. zuletzt AE 2010, 83.

[50] Oberhalb der Ziffer II ist zwar, nach den Abbildungen zu urteilen, kein waagerechter Strich erkennbar, der bei Tausendern für gewöhnlich anzutreffen ist, doch liefert dies m.E. keinen zwingenden Einwand gegen die hier vorgeschlagene Deutung. Ein zusätzlicher Buch­stabe M für milia oder ein Tausendersymbol ist jedenfalls, wie zahlreiche Parallelen beweisen, nicht erforderlich. — Die theoretisch denkbare alternative Interpretation der Stelle als mil(ites) l(egionum) (duarum) scheitert daran, dass dann unbedingt die Namen der beiden Einheiten zu erwarten wären.

[51] Saxer geht wegen der vermeintlich niedrigen Zahl von Soldaten davon aus, dass „das über 850 Mann starke Kontingent der leg. II adi. ein Teil jener Vexillationen [gewesen sei], die er [sc. Maximianus] als Legat dieser Legion im Quadenland kommandierte“ (o. Anm. 49, 39–40), und verkennt damit also, dass Stifter der Inschrift nicht eine vexillatio, sondern ein exercitus, also ein größerer, sicherlich aus mehreren vexillationes bestehender Kampfverband war.

[52] Man beachte, dass der Steinmetz die fünf Ziffern bzw. Zifferngruppen durch kleine Spatien voneinander abgesetzt hat: II D CCC L V. — Dass hinter der Ziffer V noch weitere senkrechte Hasten als Zeichen für die Zahlen 1 bis 4 folgten (dann 2856–2859 Mann), scheint nach den Angaben von češka, Hošek (s. oben) ausgeschlossen. — Leider ist es nicht möglich, für die hier behandelte Frage die Fläche des betreffenden römischen Truppenlagers als zu­sätzliches Argument heranzuziehen, da bislang keine Reste von diesem archäologisch fest­gestellt werden konnten. — Zur Lesung des korrekten qui (anstelle des bisher allgemein ange­nommenen cui) s. G. C. Susini, All’iscrizione di Trencín, Epigraphica 41 (1979) 189.

* Ich danke Alexander Zäh (Maintal), insbesondere für die Erlaubnis, eine seiner Fotografien hier abzudrucken; ebenfalls Thomas Corsten und Christoph Samitz (beide Wien), die mir einen Besuch bei der Arbeitsgruppe Epigraphik an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ermöglichten und mich dort unterstützten. Zuletzt gilt mein Dank Jens Börstinghaus (Erlangen), der mir bei philologischen Fragen weiterhalf.

[53] Die editio princeps: A. Zäh, Vorläufiger Bericht über neue archäologische Beobach­tungen auf Reisen an der karischen Küste und im lykaonisch-isaurischen Grenzgebiet, AAWW 144/2009 (2010) 17–74, hier 35 Nr. 1. Die Fotografie ist seine Abb. 57 auf S. 71.

[54] Vgl. dazu unten Teil II., wo der bisher einzige Beleg für den Namen Dogamoas be­sprochen wird. Zu diesem einen Beleg kommen nun vier weitere. Siehe auch L. Zgusta, Klein­asiatische Personennamen (Monografie Orientálního ústavu ČSAV 19), Prag 1964, 150 § 292.

[55] Vgl. Zgusta, Personennamen (o. Anm. 54) 112–113, § 131–1 mit zahllosen Belegen für Ba in den verschiedenen Kasus.

[56] Dazu siehe Zgusta, Personennamen (o. Anm. 54) 346–347 unter § 1013–1. Dort auch weitere Belege für z.T. sehr ähnliche Namen (etwa Nanas, Nanna, …).

[57] Eng verwandt scheinen aber Namen wie Πιγραμις oder Πιγραμος zu sein; vgl. Zgusta, Personennamen (o. Anm. 54) 427–428 unter § 1255–1 und –2.

[58] In Z. 1 steht im Faksimile des CIG am Ende ΤΟϒ. Daraus wird in der Umschrift dann [᾿Ι]ου[λίου]. Mir scheint die Ergänzung von Τα wahrscheinlicher.

[59] Hier zitiert nach St. Hagel, K. Tomaschitz, Repertorium der westkilikischen Inschriften. Nach den Scheden der kleinasiatischen Kommission der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Denkschriften 265 = ETAM 22), Wien 1998, 322 (Mey 1).

[60] Vgl. auch den Abschnitt „acc. statt dat.“ bei G. Laminger-Pascher, Index Grammaticus zu den griechischen Inschriften Kilikiens und Isauriens (SbWien 298/3), Band II, Wien 1974, 95.

[61] H. Swoboda, J. Keil, F. Knoll (Hrsg.), Denkmäler aus Lykaonien, Pamphylien und Isaurien. Ergebnisse einer im Auftrage der Gesellschaft von Julius Jüthner, Fritz Knoll, Karl Patsch und Heinrich Swoboda durchgeführten Forschungsreise. Deutsche Gesellschaft der Wissenschaften und Künste für die Tschechoslowakische Republik in Prag , Brünn 1935, 29 Nr. 63.

Die Wiener „Schede Aşa Gözlü 2 (Isauria)“ bezieht sich auf diese Inschrift. Der ganze Inhalt der Schede scheint sich auf die Notizen aus dem Skizzenbuch „Jüthner Isauria II 3 (20./IV [19]02)“ zu stützen. Leider sind die Skizzenbücher auch bei den aktuellen Archiv-Funden in Prag und München nicht aufgetaucht: „Über deren Verbleib ist bisher nichts bekannt“ (J. Kostenec, A. Zäh [Hrsg.], Wissenschaftlicher Nachlass der deutsch-böhmischen archäo­logischen Expedition nach Lykaonien, Ostpamphylien und Isaurien (Kleinasien) durchgeführt im Jahre 1902. Zusammengestellt aus dem Stadtarchiv in Prag und dem Bayerischen Haupt­staatsarchiv in München [Denkschriften 393 = ETAM 26], Wien 2011, 20).

Die Angaben der Schede unterscheiden sich etwas von den soeben zitierten, die Keil ver­mutlich aus exakt demselben Jüthnerschen Skizzenbuch erarbeitet hat (darauf lässt seine Angabe „J.“ schließen). Auf der Schede wird der Stein als „Pilasterkapitell“ bezeichnet, zudem soll er „oben 0'47 br[eit]“ sein.

In der Publikation ist leider weder ein Abklatsch noch eine Abbildung verzeichnet, wie es sonst häufig der Fall ist. Die Schede „Aşa Gözlü 2“ trägt den Vermerk: „Abkl[atsch] fehlt (aus Zeit­mangel)“, glücklicherweise ist eine (abgepauste?) Zeichnung eingeklebt (Abb. 2).

[62] Swoboda, Keil, Knoll, Denkmäler (o. Anm. 61) 29.

[63] Vgl. auch Zgusta, Personennamen (o. Anm. 54) 321 § 940–6, der ebenfalls den Nominativ Μοαζημις bildet.

[64] Zäh, Bericht (o. Anm. 53) 49 Abb. 13 bietet eine handgezeichnete Karte der Region um Dikili Taş Köyü. Gegebenenfalls ist Aşa Gözlü (= „unteres Auge“) eine andere Bezeichnung für einen der eingezeichneten Seen.

[65] Zäh, Bericht (o. Anm. 53) 23.

[66] = SEG 8, 573 = É. Bernand, Recueil des inscriptions grecques du Fayoum, Tome I : La « méris » d’Hérakleides, Leiden 1975, Nr. 15 = ders., Inscriptions grecques d’Égypte et de Nubie au musée du Louvre (Centre de Recherches d’Histoire Ancienne 51), Paris 1992, Nr. 22.

[67] Die älteren Ansätze zur nach wie vor ungeklärten Datierung fasste Bernand, Inscriptions grecques (o. Anm. 66) Nr. 22, S. 65 zusammen. Er selbst favorisierte, basierend auf L. Mooren, The Aulic Titulature in Ptolemaic Egypt. Introduction and Prosopography (Verhandelingen van de Koninklijke Academie voor Wetenschappen, Letteren en Schone Kunsten van Belgie, Klasse der Letteren 78), Brüssel 1975, 173 Nr. 281, eine Datierung in das 1. Jahrhundert v. Chr.; so auch W. Huß, Die Verwaltung des ptolemaiischen Reiches (Münch.Beitr. 104), München 2011, 295. Anders PP II 4338; M. Launey, Recherches sur les armées hellénistiques (Bibliothèque des écoles françaises d’Athènes et de Rome 169), Paris 1949/1950, 478 und 1067 sowie G. Lüderitz, What is the Politeuma?, in: J. W. van Henten, P. W. van der Horst (Hrsg.), Studies in Early Jewish Epigraphy (Arbeiten zur Geschichte des antiken Judentums und des Urchristentums 21), Leiden, New York, Köln 1994, 183–225, hier 196, wo die Inschrift dem 3. oder 2. Jahrhundert v. Chr. zugewiesen wurde.

[68] Siehe Mooren, The Aulic Titulature (o. Anm. 67) 173–174 und dens., La hiérarchie de cour ptolémaïque. Contribution à l’étude des institutions et des classes dirigeantes à l’époque hellénistique (Studia Hellenistica 23), Löwen 1977, 172–173 und 214.

[69] Zu diesem System siehe Mooren, La hiérarchie de cour ptolémaïque (o. Anm. 68) 17–73.

[70] Siehe BGU IV 1190, 2–4 (Herakl., nach 80 v. Chr.); SB III 6236 = É. Bernand,Recueil des inscriptions grecques du Fayoum, Tome II : La « méris » d’Thémistos, Kairo 1981, Nr. 114 = A. Bernand, La prose sur pierre dans l’Égypte hellénistique et romaine, Paris 1992, Nr. 37, 14–15 (Ars., 70 v. Chr.) und P.Oxy. LV 3777, 7–8 (Oxy., 57/6 v. Chr.; zur Datierung vgl. C. Bennett, M. Depauw, The Reign of Berenike IV (Summer 58 – Spring 55 BC), ZPE 160 [2007] 213). Diesen Belegen ist nach einer Ergänzung von Mooren, La hiérarchie de cour ptolémaïque (o. Anm. 68) 214 auch SB I 624 = Bernand, Recueil des inscriptions grecques (o. Anm. 66) Nr. 17, 1–2 zur Seite zu stellen; mehr, als dass die äußerst fragmentarische Inschrift in die „basse époque ptolémaïque“ gehört, ist hinsichtlich ihrer Datierung aber nicht zu sagen.

[71] Siehe die ed. pr. H. Henne, Inscriptions grecques, BIAO 25 (1925) 179–183, 189–190, hier 179.

[72] Siehe Bernand, Inscriptions grecques (o. Anm. 66) Nr. 22, S. 65, der die Einschätzung des Erstherausgebers Henne (Henne, Inscriptions grecques [o. Anm. 71] 180) wiederholte: „Je n’ai pu obtenir aucune indication sur l’origine de cette pierre, mais il est assez probable qu’elle provient du Fayoum même, sinon d’Arsinoé.“

[73] Hinsichtlich der Charakterisierung der Organisationsform politeuma und der vorherr­schenden Quellenlage siehe jüngst P. Sänger, Das politeuma in der hellenistischen Staatenwelt: Eine Organisationsform zur Systemintegration von Minderheiten, in: ders. (Hrsg.), Minder­heiten und Migration in der griechisch-römischen Welt: Politische, rechtliche, religiöse und kulturelle Aspekte (Studien zur Historischen Migrationsforschung 31), Paderborn 2016, 25–45.

[74] C. Wessely, Die Stadt Arsinoë (Krokodilopolis) in griechischer Zeit (Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften 145,4), Wien 1903, 29; Calderini, Diz.geogr. III, 118–119; Suppl. I, 172; II, 95; III, 61 und S. Daris, I quartieri di Arsinoe: materiali e note, in: M. Capasso (Hrsg.), Da Ercolano all’Egitto. III: Ricerche varie di papirologia (Pap.Lup. 10 [2001]), Galatina 2002, 171–196, hier 187; vgl. auch Launey, Recherches (o. Anm. 67) 478 und 1068 sowie Bernand, Inscriptions grecques (o. Anm. 66) Nr. 22, Komm. zu Z. 5 (S. 66).

[75] Die nachstehenden Beobachtungen gehen auf eine Forschungsreise im November 2015 gemeinsam mit Gabriele Ambros, die durch ihre Dissertation über den Kult des Apollon Hylates von Kurion die Anregung zur Beschäftigung mit diesen Texten gegeben hat, und Fritz Mitthof, dem ich wertvolle Hinweise verdanke, zurück. Wir danken Fr. Despoina Pilides von der zypriotischen Antikenverwaltung für die Erlaubnis, diese Inschriften studieren zu dürfen.

[76] Vd. rispettivamente G. Kaibel, Epigrammata Graeca e lapidibus conlecta, Berolini 1878 (L’epigramma è il nr. 264) e W. Peek, Griechische Vers-Inschriften: Grab-Epigramme, Berlin 1955.

[77] Concordanza a senso tra ἐμὰ e πότμου come in Hom. Od. 14, 197 tra ἐμὰ e θυμοῦ: οὔ τι διαπρήξαιμι λέγων ἐμὰ κήδεα θυμοῦ (‘[neanche allora] saprei facilmente dirti i dolori dell’animo mio’, trad. it. di G. A. Privitera). Per il gen. in dipendenza da κήδεα con il signi­ficato di ‘mourning for someone/something’ cf. LSJ9 s.v. κῆδος, I 2b e cf. Hom. Il. 22, 271–272: νῦν δ’ ἀθρόα πάντ’ ἀποτείσεις | κηδεἐμῶν ἐτάρων (‘ma ora mi risarcirai di tutti i pianti funebri per i miei compagni’).

[78] Per altri richiami ‘epici’, si confronti al v. 3 il nesso μητέρα μητρὸς per indicare la nonna, rarissimo nella produzione letteraria greca: occorre solo un’altra volta (mai in epigrammi iscrizionali) in un enigmatico frammento di un poemetto (pseudo-) esiodeo, Le Nozze di Ceice (fr. 266c, 6 M.-W. = fr. 204d, 6 Most, mutualmente restaurato da un papiro ossirinchita: P.Oxy. XXVIII 2495 fr. 37 = Hes. fr. 266a M.-W. = fr. 204a Most): †οἷον οὐ† μητέρα μητρὸς < παισὶν> ἄγοντο. Si veda anche al v. 5 il raro aggettivo ἀλάνπετον, che ricorre ad es. nell’ Hymn. Hom. in Lun. 5. Da notare che la forma ortografica sarebbe ἀλάμπετον: il copista ha reso la nasale bilabiale come alveolare, seguendo forse la sua pronuncia. Per le frequenti fluttuazioni della nasale davanti ad occlusiva bilabiale in àmbito epigrafico, vd. L. Threatte, The Grammar of Attic Inscriptions, I, Berlin, New York 1980, 595–597.

[79] Vgl. E. Groag, Die römischen Inschriftsteine der Hofbibliothek (Oster- und Pfingstbeilage der Wiener „Montags-Revue“ 1913) Nr. 45 = F. Beutler, E. Weber (Hrsg.), Katalog der römischen Inschriften der Österreichischen Nationalbibliothek, Wien 2015, Nr. 45. Wie diese Inschriften nach Wien gelangt sind, behandelt kurz Groag a.a.O. 3f. und ausführlicher G. Winkler, Zu den römischen Inschriften in der Österreichischen Nationalbibliothek, Römisches Österreich 3 (1975) 295–305, bes. 296–303.

[80] Auch der Index nominum des CIL III gibt p. 2345 den Namen in dieser Form.

[81] Eine Wandkritzelei in Pompeii, CIL IV 5155, könnte nach Ausweis der Datenbanken Castenu(s) haben, doch fügt der Herausgeber hinzu „tiinv parum clara“, und selbst wenn die Lesung richtig ist, handelt es sich eher um ein Cognomen als um einen Gentilnamen. Eine am 19. Mai 1660 im Coemeterium Cyriacae gefundene, aber inzwischen verschollene Inschrift lautet Casteni ben(e) mer(enti) coniugi in pace, aber auch hier ist es ein spätantiker Individualname und auf einen (weiblichen) Nominativ Castenis zu beziehen (ICUR 7, 18573).

[82] Zu C. Iulius Septimius Castinus, Statthalter von Unterpannonien unter Caracalla vgl. PIR2 I 566, und ein Fl(avius) Castinus war im Jahr 424 Konsul, siehe PLRE Castinus 2.

[83] Zur Geschichte lateinischer Eigennamen , Berlin 1904, 289 Anm. 1; mit einer etwas unklaren Formulierung bezüglich einer Herkunft aus dem Etruskischen.

[84] Die Wurzel *cast- ist, auch ohne das Theonym castur, im Etruskischen durchaus belegt; siehe etwa H. Rix, G. Meiser, Etruskische Texte. Editio minor, Teil 1, Hamburg 2014, 215.

[85] Dafür genügt ein kurzer Blick in das Register der Gentilnamen von CIL VI; weibliche Freigelassene der senatorischen Caecinae tragen (fast) alle den Gentilnamen Caecinia, die der Perpernae heißen Perpernia. Bei den wenigen Ausnahmen handelt es sich entweder um Verschreibungen oder um Fälle, in denen der maskuline Charakter der Endung -na nicht mehr beachtet wurde. Wenn eine clarissima et inlustris femina auf einer Weiheinschrift des Jahres 390 n. Chr. Cecina (so!) Lolliana genannt wird (CIL VI 512 = ILS 4154), so zeigt das — abgesehen von dem Versuch, die Familie mit dieser Namenswahl in eine altitalische Tradition zu stellen — nur, dass das Gefühl für die korrekten Namensformen schon verloren gegangen war. In CIL VIII 25990 = ILS 6025 lautet der Name jedoch korrekt Caecinia Lolliana.

[86] Ältere Abschriften verzeichnen in Z. 1 noch eine Spur des M (vgl. die Zeichnung in den IDR 3/2, S. 338), doch ist gerade diese Stelle jetzt durch eine alte Mörtelauflage verdeckt.

[87] Inv.-Nr. 487. Vgl. R. Maurer, Das Rollettmuseum in Baden und seine Antiken­sammlung, in: U. Horak, Chr. Gastgeber, H. Harrauer (Hrsg.),Hauptsache: Eine Mumie im Wohnzimmer. Katalog der Antiken des Rollettmuseums in Baden (Nilus 5), Wien 2002, 13 und ebenda U. Horak, Katalog der Objekte, 144 Nr. 199.

[88] W. Kubitschek, Mitteilungen der Zentralkomission 5 (1906) 236; Ubi erat lupa 20030.

[89] ICUR 17474.

[90] Rudolf Maurer mittels Email, Jänner 2015; vgl. auch dens. (wie Anm. 87) 13.