Ioan Piso


Zur Reform des Gallienus anläßlich zweier neuer Inschriften aus den Lagerthermen von Potaissa*

Tafel 8–9



Anläßlich der Ausgrabungen im Legionslager von Potaissa hat M. Bărbulescu im Jahre 2000 in den Lagerthermen zwei Statuenbasen entdeckt (Taf. 8–9, Abb. 1a, 2a)[1]. Sie wurden 2012 zusammen mit allen anderen im Legionslager gefundenen Inschriften publiziert [2].

1. – Statuenbasis aus Kalksteinkonglomerat mit einer Vertiefung auf der Ober­seite, die zur Befestigung einer Statue, wahrscheinlich des Aesculapius, diente; 103 × 57 × 47 cm; Buchstaben: 4–4,5 cm. Die Lesung lautet nach Bărbulescu[3]:

2. – Statuenbasis aus Kalksteinkonglomerat mit einer Vertiefung auf der Ober­seite, die zur Befestigung einer Statue der Fortuna diente; 108 × 63 × 43 cm; Buchstaben: 4–4,5 cm. Die Lesung lautet wiederum nach Bărbulescu[4]:

In beiden Inschriften wurde in Z. 3 der Name eines einzigen Kaisers eradiert. Bărbulescu gibt zu, dass er den Namen des Gallienus nicht deswegen ergänzt hat, weil er sich auf hinterbliebene Spuren von Buchstaben hätte stützen können, sondern weil er sich das Amt eines praefectus legionis nur unter diesem Kaiser vorstellen konnte[5]. Seiner Meinung nach könnte der Name des Gallienus in zwei Situationen getilgt worden sein: entweder nachdem Dakien sich auf die Seite eines Usurpators gestellt hatte, oder aber infolge seines Todes im Jahre 268[6]. Was den Namen des Offiziers betrifft, betrachtet Bărbulescu Publicianus als Gentilnomen undRhenus als Cog­nomen, das mit dem Fluß Rhein eine Beziehung hat[7]. Die Stellung einesagens vice praefecti legionis ist hier zum ersten Mal belegt. Bărbulescu bemerkt ganz richtig, dass der Offizier, bevor er den Präfekten derlegio V Macedonica in Potaissa ersetzte, die ala I Batavorum milliaria in Războieni-Cetate befehligt hatte [8]. Er sei aber in das Legionslager von Potaissa nicht allein, sondern mit der gesamten Ala abkommandiert worden. Diese Maßnahme habe vollkommen der Politik des Gallienus entsprochen, die Rolle der Reiterei zu stärken [9]. Bevor man aber den Gedankengang von Bărbulescu weiterhin verfolgt, sollte man die Richtigkeit der Lesungen prüfen.

Obwohl nach der Ermordung des Gallienus harte Maßnahmen gegen dessen Ver­wandte und Anhänger getroffen wurden, verhängte der Senat keine offizielle dam­natio memoriae über ihn[10]. Ob der Kaisername eradiert wurde oder nicht, hing von den Umständen in den einzelnen Provinzen ab. Aus Dakien kennen wir bisher vier Inschriften, welche die Namen des Gallienus, der Mitglieder seiner Familie oder die entsprechenden Kaiserepitheta der Truppen enthalten; alle sind unversehrt geblieben[11]. Das wichtige Thema der amissio Daciae unter Gallienus soll hier nicht behandelt werden[12]. Eines steht allerdings fest, nämlich dass die zentrale Regierung zeitweise die Kontrolle über die Provinz verloren hatte und dass Aurelian sie mit der Absicht wiedererlangte, die Truppen auf die Donaulinie zurückzuziehen[13]. Unter diesen Umständen steht es zu be­fürchten, dass es in Dakien nach dem Tod des Gallienus kaum noch jemanden gab, der Interesse oder Gelegenheit gehabt hätte, den Namen des Kaisers zu tilgen. Nach dem Tod Claudius’ II. oder Aurelians wäre dies noch weniger zu erwarten. Schenken wir daher unsere Aufmerksamkeit der Z. 3 der beiden Inschriften.

Die spärlichen Buchstabenreste lassen es nicht zu, den Namen des Gallienus zu rekonstruieren. Der erste Buchstabe ist keineswegs rund; er ist ein A, wofür die In­schrift Nr. 1 uns Gewissheit gibt. Dank diesem A und den übrigen Spuren kann man in Z. 3 der Inschrift Nr. 1 [[Ạẹṃ(ilii) Ạẹṃịḷ[i]ạ[ni] Ạụg ̣(usti)]] und in Z. 3 der Inschrift Nr. 2 [[[Ae]ṃ(ilii) Ạ[e]ṃ[i]ḷịạṇị Ạụg̣(usti)]] lesen. Der eradierte Name ist somit Kaiser L. Aemilius Aemilianus zuzuweisen, von dem unten die Rede sein wird.

Was das Namenelement des Offiziers Publicianus betrifft, so kann dieses auf keinen Fall als Nomen eingestuft werden, wie Bărbulescu meint. Er ist nicht mit Gentilnomina zu verwechseln, welche in -anus enden, wie Albinovanus oder Funisulanus, die nur in gewissen Gegenden Italiens begegnen[14]. Hier haben wir es mit einem ganz gewöhnli­chen Cognomen, Publicianus, zu tun[15], das von dem Gentil­nomen Publicius abgeleitet ist. Ein solches Gentilnomen wird oft von Gemeinde­sklaven nach ihrer Freilassung getragen[16]. Für den Umstand, dass hier ein Offizier dieses Cognomen trägt, kann es verschiedene Erklärungen geben. Eine davon wäre, dass seine Mutter eine Publicia war. Wo steckt aber sein Gentilnomen? Dieses wird, vielleicht aus Platzgründen, ver­schwiegen[17]. Da das Praenomen des Offiziers M(arcus) war, liegt die Vermutung nahe, dass er das Gentilnomen Aurelius führte, welches infolge der constitutio Antoniniana um die Mitte des 3. Jahrhunderts sehr verbreitet war und kein Aufsehen mehr erregte. Das zweite Cognomen des Dedi­kanten ist keineswegs Rhenus, sondern Rhesus. In der Inschrift Nr. 2 sieht man das S ganz klar, in der Inschrift Nr. 1 dagegen nur zwei kleine Fragmente dieses Buchstaben. Hier hat man am Anfang der Z. 5 aus Versehen zwei V geschrieben. Der Name Rhesus (Ῥῆσος) gehörte einem legendären thrakischen König [18] und kann in unserem Fall als Ethnonym angesehen werden. Unser M. (Aurelius) Publicianus Rhesus war also thrakischer Abstammung und, er (oder vielleicht sein Vater, wahr­scheinlich auch dieser bereits ein M. Aurelius) dürfte, wie viele seiner Landsleute, in die Reiterei rekrutiert worden sein. Er gehörte zu jener aus Illyricum bzw. den Balkan­provinzen emporgekommenen Kategorie von Soldaten, die in den folgenden Jahr­zehnten das Schicksal des Reiches bestimmen sollte[19]. Dank seiner Tüchtigkeit wurde M. (Aurelius) Publicianus Rhesus in den Ritterstand erhoben. Er brachte es als Präfekt der ala I Batavorum milliaria in Războieni-Cetate [20] bis zu der sehr ehren­vollen vierten Militia[21]. Diese Stellung hatte Publicianus Rhesus inne, als er zum Stellvertreter des Legionspräfekten in Potaissa ernannt wurde. Die verbesserte Abschrift der beiden In­schriften lautet demnach (Abb. 1b, 2b):

Die frühesten Belege für ritterliche praefecti legionis

Bisher galt in der Forschung (Clementius) Valerius Marcellinus, bezeugt in Aquincum im Jahre 267, als das früheste Beispiel für einen ritterlichen Präfekten einer Legion[22], gefolgt 267–268 von einem Aurelius Frontinus [23]. Die neuartige Kom­mandofunktion der beiden Offiziere wurde als eine direkte Folge der Reform des Gallienus angesehen. Allerdings gibt es frühere Belege aus Dakien, die in der bis­herigen Forschungsdebatte unbeachtet geblieben sind. M. Aurelius Veteranus, praef(ectus) leg(ionis) / XIII G(eminae) Gall(i)enian(ae) aus Băile Herculane [24] ist mit Sicherheit in die ersten Jahre der Alleinherrschaft Galliens zu datieren, das heißt wahrscheinlich 260–261/262(?)[25], denn etwas später wird die Lage so trüb, dass einige Autoren von einer amissio Daciae sprechen[26]. Da es sich unser Legions­kommandeur offenkundig leisten konnte, in einem Kurort zu verweilen, scheint die militärische Lage zu diesem Zeitpunkt noch nicht dramatisch gewesen zu sein. Noch klarer ist der Fall des [- - -] Donatus, der in Potaissa als praefectus legionis schon in den Jahren 255–256 bezeugt ist[27], und seine Vollmachten als Legionskommandeur können nicht bezweifelt werden[28].

Aus den beiden neuen Testimonien aus Potaissa, die oben behandelt wurden, geht klar hervor, dass die legio V Macedonica unter Aemilianus, und damit sicherlich auch schon unter Gallus und Volusianus, von einem praefectus legionis und nicht von einem legatus Augusti befehligt wurde und dass dieser praefectus nicht durch einen anderen prae­fectus oder durch einen ordentlichen legatus Augusti, sondern durch einen agens vice praefecti ersetzt wurde. Das bedeutet schon ein stabiles Vorgehen. Zudem ist es unwahr­schein­lich, dass in den beiden Inschriften der praefectus castrorum gemeint sein kann, denn ein solcher Offizier ließ sich nicht durch einen Alenpräfekten er­setzen. Jeden­falls scheint an unseren Ansichten über die Reform des Gallienus etwas nicht zu stimmen.

Zur Vorgeschichte der Reform des Gallienus

Die Versuche des Princeps, in den durch den Begriff imperium abgegrenzten Kompetenzbereich der Senatoren einzudringen, sind so alt wie der Prinzipat selbst[29]. Augustus war es, der 30 v. Chr. Ägypten einem ritterlichen Präfekten anvertraute, ohne aber zu vergessen, dessen Stellung jener eines Prokonsuls durch ein Gesetz anzugleichen[30]. Das hieß auch, dass die ägyptischen Legionen nicht von Senatoren, sondern von Präfekten befehligt wurden[31]. Perennis, der mächtige Gardepräfekt des Commodus, machte den Versuch, in den britannischen Legionen an Stelle der sena­torischen Legaten Ritter einzusetzen [32]. Es war ein verfrühtes Vorgehen, das Perennis das Leben kostete.

Die Herrschaft des Septimius Severus war ein bedeutender Augenblick in dieser Evolution. Der Kaiser, der drei Gegenkandidaten samt ihrer senatorischen Faktionen ausschalten mußte, konnte gegenüber dem Senat als Ganzem keine wohlwollende Haltung haben[33]. So ist es nicht zu verwundern, dass die neue Provinz von Meso­potamien, wie seinerzeit Ägypten, der Autorität eines Präfekten ritterlichen Ranges und nicht einem Konsularen unterstellt und dass die drei neu entstandenen legiones Parthicae ritter­lichen Präfekten und nicht Legionslegaten anvertraut wurden[34]. Eben­falls seit Septi­mius Severus wurde der Statthalter einer konsularen Provinz im Falle von Nichtver­fügbarkeit nicht mehr durch einen Legionslegaten, sondern durch Finanzprokuratoren ersetzt. In solchen Fällen trug der Finanzprokurator den Titel procurator Augusti agens vice praesidis. Es ist zu betonen, dass solche Vikariate in der Regel nicht unbedingt aus politischen Gründen zustande kamen, sondern ganz einfach deswegen, weil sich der Statthalter mit den Truppen an der Grenze oder darüber hinaus befand und damit einigen seiner Obliegenheiten nicht nachgehen konnte[35]. Man kann annehmen, dass ein solcher Vikar hauptsächlich die Recht­sprechung ausübte, aber auch die in der Provinz verbliebenen Truppen kommandierte. In Abwesenheit des senatorischen Statthalters verfügte er jedenfalls über entspre­chende Vollmachten[36]. In Dakien kennen wir sechs solche Stellvertretungen. Vikar war jedes Mal der Finanz­prokurator der Dacia Apulensis[37]. Mit einer einzigen Aus­nahme finden wir ihn in dieser Stellung im eigenen Prätorium von Sarmizegetusa und nicht in Apulum, wo der Statthalter seinen Sitz hatte. Die Ausnahme heißt M. Aurelius Marcus, von dem weiter unten die Rede sein wird.

Die Gefahren für die römischen Reichsgrenzen waren gegen Mitte des 3. Jh. massiver als je zuvor und bedrohten auch das Innere des Reiches. Eine Linien­ver­teidigung entlang der Grenzen vermochte weder großen Konzentrationen von Feinden standzuhalten, noch Eindringlinge aus dem Reichsgebiet zu vertreiben. So kann von provinciae inermes im Reichsinneren keine Rede mehr sein. Mobile, haupt­sächlich aus Reiterei zusammengesetzte Einheiten waren vorbereitet, an gefährdeten Orten eingesetzt zu werden[38]. Die neuartigen Formationen wurden nicht mehr von Senatoren, sondern von ritterlichen praepositi befehligt[39].

Um die nötige Konzentration von römischen Truppen zu erreichen, wurde zu einem militärisch wirksamen, wenn auch politisch gewagten Mittel gegriffen. Schon unter Philippus Arabs entstanden an der mittleren und unteren Donau Provinz­komplexe, in denen Vexillationen zusammengezogen wurden, um mobile, auf schnelle und schlagkräftige Reaktion ausgerichtete Armeekorps zu bilden[40]. Im Prinzip dürften vor allem die zwei Pannonien, beide Moesien — oder zumindest Obermoesien — und mit Sicherheit Dakien einen solchen Komplex gebildet haben [41]. Über Provinzen wie Noricum, Dalmatien, Thrakien, Makedonien oder Achaia wissen wir nichts, aber ohne militärische Hilfe von der Donau hätten sie sich nicht vertei­digen können[42]. An die Spitze solcher Provinzkomplexe wurden hervorragende Mitglieder des senatorischen Standes gestellt. Welchen Titel trugen diese Befehls­haber? In den Quellen erscheinen einige Oberstatthalter als duces[43], was aber nicht als offizieller Titel verstanden werden sollte[44]. Von Rechts wegen wäre es angebracht gewesen, sie mitimperium proconsulare maius auszustatten. Damit hätten sie kein Problem gehabt, sich die in den Provinzen waltenden legati Augusti pro praetore zu unterstellen. Ein solcher Titel hätte sie aber dem Kaiser fast gleichwertig gemacht, was politisch gefährlich gewesen wäre. Wir befinden uns nicht mehr in Zeiten, als Tiberius einem Germanicus und Hadrian einem L. Aelius Caesar dasimperium pro­consulare maius übertrugen[45]. So muß man die neuen Oberstatthalter als legati Augusti pro praetore betrachten. Damit ist aber ein staatsrechtliches Problem ent­standen. Ein legatus Augusti pro praetore konnte sich allein dem imperium pro­consulare maius des Kaisers und nicht etwa einem anderen legatus Augusti pro praetore unterstellen. Das heißt, dass während der Amtszeit eines solchen Oberstatt­halters die senatorischen Statthalter der betreffenden Provinzen verschwanden und den Finanzprokuratoren mit dem Titel agens vice praesidis Platz machen mußten. Tatsächlich sind uns zwischen der Mitte der Herrschaft des Philippus Arabs und dem Anfang der Herrschaft des Gallienus keine senatorischen Statthalter in den genannten Provinzen bekannt. Hingegen erscheint, wie gleich näher zu behandeln sein wird, unter Gallus und Volusianus ein gewisser M. Aurelius Marcus v(ir) e(gregius), a(gens) v(ice) p(raesidis) im statthalterlichen Prätorium von Apulum, als ob er in diesem Moment Statthalter wäre[46].

Man kann sich fragen, ob diese Provinzkomplexe dem Reich nicht mehr Schaden als Vorteile gebracht haben. Bekannt sind uns als Oberstatthalter Severianus[47], Pacatianus[48] und Decius [49] unter Philippus Arabs, Trebonianus Gallus[50] unter Decius und Aemilianus[51] unter Gallus und Volusianus. Alle außer Severianus wurden, manchmal gegen ihren Willen, von der Armee zu Kaisern ausgerufen. Es scheint, dass Gallienus in den ersten Jahren seiner Herrschaft eben aus diesem Grund keinen Ober­statthalter mehr ernannte[52]. Ingenuus erhielt sein erweitertes Kommando erst 258 und fiel 260 [53], und Regalianus folgte diesem kurz darauf[54].

Dakien unter Gallus, Volusianus und Aemilianus

M. Aurelius Marcus ist durch zwei Inschriften aus Dakien bekannt. In einer von ihnen, die im Prätorium von Sarmizegetusa des Finanzprokurators von Dacia Apulensis gefunden wurde[55], erscheint er als v(ir) e(gregius), proc(urator) Aug(usti) n(ostri) age(n)s vice praesidis. In einer zweiten Inschrift aber, die im statthalterlichen Prätorium von Apulum gefunden wurde[56], trägt er bloß den Titel v(ir) e(gregius) a(gens) v(ice) p(raesidis). H.-G. Pflaum hatte das Richtige geahnt, als er behauptete, dass die Stellung des Aurelius Marcus schon den „vicariat indépendant“ ankündigte [57]. Diese Idee habe ich aufgegriffen und entwickelt. Angesichts der normalen „Dienstbe­ziehungen“ zwischen einem legatus Augusti pro praetore und einem Finanz­prokurator hatte dieser im Prätorium des ersteren gewöhnlich nichts zu suchen und konnte erst recht keine Denkmäler errichten. Es ist noch zu bemerken, dass M. Aurelius Marcus in diesem Zusammenhang den Titel eines Prokurators sorgfältig vermied, was heißt, dass er sich dort einzig als a(gens) v(ice) p(raesidis) aufhielt. Warum erscheint er als einziger Stellvertreter eines Statthalters in der Kommando­zentrale von Apulum und nicht, wie die übrigen prokuratorischen Stellvertreter, nur im eigenen Prätorium von Sarmizegetusa? Offensichtlich weil diese Stellvertretung von Dauer war und nicht nur Teile der statthalterlichen Befugnisse betraf [58]. Die Stellung des M. Aurelius Marcus habe ich schon in früheren Arbeiten mit der Er­richtung von Provinzkomplexen an der mittleren und unteren Donau in Verbindung gebracht. Die Stellvertretung des senatorischen Statthalters Dakiens fiel vorschrifts­gemäß dem Finanzprokurator des zentralen Finanzsprengels, nämlich der Dacia Apulensis, zu. Dieser hatte, außer der Rechtsprechung, das stellvertretende und den­noch effektive Kommando über die Truppen, welche nicht unter dem direkten Kom­mando des Oberstatthalters konzentriert waren, inne [59]. Schon 1983 habe ich be­hauptet, dass der Vikariat des M. Aurelius Marcus unter der Autorität des Aemilianus, 252–253, ausgeübt wurde[60] und dass die erstgenannte Inschrift des Marcus aus Sarmi­zegetusa, in welcher ein einziger Augustus erscheint, in die kurze Herrschaft des Aemilianus datiert werden könnte [61]. Eine einzige Frage wagte ich damals, zumindest schriftlich, noch nicht zu stellen: Welche Beziehungen gab es zwischen dem ritter­lichen agens vice praesidis und den Legionskommandeuren? Konnten die legati Augusti legionis staatsrechtlich einem Ritter unterstellt werden? Die Antwort geben nunmehr die beiden neuen Inschriften aus Potaissa.

Laut den meisten Quellen hatte M. Aemilius Aemilianus[62] das höchste Kommando in Moesien ausgeübt[63]. Zosimos ist der einzige, der behauptet, Aemilianus habe die pannonischen Legionen befehligt [64]. Es ist logisch anzunehmen, dass die Quellen ihn jedes Mal dort, wo er sich besonders hervorgetan hatte, lokalisierten, was von den militärischen Operationen oder von den Umständen, unter welchen er zum Kaiser ausgerufen wurde, abhing [65]. Wenn er die beiden Pannonien und auch die beiden Moesien, oder zumindest Obermoesien, unter seiner Autorität hatte, dann gehörte zum selben Komplex auch Dakien[66]. Selbst wenn diese Annahme für die Zeit vor seiner Erhebung zum Kaiser nicht richtig sein sollte, so wäre Dakien spätestens nach diesem Ereignis gezwungen gewesen, sich ihm anzuschließen.

Aemilianus dürfte 252, nachdem P. Cosinius Felix sein Amt niedergelegt hatte, oder Anfang 253 zum Oberstatthalter ernannt worden sein[67]. Die Kaiserwürde beklei­dete Aemilianus zwischen dem späten Juli und September/Oktober 253 [68], das heißt für etwa drei Monate. Bevor er in Umbrien den Tod fand, wurde er, außer in den Donauprovinzen, in Ägypten und im Osten anerkannt; er wurde vom Senat bestätigt, und seine Frau Cornelia Supera wurde zur Augusta er­hoben [69]. Ein wichtiges Indiz, dass er sich zumindest in Teilen der westlichen Reichshälfte durchgesetzt hatte, liefern die lateinischen Inschriften, die in seinem Namen errichtet wurden: je ein Meilenstein und eine Statuenbasis in Obermoesien [70], mehrere Meilensteine in Sardinien[71], je ein Meilenstein und eine Statuenbasis in Numidien[72]. Besondere Auf­merksamkeit verdient eine aus Dalmatien (Čačak) stammende und neulich publizierte Inschrift eines Altars oder einer Statuenbasis für Iupiter[73]:I(ovi) O(ptimo) M(aximo) / pro s(alute) Imp(eratoris) [[Ae/mili(i) Aemilia/ni]] Aug(usti) totiusque /5 domus divinae / coh(ors) II mil(iaria) nova / Del(matarum) eq(uitata) [[Aemilia/na]] cum Q(uinto) Sex/tilio Marino /10 trib(uno) et Asinio Maximo co(n)s(ulari). Der Name des Statt­halters von Dalmatien wurde später hinzugefügt [74]. Es fällt die Nennung der domus divina auf, die darauf hindeutet, dass sich Aemilianus schon einer breiten An­erkennung, einschließ­lich des Senates, erfreute.

Unter diesen Umständen erscheint es unmöglich, dass das dakische Heer Aemilianus nicht anerkannt haben sollte. Die Aufstellung der zwei Statuen in den Legionsthermen von Potaissa sollte also nicht verwundern. Man beachte vor allem, dass der Kaiser­name in diesen zwei Inschriften, mit Ausnahme einer Abkürzung, der gleiche ist wie in der Inschrift von Čačak[75].


Die Ereignisse scheinen sich folgendermaßen zugetragen zu haben:

Den konsularischen Statthalter Dakiens im Amt zu belassen, war wegen der kon­kurrierenden Amtsgewalt des Aemilianus unmöglich. Daher wurde der Konsular Dakiens seines Amtes enthoben, und M. Aurelius Marcus, der Finanzpro­kurator von Dacia Apulensis, in die Kommandozentrale in Apulum als agens vice praesidis ge­schickt. Hieraus hätte sich ergeben, dass die zwei senatorischen Legaten der daki­schen Legionen von Apulum und Potaissa unter das Oberkommando eines ritterlichen Vikars gelangt wären, was ebenfalls eine Unmöglichkeit darstellte. Man ersetzte also die Legionslegaten von Apulum und von Potaissa durch praefecti legionis (agentes vice legatorum). Zur Hand waren dafür die praefecti castrorum, aber ebensogut konnte man auf ritterliche Präfekten von Auxiliartruppen zurück­greifen. Es muß betont werden, dass dies ein normales Vorgehen war. Man war in derselben Weise bei den legiones Parthicae vorgegangen[76]. Als Aemilianus zum Kaiser ausgerufen wurde, wurde der Präfekt der legio V Macedonica durch den ranghöchsten ritterlichen Offi­zier, den es in der unmittelbaren Umgebung gab, ersetzt [77]. Vielleicht genoss der Präfekt unter dem neuen Kaiser kein großes Vertrauen mehr. Der Grund für seine Ablösung könnte aber auch ein anderer gewesen sein, denn 253 wurden die Balkan­provinzen nicht nur von großen Goteneinfällen, sondern auch von der Pest heimge­sucht[78]. Der Stellvertreter war als Präfekt der ala I Batavorum milliaria Inhaber der vierten ritterlichen Militia. Man kann diese Stellvertretung sogar als ein zeitlich be­fristetes Zwischenkommando innerhalb der vierten Militia ansehen. In der Zwischen­zeit dürfte ein praepositus, vielleicht in der Person eines Centurionen, an die Spitze der Ala gestellt worden sein [79]. Keinesfalls brachte M. (Aurelius) Publicianus Rhesus die gesamte Ala nach Potaissa mit, wie Bărbulescu annimmt. Seine Versetzung nach Potaissa hat mit der neuen Verwendung der Reiterei nichts zu tun.

Der Name des Kaisers wurde nach dessen Tod auch in den Inschriften von Pota­issa gründlich eradiert. Die Namen der Offiziere, die die Denkmäler in Potaissa und in Čačak geweiht hatten, blieben unversehrt.

Was bleibt von der Reform des Gallienus übrig?

Der wesentliche Punkt der sozialen und politischen Reform des Gallienus soll die Entfernung der Senatoren aus dem Heer gewesen sein. Die einzige literarische Quelle, die das behauptet, ist Aurelius Victor mit zwei Stellen aus seiner Kaisergeschichte [80]. Sonst muß man sich mit epigraphischen Quellen begnügen, die aus einer Zeit stam­men, als das Interesse der Elite an glorifizierender Selbstdarstellung stark ge­sunken war[81].

Die Fragen, die hier auftauchen, sind, ob Gallienus wirklich ein Edikt über die Senatoren erlassen hat, welchen Inhalt ein solches gehabt haben soll, und inwiefern der Kaiser sich auf Präzedenzfälle stützte oder ob er den Ereignissen freien Lauf ließ.

Die neuen Inschriften aus Potaissa sowie die Inschriften des M. Aurelius Marcus weisen darauf hin, dass die Maßnahmen des Gallienus eine Vorgeschichte unter Gallus, Volusianus und Aemilianus hatten. Unter dem Oberkommando und dann unter der Regierung des Aemilianus befand sich an der Spitze Dakiens ein agens vice praesidis, während die zwei Legionen von praefecti befehligt wurden. Vor Jahren nahm ich an, dass die sogenannte Reform hauptsächlich darin bestand, dass Gallienus keinen neuen Oberstatthalter ernannte und dadurch sich die Vikariate verstetigten [82]. Das halte ich auch jetzt, zumindest für einige Donauprovinzen, für möglich. Dass Gallienus in den ersten Jahren seiner Regierung, das heißt vor der Ernennung des Ingenuus, keine senatorischen Oberstatthalter mehr ernannte, ist wahrscheinlich [83], denn er hatte, um sowohl die Grenze als auch das Innere des Reiches zu verteidigen, einen politisch scheinbar weniger riskanten Weg gewählt. Er bildete nämlich ein großes bewegliches Reiterkorps, an dessen Spitze er einen Ritter, den Aureolus, stellte [84].

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass der letzte bekannte legatus legionis ein gewisser Vitulasius Laetinianus 256–258 im britannischen Isca war[85]. Man sollte aber eher darauf achten, wann der erste ritterliche praefectus legionis zu datieren ist. Wie oben dargelegt, war 255/256 ein [- - -] Donatus in Potaissa als praefectus legionis tätig [86]. Er ist somit, zumindest in einigen Donauprovinzen, als Bindeglied zwischen den Legionspräfekten der Jahre 252–253 und jenen, die infolge der Maß­nahmen des Gallienus erscheinen werden, anzusehen. Gab es in diesen Provinzen damals noch dieagentes vice praesidis? Für einige Provinzen, wie Dakien, ist das gut möglich, nicht aber oder nicht die ganze Zeit auch für Untermoesien[87]. Staatsrechtlich gab es keinen offenen Gegensatz zwischen dem Oberkommando eines legatus Augusti pro praetore und dem Legionskommando eines ritterlichen Präfekten. Sowohl die praefecti castrorum, als auch andere ritterliche Kommandeure hatten sich von jeher unter der militärischen Autorität von Senatoren befunden. Was sich be­stätigen läßt, ist, dass in der ersten Hälfte der Herrschaft des Gallienus die Legionen sowohl von Legionslegaten als auch von Präfekten befehligt wurden. Die Bahn für die Ritter war damit geöffnet.

Aurelius Victor spricht von einem Edikt, und gerade das wurde in der letzten Zeit von mehreren Historikern angezweifelt [88]. Eine methodisch richtige Beurteilung dieser Quelle kann die Behauptung zulassen, dass die Grundidee übertrieben wurde, dass der Inhalt des Ediktes ein anderer war, dass er sogar verfälscht wurde, nicht aber dass das Edikt nie existiert hat. Vielleicht hat eben die moderne Geschichtsschreibung dem Edikt des Gallienus einen unrichtigen Inhalt unterstellt. Man braucht hier eine klare und bewiesene Tatsache. Das Edikt dürfte damit in Verbindung stehen, dass seit etwa 260, dem Jahr der Gefangennahme des Valerianus[89], die Legionslegaten und die tribuni laticlavii vollkommen verschwinden[90]. Mit anderen Worten: Wenn wir von einem Edikt sprechen, so können wir dies nur im Zusammenhang mit dem Legions­kommando tun[91]. Hierzu bemerkte Y. Le Bohec, dass Gallienus dasselbe Ergebnis hätte erzielen können, indem er weiterhin keine Senatoren mehr zu Legionslegaten ernannte. Das ist einleuchtend, nur dass es nicht darum geht. Meines Erachtens mußte der Erlaß kein Wort über die Senatoren enthalten. Er könnte vorgesehen haben, dass im Maße, als die Kommandeurstellungen frei wurden, jede Legion, die noch keinen Präfekten an ihrer Spitze hatte, von jenem Augenblick an einen solchen erhalten sollte. Dass man nie mehr einen Legionslegaten ernennen würde, verstand sich damit von selbst. Formell bedeutete aber die Maßnahme keinen vollständigen Bruch mit der Vergangenheit, sondern eine Verallgemeinerung eines schon existierenden Zu­standes [92]. Andererseits wurden die Legionslegaten nicht von einem Tag zum anderen ersetzt. Man wird darauf gewartet haben, dass sie ihre Dienstzeit beendeten[93]. Viel­leicht finden wir deswegen im Chor der Verleumder des Gallienus nur eine einzige Stimme, die darüber etwas sagt. Zwei Konsequenzen waren zu erwarten. Zuerst hatte in der Gegenwart eines ritterlichen Präfekten ein tribunatus laticlavius keinen Sinn mehr; solche tribuni verschwanden auf natürliche Weise [94]. In den Legionen aus Ägypten oder Mesopotamien waren sie übrigens nie vorhanden gewesen. Zweitens, was folgenschwerer war, wurden alle senatorischen Statthalter, die kaiserliche Ein­legionprovinzen verwalteten und in welchen sie auch als Legionskommandanten fungierten, wenn nicht sofort, so doch im Laufe der Zeit durch ritterliche agentes vice praesidis ersetzt [95].

Die bisherige Forschung hat somit richtig vermutet, dass die Veränderungen in den kaiserlichen Provinzen mit einer oder mit keiner Legion nicht unmittelbar vom Edikt bedingt waren. Wie und wann diese Veränderungen eingesetzt haben, ist aus mehreren Beispielen ersichtlich.

C. Iulius Sallustius Saturninus Fortunatianus ist in Numidien im Prinzip in die Jahre 261–267 zu datieren [96]. Seine Statthalterschaft und zugleich Kommando über die legio III Augusta lauten folgendermaßen[97]: [- - - leg(ato) Aug(usti) provinc]iae [Numidia]e et leg(ionis) / III Aug(ustae) Gallie/nae. Dass es sich um C. Iulius Sallustius Saturninus Fortunatianus handelt, geht aus einer zweiten Inschrift hervor[98]. In beiden Inschriften erscheint nämlich derselbe Aemilius Florus, b(ene)f(iciarius) domicurius. Bisher scheint alles normal zu sein: C. Iulius Fortunatianus wird als Statthalter und zugleich als Kommandant der einzigen Legion in seiner Provinz be­zeichnet. Eine dritte Inschrift besagt aber etwas anderes[99]:Imp(erator) Caes(ar) P(ublius) Licinius Egnatius G(a)llienus / pius f(e)lix Aug(ustus) thermas vetustate / conlabsas per leg(ionem) suam III Aug(ustam) res/tituit curante Iulio Fortunatiano / v(iro) c(larissimo) co(n)s(ule) com(i)te et legato Aug(usti) et Aurel(io) Syro v(iro) e(gregio) praef(ecto) leg(ionis). Hier erscheint zum ersten Mal neben einem sena­torischen Statthalter proprätorischen Ranges ein ritterlicher Präfekt derjenigen Legion, die bisher vom Legaten befehligt war. Entweder liegt in den ersten zwei In­schriften eine Ungenauigkeit vor, oder es wurde eben während der Statthalterschaft des C. Iulius Fortunatianus an die Spitze der Legion ein ritterlicher Präfekt gestellt. Das oberste Militärkommando in der Provinz kam aber auch dann noch dem Legaten zu [100]. In diesem Augenblick war der Wechsel noch nicht vollständig erfolgt.

In Arabien fand der Wechsel um 263 statt. 262/263 haben wir hier noch den sena­torischen Statthalter Iunius Olympus[101], während der ritterliche Statthalter, Statilius Ammianus, erst 263/264 eingesetzt wurde [102]. Da H.-G. Pflaum dachte, der Wechsel habe in dieser Provinz 262 stattgefunden, datierte er das vermutete Edikt in dasselbe Jahr[103].

Als erster bekannter agens vice praesidis einer Einlegionprovinz wurde unlängst M. Simplicinius Genialis vermutet, der auf einer in Augusta Vindelicum gefundenen Statuenbasis für Victoria als v(ir) p(erfectissimus) a(gens) v(ice) p(raesidis) auftritt [104]. Der Sieg gegen die Semnones bzw. Iouthungi wurde am 24. und 25. April errun­gen und das Denkmal am 11. September eines Jahres errichtet, als der Kaiser Postumus und Honoratianus Konsuln waren. Laut dem ersten Herausgeber der In­schrift bezöge sich dieser Konsulat auf das Jahr 260[105]. Das Argument dafür wäre, dass 261 Postumus den zweiten Konsulat bekleidet hätte. Dass Genialis schon von Gallienus zum agens vice praesidis ernannt wurde, ist gut möglich [106]. Man geht aber fast allgemein davon aus, dass Genialis den Sieg im Frühjahr 260 noch unter Gallienus errungen hat, dann aber im August desselben Jahres, als Postumus zum Kaiser wurde[107], sich diesem unterstellte und dass das am 11. September errichtete Denkmal schon die neue politische Konstellation widerspiegelte. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Der Text macht den Eindruck, dass Genialis sich schon vor der Schlacht auf der Seite des Postumus befunden hatte, so dass das Jahr 260 nicht mehr in Frage kommt. Wie I. König richtig bemerkte, ist in der Inschrift der Konsulat an sich, ohne Ordnungszahl, zu verstehen [108]. Einerseits konnte ein im August 260 ausge­rufener Kaiser frühestens zum 1. Januar des folgenden Jahres den Konsulat bekleiden, andererseits weist der zweite Konsulat des Jahres 261 eher darauf hin, dass Postumus seinen ersten Konsulat als Suffektkonsul vor seiner Erhebung bekleidet hatte[109]. Die Schlacht bei Augusta Vindelicum fand somit 261, 262 oder sogar später statt[110].

Aus diesen drei Beispielen ergibt sich, dass der Wandel zwischen 260 und 263 nicht automatisch oder gleichzeitig, sondern schrittweise eingetreten ist. Der Fall des Iulius Fortunatianus weist darauf hin, dass die Umstellung in zwei Phasen erfolgen konnte. Vielleicht wartete man mit der Ablösung, bis die senatorischen Statthalter die vorgeschriebenen zwei oder drei Jahre ihres Amtes absolviert hatten.

Die wichtigsten Punkte in der Krisensituation, in der sich das Reich zu dieser Zeit befand, scheinen folgende gewesen zu sein: 1. Das Militärkommando, die Recht­sprechung und die Finanzen sind nicht mehr zwischen einem Legaten und einem Prokurator aufgeteilt, sondern in ein und derselben Hand konzentriert [111]; 2. Alle diese Funktionen werden von einer politisch vertrauenswürdigen Person ausgeübt; 3. Man stützt sich auf die neu emporgekommene Schicht von Berufsoffizieren. An die Spitze militärischer Provinzen wurden von nun an alsagentes vice praesidis weder Finanz­prokuratoren noch einstige praefecti castrorum, sondern bewährte ritterliche Offiziere gestellt [112].

Nicht alle Zweilegionenprovinzen waren von diesen Maßnahmen unmittelbar be­troffen[113]. Wir wissen weder, ob die Lage, die man 253 in Dakien feststellt, sich mit den Folgen des Ediktes des Gallienus unmittelbar fortgesetzt hat, noch ob sie auch in anderen Donauprovinzen zu finden ist. Uns steht in der unmittelbaren Nähe das Bei­spiel von Untermoesien zur Verfügung. Eine von W. Eck und R. Ivanov neulich ver­öffentlichte Inschrift einer Statuenbasis von Sostra (Untermoesien) bietet auf der Vorderseite folgenden Text [114]:

Für die Verdoppelung der Formel pr(o) pr(aetore) in Z. 16 hat man eine gut sicht­bare Stelle auf der Plinthe gewählt. Sie sollte auffallen. Laut W. Eck und R. Ivanov ginge es nicht um eine Verdoppelung, sondern um eine Wiederverwendung des Steines. Aus der früheren Inschrift soll eben PR PR übriggeblieben sein[115]. Warum diese Buchstaben nicht getilgt wurden, dafür haben die zwei Herausgeber keine Er­klärung gefunden. Außerdem wurde PR PR von derselben Hand wie die übrigen Zeilen geschrieben. Man vergleiche zum Beispiel das R von Z. 16 mit dem R von Z. 8. Sie sind identisch. Meines Erachtens wollte C. Iulius Victor zeigen, dass er kein praeses im Sinne eines agens vice praesidis , sondern im Unterschied zu anderen ein pro praetore nach altem Brauch war. Ein zweiter Text, der die Datierung enthält, wurde auf die linke Seite der Basis geschrieben. Hier lasen die zwei Herausgeber: Posita (ante diem) VI Idus Octobres / [[- - -IO - - - - - -AV - - - - - - / - - - - - - co(n)s(ulibus)]].

Aufgrund des Titels leg(atus) Augg(ustorum) pr(o) pr(aetore) datierten W. Eck und R. Ivanov die Inschrift in die Jahre 253–260, bevor Valerianus von Schapur I. kurz vor dem 22. Juli 260 gefangengenommen wurde. Das scheint in Ordnung zu sein. Dank einem von R. Ivanov freundlicherweise geschickten Photo kann man aber etwas mehr lesen: Posita (ante diem) VI Idus Octobres / [Imp(eratore)] Gall[ieno A]ug(usto) [IIII et T]au/ ro Vo[lusian]o co(n)s(ulibus).

Der vierte Konsulat des Kaisers Gallienus und jener des L. Petronius Taurus Volusianus bringen uns in das Jahr 261 [116]. Wie kann man die zwei Augusti auf der Vorderseite erklären? Dadurch, dass selbst nach Valerianus’ Gefangennahme einige offiziellen Urkunden im Namen beider Kaiser ausgestellt wurden[117]. Außerdem war Valerianus noch am Leben, gegen ihn war keine damnatio memoriae ausge­sprochen, und letzten Endes war es die politische Entscheidung des Statthalters, ob er noch den Vater des herrschenden Kaisers, selbst nach der Katastrophe von Edessa, nennen wollte.

Der Fall des C. Iulius Victor ist nicht einmal in Untermoesien eine Ausnahme, denn seit kurzem ist in Nicopolis ad Istrum ein M. Aurelius Sebastianus als πρεσ­βευτὴς τοῦ Σεβαστοῦ aus der Zeit Aurelians bezeugt[118]. Es ist hervorzuheben, dass diese Konsulare ihre militärische Funktion behalten haben[119], selbst wenn sich jetzt unter ihrem Kommando praefecti legionum (agentes vice legatorum) befanden. Es ist gut möglich, dass einige unter ihnen ursprünglich Ritter waren, die noch nach dem alten Modus zum Konsulat zugelassen wurden[120].

Während der Angriffe der Germanen, die, beginnend mit 249, immer weiter süd­lich ausgreifend, die Balkanhalbinsel verwüsteten, konnten die Prokonsuln von Makedonien oder von Achaia ihre Stellungen nicht weiter behalten. Mit dem ihnen theoretisch zugewiesenen imperium konnten sie mangels Truppen und militärischer Ausbildung nichts anfangen und mußten ritterlichen Offizieren den Platz räumen. Bezeichnend ist hier der Fall des Aurelius Valentinus, den wir um 267–268 in Make­donien an Stelle des Prokonsuls als διέπων τὰ μέρη τῆς ἡγεμονίας finden[121]. Er war als διασημότατος τριβοῦνος Βαταόνων gekommen[122].

Dass einige Konsulare weiterhin Provinzen verwalteten, ist nicht nur politisch, sondern auch menschlich zu verstehen. Es geht um die persönlichen Beziehungen, sowohl des Gallienus als auch seiner nächsten Nachfolger, zu den wichtigsten Ver­tretern der Senatsaristokratie. Einige unter diesen hatten Ambitionen, die auf einer langen Tradition fußten und die sie vielleicht durch ihre militärische Erfahrung aus den Jugendjahren rechtfertigen konnten. Es wäre auch nicht ratsam gewesen, wichtige Leute, darunter Verwandte oder Freunde, durch Absagen zu kränken [123].

Man sollte auch nicht vergessen, dass unter Gallienus die Ritter, welche die sena­torischen Statthalter ersetzt haben, agentes vice praesidis hießen. Das bedeutet, dass die Senatoren theoretisch vom Recht, solche Provinzen zu verwalten, noch nicht aus­geschlossen waren[124], worin auch die Erklärung besteht, dass solche Statthalter bis Diokletian erscheinen [125]. Die Stunde der Ausschaltung der Senatoren im militärischen Bereich hatte sowieso geschlagen. Obwohl Rückfälle möglich waren[126], war ein Mit­glied des Senatorenstandes, der keinen Tribunat und kein Legionskommando ausge­übt hatte, in seiner späteren Laufbahn vom Kommando eines Heeres von selbst ausge­schlossen. Wegen Mangels an militärischer Erfahrung verblaßten, wie wir das auch heute noch wahrnehmen, die alten Traditionen, und damit verschwand auch jeder Ehrgeiz, solche Stellungen zu übernehmen [127]. Man mußte einzig darauf warten, dass die Senatoren, die noch einige militärische Erfahrung und Ehrgeiz besaßen, infolge eines eher natürlichen Todes ausschieden[128]. Dann wird von senatorischen Statthaltern keine Rede mehr sein, und das Reich wird gemäß anderen Regeln organisiert[129].

Die historische Aufgabe des Gallienus war es, dass er sich — wenn auch nur wider­willig — von dem Strom hat mitreißen lassen, in dem er letzten Endes als tragische Person unterging. An der ausgewogenen Bewertung der historischen Leistung dieses Kaisers, für die sich A. v. Domaszewski [130] und A. Alföldi[131] einge­setzt haben, ist meines Erachtens nicht zu rütteln.

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Centrul de Studii Romane
Universitatea Babeş-Bolyai,
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Ioan Piso

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Tafel 8

Tafel 9



* Die vorliegende Arbeit war dank eines Projektes der Rumänischen Nationalen Behörde für Wissenschaftliche Forschung, Nr. PN-II-ID-PCE-2011-3-0096, möglich. Eine kritische Durchsicht des Manuskriptes verdanke ich Bruno Bleckmann und Fritz Mitthof.

[1] M. Bărbulescu, Inscripțiile din castrul legionar de la Potaissa. The Inscriptions of the Legionary Fortress of Potaissa, București 2012, 55, Abb. 12. Die beiden Basen befinden sich im Museum für Geschichte (Muzeul de Istorie) Turda, Inv. 17902 und 17903.

[2] ebd. 52–263, Nr. 1–67.

[3] ebd. 188–191, Nr. 23, Abb. 87–88 (Photo, Zeichnung).

[4] ebd. 186–189, Nr. 22, Abb. 85–86 (Photo, Zeichnung).

[5] ebd. 194–195.

[6] ebd. 194–201.

[7] ebd. 192–193.

[8] Für die ala I Batavorum milliaria siehe I. Piso, D. Benea, Das Militärdiplom von Drobeta, ZPE 56 (1984) 278; J. E. H. Spaul,Ala2. The Auxiliary Cavalry Units of the Predio­cletianic Imperial Roman Army, Andover 1994, 62–64; C. C. Petolescu,Auxilia Daciae. Con­tribuție la istoria militară a Daciei romane, București 2002, 64–65, Nr. 4; für das Kastell siehe jüngst F. Marcu, The internal planning of Roman forts of Dacia, Cluj-Napoca 2009, 152–155.

[9] Bărbulescu, Inscriptions (o. Anm. 1) 200–205.

[10] A. Goltz, U. Hartmann, Valerianus und Gallienus, in: K.-P. Johne, U. Hartmann, Th. Gerhardt (Hrsg.), Die Zeit der Soldatenkaiser. Krise und Transformation des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert n. Chr. (235–284) I, Berlin 2008, 292 mit Anm. 292.

[11] CIL III 8010 = IDR III/1, 77 (Praetorium): Imp(eratori) Caes(ari) P(ublio) Lici(nio) / Gallieno P(io) F(elici) Aug(usto) / pont(ifici) max(imo) tr(ibunicia) po[t(estate)] / cons(uli) III procons(uli) /5 coh(ors) III Delmatarum / Valerian(a) Gallie/nae (sic) (milliaria) eqq(uitata) c(ivium) R(omanorum) p(ia) f(idelis) / devota numini / maiestatique eor(um); CIL III 1550 = IDR III/1, 132 (Tibiscum): Corneliae / Saloninae / Au[g(ustae)] coniugi / Gallieni Aug(usti) n(ostri) /5 ordo mun(icipii) / Tib(iscensium) dev(otus) num(ini) / maiesta[t(ique)] eius; CIL III 7971 = ILS 554 = IDR III/2, 82 (Sarmizegetusa): P(ublio) Licinio Corne/lio Valeriano / nobilissimo Caes(ari) / filio /5 Imp(eratoris) Caes(aris) P(ublii) Licini(i) / Egnati(i) Gallieni / Pii Fel(icis) invicti Aug(usti) / col(onia) Ulp(ia) Trai(ana) Aug(usta) / Dacica Sarmiz(egetusa) /10 metro(polis) publice; CIL III 1560 = IDR III/1, 54 (Băile Herculane/Herkulesbad): Dis magnis / et bonis Aescu/lapio et Hygiae / Marc(us) Aur(elius) Vete/ranus praef(ectus) leg(ionis) / XIII G(eminae) Gall(i)enian(ae) / v(otum) l(ibens) m(erito) p(osuit). Siehe einen Kommentar über diese Inschriften bei P. Hügel, Ultimele decenii ale stăpânirii romane în Dacia, Cluj-Napoca 2003, 65–67.

[12] Eine Besprechung aller Quellen und Theorien findet sich bei D. Ruscu, Provincia Dacia în istoriografia antică, Cluj-Napoca 2003, 208–215 und Hügel, Ultimele decenii (o. Anm. 11) 38–52; siehe neulich auch U. Hartmann, Der Mord an Kaiser Gallienus, in: K.-P. Johne, Th. Gerhardt, U. Hartmann (Hrsg.), Deleto paene imperio Romano. Transformations­prozesse des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert und ihre Rezeption in der Neuzeit, Stuttgart 2006, 116 mit Anm. 82; vgl. H. Daicoviciu, Gallieno e la Dacia, in: Φιλίας χάριν. Miscellanea di studi classici in onore di Eugenio Manni II, Roma 1980, 651–660.

[13] Für alle diesbezüglichen Quellen und Theorien siehe Ruscu, Provincia Dacia (o. Anm. 12) 223–231.

[14] Siehe die Liste bei Aem. Hübner, EphEp II 1875, 30–52; siehe auch R. Cagnat, Cours d’épigraphie latine, Paris 41914, 51.

[15] I. Kajanto, The Latin Cognomina, Helsinki 1965, 153; H. Solin, O. Salomies, Reper­torium nominum gentilium et cognominum Latinorum, Hildesheim 1988, 386. Auch H. Solin und O. Salomies täuschen sich (152), wenn sie glauben, dass im Namen eines Bürgers aus Olbasa (AE 1903, 373 = IGRR III 412), Ποπλικιαν(ὸς) Μομμιανός, das erste Element ein Gentilnomen sei; vielmehr sind auch hier beide Cognomina; siehe auch N. P. Milner, An epi­graphical survey in the Kibyra-Olbasa region conducted by A. S. Hall, Ankara 1998, 66, Nr. 145.6: Poplicianus Mummianus.

[16] Cagnat, Cours (o. Anm. 14) 86; vgl. W. Schulze, Zur Geschichte lateinischer Eigen­namen, Berlin 1933, 414, Anm. 1; F. Münzer, H. Gundel, s.v. Publicius, RE 23/2 (1959) 1896; H. Solin, O. Salomies, Repertorium (o. Anm. 15) 150.

[17] Es gibt genügend Beispiele von Personen, die ihre Nomina nicht angeben, unter ihnen M. Vipsanius Agrippa, Sen. Rhet., contr. 2, 4, 13:Vipsanius Agrippa fuerat; at Vipsani nomen quasi argumentum paternae humilitatis sustulerat et M. Agrippa dicebatur; siehe J.-M. Roddaz, Marcus Agrippa, Rome 1984, 19–21.

[18] D. Detschew, Die thrakischen Sprachreste, Wien 21976, 395–397.

[19] Für den Aufstieg der Illyriciani siehe A. Alföldi, Studien zur Geschichte der Weltkrise des 3. Jahrhunderts nach Christus, Darmstadt 1967, 229–281; L. de Blois, The policy of the emperor Gallienus, Leiden 1976, 55–57.

[20] Siehe oben Anm. 8.

[21] Zum Kommando einer ala milliaria siehe E. Birley, Alae and cohortes milliariae, in:Corolla memoriae Erich Swoboda dedicata (Römische Forschungen in Niederösterreich 5), Graz, Köln 1966, 54–60 = The Roman Army. Papers 1929–1986, Amsterdam 1988, 350–356.

[22] CIL III 3424 = ILS 545 = J. Fitz, La Pannonie sous Gallien, Bruxelles 1976, 15, Nr. 13 = J. Fitz, Die Verwaltung Pannoniens in der Römerzeit III, Budapest 1993, 1071, Nr. 702/1 = TitAq 67 (Aquincum); siehe PIR2 C 1143; A. Stein, s.v. Clementius, RE Suppl. 7 (1940) 89, Nr. 1a; PLRE I 550 (M 23); Fitz, La Pannonie (a. a. O.) 74; ders., Pannonien III (a. a. O.) 1071, Nr. 702; M. Geiger, Gallienus, Frankfurt am Main 2013, 314, 316.

[23] CIL III 3525 = 10492 = ILS 2457 = AE 1944, 85 = 1956, 7 = Fitz, La Pannonie (o. Anm. 22) 15, Nr. 14 = TitAq 12 (Aquincum); siehe PLRE I 374; Fitz, La Pannonie (o. Anm. 22) 74; ders., Pannonien III (o. Anm. 22) 1071–1072, Nr. 703. Um dieselbe Zeit ist auch die Legionspräfektur des P. Aelius Aelianus anzusetzen, AE 1965, 9 = Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 1070, Nr. 701/2 (Aquincum); CIL III 3529 = Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 1070, Nr. 701/3 = TitAq 508 (Aquincum); siehe PIR2 A 129; PLRE I 18–19, Nr. 10; Fitz, La Pan­nonie (o. Anm. 22) p. 73–74; ders., Pannonien III (o. Anm. 22) 1070–1071, Nr. 701.

[24] Siehe oben, Anm. 11.

[25] I. Piso, Fasti provinciae Daciae II. Die ritterlichen Amtsträger (Antiquitas I 60), Bonn 2013, 354–355, Nr. 145; vgl. dens., Les légions dans la province de Dacie, in: Y. Le Bohec,
C. Wolff (Hrsg.), Les légions de Rome sous le Haut-Empire (Actes du Congrès de Lyon, 17–19 septembre, 1998), Lyon 2000, 224 =An der Nordgrenze des Römischen Reiches. Ausgewählte Studien (1972–2003), Stuttgart 2005, 426–427. T. Nagy (Commanders of the Legions in the Age of Gallienus, AArchHung 17 [1965] 300; Die Inschrift des Legionspräfekten P. Ael. Aelianus aus Ulcisia castra, Klio 46 [1965] 344) schloß M. Aurelius Veteranus aus der Liste der ritterlichen Befehlshaber der Legionen mit der Begründung aus, dass ihm die Titel protector und agens vice legati fehlen. Den Titel protector erhielten aber nur jene Offiziere, die an Expeditionen, die vom Kaiser selbst geleitet wurden, teilgenommen hatten; siehe M. Christol, La carrière de Traianus Mucianus et l’origine des protectores, Chiron 7 (1977) 402–408. Was den zweiten Titel betrifft, haben wir es hier mit einer Votivinschrift mit persönlichem Charakter zu tun, wo nicht die gesamte Titulatur nötig ist.

[26] Siehe oben, Anm. 12.

[27] CIL III 875 = ILS 4345 = Piso, Fasti II (o. Anm. 25) 353, Nr. 1 (mit eigenen Ergän­zungen in Z. 4–5):Deo Azizo Bono P[uero conserva]/tori pro salutem dd(ominorum) [nn(ostrorum) Valeriani et Gal]/lieni Augg(ustorum) et Valerian[i nobiliss(imi) Caesaris] / et Corneliae Salonina[e Augustae et Genio(?)] /5 leg(ionis) V Mac(edonicae) III piae fid(elis) [- - -] / Donatus praef(ectus) leg(ionis) eiusde[m agens vice legati(?)] / templum ince[p]tum perfecit v(otum) [s(olvit) l(ibens) m(erito (?)]. Das Amt des Donatus fällt mit den Erfolgen des Gallienus an der Donau zusammen; zu den Ereignissen siehe unlängst Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 86–88.

[28] Vgl. Piso, Légions (o. Anm. 25) 217 = Nordgrenze (o. Anm. 25) 418.

[29] Zur zweigeteilten Führungselite der römischen Gesellschaft und ihrer Funktionen im Hinblick auf Militärkommando und Verwaltung siehe H.-G. Pflaum,Les procurateurs équestres sous le Haut-Empire Romain, Paris 1950, passim; G. Alföldy, Römische Sozial­ge­schichte, Stuttgart 42011, 153–154, 162–168, 231–232; W. Eck, Die Verwaltung des Römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit I, Bern 1995, 103–158; über die Aufgaben, die einem Statt­halter zukamen, und über seine vorgeschriebenen Fähigkeiten siehe W. Eck,Spezia­lisierung in der staatlichen Administration des Römischen Reiches in der Hohen Kaiser­zeit, in: L. de Blois (Hrsg.), Administration, prosopography and appointment policies in the Roman Empire (Impact of Empire 1), Amsterdam 2001, 1–23; über die römischen Ritter im Bezug auf das imperium siehe I. Piso, Les chevaliers romains dans l’armée impériale et les im­plications de l imperium, in: S. Demougin, H. Devijver, M.-Th. Raepsaet-Charlier (Hrsg.), L’ordre équestre. Histoire d’une aristocratie (IIe siècle av. J. C. – IIe siècle ap. J. C.). Actes du colloque inter­national (Bruxelles – Leuven, 5–7 octobre 1995) (CEFR 257), Rome 1999, 321–350 = Nordgrenze (o. Anm. 25) 375–399.

[30] Ulp., Dig. 1, 17, 1; siehe R. Syme, The Roman Revolution, Oxford 21960, 300; Pflaum, Procurateurs (o. Anm. 29) 15; Eck, Verwaltung I (o. Anm. 29), 103–104, 327.

[31] A. v. Domaszewski, Die Rangordnung des Römischen Heeres (Hrsg. B. Dobson), Köln, Graz 21967, 120–121.

[32] HA, Vita Comm. 6, 2; siehe A. Stein, Der römische Ritterstand, München 1927, 450;

A. R. Birley, The Fasti of Roman Britain, Oxford 1981, 139, 145.

[33] Eine ausgewogene Ansicht über die Haltung des Septimius Severus gegenüber dem Senat findet sich bei G. Alföldy, Septimius Severus und der Senat, BJb 168 (1968) 112–160.

[34] Ein Beispiel ist T. Licinius Hierocles, praefectus legionis secund(a)e Parthicae Severianae [[Alexandrianae]] vice legati (CIL VIII 20996 = ILS 1356; AE 1966, 596); siehe
E. Ritterling, s.v. Legio (II Parthica), RE 12/2 (1925) 1478; H.-G. Pflaum, Les carrières procuratoriennes équestres sous le Haut-Empire romain II, Paris 1960, 808–810, Nr. 316.

[35] I. Piso, Fasti provinciae Daciae I. Die senatorischen Amtsträger (Antiquitas I 43), Bonn 1993, 92–93; anders A. Stein,Die Reichsbeamten von Dazien, Budapest 1944, 64–65, 71–72; Pflaum, Procurateurs (o. Anm. 29) 134–136; so neulich auch M. Heil, Der Ritterstand, in: Soldatenkaiser II (o. Anm. 10) 750.

[36] Zum Problem vgl. G. Wesch-Klein, Provincia. Okkupation und Verwaltung der Provinzen des Imperium Romanum von der Inbesitznahme Siziliens bis auf Diokletian. Ein Abriß, Zürich, Berlin 2008, 85–87.

[37] Herennius Gemellinus (198–211, Piso, Fasti II [o. Anm. 25] 201–204), M. Aurelius Tuesianus (um 228–230, a. a. O. 207–221), Q. Axius Aelianus (bis, 235/236–238, a. a. O., 227–235), Ulpius [- - -] (246?–248?, a. a. O. 245–251) und M. Aurelius Marcus (252–253, a. a. O. 253–256); siehe Piso, Chevaliers (o. Anm. 29) 337–338 = Nordgrenze (o. Anm. 25) 389–390.

[38] B. Campbell, The Army, CAH XII2 (2005) 115–116; siehe auch M. Christol, Essai sur l’évolution des carrières sénatoriales dans la 2e moitié du IIIe s. ap. J.-C., Paris 1986, 35–36;
M. Heil, Der Senat, in: Soldatenkaiser II (o. Anm. 10) 725; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 313.

[39] De Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 37–39; Alföldy, Sozialgeschichte (o. Anm. 29) 230; Campbell, The Army (o. Anm. 38) 117.

[40] Die Theorie wurde von J. Fitz erstellt, in Die Vereinigung der Donauprovinzen in der Mitte des 3. Jahrhunderts, in: Studien zu den Militärgrenzen Roms. Vorträge des 6. Inter­nationalen Limeskongresses in Süddeutschland (BJbBh 19), Köln, Graz 1967, 113–121; ders., Pannonien III (o. Anm. 22) 978–989; siehe auch G. Alföldy, Die Generalität des römischen Heeres, BJb 169 (1969) 245.

[41] Vgl. Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 980. Vorübergehend wurden schon im 2. Jh. Provinzen aus dringenden Gründen unter einem einheitlichen Kommando vereinigt, wie die zwei Pannonien unter L. Aelius Caesar (HA, Hadr. 23,11; Ael. 3, 2) oder die drei Dakien und Obermoesien unter M. Claudius Fronto (CIL VI 1377 = 41142).

[42] Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 981.

[43] Trebonianus Gallus, dux limitis (Iord. Get. 18, 103); Regalianus, in Illyrico ducatum gerens (HA, Tyr. trig. 10, 1), Illyrici dux (HA, Tyr. trig. 10, 9).

[44] Siehe Ruscu, Provincia Dacia (o. Anm. 12) 200; anders Fitz, Vereinigung (o. Anm. 40) 118: „Es ist nicht undenkbar, dass unter dem Titel duces bei der örtlichen Verwaltung der Pro­vinzen auch Legaten tätig waren“; ders., Pannonien III (o. Anm. 22) 981–983; so auch Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 319. Der Titel dux ist zu dieser Zeit eher für einige Kommandanten von großen Vexillationen zu erwarten, wie in AE 1934, 193; siehe H.-G. Pflaum, Zur Reform des Kaisers Gallienus, Historia 25 (1976) 111.

[45] Über übergeordnete Imperien in der Kaiserzeit siehe Wesch-Klein, Provincia (o. Anm. 36) 93–104.

[46] Siehe unten.

[47] Fitz, Vereinigung (o. Anm. 40) 113; PIR2 S 624.

[48] PIR2 C 930; Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 993–995, Nr. 654; T. Gerhardt, U. Hart­mann, Provinzstatthalter, in: Soldatenkaiser II (o. Anm. 10) 1149, Moes. Inf. 22.

[49] PIR2 M 520; Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 995–997, Nr. 655; Gerhardt, Hartmann, Provinzstatthalter (o. Anm. 47) 1162, Pann. Sup. 4.

[50] B. Bleckmann, Die Reichskrise des III. Jahrhunderts in der spätantiken und byzan­tini­schen Geschichtsschreibung. Untersuchungen zu den nachdionischen Quellen der Chronik des Johannes Zonaras , München 1992, 174–178; Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 997–999, Nr. 656.

[51] Siehe unten.

[52] De Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 34; siehe auch Heil, Ritterstand (o. Anm. 35) 753–754.

[53] Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 226–237; Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 1001–1003, Nr. 659; ders., Ingenuus et Régalien (coll. Latomus LXXXI), Bruxelles 1966, 17–42; Gerhardt, Hartmann, Provinzstatthalter (o. Anm. 48) 1162–1163, Pann. Sup. 6.

[54] Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 1003–1005, Nr. 660; ders., Ingenuus et Régalien (o. Anm. 53) 43–63; Gerhardt, Hartmann, Provinzstatthalter (o. Anm. 48) 1163, Pann. Sup. 7.

[55] I. Piso, Inschriften von Prokuratoren aus Sarmizegetusa (I), ZPE 50 (1983) 247–248, Nr. 16 = AE 1983, 841 = Piso, Fasti II (o. Anm. 25) 253–254, Nr. 1: Numinibus prae/
sentissimis Apollini et Bono Puero / M(arcus) Aur(elius) Marcus v(ir) e(gregius) /5 proc(urator) Aug(usti) n(ostri) age(n)s / vice praesidis / Heraclida alumn/us pro salute patro/ni sui posuit.

[56] Piso, Inschriften (o. Anm. 55) 248–249 (= Stein, Reichsbeamten [o. Anm. 35] 72 = AE 1954, 258) = AE 1983, 815 = IDR III/5, 68 = Piso, Fasti II (o. Anm. 25) 254, Nr. 2: Eponae Aug(ustae) / pro salute / [[dd(ominorum) [nn(ostrorum)] / G[alli et V]o/5lusi[an]i / Augg(ustorum)]] / Aur(elius) Marcus / v(ir) e(gregius) a(gens) v(ice) p(raesidis). Obwohl hier ihre Namen eradiert wurden, scheinen Gallus und Volusianus einer offiziellen damnatio memo­riae entgangen zu sein (U. Huttner, Von Maximinus Thrax bis Aemilianus, in: Soldaten­kaiser I [o. Anm. 10] 217). Auf einer im Forum der colonia Aurelia Apulensis errichteten Statuenbasis für Volusianus (AE 1989, 628 = IDR III/5, 432) ist der Name dieses Kaisers un­versehrt geblie­ben. Im Statthalterprätorium scheint man aber drastischer vorgegangen zu sein.

[57] Pflaum, Procurateurs (o. Anm. 29) 136; de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 47; zum ständigen Vikariat siehe schon Stein,Ritterstand (o. Anm. 32) 454; vgl. die Zweifel des B. Malcus, Notes sur la révolution du système administratif romain au IIIe siècle, OpRom 7 (1969) 217–223.

[58] M. Christol fand meine Ideen „audacieuses“, weil er nicht darauf achtete, dass die Inschrift im Statthalterprätorium gefunden wurde. Er meinte ( M. Simplicinius Genialis : ses fonctions (vir perfectissimus, agens vice praesidis), CCG 8 [1997] 234–235), dass der von
M. Aurelius Marcus geführte Titel den Inhalt seiner Aufgabe genauer hätte ausdrücken sollen. Wozu denn, da die Inschrift gerade in der Kommandozentrale gesetzt wurde?

[59] Eine parallele Entwicklung ist in den Provinzen an der persischen Front zu bemerken; siehe Piso, Chevaliers (o. Anm. 29) 342–344 = Nordgrenze (o. Anm. 25) 393–395.

[60] Piso, Inschriften (o. Anm. 55) 249–251; Fasti I (o. Anm. 35) 92–93; Chevaliers (o. Anm. 29) 341–342; ad IDR III/5, 69;Fasti II (o. Anm. 25) 253–256, Nr. 108; so auch Gerhardt, Hartmann, Provinzstatthalter (o. Anm. 48) 1117, Dac. 5. R. Haensch ( Capita provinciarum. Statthaltersitze und Provinzialverwaltung in der römischen Kaiserzeit, Mainz am Rhein 1997, 340, Anm. 97) stellte diese Theorie in Abrede, indem er der Titulatur in Sarmizegetusa mehr Bedeutung als jener in Apulum beimaß. Hier aber, in seinem eigenen Prätorium von Sarmi­zegetusa, ist es ganz normal, dass sich Marcus weiterhin auch des Titels eines Finanz­pro­kurators bediente. Anders im Übrigen auch Hügel, Ultimele decenii (o. Anm. 11), der die Inschrift aus Sarmizegetusa in die Zeit von Decius datierte.

[61] Piso, Inschriften (o. Anm. 55) 251.

[62] Das Wichtigste über ihn in PIR1 A 213; E. Klebs, s.v. Aemilius, RE 1/1 (1893) 545–546, Nr. 24; PIR2 A 330; H. Mattingly, The reign of Aemilian. A chronological note, JRS 25 (1935) 55–58; A. Alföldi, The Crisis of the Empire (A.D. 249–270), CAH XII (1939) 168; B. E. Thomasson, Laterculi praesidum I, Göteborg 22009, 118, Nr. 44; 129–130, Nr. 56; Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 178–180, 289–291; M. Peachin, Roman Imperial Titulature and Chronology, A. D. 235–284, Amsterdam 1990, 36–37, 292–294; Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 999–1000, Nr. 657; D. Kienast, Römische Kaisertabelle, Darmstadt 21996, 212–213; Huttner, Maximinus Thrax (o. Anm. 56) 215–218.

[63] Ps. Aur. Vict., Epit. Caes. 31, 1: Aemilianus in Moesia imperator effectus est; Eutr. 9,5: Aemilianus in Moesia res nova molitus est; Ioann. Antioch, Exc. de insid. 60: ἐπὶ Γάλλου καὶ Βουλουσιανοῦ Αἰμιλιανὸς ὁ τῆς Μύσιας ἔπαρχος; Zonar. 12, 21: ἄρχων τοῦ ἐν Μυσίᾳ στρατεύματος; Hieron. Chron. ad a. 254 (p. 219, Helm): adversum Aemilianum, qui in Moesia res novas moliebatur; Iord., Rom. 285: Aemilianus, qui in Moesia res novas moliebatur; Iord., Get. 105: tyrannidem in Moesia arripuit. J. Drinkwater, Maximinus to Diocletian and the ʻcrisis’, CAH XII2 (2005) 41, betrachtet ihn als Statthalter von Moesien.

[64] Zos. 28, 1: Αἰμιλιανὸς Παιονικῶν ἡγούμενος τάξεων.

[65] Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 1000.

[66] So Fitz, ebenda.

[67] Durch den Meilenstein AE 1953, 12 von Aquincum wird P. Cosinius Felix 252 als leg. Aug. pr. pr. belegt; siehe Thomasson, LP I 2 (o. Anm. 62) 118, Nr. 43; Fitz, Pannonien III (o. Anm. 22) 1044–1046, Nr. 684. Letztgenannter Autor meinte (1045), dass in der Zeit der Existenz der Provinz­komplexe die einzelnen Provinzen unter der Verwaltung von legati Augusti pro praetore verblieben seien, was aus rechtspolitischen Gründen schwierig zu akzeptieren ist; siehe oben.

[68] Kienast, Kaisertabelle (o. Anm. 62) 212; Huttner, Maximinus Thrax (o. Anm. 56) 217–218.

[69] Siehe A. Alföldi, Crisis (o. Anm. 62) 168; ders., Weltkrise (o. Anm. 19) 346–347; Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 289–291.

[70] CIL III 8270 = ILS 529; AE 1910, 175 = IMS IV 74.

[71] AE 1889, 31 = EphEp VIII 781a; EphEp VIII 782; CIL X 8011 = ILS 530; AE 1939 = ILSard 383.

[72] CIL VIII 22473; ILS 9498.

[73] S. Dušanić, Asinius Maximus in AD 253, ZPE 144 (2003) 254–255.

[74] Für Asinius Maximus siehe auch Gerhardt, Hartmann, Provinzstatthalter (o. Anm. 48) 1119, Dal. 5.

[75] Für den Namen des Kaisers Aemilianus in den Inschriften und auf den Münzen siehe Peachin, Titulature (o. Anm. 62) 292–295.

[76] Siehe oben (Anm. 34) das Beispiel des T. Licinius Hierocles.

[77] Eigentlich sollte der Titel des Stellvertreters agens vice praefecti legionis agentis vice legati lauten, was aber für die Öffentlichkeit kaum verständlich gewesen wäre.

[78] Über die Geschehnisse des Jahres 253 im Donau- und Balkanraum siehe Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 180–185, mit der Diskussion der Quellen.

[79] In der Inschrift von Sostra (siehe unten) wurde ein centurio legionis zum praepositus cohortis II Reducis.

[80] Aur. Victor, Caes. 33, 33: Et patres quidem, praeter commune Romani orbis malum, stimulabat proprii ordinis contumelia; 33, 34 quia primus ipse, metu socordiae suae, ne imperium ad optimos nobilium transferretur, senatum militia vetuit et adire exercitum; 37, 6: Quippe amissa Gallieni edicto refici militia potuit, concedentibus modeste legionibus Tacito regnante, neque Florianus temere invasisset, aut iudicio manipularium cuiquam, bono licet, imperium daretur, amplissimo ac tanto ordine in castris degente . Für den historischen Wert des Aurelius Victor siehe, zum Beispiel, W. den Boer, Some minor Roman historians, Leiden 1972, 19ff.; über die politische Tendenz des Autors siehe Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 37.

[81] Vgl. Stein, Ritterstand (o. Anm. 32) 449: „nur dass wir leider seine [des Gallienus] Neuschöpfung der Heeres- und Beamtenordnung mehr ahnen als im einzelnen geschichtlich erweisen können“.

[82] I. Piso, La place de la Dacie dans les carrières sénatoriales, in:Atti del Colloquio Internazionale AIEGL su Epigrafia e ordine senatorio (Roma, 14–20 maggio 1981) I (Tituli 4), Roma 1982, 394–395; Fasti I (o. Anm. 35) 92–93; Chevaliers (o. Anm. 29) 346–347 = Nord­grenze (o. Anm. 25) 397–398. Diese Idee wurde von Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 287, Anm. 42, und Hügel, Ultimele decenii (o. Anm. 11), akzeptiert, von den übrigen ignoriert.

[83] de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 34.

[84] Über die Anfänge der späten mobilen Armee siehe schon E. Ritterling, Zum römischen Heerwesen des ausgehenden dritten Jahrhunderts, in: Festschrift zu Otto Hirschfelds sechzig­stem Geburtstage, Berlin 1903, 345–347; Alföldi, Weltkrise (o. Anm. 19) 2–15, 403–409; Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 228–229; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 313.

[85] CIL VII 107 = RIB 334; siehe Stein, Ritterstand (o. Anm. 32) 451, Anm. 3; Christol, Essai (o. Anm. 38) 44; Birley, Fasti (o. Anm. 32) 267; dens., The Roman Government of Britain, Oxford 2005, 363–364.

[86] Siehe oben mit Anm. 27.

[87] Siehe unten.

[88] Nicht mit einem Edikt rechnen K.-P. Johne, Kaiser, Senat und Ritterstand, in: K.-P. Johne (Hrsg.), Gesellschaft und Wirtschaft des Römischen Reiches im 3. Jahrhundert, Berlin 1993, 232; Heil, Senat (o. Anm. 38) 724–725; unentschieden de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 39–40; Y. Le Bohec, Gallien et l’encadrement sénatorial de l’armée romaine, RÉMA 1 (2004) 123–132; vgl. aber Anm. 91; R. Davis, Gallienus (Publius Licinius Egnatius Gallienus Augustus), in: R. S. Bagnall et alii (Hrsg.), The Encyclopedia of Ancient History 5, Chichester 2013, 2836: „an emperor does not need to instruct himself in an edict and cannot bind his successors anyway“; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 312: „Die Maßnahmen dürften informell erfolgt sein, nicht aber in Form eines Ediktes ...“; siehe auch 337.

[89] Vor dem 22. Juli 260, siehe Kienast, Kaisertabelle (o. Anm. 62) 214; Goltz, Hartmann, Valerianus (o. Anm. 10) 248–249.

[90] E. Manni, L’impero di Gallieno, Roma 1949, 58; Pflaum, Reform (o. Anm. 44) 109;
M. Christol, Les réformes de Gallien et la carrière sénatoriale, in: Atti del Colloquio Inter­nazionale AIEGL I (o. Anm. 82) 146–147; ders., Essai (o. Anm. 38) 40–44; Heil, Ritterstand (o. Anm. 35) 754–755; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 315.

[91] Für ein Edikt im Jahre 262 siehe Chastagnol, Sénat (u. Anm. 94) 208; Y. Le Bohec, La troisième légion Auguste, Paris 1989, 474: „Vers 262, un édit de Gallien supprime les tribuns laticlaves et remplace les légats de légions par des préfets“; X. Loriot, D. Nony,La crise de l’Empire romain 235–285, Paris 1997, 120–122; P. Cosme, L’État romain entre éclatement et continuité. L’empire romain de 192 à 325, Paris 1998, 143.

[92] Vgl. L. de Regibus, La monarchia militare di Gallieno, Recco 1939, 67: „Gallieno fece della eccezione una regola“.

[93] Hier hat Le Bohec, Gallien (o. Anm. 88) 125 Recht: „les légations de légions se sont éteintes les unes après les autres“.

[94] Der letztbekannte tribunus laticlavius ist 249 in Vindobona ein Iunius Tiberianus, CIL III 4558 + S. 2328, 40; siehe Malcus,Notes (o. Anm. 57) 216–217; PIR2 J 842; Christol, Essai (o. Anm. 38) 40, 204–206, Nr. 37; A. Chastagnol,Le sénat romain à l’époque impériale, Paris 1992, 209; vgl. Le Bohec, Gallien (o. Anm. 88) 124–125, der meint, dass tribuni laticlavii bis ungefähr 260 existieren konnten; dabei sollte man aber die Unterschiede zwischen den Provinzen berücksichtigen.

[95] Siehe die Liste der letzten Legaten und der ersten ritterlichen praesides solcher Provinzen bei Pflaum, Reform (o. Anm. 44) 115–116; Chastagnol, Sénat (o. Anm. 94) 209; Heil, Senat (o. Anm. 38) 726, Anm. 55; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 337–339.

[96] Le Bohec, La troisième légion (o. Anm. 91) 131, 475; siehe auch Christol, Essai (o. Anm. 38) 44.

[97] CIL VIII 2797 (+ S. 1739) = ILS 2413.

[98] AE 1917–1918, 52; die Identifizierung wurde von E. Birley (The Governors of Numidia A.D. 193–268, JRS 40 [1950] 66) vorgenommen; siehe B. E. Thomasson, Fasti Africani. Sena­torische und ritterliche Amtsträger in den römischen Provinzen Nordafrikas von Augustus bis Diokletian, Stockholm 1996, 190.

[99] J. Marcillet-Jaubert, C. Iulius Sallustius Saturninus Fortunatianus légat de Numidie, BAA 4, 4 (1970) 313 = AE 1971, 508.

[100] Le Bohec, La troisième légion (o. Anm. 91) 474–475.

[101] Siehe K. Hallof, M. Heil, Ein neues senatorisches Epitheton, Klio 82/2 (2000) 488–489: διατειμότατος ἡγεμών (= IGRR III 1286 = OGIS 615); Thomasson, LP I2 (o. Anm. 62) 140, 35:032; vgl. H.-G. Pflaum, La fortification de la ville d’Adraha d’Arabie (259/60 et 274/5) d’après des inscriptions récemment découvertes, Syria 29 (1952) 312–313, 324 = Scripta varia II. La Gaule et l’Empire Romain, Paris 1981, 214–215, 226; ders., Reform (o. Anm. 44) 115, der ihn als den ersten ritterlichen Statthalter betrachtet hatte, was ihn bewog, das Edikt um das Jahr 262 zu datieren; so auch Le Bohec, La troisième légion (o. Anm. 91) 475.

[102] IGRR III 1287: διέπων τὴν ἡγεμονίαν; siehe Hallof, Heil, Epitheton (o. Anm. 101) 489; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 337–338.

[103] Pflaum, Fortification (o. Anm. 101) 307–330 = Scripta varia II (o. Anm. 101) 209–232; siehe aber Hallof, Heil, Epitheton (o. Anm. 101).

[104] L. Bakker, Raetien unter Postumus — Das Siegesdenkmal einer Juthungenschlacht im Jahre 260 n. Chr. aus Augsburg, Germania 71 (1993) 369–386 = AE 1993, 1231 = I. König, Die Postumus-Inschrift aus Augsburg, Historia 46 (1997) 344: In h(onorem) d(omus) d(ivinae) / deae sanctae Victoriae / ob barbaros gentis Semnonum / sive Iouthungorum die /5 VIII et VII Kal(endarum) Maiar(um) caesos / fugatosque a militibus prov(inciae) / Raetiae sed et Germanicianis / itemque popularibus excussis / multibus milibus Italorum captivor(um) /10 compos votorum suorum / [[M(arcus) Simplicinius Genialis v(ir) p(erfectissimus) a(gens) v(ice) p(raesidis) / cum eodem exercitu]] / libens merito posuit / dedicata III Idus Septemb(res) Imp(eratore) d(omino) n(ostro) / 15 [[Postumo Au]]g(usto) et [[Honoratiano co(n)s(ulibus)]].

[105] Gefolgt wurde L. Bakker, unter anderen, von M. Heil, PIR2 S 749; ders., Senat (o. Anm. 38) 726 und Ritterstand (o. Anm. 35) 757; Goltz, Hartmann, Valerianus (o. Anm. 10) 245–246; A. Luther, Das gallische Sonderreich, in: Soldatenkaiser I (o. Anm. 10) 325–326; Gerhardt, Hartmann, Provinzstatthalter (o. Anm. 48) 1172, Raet. 1, mit vollständiger Literatur. M. Christol ( Simplicinius Genialis [o. Anm. 58] 240) glaubt auch, dass M. Simplicinius Genialis 259/260 ernannt worden sei, was aber, seiner Meinung nach, die Theorie, dass die Reform 262 stattgefunden habe (Anm. 91), nicht beeinflusse.

[106] Eine zweite Möglichkeit wäre, dass Genialis anfangs nur agens vice legati legionis war und sich noch, ähnlich wie Aurelius Syrus in Numidien, unter der Autorität eines legatus Augusti pro praetore befand. Der Letztgenannte könnte infolge der Usurpation des Postumus ausgeschaltet worden sein. Derartige Einzelheiten bleiben uns leider unbekannt.

[107] Kienast, Kaisertabelle (o. Anm. 62) 243; Luther, Sonderreich (o. Anm. 105) 328; Goltz, Hartmann, Valerian (o. Anm. 10) 260.

[108] König, Postumus-Inschrift (o. Anm. 104) 347–348.

[109] Vgl. König, Postumus-Inschrift (o. Anm. 104). Postumus war vielleicht in Unter­germanien konsularer Legat gewesen, so dass er einen Suffektkonsulat vor 260 bekleidet haben sollte; siehe W. Eck, Die Statthalter der germanischen Provinzen vom 1.–3. Jahrhundert (Epi­graphische Studien 14), Bonn 1985, 223–224.

[110] König, Postumus-Inschrift (o. Anm. 104); vgl. Thomasson, LP I2 (o. Anm. 62) 31, 15:028 a: 11. IX. 260 vel 261 vel 262; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 337: spätestens 261.

[111] Malcus, Notes (o. Anm. 57) 233–234.

[112] So Stein, Ritterstand (o. Anm. 32) 455; Pflaum, Reform (o. Anm. 44) 114; Le Bohec, La troisième légion (o. Anm. 91) 474, Anm. 227.

[113] Christol, Réformes (o. Anm. 90) 150–151; ders., Essai (o. Anm. 38) 48–53; Heil, Senat (o. Anm. 38) 726–727.

[114] W. Eck, R. Ivanov, C. Iulius Victor, senatorischer Legat von Moesia inferior unter Valerianus und Gallienus und das Kastell Sostra-Siosta, ZPE 170 (2009) 191–200, Abb. 3, 7.

[115] Eck, Ivanov, C. Iulius Victor (o. Anm. 114) 193.

[116] A. Degrassi, I fasti consolari dell’Impero Romano, Roma 1952, 71.

[117] I. König, Die gallischen Usurpatoren von Postumus bis Tetricus, München 1981, 25.

[118] R. Ivanov, Marcus Aurelius Sebastianus, Statthalter Untermösiens unter Aurelian, in: Studia in honorem Georgii Mihailov, Sofia 1995, 235–240 = SEG 44, 635 = Hallof, Heil, Epitheton (o. Anm. 101) 487 (πρεσβ(ευτὴν) τοῦ Σε[βαστοῦ]); siehe auch 485 (= IGRR I 591 = IGBR V 5255): [ὑπ]α[τε]ύον[τ]ος [τῆς] ἐπαρχ[είας] το[ῦ] διατιμοτάτου Αὐρ(ηλίου) Σεβασ[τιανοῦ]. Dies schließt eine lange Diskussion über den Titel, den M. Aurelius Sebastianus in Untermoesien geführt haben soll.

[119] W. Seston, Dioclétien et la tétrarchie, Paris 1946, 308, 311–314; de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 50; Le Bohec, Gallien (o. Anm. 88) 126–127.

[120] de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 63.

[121] AE 1900, 169 = IG X2 151 (Thessalonike); siehe Gerhardt, Hartmann, Provinzstatt­halter (o. Anm. 48) 1137.

[122] Er kam sehr wahrscheinlich an der Spitze der ala I Batavorum milliaria, die in Dakien, und zwar in Războieni-Cetate stationiert war (Anm. 8). Zu bemerken ist das Epitheton διασημότατος, das der erhöhten Bedeutung dieses Reiteroffiziers entsprach.

[123] Die Idee, dass die Reform nicht allumfassend war und nur schrittweise umgesetzt wurde, fand viele Anhänger: Seston, Dioclétien (o. Anm. 119) 310–311; Pflaum, Procurateurs (o. Anm. 29) 137: „Notons toutefois qu’il ne saurait être question d’une mesure de réforme généralisée. Chaque province a été traitée selon les exigences politiques particulières du moment et nous assistons par conséquent à une évolution lente et fort curieuse par son irré­gularité“; H. Lieb, Der Praeses von Sbeitla, in: W. Reidinger, Die Statthalter des ungeteilten Pannoniens und Oberpannoniens, Bonn 1956, 244; A. H. M. Jones, The Later Roman Empire I, Oxford 1964, 24–25; Malcus, Notes (o. Anm. 57) 230–233; de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 49–50; Johne, Kaiser (o. Anm. 88) 232: „Die Reform trug den Charakter eines Prozesses, der sich über Jahrzehnte hingezogen hat und der lediglich den entscheidenden Impuls von Gallienus erhalten hat.“; Hallof, Heil, Epitheton (o. Anm. 101) 487 –488; Le Bohec, Gallien (o. Anm. 88) 123–132 (wo er eine neue Meinung vertritt, vgl. Anm. 101): „Cette élimination a été progressive, elle a peut-être commencé avant lui et elle s’est pousuivie après lui.“; Heil, Senat (o. Anm. 38) 724, und Ritterstand (o. Anm. 35) 758; Geiger, Gallienus (o. Anm. 22) 341: „Es ist bei diesen Veränderungen nicht mit einem Edikt als Grundlage zu rechnen, sondern mit einer zwar bewussten, aber schleichenden Nichtberücksichtigung von Senatoren.“.

[124] H. Petersen, Senatorial and Equestrian Governors in the Third Century A.D., JRS 45 (1955) 48.

[125] Siehe Petersen (o. Anm. 124) 48–55.

[126] Siehe die späten Fälle bei Christol, Réformes (o. Anm. 90) 148–149, die man aber nicht überinterpretieren soll.

[127] Siehe auch de Blois, Gallienus (o. Anm. 19) 72–77.

[128] Die senatorischen Laufbahnen um das E. 3. Jhs. s. Christol, Réformes (o. Anm. 90) 152–154.

[129] Über die tiefgreifenden Veränderungen siehe J. Bleicken, Verfassungs- und Sozial­geschichte des Römischen Kaiserreiches I, Paderborn u. a. 21981, 302; Alföldy, Sozial­geschichte (o. Anm. 29) 247–272.

[130] Vgl. v. Domaszewski, Rangordnung (o. Anm. 31) 196: „Da erstand dem Staat in der äussersten Not ein Retter in Kaiser Gallienus.“.

[131] Alföldi, Weltkrise (o. Anm. 19) 16–31, 417–420; vgl. Bleckmann, Reichskrise (o. Anm. 50) 220–221.