Karl Strobel


Einige Bemerkungen zur Diskussion
um die Errichtung der Provinz Pannonia



Ein wesentlicher Schritt in der Organisation des römischen Herrschaftsgebietes bis zur mittleren Donau war die Einrichtung der Provinz Pannonia als eigenständiger administrativer, juridischer und militärischer Aufgabenbereich eines legatus Augusti pro praetore. Zugleich stellt sich hier beispielhaft die Frage, ob ein solcher sicher aus politischen und strategischen Überlegungen hervorgegangener Rechtsakt in der infrastrukturellen Entwicklung des Gebietes zu erkennen sei oder ob er gar mit dem Aufbau einer militärisch besetzten Außengrenze bzw. einer raumgreifenden Besetzung durch römische Truppen einhergehen müsse, wie vielfach in der Forschung angenom­men. Deshalb gewinnt die Diskussion um die Errichtung der Provinz Pannonia eine über den konkreten Fall hinausgehende Bedeutung.

Die Teilung der Provinz Illyricum in Illyricum Superius/Dalmatia und Illyricum Inferius (Pannonia), wie sie sich etwa in der Benennung des portorium Illyrici utrius­que et ripae Thraciae (AE 1928, 153; 1934, 107) dokumentiert, setzt zuletzt auch Péter Kovács[1] gegen die mehrfach vorgeschlagenen, verschiedenen Spätdatierungen [2] vor das Jahr 20 n. Chr. Er verbindet den Vorgang mit dem zweiten illyrischen Kom­mando des Tiberius 6–9 n. Chr. oder der Mission des jüngeren Drusus im Jahre 14 n. Chr. Marjeta Šašel Kos[3] hingegen postuliert, dass Pannonia vor Vespasian „should most probably be regarded as a military district called Illyricum, a part of the province which was so called in official texts“; doch bleibt die von Jaroslav Šašel und ihr selbst vertretene These, dass Pannonien als Provinz erst unter Vespasian eingerichtet worden sei, unbegründet, zumal Šašel Kos selbst die Teilung „into an upper province (Dalmatia) and lower Illyricum (Pannonia)“ mit Hinweis auf C. Vibius Postumus [4] an das Ende des pannonisch-dalmatischen Aufstandes setzt[5] . Sie möchte Postumus allerdings nur als den „legatus exercitus of Dalmatia“ und nicht als vollwertigen Provinzstatthalter sehen.

Die Annahme einer Teilung der weiter bestehenden (!) Großprovinz Illyricum in zwei Militärdistrikte[6], ohne dass die Gesamtprovinz aber einem legatus Augusti pro praetore unterstanden hätte, kann nicht überzeugen [7]. Der Kriegsverlauf 6–9 n. Chr. hatte bereits die faktische Teilung der bisherigen Großprovinz Illyricum in zwei pro­vinciae als logistisch-administrative und militärische Strukturen (Aufgabenbe­reiche) mit sich gebracht, eine Teilung, die dann im Rahmen der Reorganisation 9/10 n. Chr. zur dauerhaften Gliederung wurde, wie mit guten Gründen anzunehmen ist. Der süd­liche Grenzverlauf der neuen Provinz dürfte so in Teilen dem Frontverlauf des Win­ters 8/9 n. Chr. vor der römischen Offensive in den dalmatischen Raum ent­sprochen haben.

Entgegen der Annahme gerade von Šašel Kos[8], eine formell eingerichtete pro­vincia als „based on civil self-government“ zu definieren und zugleich ihre Errichtung mit der Urbanisierung („urbanization went hand in hand with the creation of a province“) zu verbinden, ist zu betonen, dass die Einrichtung einer römischen Provinz weder von der Existenz eines „civil self-government“ abhängig war, noch darf aus dem Einsetzen einer Urbanisierung oder eines flächendeckenden infrastrukturellen Ausbaus auf deren Datierung geschlossen werden. Provincia bezeichnete zuerst den räumlichen und sachlichen Kompetenz- bzw. Zuständigkeitsbereich eines Magistratus oder Promagistratus bzw. Imperiumsträgers, sodann eine territoriale Einheit des annektierten Untertanengebietes, die als Amtsbereich eines Magistratus oder Pro­magistratus dauerhaft eingerichtet war [9]. Dabei konnte die Ausübung der militärischen und administrativen Leitung einer solchen territorialen Einheit von einem Imperiums­träger an einen Legaten delegiert werden. Die Einrichtung einer provincia als ein territorial fixierter Amts- und Aufgabenbereich eines senatorischen Legaten oder eines ritterlichen Präfekten als Stellvertreter des Princeps, des Trägers des prokon­sularischen Imperiums innerhalb des Herrschaftsgebietes des populus Romanus, war dessen Entscheidung. Die in den entsprechenden mandata vorgegebene territoriale Reichweite des delegierten Imperiums definierte den Amtsbereich (= provincia) eines propraetorischen Legaten. Dieser umfasste neben dem tributpflichtigen Boden der Provinzbewohner unter direkter oder militärischer Verwaltung die in diesem Raum liegenden Gebietskörperschaften unterschiedlicher Rechtsstellung, wie die privi­legierten Civitates (civitates foederatae, liberae sowie liberae et foederatae) und die civitates stipendiariae.

Die Einrichtung als Provinz bedeutet den Übergang der Hoheitsrechte auf den populus Romanus, die Auferlegung des Tributs, die Einrichtung einer übergeordneten Rechtsprechung durch römische Funktionsträger, die Festlegung der territorialen Abgrenzung gegenüber den anderen territorialen Kompetenzbereichen und den nicht unter römischer Botmäßigkeit stehenden Territorien. Die Einrichtung einer provincia für einen vom Kaiser eingesetzten Funktionsträger erfolgte durch eine Konstitution, ein Dekret oder ein Edikt des Princeps[10] im Rahmen seines imperium proconsulare. Die Etablierung der inneren Ordnung der provincia im Sinne der von Rom ange­ordneten oder autorisierten Rechts- und Organisationsformen der Provinzialen er­folgte durch das Edikt, das der römische Funktionsträger im Namen des Princeps und im Rahmen seiner mandata principis (Dig. 1, 18, 3.4; 1, 16, 4, 3) verkündete (formula provinciae). Eine Veränderung dieser Organisation konnte allein durch eine Epistula des Princeps erfolgen. Um es nochmals zu betonen: Die Einrichtung einer Provinz war ein politischer Entschluss und Rechtsakt des Princeps, gefolgt von dem ent­sprechenden, von ihm erlassenen Provinzreglement. Archäologisch ist dieser rein rechtlich-administrative Akt schon im Grundsatz nicht zu fassen. Zudem ist mit der Einrichtung einer Provinz weder deren flächendeckende militärische Besetzung noch eine sofortige permanente Sicherung von deren Außengrenze zu verbinden, ebenso wenig ein bestimmter Grad von Urbanisierung oder gar Romanisierung.

Q. Iunius Blaesus ist mit gutem Grund bereits im Jahre 14 n. Chr. als einer der beiden kaiserlichen Legaten im geteilten Illyricum zu sehen, wo er die drei pan­nonischen Legionen VIII, VIIII und XV beim Ausbruch der Meuterei unter seinem Kommando hatte (Tac. ann. 1, 16, 1–2; Vell. 2, 125, 1.4–5; Cass. Dio 57, 4, 1–3). Es ist, wie auch Kovács betont, zu beachten, dass die in Dalmatien liegenden Legionen VII und XI in keiner Weise von den Vorgängen berührt waren, was eindeutig für getrennte Kommanden spricht. Nicht zu bestreiten ist, dass L. Munatius Plancus (Paulinus?), cos. ord. 13 n. Chr., zweifellos unter Tiberius und in Nachfolge des jüngeren Drusus ab 20 n. Chr. 17 Jahre als Statthalter in Pannonien amtierte. [11] Anläßlich der Meuterei der rheinischen Legionen leitete er im Jahre 14 n. Chr. die Senatsgesandtschaft nach Köln, wo er bei dem Tumult der Soldaten selbst in Lebens­gefahr geriet (Tac. ann. 1, 39). Die Dauer der Statthalterschaft ordnet sich ganz in das Muster der Personalpolitik des Tiberius ein[12].

P. Cornelius Dolabella wiederum ist mit größter Wahrscheinlichkeit schon vor dem Jahre 14 n. Chr., jedenfalls vor dem Tode des Augustus, als Legat von Illyricum Superius im Amt gewesen[13], wo er die Termination von Territorien in der Provinz durchführte[14]. Im Herbst 16 oder Frühsommer 17 n. Chr. hatte er den Bau der Straße von Salona nach Andetrium/Burnum durch die Legio VII zu Ende geführt[15], ebenso die 167 Meilen lange Straße von Salona ad fines provinciae Illyrici / [superioris itemq(ue) inferioris] durch Vexillationen der Legionen VII und XI[16]. Bereits 18/19 und 19/20 n. Chr. waren weitere umfangreiche Straßenbauten vollendet [17]. Dem entspricht, dass Arbeitsvexillationen der pannonischen Legionen 14 n. Chr. bei Nauportus auf italischem Boden im östlichen Territorium von Aquileia für den Neu­bau der Straße zur Umgehung des Laibacher Moores, also zum Ausbau der Route der Bernsteinstraße, eingesetzt waren (Tac. ann. 1, 20).

Die These, Blaesus und Dolabella wie ihre Vorgänger und Nachfolger seien nur legati exercitus in Illyricum Inferius (Pannonia) bzw. Superius (Dalmatia) gewesen[18], hat dagegen keine Grundlage. Gleiches gilt für die Formulierung fines Illyrici in R. Gest. div. Aug. 30, denn diese besagt nicht, dass die provincia in Illyrico vor dem Tode des Augustus nicht geteilt worden wäre, da sich Augustus an dieser Stelle eindeutig auf den Krieg 12–9 v. Chr. bezieht, wie der ausdrücklichen Bezeichnung des Tiberius qui tum erat privignus et legatus meus zu entnehmen ist[19]. Auf nachfolgende Reorganisationen der Provinzen gehen die Res gestae an keiner Stelle ein. Eine Übersicht über die aktuellen Provinzen war im Gegensatz dazu in einem weiteren Dokument, in dem breviarium totius imperii, das nach dem Tode des Augustus im Senat verlesen wurde, gegeben (Suet. Aug. 101, 4); diese Denkschrift des Augustus war auch Tacitus in seinen Quellen vorgelegen (Tac. ann. 1, 3–4). Seine Verwendung der Bezeichnung Pannonia in den Annalen nur als anachronistischen Sprachgebrauch abzutun, geht nicht an[20]; eindeutig nennt schließlich Velleius Paterculus (2, 39, 2) Pannonia als eine neue, von Tiberius mit Waffengewalt für das Reich erworbene und gegen das ältere Illyricum abgegrenzte Provinz [21].

Die Annahme, dass Illyricum Inferius ein Teil einer weiterbestehenden Groß­provinz Illyricum geblieben sei, kann auch nicht auf frühe Militärdiplome gestützt werden[22]. Schon die bisherige Zuordnung des fragmentarischen Diploms CIL XVI 2 beruht allein auf der Truppe des Entlassenen; der Provinzname ist aber nicht erhalten. In den beiden komplementären Diplomen vom 2. 7. 61 n. Chr. sind einmal 7 Kohor­ten (CIL XVI 4) und zum anderen 4 Alen (RMD 202) genannt, die in Illyrico unter dem Kommando des Legaten L. Salvidienus Rufus Salvianus[23] standen; alle ge­nannten Einheiten sind eindeutig dem Gebiet der Provinz Pannonien zuzuweisen [24]. Es steht aber außer Frage, dass Dalmatien im Jahre 42 n. Chr. zum Zeitpunkt der Erhebung des L. Arruntius Camillus Scribonianus[25], cos. 32 n. Chr., gegen Claudius eine eigenständige konsularische Provinz gewesen ist. Zudem ist Dalmatia als Pro­vinzname bereits in tiberischer Zeit bezeugt (AE 1913, 194). Es ist somit nicht möglich, Illyricum als Namen einer angeblich weiterbestehenden, formal ungeteilten Großprovinz zu sehen. Der Terminus Illyricum wurde einerseits bekanntlich bis in die Spätantike als summarischer geographischer Begriff gebraucht; andererseits wurde er offenkundig nach der offiziellen Benennung von Illyricum Superius als provincia Dalmatia in tiberischer Zeit auch als Kurzformel für Illyricum Inferius in offiziellen Dokumenten verwendet, da nun das Epitheton zur Unterscheidung der beiden Provinzen nicht mehr erforderlich war. So amtierte Ummidius Quadratus unter Claudius zweifellos als Statthalter von Illyricum gleich Pannonia (CIL X 5182 = ILS 972 mit AE 1973, 188). Alternativ wurde für die Provinz wohl schon seit der Teilung der Großprovinz 9/10 n. Chr. der Name Pannonia verwendet, den im Übrigen Cassius Dio auch in seiner Quelle zu der Anklage gegen C. Calvisius Sabinus im Jahre 39, der darin als Statthalter Pannoniens bezeichnet war, vorgefunden hatte (59, 18, 4).

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Institut für Geschichte
Abt. Alte Geschichte, Altertumskunde, Archäologie
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
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Karl Strobel

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[1] P. Kovács, Some Notes on the Division of Illyricum, in: I. Piso (Hrsg.), Die römischen Provinzen. Begriff und Gründung, Cluj-Napoca 2008, 237–247; ebenso bereits ders., B. Fehér, Fontes Pannoniae antiquae I, Budapest 2003, 278–299 und dies., Fontes Pannoniae antiquae V, Budapest 2005, 209–225 (ebd. 252–255 zur Geschichte des Begriffs Illyricum).

[2] Nicht schlüssig sind die Argumente von J. Fitz, Die Verwaltung Pannoniens in der Römerzeit I, Budapest 1993, 32–41.

[3] M. Šašel Kos, Pannonia or Lower Illyricum?, Tyche 25 (2010) 123–130; J. Šašel, Pannonien. Opera Selecta, Ljubljana 1992, 690–706, bes. 690–693.

[4] Vell. 2, 116, 2: vir consularis, praepositus Delmatiae; erhält 9 n. Chr. die ornamenta triumphalia.

[5] Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 125.

[6] So auch E. Toth, Die Entstehung der gemeinsamen Grenzen zwischen Pannonien und Noricum, AArchSlov 31 (1980) 80–88, der eine Entwicklung von dem „von Militär­kommandanten befehligten Militärbezirk“ zu einer „unter der Verwaltung von Statthaltern“ stehenden Provinz annimmt, wobei die militärische Verwaltung vom „barbarischen Gebiet“ hin zur Einführbarkeit einer „römischen Zivilverwaltung“ geführt habe. Meines Erachtens sind dies unbegründete und kaum plausible Annahmen.

[7] Entgegen Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 127 ist auch die Erwähnung eines von Augustus dem Cn. Calpurnius Piso gegebenen saltus in Hillyrico im SC de Cn. Pisone patre kein Beleg für die Fortexistenz einer ungeteilten Provinz Illyricum unter Tiberius. Die tra­ditionelle geographische Benennung der Region kann hier nicht als konkreter Provinzname aufgefasst werden.

[8] Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 124, 130; dies., The Early Urbanisation of Noricum and Pannonia, in: L. Zerbini (Hrsg.), Roma e le provincie del Danubio, Soveria Manelli 2010, 209–230.

[9] Vgl. zusammenfassend K. Strobel, Augustus und die Annexion des Alpenbogens. Die Einrichtung der Provinzen Raetia und Noricum, Germania 87 (2009 [2013]) 475–499; ders., Fragen der territorialen Entwicklung der Region durch die römische Eroberung, in: F. Lang u.a. (Hrsg.), Colloquium Iuvavum 2012. Das municipium Claudium Iuvavum und sein Umland, Bestandsaufnahme und Forschungsstrategien (Archäologie in Salzburg 8), Salzburg 2014, 295–299.

[10] Gai. inst. 1, 5: Constitutio principis est, quod imperator decreto vel edicto vel epistula constitutit; nec umquam dubitatum est, quin id legis vicem optineat, cum ipse imperator per legem imperium accipiat.

[11] CIL VI 1743; PIR2 M 729; Fitz, Verwaltung (o. Anm. 2) 140–141. Als kriecherischer Gefolgsmann des Tiberius geschildert bei Tac. ann. 2, 32, 2. Er war mit einiger Sicherheit der Enkel des Munatius Plancus, cos. 42 v. Chr., und wohl Bruder der Munatia Plancina (PIR 2 M 728; 737), der Vater dürfte mit einem frühen vertrauten Gefolgsmann des Tiberius identisch sein (PIR2 M 718).

[12] Tac. ann. 1, 80, 1; auch 4, 6, 2.

[13] ILS 938 = CIL III 1741; Vell. 2, 125, 5: in maritima parte Illyrici; eindeutig die von den civitates superioris provinciae Hillyrici gesetzte Inschrift in Epidaurum ILS 938, dazu treffend Kovács, Some Notes (o. Anm. 1) 240.

[14] ILS 5953 = CIL III 9973 ex edictu P. Cornelii Dolabell(a)e.

[15] ILJug 1, 262 = HD 018010 (mit weiteren Angaben).

[16] Die infolge der Zerteilung der Inschrift fehlende Zeile ad fines provinciae Illyrici / [---] / cuius viai millia passus sunt /… darf mit großer Wahrscheinlichkeit wie folgt ergänzt werden: ad fines provinciae Illyrici /[superioris itemq(ue) inferioris].

[17] ILJug 1, 263 = HD 018013 (Lesung G. Alföldy; mit weiteren Angaben); CIL III 3199 = 10157.

[18] So zuletzt Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 123–130; dies., Early Urbanisation (o. Anm. 8). Ihre Argumentation mit einer vermeintlichen Einrichtung der Provinz Noricum erst unter Claudius ist überholt; vgl. dagegen ausführlich K. Strobel, Zwischen Italien und den ‘Barbaren’: Das Werden neuer politischer und administrativer Grenzen in caesarisch-augusteischer Zeit, in: O. Hekster, T. Kaizer (Hrsg.), Frontiers in the Roman World (Impact of Empire 13), Leiden, Boston 2011, 199–231; ders., Augustus (o. Anm. 9) 437–509. Auch kann die ganz anders gelagerte Entwicklung in Germanien nicht als vermeintliche Parallele herangezogen werden.

[19] Unrichtig deshalb Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 126, die Diktion der Stelle hätte sich auf die beiden Missionen des Tiberius in Pannonien bezogen.

[20] Das ausdrückliche Zeugnis des Tacitus für Sex. Palpellius Hister als Statthalter Pannoniens (Tac. ann. 12, 29, 2) ist kaum, wie Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 127 versucht, „as the legate of the three Pannonian legions (legatus exercitus), must have governed the Pannonian part of Illyricum“ zu relativieren.

[21] Vgl. hierzu Strobel, Augustus (o. Anm. 9) 475–477; überholt die Deutung der Stelle bei Šašel-Kos op.cit. Auch R. Rollinger, Raetiam autem et Vindelicos ac Noricos Pannoniamque et Scordiscos novas imperio nostro subiunxit provincias. Oder: Wann wurde Raetien (ein­schließlich Noricums und Pannoniens) als römische Provinz eingerichtet? Eine Studie zu Vell. 2, 38f. (mit einigen einleitenden Bemerkungen zur ‚provinzialrömischen Geschichte‘ im wissen­schaftlichen Oeuvre Franz Hampls) , in: P. W. Haider, R. Rollinger (Hrsg.), Althistorische Studien im Spannungsfeld zwischen Universal- und Wissenschaftsgeschichte, Stuttgart 2001, 267–315 betont zu Recht, dass der Ausdruck nova provincia als Terminus technicus zu sehen ist.

[22] So versucht bei Šašel Kos, Pannonia (o. Anm. 3) 126.

[23] Zu ihm PIR2 S 120.

[24] Vgl. B. Lőrincz, Die römischen Hilfstruppen in Pannonien während der Prinzipatszeit, Wien 2001.

[25] PIR2 A 1140; SEG 36, 1200; ohne Provinznennung CIL III 9864a = ILS 5950 = HD 053672 (mit weiteren Angaben).