Jörg Fündling


Hadrian als literarische Kunstfigur

Probleme und Perspektiven der Erstedition von P.Monts. Roca III




Lateinische Quellen für die Kaiser des 2. Jahrhunderts und ihre Nachwirkung sind dünn gesät und entweder lakonisch oder gespickt mit methodischen Fußangeln. Desto willkommener war die Aussicht auf Zuwachs in Gestalt eines kurzen, spätantik als Papyrus überlieferten Textes zur Person und Herrschaft Hadrians, als die nun vorliegende Edition angekündigt wurde.[1] Wer sich auf eine Epitome oder gar das Fragment eines längeren Geschichtswerkes — mit weitreichenden Konsequenzen für die heißumstrittenen Überlieferungswege [2] — gefreut hatte, sieht sich leider grausam enttäuscht. Zutage getreten ist unter dem monumental-schlichten Titel Hadrianus eine Phantasiehandlung, die sich um den ebenso reiselustigen wie großherzigen Kaiser rankt — eine weitere Facette im Nachleben Hadrians wie in der Geschichte eines literarischen Genres oder Erzählmodus, in welchem der historische Kontext lediglich das Substrat bildet und einige Bausteine liefert. Auf den zweiten Blick könnte dieser Zugewinn beinahe die Tragweite des vermißten Plus an historischer Substanz erreichen.

Ohne die gut hundertseitige Lesehilfe des editorischen Mantels füllt die lateinische Lesefassung der parahistorischen Erzählung nicht ganz drei Druckseiten. Angesichts von gut sechshundert Schreibfehlern, die die beiden Herausgeber auf ganzen acht Blättern zählen (107), und eines geradezu beispielhaft miserablen Textzustandes kann die Notwendigkeit eines umfangreichen Kommentars ebenso wenig bestritten werden wie die Undankbarkeit der Aufgabe, die sich den vereinten Kräften einer Papyrologin und eines Latinisten stellte, oder die freundliche Geste an die Studenten- und Wissenschaftswelt, die darin liegt, das Resultat in englischer Sprache vorzulegen. Nur hinterläßt das Arbeiten mit der fertigen Edition, vor allem ihrem kommentierenden Teil, den Benutzer in einer Frustration, die der beim Lesen des Originals erlebten um wenig nachsteht.

Vor allem gilt dies für die Grundfragen, die sich ganz mechanisch an jeden neu herausgegebenen antiken Text richten: Abfassungszeitraum und Entstehungszeit der Handschrift, Überlieferungszustand, Textgattung und Intention. Wer Antworten sucht, ist genötigt, den gesamten Kommentarteil mit seinen sechs Kapiteln durchzuarbeiten, und kämpft dabei mit dessen mal eigenwilligem, mal kontraproduktivem Aufbau, in dem erst nach sechzehn langen Seiten über die Historizität des Textes (Kapitel III: 45–61) verraten wird, er besitze gar keine, die verbissene Suche nach historischen Elementen dann aber noch zehn Seiten weiterläuft. Gerade die „Introduction“ (13–15) scheint förmlich berechnet, dem Leser nicht die Spannung zu verderben, und verrät lediglich, der Text stamme aus Ägypten und breche vor dem ursprünglichen Ende ab. Selbst an ihren versteckten Aufenthaltsorten fallen die Kernaussagen teils diffus, teils widersprüchlich aus.

In ähnlicher Weise paradox ist die Struktur der eigentlichen Edition. Alle Elemente, die man verlangen kann, sind da — eine Transkription, ein fertig konstitu­ierter Text, ein kritischer Apparat, als zusätzliche Interpretationshilfe noch ein englischer Übersetzungsvorschlag mit einigen Anmerkungen (121–126) sowie schließlich acht Bildtafeln mit sehr instruktiven, etwa um den Faktor 1,2 vergrößerten Photographien des Papyrus (drei weitere mit der Korrespondenz zur Erwerbungs­geschichte kommen als Tafeln IX–XI hinzu). Wo aber findet man den Apparat? Unter den transkribierten Seiten statt unter dem fertigen Text, wo ein Leser ihn braucht und erwartet. Das große Hin- und Herblättern beginnt.

Nimmt man alles in allem, ist es der Überraschungseffekte zuviel. Gegen die üblichen Gepflogenheiten einer Buchbesprechung sei es darum gestattet, diagonal zum Aufbau des Bandes vorzugehen — teils um dessen Ertrag besser in Erscheinung treten zu lassen, teils um Ordnung zu schaffen.

1. Der Papyrus und sein Entstehungsdatum

Geht man dem Überlieferungsweg nach, stellen sich erste spannende Fragen, wie der Abschnitt zu Kodikologie und Fundgeschichte (17–31) — bei weitem der solideste des ganzen Buches — verdeutlicht. Träger der anonymen Geschichte ist jener seit Jahrzehnten bekannte Codex miscellaneus auf Papyrus, dessen erhaltene Blätter durch die Sammeltätigkeit von Ramón Roca-Puig in den 1950er Jahren aus dem Lokalhandel nach Montserrat gelangten. Als Provenienz wird ein oberägyp­tisches Kloster vermutet; Paläographie, die Textmischung, das Interesse für klassische Literatur und einige Umstände des Ankaufs deuten, wie die Herausgeber sehr plausibel machen, auf einen Zusammenhang mit dem Komplex der 1952 geborgenen „Dishna“-Funde aus der Thebais nahe Atripe hin, wo das Zentrum der Kloster­gemeinschaft des Pachomios vermutet wird. Der im Kolophon des Textes genannte Empfänger Dorotheus könnte mit seinem Allerweltsnamen leider ebenso gut im monastisch-geistlichen wie im weltlichen Kontext des spätantiken Ägypten zu suchen sein.

Läßt man die Zusammenstellung des Codex auf sich wirken, deren Einzel­komponenten nach Jahrzehnten mit dem vorliegenden Band nun vollständig ediert sind, erscheint sie schon für sich genommen bemerkenswert: Mehrere griechische Meßtexte und ein lateinischer Marienhymnus finden sich mit Ciceros Catilinarien, einem epyllionartigen lateinischen Alkestisgedicht (der Alcestis Barcinonensis) sowie einem griechischen Glossar vereint. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind sämtliche Texte beider Sprachen von derselben Hand geschrieben; für das Entstehungsdatum wird der Ansatz von Lowe auf die 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts stillschweigend übernommen, wenngleich die Herausgeber mit Blick auf den ein Jahrhundert später angesetzten, kompositorisch ähnlichen Codex P.Chester Beatty AC 1499 Zweifel signalisieren.[3] Das letzte Wort in dieser Frage bleibt wohl noch zu sprechen.

Obendrein frappiert die Unmenge an Schreiberfehlern, die an Analphabetismus grenzt. Was bereits der Cicerophilologie nach Roca-Puigs Catilinarien-Edition 1977 aufgefallen ist, wiederholt sich hier in drastischer Weise an einem Text, dessen Überlieferungsweg bestenfalls rund halb so lang gewesen sein kann — womit die Entschuldigung einer mitgeschleppten Textverderbnis für diesen Fall nicht mehr greift. Weder mit dem Schriftbild seiner lateinischen Vorlage noch mit der Gramma­tik dieser Sprache kommt der Schreiber zurecht; ohne Zögern setzt er völlig sinnlose Buchstabenkombinationen, beispielsweise immer wieder bit für ait in den Dialogen, und entstellt die Flexionsformen. So sehr man angesichts seiner Bilingualität versucht wäre, ihn zumindest im Umfeld der gebildeten Oberschichten zu suchen (13 spricht vom Bildungsehrgeiz der „high classes“): Dieser Unbekannte schreibt nicht einmal ‚nach Gehör‘, wie es aus rein mündlich erworbenen Sprachkenntnissen resultieren könnte, sondern scheint seine Aufgabe überwiegend mechanisch zu erfüllen — wie etwa, um ein modernes Beispiel zu verwenden, die Stenotypistinnen der 1980er und 1990er Jahre, die griechische Texte nach vorgegebenem Schlüssel in Beta-Code als lateinische Buchstaben digitalisierten: Sie lasen (und verfügten insofern über) die Einzelzeichen, aber nicht notwendig über deren sprachliche Bedeutung.

Nicht viel anders mag der unbekannte Schreiber Latein geschrieben haben, ohne viel Latein zu verstehen. Einige phonetische Provinzialismen, die die sehr hilfreiche „Linguistic description of the text“ (Kapitel II: 33–43) aufzählt, könnten auf sein Konto gehen, einschließlich einer plausibel als Gräzismus gedeuteten Konstruktion (38); das unterstellt aber von vornherein, daß er überhaupt in nennenswertem Umfang lateinkundig war, woran der Zufallscharakter der meisten Fehler zweifeln läßt: Zahl­reiche Verschreibungen sind nicht einmal systematisch. Besonders im „Index of Latin words“ (127–133) am Bandende ist die Folter, welcher dieses kleine Prosastück unterzogen wurde, mit Händen zu greifen.

Gibt es eine Erklärung, wozu eine so korrupte Abschrift aufgehoben wurde? Erst weit im Buchinneren wird vorgeschlagen, wir sollten uns den Montserrat-Codex analog den Hermeneumata Pseudodositheana als Schulbuch mit teils moralisie­renden, jedenfalls zur Übersetzung, Lektüre oder (im Fall der Wortliste) Konsultation bestimmten Abschnitten vorstellen.[4] Somit sei die Kompilation der Schultätigkeit eines grammaticus entsprungen — wie aber paßt das zum Befund der Fehlerfrequenz? Übrig bliebe da nur, im Schreiber einen besonders hoffnungslosen Lateinschüler des eigentlichen Kompilators zu vermuten, bloß stellt sich dann die Frage, wieso sein mißratenes Produkt aufbewahrt und sogar geheftet wurde. Kein Schüler hätte daran zuverlässig lesen und schreiben lernen können. Ein Elementarlehrer, gleich wie provinziell, der irgendeine tiefere Vertrautheit mit dem Lateinischen erworben hätte (und sei es bloßes ‚Kasernenhoflatein‘ in der Armee), hätte weder Cicero noch den anonymen Hadriantext in dieser Form zur Unterrichtsgrundlage machen können. Selbst wenn wir unterstellen, daß er seine Lektionen nur dank Vorlagen bestreiten konnte: Verstehen können, was er oder ein anderer geschrieben hatte, mußte er ja doch.

Eine offene, im Kommentar leider übergangene Frage bleibt schließlich, wieso gerade diese Geschichte in christlichem Kontext überliefernswert war. Die neutesta­mentlichen Anklänge (dazu unten 4.) sind neben der interessanten Figur Hadrians wohl das stärkste Auswahlmotiv gewesen; vom ägyptischen Standpunkt war der Lokalbezug auf Köln, das seinen mittelalterlichen Ruf als Sancta Colonia (der auf den lateinischen Westen begrenzt blieb) erst noch vor sich hatte, herzlich irrelevant.

2. Textgattung, Autor und Intention

Sicheren Boden gewinnen könnte man mit der Einbettung in einen literatur­historischen und sozialen Kontext. Der vierte Abschnitt „Literary remarks on the Tale of Hadrian“ (71–78) beginnt die Suche nach verwandten Texten mit einer Serie von Exzentrizitäten, namentlich der Zwangsvereinigung von Valerius Maximus — der ins 2. Jahrhundert versetzt wird! — mit Gellius und mehreren Pliniusbriefen zu einem neuen Genre der „collected short stories“. Es handle sich um moralisch gefärbte Texte, nicht um eher unterhaltsame wie die fabulae Milesiae; wohl wahr, da unter denen im Sprachgebrauch der heutigen Literaturwissenschaft bekanntlich Geschichten mit erotischer Komponente zu verstehen sind.[5] Die so veranstaltete Revolution in der Klassischen Philologie wird im folgenden Teil V („Hadrian in Literature: Myth and Reality“, 79–105) glücklicherweise nicht fortgeführt; hier erscheinen solide, relevante Vergleichsstücke wie die Altercatio zwischen Hadrian und Epiktet und die Geschichte von Secundus, dem schweigenden Philosophen. Auch die Sententiae (et epistulae) divi Hadriani, bei denen immerhin Chancen bestehen, daß sie authentisches Material überliefern, werden genannt — was das ebenso nachhaltige wie klärungsbedürftige Interesse der antiken Nachwelt an der Person des Aeliers angeht, mit völliger Berechtigung.

Tragfähige Parallelen in der griechischen Vita Secundi (spätes 2. oder frühes 3. Jh.?) mit ihrem einführenden Ödipusmotiv und dem Fragespiel um den Preis des Lebens des beteiligten Philosophen suchen die Herausgeber auf S. 92–97; fündig zu werden meinen sie bei Secundus’ entstellendem Bartwuchs und Hadrians ‚Globe­trotter‘-Neigung. Weniger ergiebig, außer durch die Wahl der Personen, ist das sentenzenhafte Frage-Antwort-Spiel der Altercatio Hadriani cum Epicteto, die sie spätestens auf das 4. Jh. datieren möchten. Unproportional viel Platz (81–86) füllt eine detaillierte Inhaltsangabe der Sententiae Hadriani, deren Neuausgabe im Rah­men der Hermeneumata Pseudodositheana nicht benutzt ist. [6] Reichlich vorschnell wird diesen kaiserlichen Entscheidungen, die ihres usus wegen als Schullektüre tradiert wurden, eine durchweg moralisch-appellative Bedeutung zugeschrieben.[7] Alternative ‚Lernziele‘ wie logische Folgerichtigkeit, vorbildlich knappe Formulie­rung usw. bleiben außer Betracht. Mit dem in aller Breite vorgestellten Material der Sententiae wird dann überraschenderweise nicht weiter argumentiert; möglicherweise soll der Leser für sich schließen, bei der neuen Hadrian-Erzählung könne ähnlich wie im Fall der Hermeneumata ein grammaticus am Werk gewesen sein. [8]

Wie auffällig sich gerade um Hadrian Anekdoten und romanhafte Geschichten zu ranken scheinen, zeigt sich dank der Neuedition deutlicher denn je; der Aelier scheint am ehesten ein römisches Pendant zur Literatur im Gefolge des Alexanderromans darzustellen, die sich nach dessen Übersetzung im 4. Jh. gerade in lateinischer Sprache entfaltet.[9] In spätantik-frühmittelalterlicher Zeit werden sich die ‚Sagen­kreise‘ um Hadrian und die Welt des Alexanderromans sogar locker verbinden, in Gestalt der fingierten Epistula de rebus in Oriente mirabilibus, eines phantastischen Itinerars, das der Autor den König „Fermes“ (Pharasmanes von Iberien, in vielen Manuskripten „Premo“ genannt und zum Korrespondenten Traians vordatiert) für Hadrian schreiben läßt — leider ohne ausführliche Rahmenerzählung. Benutzungs­spuren im altenglisch-lateinischen Liber monstr(u)orum des 7.–8. Jh. liefern den sicheren terminus ante quem, falls man nicht der Ansicht Edmond Farals zustimmen will, schon Isidor von Sevilla habe den — aus einem griechischen Original verkürzt übersetzten — Brief für die Etymologiae benutzt. [10] Klar auf der Hand liegt, warum gerade Hadrian ein Phantasieobjekt nach Art (und Vorbild?) des Makedonenkönigs wird: die sprichwörtliche Reiselust, vor allem nach Osten, und curiositas des Aeliers, das mit Alexander geteilte Element der Grenzüberschreitung in zwar nicht unbe­kannte, aber weit entlegene Länder. Exakt diese Motive verfestigen sich beinahe zu Formeln: circumire orbem terrarum ist, wie die Herausgeber S. 69 ausführen, geradezu gattungstypisch (was die Secundus-Parallele abschwächt), wenn es um diesen speziellen Kaiser geht, und als omnium curiositatum explorator kennt ihn schon Tertullian (apol. 5).

Was unterbleibt, ist ein Schritt, der an sich naheliegt: Parallelen im Formenbestand der Historia Augusta (HA) zu suchen. Das Biographiencorpus gerät unter Formas­pekten einmal kurz in den Blick, als vermerkt wird, es enthalte ebenfalls fiktive Kaiserbriefe (77, hier gleich zur generellen literarischen „fashion“ erklärt; das weckt die brennende Neugier der Gelehrtenwelt auf weitere Beispiele). Gemacht wird leider nichts daraus — auch nicht aus der frappierenden Kombination eines Briefes mit einer ebenso fingierten Senatsrede und anschließenden Akklamationen, eine Mischung, welche der HA-Forschung bestens vertraut ist… von den Verfahren der Namensgewinnung für das schmale Personal der kleinen Geschichte ganz zu schweigen.

Hier zeigt sich eine große methodische Schwäche: Sekundärliteratur aller Fach­bereiche ist im Apparat der Einleitung dermaßen rar, daß formale Enthaltsamkeit beim Direktzitat kaum die einzige Erklärung bilden kann. Neben dem beinahe vollständigen Ausfall der althistorischen Forschung kommen andere Gelehrte nur bei morphologischen Fragen halbwegs gültig zu Wort, ansonsten sind die Quellen über­wiegend ohne wissenschaftlichen Kontext benutzt. Als Autorität für den „Hadrians­brief“ der Quadrigae tyrannorum in der HA wird allen Ernstes der Eintrag bei Schanz/Hosius von 1904 zitiert; das Minimum wäre gewesen, sich im muster­gültigen, leicht greifbaren Kommentar von François Paschoud in der Collection Budé darüber kundig zu machen, was die jahrzehntelange Diskussion dieses Textes zutage gebracht hat, oder einen Blick in die verbreitete lateinisch-französische Leseausgabe von André Chastagnol zu werfen.[11] Zu knapp kommt unter der Rubrik „apocryphal Epistles“ (99–101) das berühmte Fragment P.Fay. 19 weg, das der Beginn der Auto­biographie Hadrians sein könnte; es wird als zu emotional und in der falschen Sprache verfaßt abgelehnt. Auch das Schreiben an die authentische Schwester Domitia Paulina im Kontext der Sententiae Hadriani findet aus — leider nicht länger ausgeführten — stilistischen Gründen und wegen der berühmten überzähligen Schwester keine Gnade.[12]

Eine boshafte alte Dozentenweisheit lautet: „Literaturkenntnis schützt vor Neuent­deckungen.“ So wäre jedenfalls der Abweg vermeidbar gewesen, einen als romanhaft erkannten Brief mit dem Formular echter Briefe Hadrians zu vergleichen; das lapidare Ergebnis, der Pseudobrief tituliere den Kaiser inkorrekt (77f.), überrascht schon deshalb nicht, weil solche Briefköpfe auch im Text gewissenhafterer Biographen eine langweilige Lektüre darstellen würden. Verkürzungen und kuriose Floskeln sind die Regel.[13]

Nicht eingegangen wird auf Senatsrede und Akklamation; so kurz beide im Vergleich zu den Einlagen der HA sind, liefern sie doch einige schöne Exemplare. Polyptota und Parallelismen sind völlig üblich (HA Prob. 11,9 felix agas, feliciter imperas), selten aber so gedrängt wie hier. Um so drängender stellt sich gerade aus der Sicht der HA-Forschung die Frage nach dem Entstehungsdatum der Erzählung.

Hierzu wird ein auf den ersten Blick aussichtsreicher Schritt unternommen, nämlich die Frage nach dem Hadrianbild in der antiken Literatur aufgeworfen. Dieses Thema hätte allerdings mehr als ganze drei Seiten erfordert (79–81), ein Volumen, das in keinem Verhältnis zu Passagen wie den Sententiae -Nacherzählungen steht. Aus einer Gellius-Passage und zwei Digestenstellen wird auf die Geringschätzung der „contemporary writers“, wohl des mittleren 2. Jh., für Hadrian geschlossen; für christliche Stimmen wird eine positivere Haltung gemutmaßt[14], während Eusebius und der anhaltende Forschungsstreit um das dort tradierte Reskript Hadrians an Minicius Fundanus gar nicht erwähnt ist, Tertullian zumindest nicht an dieser Stelle. Die historiographische Überlieferung fehlt vollständig, nur die „true opinion“ der Historia Augusta wird mit trügerischer Sicherheit als negativ angegeben.[15] Wieso das positive Bild von Hadrian im Osten auf die „lower echelons“ der griechisch-hellenistischen Gesellschaft beschränkt gewesen sein soll (80), ist angesichts der massiven Förderung von lokalen und regionalen Eliten ein Rätsel, erst recht, da gleich anschließend eine sehr wohlwollende Philostrat-Stelle erwähnt ist. Pausanias fehlt.

Oberflächlich zusammenfassend heißt es, Hadrian sei „well on his way to historical oblivion“ gewesen, besonders im Vergleich mit Traian (80). Hier wäre eine Verständigung nötig, über welche Zeit wir genau sprechen. Ihre volle Wirkung hat die vergleichende Wertung zweifellos erst mit der theodosianischen Dynastie entfaltet, deren Panegyriker jeden Grund hatten, den in Spanien geborenen Kaiser seinem ‚nur‘ dorther stammenden Vetter und Erben vorzuziehen. Davon ist in einer längeren Erörterung zum Thema (103–105) überhaupt nicht die Rede, deren Funktion und Aussageabsicht rätselhaft bleiben. Klar formuliert wird einzig, die Erzählung entstamme einer Zeit, in der Traians fama noch nicht diejenige Hadrians überstrahlt habe. Später habe man zugunsten Traians die Hadrian-Überlieferung regelrecht ausgeschlachtet; der Hauptschuldige ist laut S. 105 der jüngere Plinius mit seinem allzu überzeugenden Panegyricus. Für die Datierung der Erzählung führt das zumindest nicht weiter.

Pragmatisch gesehen beantwortet die Analogsetzung zu „popular (folk)tales“ (71; 73) — so richtig beobachtet das Bemühen um einen eingängig-populären Sprach­duktus ist (75 mit einigen nützlichen Beispielen) — leider nicht die Frage nach der Autorschaft — auch ‚Volkslieder‘ haben ja nicht etwa ipso facto kollektive Verfasser. In welchen Kreisen oder welcher Gegend des Imperiums der Unbekannte zu suchen ist, wird nicht ausgeführt; sollen wir an Ägypten denken, weil S. 60 die Geschichte über Steuererleichterungen „merely a literary echo“ der verbürgten Grundsteuernach­lässe Hadrians für Ägypten nennt? Die schwachen Anhaltspunkte, die Herausgeber könnten an einen grammaticus als Verfasser denken, wurden bereits erwähnt.

3. Entstehungsdatum und Textgenese

Erst auf S. 102f. wird zum Datum Stellung genommen: Das 4. Jh. sei mangels „vulgar expressions“ (es dürften Formen des Vulgärlateinischen gemeint sein) ausgeschlossen, während Ähnlichkeiten zur Altercatio, den Sententiae und der Vita Secundi alle vier Werke ins späte 2. oder frühe 3. Jh. rückten. Angesichts der großen Schwankungen beim Zeitansatz auch dieser Quellen ist eine solche Einengung mutig; tatsächlich stehen ihr einige Aspekte von Wortwahl und Inhalt geradezu entgehen. Diese Kriterien deuten im Gegenteil relativ deutlich auf eine schon spätantike Entstehung im 4. Jh. (theoretisch je nach Zeitansatz des Papyrus auch noch etwas später).

In Anbetracht der Kombination formaler und inhaltlicher Merkmale — Hadrian als Thema, der Charakter einer stark erweiterten Anekdote inklusive Kaiserbrief, Senatsrede und Akklamation — stellt sich ohne weiteres die Frage nach einem zeitlichen oder inhaltlichen Konnex zwischen Historia Augusta und der Erzählung. Legt man die mehrheitlich vertretene Datierung der HA ins Jahrzehnt zwischen 395 und 405 zugrunde, so kann ihr Autor ohne weiteres Kenntnis von diesem Text gehabt haben, der den pseudohistorischen wie den anekdotischen Elementen der Kaiserbio­graphien näher steht als alles, was wir bisher kannten. Eine enge Stilverwandtschaft besteht nicht, das ist auch im ruinösen Textzustand noch sicher festzustellen; nach Detailreichtum und Komplexität der Fiktionen ist die HA zudem das ungleich reifere Werk. Die Anregungen zu ihren Kunststücken kann sie aber ohne weiteres aus kleinen Arbeiten wie dieser bezogen haben — übrigens liefert die Geschichte einen perfekten inhaltlichen Hintergrund zu HA Hadr. 17,1: Quos in privata vita inimicos habuit, imperator tantum neglexit… (im Kommentar zitiert 64f.); nur die knappe Bemerkung: „evasisti“ an die Adresse eines anonymen inimicus capitalis fehlt — und ließe sich aus dem Text der Geschichte um Hadrian und „Raecius Varus“ auch nicht wiedergewinnen.

Schattenhaft bleibt, wie sich die Herausgeber die Textgeschichte nach der Abfassung denken. An sich wäre vorsichtiges Schweigen legitim, nur wird an einer Stelle von „the latest version of our tale“ (48) gesprochen, was wörtlich genommen ältere Vorstufen implizierte. Sie werden erst S. 102f. deutlich: ein „epitomist“ hat die Szene im Senat gekürzt und das Ende weggeschnitten; nicht nur liege kein Original vor (was auch gar nicht zu erwarten war), sondern eben auch ein bloßer Auszug. Nach dem Wortlaut der Einführung (7) neigen Gil und Torallas anscheinend dazu, diesen Epitomator mit dem Schreiber gleichzusetzen. Das ist die ökonomischste Annahme, nur hätte man sie irgendwo auch gerne schwarz auf weiß gelesen.

4. Handlung und Fehlstellen

Geboten — und im Band leider nicht enthalten — ist dem besseren Überblick zuliebe eine Kurzübersicht des Ereignisablaufs und der vier auftretenden Personen. In jungen Jahren gerät Hadrian mit zwei prominenten Persönlichkeiten aneinander. „Cosconius Gallus“, der im Text nur dies eine Mal auftaucht, schlägt und beleidigt den jungen Aelier vor Gericht. Zur Zeit Nervas gesellt sich ein zweiter inimicus dazu, der Senator „Raecius Varus“, woanders „Varus Romulus“ genannt. Er klagt Hadrian der Giftmischerei an, kann seine Beschuldigung nicht erhärten und wird von Nerva enteignet und nach Lykaonien deportiert, das wiederholt als insula bezeichnet wird. Dabei bleibt es bis nach dem Herrschaftsantritt Hadrians, der sofort auf Reisen geht und Lykaonien erreicht. Hier drängt sich der äußerlich verwilderte, aber ungebrochen vorlaute Raecius an ihn heran und macht seiner Enttäuschung Luft, Hadrian als Kaiser sehen zu müssen. Der Princeps begnadigt ihn und sendet ihn unter Rückgabe seines riesigen Vermögens nach Rom, ausgerüstet mit einem Begleitbrief an den Senat.

Ohne Erwähnung weiterer Zwischenhalte führt die Provinzreise Hadrian in die notleidende Colonia Agrippinae, deren herzlicher Empfang ihn begeistert. So gewährt er den anfangs skeptischen Stadtvätern den Erlaß einer Abgabe für die Flußbenutzung und drängt ihren Wortführer „Amantinus Saturninus“, noch mehr zu erbitten; aus Sorge, seine Gunst nicht einzubüßen, wünschen sie sich die Entsendung eines permanenten kaiserlichen Vertreters. In die Hauptstadt zurückgekehrt, findet Hadrian sich dem im Senat sprechenden Raecius gegenüber, den er mit einer kurzen Rede zu den Agrippinenses entsendet. Die Senatoren akklamieren begeistert und der Kaiser gibt Raecius die Mahnung mit auf den Weg, Lykaonien nicht zu vergessen.

Nach seinem Eintreffen erkundigt Raecius sich gleich am folgenden Tag nach dem Geschenk Hadrians und quittiert die freudige Antwort des Saturninus mit dem Kommentar, der Kaiser sei verrückt und die Stadtväter hostes publici. Prompt schrei­tet er zu Zwangsmaßnahmen, um die geringe Schuld einzutreiben. Damit bricht die Geschichte ab; der Schreiber fügt lediglich eine dekorative tabula ansata mit Kolophonfunktion an. Auch im erhaltenen Teil ist mindestens an einer Stelle, nämlich vor Hadrians Senatsrede, gekürzt worden; es liegt nahe, mit den Herausgebern zunächst an „laziness“ des Schreibers statt an Lücken in der Vorlage zu denken (61). Das fortgelassene Ende muß den Schurken zurück in die Ausgangssituation des Exils geführt haben, wenn nicht zu einer schlimmeren — oder, um Hadrians Exzentrizität zu belegen, vielleicht auch nur originelleren — Strafe. Sie kann wie im Fall des bekehrten, ebenso fiktiven Möchtegern-Usurpators „Ovinius Camillus“[16] auch von Dritten vollstreckt worden sein.

Eine in der Edition diagnostizierte Ringkomposition (73) liegt in der erhaltenen Form, strikt genommen, nicht vor: die Handlung ist ja nicht ans Ende gekommen, sondern auf die Sequenz Schuld — Begnadigung und Vertrauensbeweis — Undank/
Willkür an Wehrlosen verkürzt. Fortgelassen ist vielleicht auch ein früherer milder ‚Rückfall‘, ein Senatsauftritt, in dem „Raecius“ seine ungebrochene superbia dokumentiert.

Ins Schwarze trifft der Verweis auf das biblische Gleichnis vom unbarmherzigen Gläubiger (Mt 18,23–35: S. 72f.); in der vollständigen Originalform muß die Ähnlich­keit noch mehr ins Auge gesprungen sein. Angesichts des monastischen Hintergrun­des, vor dem der Papyruscodex steht, erscheint es aber nicht ganz so zufällig, wie sich mit der verkürzten Abschrift auch die inhaltliche Ausrichtung ändert. In der erhal­tenen Form behält ja „Raecius“ in seiner frischen Vertrauensposition das letzte Wort, indem er dieses Vertrauen als Fehler enttarnt, dem abwesenden Kaiser dementia statt clementia unterstellen darf und Hadrian in der Tat naiv wirken läßt. Bis hierhin siegt, anders als im Gleichnis Jesu, das Unrecht. Eine mutwillige Modifikation, um den paganen Herrscher schlechter abschneiden zu lassen als den für Gott stehenden „Herrn“ des Gleichnisses?

5. Der (un)historische Kontext

Angesichts der Gründlichkeit, mit der in „The plot of Hadrianvs: Historical analysis“ (45–69) so ausgedehnt wie vergeblich nach realen Bezugspunkten in Handlung, Sachangaben und selbst in der Charakterisierung Hadrians Ausschau gehalten wird, ist der Leser kaum gefaßt auf das klare Negativergebnis, das eher versteckt mitten in diesem dritten Kapitel nachgereicht wird (61). Historisch sind, um es knapp zusammenzufassen, die Abfolge und grobe Regierungszeit der drei erwähn­ten Kaiser, die Person Hadrians, die Tatsache, daß er auf Reisen ging, und die drei Stationen Rom, Lykaonien und Köln als real existierende Orte.

Somit ist die Erzählung bloße Pseudohistorie, was ihren Charakter als elaborierte Anekdote unterstreicht, deren Inhaltsleere von Quasidokumenten verdeckt wird. Es ist erstaunlich, daß der Kommentar diesen klar erkannten Befund strukturell in keiner Weise spiegelt. Das völlige Fehlen verwertbarer historischer Bezugspunkte in Hand­lung wie Onomastik wird im Gegenteil immer von neuem erarbeitet, ja geradezu überdemonstriert, doch statt daraus die Konsequenz zu ziehen, greifen die Heraus­geber nach jedem Strohhalm und suchen Historizität, wo und nachdem sie deren Vorliegen bereits verneint haben. Was dabei für kommentarwürdig befunden wurde und was nicht, gibt Rätsel auf.

So geht gerade das größte Paradoxon in der Handlungslogik der Geschichte ohne Bemerkung durch. Um die Episode mit „Cosconius Gallus“ grob zu datieren, wird S. 45 die maßgebliche Hadrianbiographie Anthony Birleys herangezogen; wenige Seiten hinter der zitierten Stelle hätte man sich dort davon überzeugen können, daß Hadrian von seinem zweiten Feind unter Nerva gar nicht vor Gericht gezogen worden sein kann. Aus HA Hadr. 2,3.5f. geht in Verbindung mit Hadrians bekannter cursus-Inschrift ILS 308 definitiv hervor, daß Hadrians zweite und dritte Verwendung als tribunus militum in Pannonia inferior und Germania superior die gesamte Herrschafts­zeit Nervas abdecken müssen. Gegen Militärtribunen wie auch andere e re publica fern von Rom eingesetzte Personen werden vor dem Ende ihrer Dienstzeit obendrein so gut wie nie Klagen angenommen. [17] „Raecius Varus“ wird übrigens ausdrücklich entsprechend einer gesetzlich vorgesehenen Strafe verbannt (legibus deportare), offenbar, um die Strafe zu erleiden, die dem verleumdeten Hadrian bei Erfolg der Klage gedroht hätte. Dieses Talionsverfahren ist aber erst seit 319 als Sanktion für calumnia glaubhaft bezeugt.[18]

Eine andere Schwierigkeit bringt die Edition selbst ins Textverständnis ein, wo es um die Frage geht, wieso das tief im kleinasiatischen Binnenland gelegene Lykaonien mehrmals insula genannt wird. Verworfen wird die Möglichkeit eines bloßen Irrtums; eindrucksvoll gelehrt wird statt dessen S. 46–49 die durchlaufende Benennung der Tiberinsel in Rom als insula Lycaonia in Quellen seit dem 10. Jh. sowie in derPassio Eugeniae et comitum nachgewiesen.[19] Kurzum wird die erhaltene, sehr elaborierte Form der Passio mit der Quelle für die Eugenia-Episode bei Alcimus Avitus (poem. 6,503–534) gleichgesetzt; das soll in Verbindung mit der Festsetzung des verurteilten Arvandus im Jahr 469 auf der Tiberinsel (Sidon. ep. 1,7,12) belegen, sie sei „already in the fifth century“ (47) so genannt worden. Weder Avitus noch Sidonius sprechen aber von der Insel als Lycaonia, und schon aus reiner Logik fällt die Gleichsetzung für den Autor selbst aus. Ein Gericht in Rom, das einen Delinquenten nach Rom verbannt? Das ist, um mit Asterix und die Goten zu sprechen, doch keine Invasion. Selbst unter Hinnahme dieser Absurdität könnte der Erzähler (wäre die insula Tiberina gemeint) bei der Schilderung der Provinzreise in diesem Fall nicht gut attigit Lycaoniam schreiben und Hadrian von dort aus feierlich einen Brief an den Senat diktieren lassen — die Curia steht einen Steinwurf entfernt, die Senatoren selbst geben dem Kaiser bei solchen Anlässen persönlich das Geleit bis vor die Stadt. Unterstützend auf andere Verbannungsinseln zu verweisen (49) ist ein bloßer Zirkelschluß, denn die bloße Tatsache einer relegatio in insulam steht ja zur Debatte. Der Text spricht von deportare und einer Enteignung, und Deportationen im techni­schen Sinn — anstelle der Todesstrafe — können ebenso gut aufs Festland führen wie auf Inseln: Oasen in der Wüste sind als zugewiesene Straforte belegt, und wie es sich trifft, hat der Norden Lykaoniens immerhin Wüstencharakter (wenn auch keine Oasen).

Noch dazu reiste Hadrian selbst spätestens 129, vielleicht sogar schon 123/24 durch das richtige Lykaonien, wo zwei Meilensteine auf der Straße von Ikonion seine Gegenwart bezeugen — also nach, nicht wie in der Erzählung vor seinem Köln­besuch, der für 122 unterstellt werden darf. [20] Die Edition unterstellt S. 49, der Autor habe unter Lykaonien „an utopic place of confinement“ verstanden — aber warum Utopie? Die Landschaft ist durchaus im Dunstkreis eines möglichen Autors, erst recht wenn man die strukturellen Parallelen zum Matthäusevangelium bedenkt. Auch der ägyptische Kopist in seinem klösterlichen Umfeld wird sich an die paganen Hinter­wäldler von Lystra erinnert haben, die Paulus und Barnabas „auf lykaonisch“ zu Göttern erklären (Act 14,11). Aus seiner Sicht ist die so schön verschriebene Colonia Agrippinae ein viel ‚utopischerer‘ Schauplatz. Man tut sicher besser daran, in insula einen weiteren lapsus calami des Schreibers zu sehen; er kann, muß aber nicht auf eine Textstufe der Passio Eugeniae zurückgehen, deren ägyptische Handlungskom­ponente die Herausgeber aufzeigen (und deren Genese, vom Entstehungsort zu schweigen, nach ihren eigenen Angaben nicht endgültig geklärt ist).

Die Frage, wo Hadrian in Köln untergekommen sei, wird so angegangen, als stütze sich die Szene auf den realen Besuch und die tatsächliche Topographie der Stadt (54f.). Warum soll sich der Autor an minuziöse Details der Kölner Stadtge­schichte klammern und woher soll er von ihnen wissen? Daß in Köln eine Basilica und ein atrium (oder theatrum?) stehen, kann er blind raten. Ebenso ernsthaft wird die Suche im Kölner Inschriftenbestand nach „Amantinus Saturninus“ betrieben (s.u.) — der ein romanisierter Ubier sein müsse, weil die Bezeichnung der Stadtväter als hostes publici durch „Raecius“ sonst nicht stimmig sei: „who else but the Vbii could be public enemies of the Romans?“ (56) Wenn „Saturninus“ für eine colonia sprechen kann, ist er römischer Bürger; andererseits ist die Annahme absurd, nur Nichtrömer könnten Staatsfeinde sein, wie jeder Lexikonartikel lehrt. Die förmlichehostis-Erklärung wurde in Sullas Konsulatsjahr 88 v. Chr. bekanntlich für seine römischen Gegner erfunden und die Reihe urrömischer hostes ist lang; „Raecius“ stützt seine Anschuldigung hauptsächlich auf das für die öffentliche Hand verlorene Einkommen — es sei denn, Bezüge auf die jüngere Vergangenheit nach Hadrian spielen mit.

Eben dies legt die Überraschung des Princeps nahe, die Agrippinenses ganz anders vorzufinden, als sie in Italien immer gesehen würden. Warum sollten Italici nostri (p. 4,4f. im Papyrus) zwischen 117 und 138 eine so schlechte Meinung über sie haben? Späteres drängt sich da weit eher auf. Das von Köln aus regierte Gallische Sonder­reich endete 274, was angesichts des juristischen Indizes für eine Entstehung im 4. Jh. schon etwas überholt erscheint, um einen solchen Groll zu hegen. Eine zu unsichere Argumentationsgrundlage bildet auch die schemenhaft greifbare, im schlimmsten Fall völlig fiktive Überlieferung um die Usurpatoren Proculus und Bonosus, die 280 von Köln aus für einige Monate Anspruch auf den Purpur erhoben haben sollen. [21] Weitaus verständlicher wäre ein Bezug auf die einmonatige Usurpation des Silvanus 355 und die folgende fränkische Eroberung der Kolonie, die reichsweit registriert wurden und sich gut für Verratsgerüchte eigneten. [22] Spätere reichsfeindliche Ereignisse im Westen wie die Machtübernahme des Magnus Maximus oder Eugenius betrafen die Stadt nur peripher.

So ausführlich wie unverständlicherweise wird S. 57–60 zum Streitpunkt, einer Art städtischer ‚Flußnutzungsabgabe‘ der Colonia an den Kaiser, nach historischen Pendants gesucht. Separate Flußzölle innerhalb der verschiedenen Zolltarifbezirke des Imperiums sind schwer vorstellbar, Exportzölle über den Rhein hinweg ins Barbari­cum hätten natürlich die einzelnen Händler und Reisenden gezahlt. Die von den Herausgebern mit red<d>itus ripariensis (keine gängige Adjektivform — s.u.) wiedergegebene Zahlung ist vom Autor offenbar als eine Art Pauschale gedacht, die für die Möglichkeiten der Stadt, Vorteile aller Art aus ihrer Uferlage zu ziehen, anfällt. (Die alternativ S. 58 vorgeschlagene Wortgleichung perenne flumen = aquae­ductus mit Blick auf die Kölner Eifelwasserleitung ist ausgeschlossen, da perennia flumina ganzjährig wasserführende natürliche Ströme meint.) Neben diese Phanta­sieabgabe werden nun umständlich die gut dokumentierten Nachlässe Hadrians für ägyptische Steuerzahler gestellt — aber wie soll die Reduktion der Grundsteuern auf die ägyptische Chora wegen der schlechten Nilschwelle zu einer solchen Geschichte über Flußnutzungsrechte in Germanien geführt haben? Genau dies wird als „tempting“ ohne weiteres unterstellt (60).

Aussagekräftiger ist der Abschnitt zur clementia und liberalitas Hadrians, die ja in der Tat zentral für die ganze Erzählung sind. Letzten Endes werden hier nur Testimo­nien gegeben, während von der Sekundärliteratur nicht einmal die unentbehrlichsten, seit langem etablierten Titel erscheinen. Eine Stellensammlung (64–68) listet einer­seits Urteile der erzählenden Quellen auf, andererseits numismatische Zeugnisse der kaiserlichen Selbstdarstellung. Darunter mischen sich Banalitäten wie der (mit Belegen garnierte!) Vermerk, auch ein Commodus habe liberalitas und clementia für sich reklamiert (65. 67), oder Fehlsortierungen wie die zweifellos als Kritik gemeinte Notiz der Vita Hadriani (21,12), Hadrian habe das nach 117 offiziell aufgegebene Mesopotamien nicht besteuert (67 Anm. 74). Die tiefe Gespaltenheit der Überlie­ferung in positive und feindselige Bemerkungen, die bekanntlich auf den Gesamt­charakter Hadrians ausgreift, ist mit Ausnahme des einsilbigen letzten Satzes auf S. 69 übergangen. [23] Umgekehrt fehlen die in HA Hadr. 7,7; 18,5 genannten Beispiele für Hadrians im Text gelobtes Verhalten, den Besitz anderer zu schonen. Das Verhältnis zwischen Kaiser und Senat wird, als hätte Sir Ronald Syme nie gelebt, auf eine Fuß­note voll Quellenangaben reduziert[24]. Um einiges instruktiver sind die Verweise auf sprachliche Anleihen beim Herrscherkult (deus praesens, Apostrophe Hadrians als Iuppiter) und Parallelen in den Panegyrici Latini — auch hier fehlt aber jegliche vertiefende Literatur (67f.).

6. Onomastik

Am konsequentesten sündigt die Ausgabe bei den Eigennamen. In einem so hochgradig fiktionalisierten, tatsachenarmen oder um die Plausibilität unbekümmer­ten Kontext dürfen wir mit dem Schlimmsten rechnen und von erfundenen Personen ausgehen. Statt dessen versichert der Kommentar, alle drei Namen neben denen der Kaiser besäßen „some historical background“ (61), und hofft dies demonstriert zu haben, indem er die Existenz von Personen mit einzelnen gleichlautenden Namensele­menten aufzeigt. Mit den im Text unterstellten sozialen Verhältnissen haben sie nur leider wenig bis gar nichts zu tun. Wir dürfen alle drei ohne weiteres als bogus names ansprechen — und damit die nächste faszinierende Parallele zur Historia Augusta verbuchen. Wie solche Namen komponiert werden können, ist wohlbekannt.[25] Zeitge­nossen des Autors und der Erzählzeit, rare und ubiquitäre, frei erfundene, transplan­tierte oder verfremdete Namen begegnen oft genug Seite an Seite; Authentizität bildet dabei nicht den Ausgangspunkt, sondern ist höchstens ein erwünschter Eindruck beim Leser. Wenn ein cognomen irgendwann und irgendwo belegt sein sollte, wird sein konkreter Träger dadurch so wenig authentisch, wie jeder unter den Millionen Iulii im Römischen Reich ein Verwandter Caesars war.

Gar nicht kommentiert ist leider der flüchtig begegnende „Cosconius Gallus“. Ein Cosconius Celsus findet sich kurz nach Hadrians Tod als Procurator von Raetia und sein Name wurde auf dem betreffenden Militärdiplom immerhin radiert, er gehört aber naturgemäß zum falschen ordo und nichts deutet auf politische Verwicklungen.[26] Aus severischer Zeit stammt der nach wie vor nur von Münzen bekannte Statthalter der Moesia inferior Cosconius Gentianus.[27] Den vollen Namen Cosconius Gallus ergänzte G. V. Sumner, und zwar für den Großvater der Cosconia Gallitta, die im frühen 1. Jh. n. Chr. einen praefectus Aegypti heiratete, was uns für den erschlossenen Gallus etwa in spätaugusteische Zeit und je nachdem in den Stammbaum des Seianus brächte. [28] Eine Herleitung des brachialen Hadriangegners aus frühkaiserzeitlichen Lesefrüchten wäre so reizvoll wie verspielt; ausgerechnet aus Köln hat ein anderer, diesmal epigraphischer Zufall zumindest einen Cosco[---] geliefert, denn ganz so selten ist dieses Gentile nicht.[29]

Eingegangen wird dagegen S. 62–64 auf „Raecius Varus“, für den der Papyrus Reccius Varanus schreibt. Um diese Verbesserung könnte man streiten: das Gentile Reccius ist im Datenbestand von Clauss-Slaby immerhin zweimal für Samnium belegt, wo auch das geringfügig weniger exotische Preccius zuhause ist.[30] Hier wie im ganzen Abschnitt fehlen Lexikonartikel fast durchgängig, prosopographische Referenzwerke ganz. Genannt wird ein primipilus Q. Raecius Rufus, den Traian auszeichnete. Es folgt der promagister der Arvales im Vierkaiserjahr, M. Raecius Taurus; dann entscheidet sich der Kommentar ohne Vorwarnung, „Raecius Varus“ sei „in fact a member of the Tarraconensian Raecii, who belonged to the circle of Licinius Sura.“ (63) Gleich darauf wird erklärt, nun könne man sich den zu Beginn des Fragments geschilderten Streit als „some kind of rivalry“ unter spanischen Interessengruppen denken — schließlich habe sich Hadrian selbst ja auch mit seinem Schwager L. Iulius Ursus Servianus zerstritten (der allerdings den kleinen, aber entscheidenden Vorteil hat, als Individuum belegt zu sein). [31]

Was jedoch heißt überhaupt „in fact“ innerhalb einer, wie S. 61 ganz richtig erklärt, offensichtlich realitätsfreien Handlung, und wieso soll sich ein Text, der nach Meinung der Herausgeber Vorbilder in Ägypten bemühte, überhaupt in Tarraco nach Figuren umsehen, wenn die spanische origo Hadrians darin sonst keine Rolle spielt und er selbst seine Wurzeln in der Baetica hat, nicht in der Tarraconensis? Noch dazu ist das Bündel tarraconensischer Raecii, das stolz aufgezählt wird, teils durch ihre Stellung als seviri Augustales der Stadt definitiv als Freigelassene gekennzeichnet, teils deuten die Cognomina darauf hin.[32] Da käme der consularis „Varus“ aus keinem guten Stall. Die senatorischen Raecii, aus deren familia — und nicht etwa aus deren Verwandtschaft — die zitierten liberti stammen müssen, sind in nachflavischer Zeit obendrein nicht mehr belegt und auf eine überlokale Bedeutung der Personen aus Tarraco weist nichts hin — erst recht nicht auf eine privilegierte Beziehung zum mutmaßlichen Kaisermacher L. Licinius Sura wie hier behauptet. Kein Familien­anschluß unter dieser Nummer.

Zum Fiasko gerät im Zuge dieser clades Variana auch die Suche nach Trägern der Namenskomponente Romulus im 2. Jh.: Der hierfür vorgeschlagene polyonyme D. Cutius Balbinus (PIR2 C 1642) wird als Seitenverwandter einer „family Maesia Rustica“ zugeordnet, hinter der sich die Messii Rustici aus Siarum in der Baetica verbergen, hier mit großer Entschiedenheit als „related to Hadrian himself“ bezeich­net — das ist theoretisch möglich, aber nicht belegt, und eine nahe Verwandtschaft darf man ausschließen.[33] Worin soll der inhaltliche Bezug der wohlgelittenen Messii zum Berufsoppositionellen „Raecius Varus“ bestehen und auf welchem Weg wäre eine einzige periphere Namenskomponente von den Cutii zu den eben noch favo­risierten Raecii in Tarraco gelangt, ohne anderweitige Spuren in deren Namengebung zu hinterlassen? Ein zweiter Vorschlag (PIR1 V 126) bietet zum Ausgleich gar keine greifbaren Bezüge. Vollständig unterblieben ist inmitten dieser Versuche, eine breite, unverdächtige Überlieferung mit Beil und Säge an einen kleinen suspekten Text anzupassen, die Suche nach denkbaren Vorbildern aus der vermuteten Abfassungszeit oder deren nachhadrianischer Vergangenheit; unter den diversen prominenten Romuli des 4. Jh. drängt sich für das signum allerdings kein Vorbild auf.

Der Sprecher der Agrippinenses „Amantinus Saturninus“ hat einen gewissen halbauthentischen Charme, bedenkt man die Vorliebe für Namensneubildungen mit dem Suffix -in(i)us gerade an Rhein und Mosel. Aus Köln selbst ist das Allerwelts-cognomen Saturninus zwar belegt, wie S. 55f. ausführt, dafür aber keiner der wenigen germanischen Amantii.[34] Zeitgenössische Vorbilder des 4. Jh. springen unter den verschiedenen Saturnini und Amantii der PLRE (Amantinus fehlt hier) nicht gerade ins Auge, doch begegnen beide Namenselemente jeweils für römische Amtsträger in Märtyrerakten und sind insofern durchaus fiktionsträchtig. Der tetrarchenzeitliche Bagaudenführer Amandus mit seinem Bezug zum Nordwesten des Reiches, ein echter hostis publicus, könnte bei der Erfindung rein hypothetisch ebenfalls Pate gestanden haben. Von irgendeiner Form der Historizität sind wir in allen drei Fällen Welten entfernt.[35]

7. Zur Textedition und zu einzelnen Passagen

Die Textkonstitution ist angesichts einer so korrupten Vorlage eine schwere Gewissensfrage und verlangt, um zu einem Lesetext zu kommen, naturgemäß tiefgrei­fende Interventionen. Am Mut dazu ist nichts auszusetzen, allerhand aber an der Caprice, den fertigen Text vom Apparat zu trennen, als könnte die Herstellung nur ein paar besonders neugierige Spezialisten interessieren. Als Fußnotenkeller unter der Transkription (109–116) hätten allenfalls Leseunsicherheiten und ähnliche Bemer­kungen zum Zustand des Papyrus selbst etwas verloren.

Bleibenden Ärger garantiert als nächstes die Entscheidung, dem Lesetext weder eine zitierfähige Gliederung in Kapitel und Paragraphen zu unterlegen noch eine Zeilenzählung zu integrieren. Sämtliche Verweise beziehen sich auf die Zeilenstruk­tur des Papyrus selbst (die ich im folgenden notgedrungen anführe) — fabelhaft unpraktisch bei einer erzählenden Quelle, in die dermaßen stark eingegriffen werden mußte, daß praktisch keine Zeile gedruckt wie gesehen ist. Das alles, obwohl die englische Übersetzung (121–126) immerhin zwei Absätze aufweist. Wieso dieses Übersetzungsangebot nicht parallel zum lateinischen Text erscheint, bleibt ebenso ein Rätsel wie die Seltenheit von Verweisen aus den Anmerkungen auf die Einleitung.

Befreiend wenig auszusetzen gibt es an der Transkription der acht Papyrusseiten. Anhand der beigegebenen Tafeln lese ich p. 2 (162v), Z. 10 stattaccusasem eher accusosem und Z. 12 nicht id et, sondern ideo; p. 5 (164r), Z. 6 steht wie an mehreren anderen Stellen bit für ait. Versehentlich entfallen ist auf p. 6 (164v), Z. 14 der letzte Buchstabe: es muß heißen con, nicht co. An einigen Punkten haben sich anscheinend aus der Lesetextfassung Kommata in die Transkription verirrt, während der Papyrus selbst nicht interpungiert (1 [162r], Z. 21; 2,12; 4,2 — hinter exfiguum est in 6,14, wo der Apparat nichts anmerkt, könnte man zwischen einem Interpunktionsversuch und einer besonders dunklen Faserspur schwanken).

Diskussionsbedarf zu Text und Inhalt gibt es naturgemäß reichlich. Einige Beobachtungen, geordnet nach der Paginierung des Papyrus:

1,10f. SS DCCC aureorum octo milia: Kann man sich leisten, die Übersetzung einfach zu „8.000 aurei“ zu verkürzen, ohne einen Vorschlag zu machen, wie es dann zu dem sperrigen Zahlengebilde kommt? Bei der knappen Diskussion der Geldwert­angaben fehlt jeder Bezug auf die Währungsverhältnisse zur Zeit der Abschrift oder der möglichen Abfassung; angesichts der verwirrenden und nicht durchgängigen Zahlenangabe sind Erklärungen aber dringend nötig.

Viermal wird eine Summe genannt (im weiteren Text 5,3f.; 8,5f., 10); im ersten Fall geht es um das konfiszierte Vermögen von „Raecius“, die drei übrigen Male dann um die erlassene Abgabe der Agrippinenses. Die gewählte Textform ebnet (nach kurzer Erläuterung 46) eine Varianz im Papyrus ein: Auf Seite 8 ist beide Male nur von SS DCCC ohne den Zusatz octo milium die Rede. Der korrupte Genitiv annorum (bzw. einmal annusa), der alle vier Stellen einführt, wird von den Herausgebern ebenfalls einheitlich zu aureorum emendiert; die fertige Form soll dann wie erwähnt „8.000 aurei“ heißen. Das würde uns entweder nie dagewesene „Gold-Sesterzen“ bescheren oder einen Barbarismus für „Goldmünzen im Wert von…“ darstellen; schon deshalb hat Roca-Puigs im Apparat mitgeteilte Konjektur nummorum allerhand für sich.

Man kann noch weitergehen. Der kleinere Wert, 800 Sesterzen (falls „SS“ = HS), bezieht sich jedesmal auf die Abgabe der Agrippinenses; statt dahinter ein zwei­maliges Schreiberversehen auf Seite 8 zu vermuten, ist es ebenso möglich, daß der Fehler im octo milium auf Seite 5 steckt — und es hat handlungslogische Vorzüge, davon abgesehen, daß diese Lesart die Erzählung noch näher an das Gleichnis im Matthäusevangelium heranrückt. Das Gesamtvermögen des „Raecius“ sollte höher als die eingetriebene Abgabe sein, nicht wertgleich, und damit könnte DCCC octo milium „achttausendmal 800 Sesterzen“ aussagen wollen. (Theoretisch möglich wäre es natürlich auch, „8800 Sesterzen“ zu lesen, unter unüblicher Voranschreibung des kleineren Elements.) Dafür die Distributivzahl octo milies zu verwenden wäre in jedem Fall problematisch gewesen: Bei Münzangaben in Sesterzen hätte man, klassischen Sprachgebrauch unterstellt, elliptisch einen Faktor 100 000 mitgelesen, und mit 800 Millionen Sesterzen, nicht ganz dem Jahresvolumen der gesamten kaiserlichen Finanzverwaltung, sind wir in allzu märchenhaften Regionen für das Vermögen eines Senators. Mit 8000 × 800 = 6 400 000 HS hätten wir dagegen ein alltagstaugliches Senatorenvermögen vor uns.

Der Gläubiger bei Matthäus schuldet 10 000 Talente zu je 6000 Drachmen (Mt 18,24), wobei die Drachme nach Nero drei Viertel eines Denars zählt; ihm wurden also sagenhafte 45 Millionen Denare (180 Millionen HS) erlassen, während er selbst eine Schuld von gerade 100 Denaren gnadenlos eintreibt (18,28). Raecius erhält 6,4 Millionen plus usurae dodrantes (3,15) zurück, „drei Viertel“, nämlich des Normal­zinses von jährlich 12% — das heißt, Hadrian läßt ihn die konfiszierte Summe so üppig verzinsen, als hätte es sich um einen Kredit an den fiscus gehandelt. Der Papyrus (1,14) rechnet für Traian 19 Herrschaftsjahre, dazu kommt vermutlich noch mindestens eines für den Richter Nerva und den Anfang von Hadrians eigenem Kaisertum. Mit Zinseszins ergäbe das unterstellte Kapital zu 9% nach zwanzig Jahren die stolze Summe von knapp 35,87 Millionen für den Jäger der 800 Sesterzen! „Raecius“ bewegt sich mit seiner Dankesschuld also um eine Zehnerpotenz unterhalb des Gleichnisses Jesu. Sollte es sich bei seiner Forderung an Köln wirklich um Sesterzenbeträge handeln, ist der Jahreswert der Flußbenutzung übrigens so unrealis­tisch niedrig, daß der Effekt gewollt sein muß; eine vage Vorstellung davon, was Geld wert ist, dürfen wir dem Autor — wer und was immer er auch war — unterstellen.

1,16 petit zu petiit zu emendieren ist wohl etwas überspitzt.

1,18f. expeditio für „Reise“, nicht „Feldzug“ des Kaisers ist spät (HA Pius 7,11 hat dieselbe Bedeutung).

2,14 conspectus für die Gegenwart, besonders des Kaisers, ist typisch für die HA und begegnet öfter bei Ammianus Marcellinus, nicht so häufig bei früheren Autoren.[36] proficisceretur ist in der Übersetzung nicht wiedergegeben.

2,3 Hadriane, aue: „Raecius“ verweigert im Grunde die Anerkennung als (rechtmäßiger) Kaiser und behandelt Hadrian nach wie vor als privatus!

2,4 Warum heißt es, Hadrian frage Raecius simulata mente, wer er sei, wenn vorher versichert wurde, nemo habe ihn erkennen können? Die interessante Inkonse­quenz ließe sich einmal auf die sonst so gern Hadrian unterstellte simulatio, alternativ auf das angeblich legendäre Personengedächtnis des Aeliers beziehen — Hadrian allein erkennt seinen inimicus, läßt sich aber nicht so schnell in die Karten schauen und spielt auf Zeit.[37] (Die Übersetzung „circumspectly“ führt etwas in die Irre.)

2,3f. Neben den Textproblemen bleibt die logische Unstimmigkeit: Raecius ver­langt, man möge ihn schonungshalber aus Hadrians Gegenwart entfernen (bzw. nie wieder dorthin bringen), die er doch selbst aufgesucht hat. Hierauf bezieht sich die sehr moderate „Grausamkeit“ in der kaiserlichen clementia, von der Hadrian selbst spricht.

2,5 †S† uarus pumulus: Das S in der Crux ließe sich vielleicht zu et auflösen.

2,9f. apud Neruam imperatorem: fehlt in der Übs. S. 122.

2,20f. restituo te… prioris dignitatis tuae: Unüblicher Genitiv; man würde eine Präpositionalkonstruktion oder tibi… dignitatem erwarten, freier te… dignitati. Offenbar nach dem Vorbild verschiedener Verben der Gerichtssprache,[38] zu denen in positiver Hinsicht aber nur absolvere zählt; außerdem könnte hier nur der Anklage­grund im Genitiv stehen. Emendation zum Dativ?

3,4f. publius hauliui hadrianus (Orig.): könnte eine Spur des in der Überlieferung auch sonst greifbaren H(a)elius statt Aelius sein.

3,9–13 Die Satzkonstruktion ist verworren; noch dazu zieht die Übersetzung aus stantem et trementem, das sich nur auf „Raecius“ beziehen kann, trementem zu Hadrian („I noticed… and shuddered“), was ohne Texteingriff kaum denkbar ist. Bei vitae nescius kann man sich streiten, ob „Raecius“ sein eigenes Leben vergessen hat oder Hadrian die Vorgeschichte mit dem Intimfeind. Die Lesart des einleitenden cum als quam überzeugt nicht.

Vielleicht läse man besser:cum ego modo, dum praetereo, sic eum stantem et trementem vidi tamquam vitae nescius suae, cogitavi *** nescio qua miseratione, [sc. ita] ut iratus imperator adversarium meum miserer. „Als ich ihn kürzlich, während ich vorüberkam, so dastehen und zittern sah, als [wäre ich] einer, der sein eigenes (Vor-)Leben nicht in Erinnerung hätte, da dachte ich…“ [In der Lücke steht vielleicht nur etwas wie rem, vielleicht auch ein längerer Satz zum Gegenstand der Überle­gungen — Raecius’ Schicksal, Hadrians Ansprüche an sich selbst oder dergleichen. Im Idealfall eine Antithese: „obwohl ich als Senator so gekränkt worden war, geschah es“] „durch irgendein Gefühl des Mitleids, daß ich, der Erzürnte, als Kaiser („ich als zorniger Kaiser“ ergibt wenig Sinn, wenn nicht Raecius’ neue Provokation gemeint ist) Erbarmen mit meinem Widersacher hatte.“

3,10 trementem Hadrians Bericht dichtet „Raecius“ mehr Ängstlichkeit an, als wir eben bei ihm erlebt haben — es sei denn, im Text wäre unter anderem auch eine entsprechende Bemerkung weiter oben gestrichen worden. Vgl. oben Teil 4.

3,16 petit imperator uester — beachte den sehr herrischen Ductus (wie auch das etwas lässige senatu suo) im Unterschied zu den hochkorrekten Formeln patres conscripti und prouincias uestras (6,16f.). Daß S. 125 Anm. 22 letzteren Ausdruck bemängelt, weil ein Teil der Provinzen „belonged… to the emperor“, ist verfehlt; der Kaiser mit seinem imperium proconsulare ist bekanntlich ‚nur‘ der Statthalter des ihm vom Senat übertragenen Reichsteils, keineswegs dessen Besitzer.

3,19f. qui me hac praetereuntem expectauit: hac ist das Pronominaladverb „auf diesem Wege“ in der erweiterten Bedeutung „hier“. [39]

4,1 aliquas ciuitates: Spricht dafür, daß der Autor nicht weiß oder sich nicht darum kümmert, wo genau Köln liegt.

4,7 †illori bum†: Roca-Puigs Vorschlag floribus ist attraktiv.

4,11f. opera publica: Das Zögern, in atrum als theatrum zu lesen, ist unnötig — erst recht wegen Reserven zur Topographie des realen Köln, wo ein Theater noch nicht nachgewiesen, aber völlig plausibel ist. Was für ein Standardgebäude römischer Städte soll ein öffentliches atrium sein? Theater und Basilika sind dagegen feste Elemente städtischer Strukturen.

4,14f. a me petite †da† liberalitatem könnte aufgelöst werden zu a me petite, ut dem liberalitatem — falls man es nicht als direkte Rede in den Mund der Agrippinenser legen will: petite ‚da liberalitatem‘, si qua<m> uultis.

4,17f. Die Möglichkeit besteht, daß nach der Jupiter-Anrufung Text ausgefallen ist und der Gott, nicht der Kaiser gemeint ist (der, wie die Herausgeber S. 124 Anm. 15 richtig vermerken, in solchen Apostrophen sonst in obliquen Kasus, nicht im Vokativ erscheint).

4,18 unacium Auflösen ließe sich die Crux zu unicum „Dies ein(zig)e“, wie klassisch hoc unum.

4,19 reditum riperemse luminis (vgl. 5,16f. reditum repereni filuminis; 7,3f. reditum riperensis fluminos; 8,4f.reditus urbi perenis fluminis): Die Herausgeber entscheiden sich für reditum riparense (sic!) fluminis. Da es sich aber um die Colonia Agrippinensis handelt, läge es näher, statt des — nachklassischen! — rip(ari)ensis (so müßte die Form lauten) mit Blick auf 5,16f. vielleicht an ripae Rheni fluminis zu denken.

5,1f. quantum et quid (MS. quantum ex quid) fisco meo inferebatis? Inhaltlich eine unverständliche Dopplung. Worum es sachlich geht, weiß Hadrian schon, jetzt will er den Betrag wissen, von dem die Rede ist. quantum ex quo (sc. reditu)? quantum ex hoc?

5,4f. hoc genus tributi praestate †testis† (MS. pretare testis): Die Crux wäre relativ einfach als praestare fertis „behauptet ihr, daß ihr zahlen müßt“ aufzulösen.

5,7 petistis uou (edd. ab) Näher läge petistis non oder sogar uos herzustellen. Eine Präposition ist nicht nötig, wenn man petere imperatorem quasiräumlich als „zu einem Kaiser gehen“ auffaßt. Der Satz wäre dann eine unklassisch formulierte (statt petistisne oder auch Nonne… petistis), offene oder ein Ja erwartende Frage.

5,9f. saturninum imperatorem… saturni seu imperatorem: Eine Stelle, die sich möglicherweise einer Crux nähert. Das Zeitalter des Saturn ist eher dafür bekannt, daß die Menschen damals ‚herrschaftsfrei“ lebten; daß der Gott ihnen nichts weg­nahm, zeichnet diese Vorstellung weniger aus. Leider muß man obendrein mit einer Korruptel unter Einwirkung des Akteurs „Saturninus“ rechnen.

5,14 videtis ergo numquid exiguum est: Wohl eher als Appell an die Stadtväter zu verstehen: Videte ergo numquid exiguum est quod petitis. „Achtet also darauf, ob es nicht etwa (zu) winzig ist, was ihr erbittet.“

Der folgende, verzweifelt korrupte Textabschnitt muß den Agrippinenses entweder erklären, wieso sie mehr verlangen sollen, oder aber eine Rechtfertigung enthalten, warum Hadrian trotz der Geringfügigkeit der Bitte (die seine liberalitas zu unter­laufen droht) zustimmt. Vielleicht ist zu lesen: Ne, quae uos prima petistis uestra, non cedere (credere?) uidear „Damit es nicht so aussieht, als gäbe ich dem nicht statt, was ihr als erstes erbeten habt, daß es euer sei“. Generell erwartet man eine Aussage in der Richtung „Damit ich euch nichts abschlage“ oder aber „Damit ich mich nicht hinter eurer ersten Bitte verstecke“ (und dadurch kleinlich erscheine).

5,19 et petite adhuc aliquod falsch übersetzt: „ask anything else“. Gemeint ist aber „ask for something more“, adhuc im nachklassischen Sinn „noch mehr“.[40]

6,2–4 quod eorum dies tuti tam exigua (MS. quot eorum dies tuti tum exugium) esse videtur largitio? Vom Übersetzungsfehler „our“ für eorum abgesehen erscheint eine Deutung in der vorgeschlagenen Richtung „Kommt (dir) das als ein so kleines Geschenk vor…?“ problematisch. Die Bürger wünschen sich ja einen consularis, um sich gegen künftigen Ärger abzusichern, und darauf, nicht allein auf die schon gewährte Vergünstigung, muß der Auftaktsatz hinarbeiten. Ich vermute hinter eorum eine irrige Doppelung aus princeps eorum in derselben Zeile und lese quot {eorum} dies tuta tam exigua esse videtur largitio? „Wie viele Tage kann (selbst) eine so winzige Schenkung sicher sein?“ Um sie und das generelle Wohlwollen Hadrians zu erhalten, wird der Konsular erbeten. Der Übergang zur nächsten Forderung wäre dann weniger abrupt.

Hinter consularis einen Exkonsul zu vermuten ist unnötig; im spätantiken Provinzsystem steht der consularis auf der zweithöchsten Rangstufe der rein zivilen Statthalter und ist zwar Senator, muß aber keineswegs bindend die fasces geführt haben. Nebenbei ist Köln als Hauptstadt der Germania Secunda in der Spätantike tatsächlich der Amtssitz eines der drei Dutzend consulares gemäß der Notitia Digni­tatum.[41] Von einer Funktion „as a governor“ (60) ist im Text nicht explizit die Rede, der consularis soll lediglich garantieren, daß die Agrippinenses künftig stets Hadrians aures erreichen. Es handelt sich also streng genommen um etwas wie einen offiziell bestellten Stadtpatron für die diplomatische Korrespondenz; im 2. Jh. hätte man, gerade im Licht von „Raecius’“ späteren Eingriffen, allenfalls von einem corrector gesprochen, der die desolaten Stadtfinanzen aufbessern soll. Falls der spätantike Autor überhaupt eine nähere Vorstellung von den damaligen Praktiken hatte, kann er trotzdem andeuten wollen, „Raecius“ werde als regulärer Statthalter entsandt.

6,8f. cum ipsi qui timeantur (MS. cum ipse timeantur) petant quem timeant, Übs. „how men who are feared ask for someone to fear.“ Wer aber fürchtet denn die — harm- und wehrlosen — Stadtväter? Ihre Bürger, der Statthalter, der Kaiser selbst? Näher am Text wäre cum ipsi timentes petant quem timeant: „da sie, die sie (jetzt) Befürchtungen haben, jemanden erbitten, den sie (wenn sie ihn erst haben) fürchten müssen.“ Die Vorausdeutung auf den möglichen Ausgang zum Schlechten entspräche auch Hadrians für die — ursprüngliche und vollständige — Handlung so wichtigem Scharfsinn.

6,11 si quod uultis: Die Änderung zu quem in der Edition ist nicht zwangsläufig. „ich schicke euch einen Konsular für den Fall, daß ihr (künftig von mir) etwas wollt.“ (Das Futur von velle existiert zwar, nur ist volatis nicht etabliert genug, um hier streng auf die Zeitenfolge zu pochen.)

6,11f.: Hier gehört wohl statt der Änderung von tempum in spatium eine zusätz­liche Crux in den Text. Theoretisch könnte die Korruptel ja auch die Spur mehrerer ausgefallener Wörter sein; so ließe sich tempum völlig spekulativ auch als templum lesen und dann als der entstellte Rest einer Bemerkung über die Inauguration des Tempels der Venus und Roma (HA Hadr. 19,12: templum Vrbis), historisch im April 121, auffassen.

6,13f. Curiam qui cum introisset (MS. interdisset): Ganz geheuer ist einem der relativische Satzanschluß nicht. Eventuell liest man mit dem Papyrus besser Romae petit curiam und fährt mit einem neuen Satz fort: Quam cum introisset oder intra­visset etc.

6,14f. Es erscheint vorschnell, contra se rein räumlich zu nehmen. „Raecius“ ist als Ankläger ebenso aggressiv gewesen wie vor seiner Begnadigung und wird noch einmal gegen Hadrians Absicht und Interesse handeln. Daß hier gemeint ist, er spreche sogar jetzt und im Senat gegen Hadrian, bleibt im Bereich des Möglichen: „Raecius“ wäre dann undankbarer denn je, Hadrian besonders langmütig.

6,15f. Vorgeschlagene Lesart und Übersetzung harmonieren nicht. Raecium Varum <stantem> prudentem et sententiam dicentem kann nicht heißen „proffering a prudent opinion“ — dafür bräuchte es et prudenter, ein Nachstellen des et erscheint so unmöglich wie eine Prolepse statt et sententiam prudentem, zumal sie den Gleichklang nur reduziert, nicht vermeidet. Oder soll der Klauselrhythmus ein Motiv sein? Besser versucht man ohne ergänzende Wörter auszukommen und ändert am prudentem des Papyrus nur einzelne Buchstaben: Raecium Varum prodientem et sententiam dicentem „R.V, der vortrat und seine Meinung äußerte/ seinen Antrag stellte“. Denkbar, aber sehr unüblich wäre prodentem im Sinne von „berichten“, etwa über seine Reise und Begnadigung. Ob im ursprünglichen Text mehr zum Inhalt der Raecius- sententia stand, ehe Hadrians eigene Rede eingeführt wurde, muß offenbleiben (vgl. oben Teil 4), also argumentiert man hier besser nicht damit.

7,1 nulli non colonia… Sinn: nulla est colonia…, cui non aliquid dedi. Dement­sprechend von Gil/Torallas übersetzt.

7,3. 6 redonavirepromisi: Das zweite Verb ist im spätantik-mittelalterlichen, vorzugsweise christlichen Sinn gebraucht: „ich habe verheißen/ garantiert”. Klassisch ist redonavi „ich habe auf ihren Wunsch hin geschenkt“.[42]

7,7 senatus acclamavit: optimum optimus, dignus dignus quia tui est > optimum optimus, dignum dignus etc. Zumindest die sonst aus der HA bekannten Akklama­tionen sind selten so elliptisch wie hier vorgeschlagen; mündlich im Chor vorgetragen wären sie fast unverständlich. Einfacher und der suggerierten Sprechsituation ange­messener erscheinen Geminationes (wie Hadrians zweimaliges amici, amici oben 4,4): optimus sc. est. Nach dieser Lesart hieße quia tui est: „(Raecius) ist dazu würdig, denn es ist ja deine Sache (so zu entscheiden).“ Alternativ müßte man die Zurufe auf den ‚Tätigkeitsbericht‘ in den Städten beziehen: „Du bist würdig…, denn (sc. was du verschenkt hast) ist deine Sache/ Aufgabe“. Dann hätten wir hier wieder das Thema des guten Kaisers, der suo tantum contentus ist (5,12f.) und nicht das Staatsvermögen verschenkt oder sich bei hochstehenden Prozeßopfern refinanziert. In beiden Fällen überrascht das unklassische tui; der Genitivus possessivus bei unpersönlichem est wird in dieser Bedeutung ja üblicherweise zu tuum abgeändert.

7,10 epirbam excreuoriam>epistulam executoriam Was soll eine epistula executoria sein? Der Thesaurus linguae Latinae kennt das Adjektiv exsecutorius überhaupt nur aus einem Brief des Augustinus, der von einer iudiciaria vel exsecu­toria potestas gegen die Donatisten spricht. Der executor im spätantiken Wort­gebrauch ist ein untergeordneter Vollzugsbeamter im Dienst eines Gerichts. [43] Mit Blick auf die nachweisbare Bedeutung — auch sie erst ab dem 4.Jh. dokumentiert — könnte man nur mühsam eine Art Einsetzung in generelle richterliche Funktionen unterstellen. „Raecius“ wird nicht ausdrücklich als Richter geschickt, und es ist schwer vorstellbar, daß ihn ein Brief eigens ermächtigen soll, die Dienste irgend­welcher Vollstreckungsbeamten in Anspruch zu nehmen.

Da wir den Indizien zufolge von einem spätantiken Verfasser ausgehen müssen, ergibt sich aber eine zweite Möglichkeit. Amtsträger reisen regelmäßig mit demcursus publicus; die freie Fahrt heißt spätantik evectio; der begehrte Erlaubnisschein ließe sich ohne weiteres epistula evectoria nennen. Die Ausstattung mit, klassisch-kaiserzeitlich gesprochen, diplomata gehört typischerweise zur Ernennung, wenn jemand leitend in den Provinzen tätig werden soll, und ist auch sonst ein sensibles Thema zwischen Kaiser und Statthaltern (vgl. nur Plin. ep. 10,45f. 64.120f.).

7,15f. nihil prius interrogare curauit quam… S. 125 „he did not care to ask anything other than“ — ungenau. Näher kommt dem Wortsinn „The very first thing he cared to ask about was…“

8,6 vgl. S. 125: „in the amount“ lies „to the amount“.

8,8 †Item† Hadrianus… Zu Beginn der Reaktion des „Raecius“ fehlt (mindestens) irgendeine Partikel. Vielleicht Atquin: „Gleichwohl aber hat Hadrian [verrückt gehandelt]“.

8,10 redonabit: In der Edition versehentlich so stehengeblieben, aber richtig übersetzt; das Geschenk ist schon Tatsache, also muß es hier redonauit heißen.

8,10–12: precatorem (8,11f.) ist immerhin ein eigenes lateinisches Wort („Bitt­steller“ häufig im Interesse eines Sklaven), nur paßt es sicher nicht in den Kontext. Statt des konjizierten praeco (also Verschreiben zu precator als einem längeren und dann gleichzeitig noch unsinnigen Wort) könnte man unter Umständen an eine leichter erklärbare Ausgangsform denken, nämlich praedicator in seiner seltenen Bedeutung einer Person, die etwas feierlich kundtut. Einen praecator als Nebenform von praeco kennt der Thesaurus leider nicht. [44]

Die Schilderung des Vorgangs ist herrlich konfus. Wenn die Stadt den geforderten reditus schuldet, ist es reichlich unsinnig, daß „Raecius“ seinen praeco ein Bieterver­fahren eröffnen läßt und die Abgabe in Auktionsform verpachtet — ihre geschuldete Summe liegt schließlich fest. Eine städtische Steuerschuld kann man nicht an Privat „neu verpachten“ (relocari) und anschließend für den fiscus einziehen; dann kassierte der fiscus ja zweimal. Ein Ausweg bestünde darin, dem consularis besonders destruktive Bosheit zu unterstellen: Ihn interessiert bloß die Schuldsumme, also verschenkt er beträchtliche Staatseinnahmen, indem er irgendeinen Investor dazu ermächtigt, die Stadt (oder die Anrainer?) durch beliebig hohe Wucherzölle zu drangsalieren.

Da die hasta aufgepflanzt wird, könnte man aber statt dessen versucht sein zu glauben, es würden hier und jetzt Sachen versteigert, um die Schuld einzutreiben, es handle sich also um eine Auktion im engeren Sinn. Wenn wir die Emendation precator>praeco akzeptieren, fehlt immer noch der Subjektsakkusativ — der Gegen­stand der Auktion. Die Übersetzung „that they be auctioned and returned to the treasury“ scheint davon auszugehen, es handle sich um die vermißten Geldstücke. Was, wenn statt dessen dingliche Sicherheiten aus dem Besitz der — kollektiv für die Steuerschuld haftenden — Kurialen versteigert werden?

Aus der Übersetzung erwächst hier keinerlei Interpretationshilfe; S. 72 erfährt man von der Interpretation, es handle sich um beschlagnahmtes Eigentum (der Kurialen) im Gegenwert der erlassenen Forderung. Es bliebe nach dieser Lesart also nicht dabei (wie hier 61 behauptet), daß „Raecius“ Hadrians liberalitas kassiert, noch dazu unter maiestas-verdächtigen Beleidigungen.

8. Schluß

Ein problematisches Fragment auf begrenztem Raum so zu erschließen, daß die Forschung leicht und produktiv daran anknüpfen kann, zählt zu den unangenehmeren Aufgaben des Gelehrtenlebens. Aus der textkritischen Perspektive kann sich das Ergebnis durchaus sehen lassen; ein dialogfreudiges Buch allerdings ist nicht herausgekommen. Weite Strecken des Kommentars meinen ohne den Löwenanteil der Forschung auskommen zu können; aber auch an die Stelle des Gesprächs mit den Quellen tritt zu oft das Ansammeln von Lesefrüchten aus diversen antiken und mittel­alterlichen Autoren — nicht immer zur eigentlichen Frage des Augenblicks. Auf einigen Seiten glaubt man das Werk eines Antikenfreundes aus dem frühen 18. Jahrhundert vor sich zu haben, gerade wenn wieder einmal ein besonders kühnes Urteil gefällt wird; so die Wertung des nach der Mehrzahl der Quellen notorisch sanftmütigen Antoninus Pius als „strong character“ aufgrund des einzigen je von ihm bezeugten Temperamentsausbruchs (101 Anm. 68).

Die Exzentrizität reicht so weit, daß der Kommentar da und dort uneins mit sich selbst ist. Das verwilderte Aussehen des „Raecius“ hat, wie S. 74 richtig ausgeführt wird, hauptsächlich eine erzählerische Funktion, dennoch wird hier (und mehr noch 50f.) der Brückenschlag zum Habitus eines Kynikers oder Stoikers versucht, so als gäbe es Anhaltspunkte für philosophische Absichten des Verbannten. Stärker beleuchtet gehört der komisch-demütigende Aspekt dieses Aufzugs, erst recht für Leser einer Zeit, da die von Hadrian vorgegebene Mode des Barttragens — mit Ausnahme Julians — schon wieder der Vergangenheit angehört. So opak jedoch die Erläuterungen daherkommen, so lesefreundlich ist generell das Englisch der Über­setzung; selbst Druckfehler sind eine Rarität.[45]

Die Eröffnung des Zugangs zu diesem faszinierend sperrigen Text ist das blei­bende Verdienst der Edition. Ihre Kommentierung ist weder transparent noch ausge­wogen, weder stimmig noch auf der Höhe der Forschung, aber sie ist ein erster Schritt, ein fester Punkt, von dem aus der Hebel angesetzt werden kann. Für die Literaturgeschichte und insbesondere die Erforschung parahistorischer Werke, ihrer Quellen und Vorbilder ist nunmehr ein neuer Baustein mit vielen Unbekannten verfügbar. Die spärlichen Indizien für seine Zeitstellung — bei aller gebotenen Vorsicht wohl kaum vor dem zweiten Viertel des 4. Jh. — eröffnen eine Fülle von Möglichkeiten gerade für die stilistisch-formale Vorgeschichte der Historia Augusta. Falls man die Erzählung von Hadrian und seinem unbarmherzigen Schuldner für Fragen wie die Arbeitstechniken des HA-Autors vertieft nutzbar machen könnte, wäre viel gewonnen; falls man sich entschiede, diese wenigen Seiten gar in den Stamm­baum der HA einzureihen, fiele vielleicht auch neues Licht auf die Kontroverse, ob und wieso die Biographienkette ausgerechnet mit Hadrian begann, statt sich an Sueton anzuschließen. Der ‚romanhafte‘ Zug des Reisekaisers und seine Faszination gerade für die Spätantike hat in jedem Fall deutlichere Konturen bekommen.

Eine Anregung zuletzt: Der vorgeschlagene Gebrauchstitel Hadrianus weckt, ohne es zu wollen, umfassend-faktische Erwartungen und könnte mit derVita Hadriani der HA verwechselt werden; spräche man nicht besser bescheidener von einer Clementia Hadriani, etwa analog der Aegritudo Perdicae?

 

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Jörg Fündling

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[1] Juan Gil, Sofía Torallas Tovar, Hadrianvs. P.Monts. Roca III. Prefacio de Pius-Ramón Tragán (Orientalia Montserratensia 5), Barcelona: Publicacions de l’Abadia de Montserrat 2010, 143 S. + 11 Tafeln (im folgenden Gil/Torallas 2010). — Nicht weiter gekennzeichnete Seitenangaben beziehen sich im folgenden auf diese Edition. Einige weiterführende Litera­turangaben bietet die Online-Rezension von M. Ch. Scappaticcio in der Bryn Mawr Classical review (http://bmcr.brynmawr.edu/2012/2012-04-15.html; letzter Zugriff 3.5.2012).

[2] Zur Quellenforschung für Hadrians Herrschaftszeit J. Fündling, Kommentar zur Vita Hadriani der Historia Augusta (Antiquitas 4.3.4), Bonn 2006, 1, 89–159 (im folgenden Fündling, Kommentar) mit weiterführender Literatur.

[3] E. Lowe, Codices Latini Antiquiores, Suppl., Oxford 1971, Nr. 1683; Zweifel: vgl. Gil/Torallas 2010, 24 Anm. 13. Aus einer Hand: a.a.O. 23f.

[4] Gil/Torallas 2010, 92.

[5] Neues Genre: a.a.O. 71; vgl. nur M. Fusillo, L. Galli, Milesische Geschichten, DNP 8 (2000) 168f. mit Lit. Der — diffuse — spätantike Gebrauch von Milesia(e) für fiktionale Texte unbekannter Länge dürfte ja nicht gemeint sein.

[6] G. Flammini, Hermeneumata pseudodositheana Leidensia, München, Leipzig 2004.

[7] Gil/Torallas 2010, 82 Anm. 13 klagen prompt, im Fall von sententia 1 sei keine solche zu benennen.

[8] Das scheint die ausladende Fußnote a.a.O. 89 Anm. 38 anzudeuten.

[9] Vgl. P. L. Schmidt, M. Fuhrmann, in: R. Herzog (Hrsg.), Restauration und Erneuerung. Die lateinische Literatur von 284 bis 374 n. Chr. (HLL 5), München 1989, 212–217 § 540.1–541.2.

[10] E. Faral, Une source latine de l’Histoire d’Alexandre : la Lettre sur les merveilles de l’Inde, Romania 43 (1914) 199–215; 353–370; Sprache: a.a.O. 367; Isidor: 366; C. Lecouteux, Deux nouveaux fragments de La lettre à Adrien sur les merveilles de l’Inde, Romania 104 (1983) 113–124 spart unter den Rezeptionsspuren a.a.O. 123 Isidor aus.

[11] F. Paschoud, Histoire Auguste V.2. Vies de Probus, Firmus, Saturnin, Proculus et Bonose, Carus, Numérien et Carin, Paris 2002, 241–259; A. Chastagnol, Histoire Auguste. Les empereurs romains des IIe et IIIe siècles, Paris 1994, CXLVII–CXLIX.

[12] Schwester: doch vgl. Fündling, Kommentar 1, 239–242 K 18 zur möglichen Existenz von (Halb-) Geschwistern Hadrians.

[13] Vgl. nur HA Alb. 14,4, Commodus an die Prätorianer „Aurelius Commodus“; Aurelian. 17,2 „Flavius Claudius Aureliano suo salutem“; quatt. tyr. 5,3: „amantissimo sui populo Romano Aurelianus Augustus salutem dicit“.

[14] Gil/Torallas 2010, 79f. Anm. 3 führen dazu eine Anzahl apokrypher hadrianzeitlicher Martyrien auf — für eine hadrianfreundliche Sicht auf christlicher Seite kein besonders schlagendes Argument. Einführend zur christlichen Sicht auf den Aelier: P. Kuhlmann, Religion und Erinnerung. Die Religionspolitik Kaiser Hadrians und ihre Rezeption in der antiken Literatur (Formen der Erinnerung 12), Göttingen 2002, 173–196.

[15] Zu den widersprüchlichen Aussagen innerhalb des Corpus Fündling, Kommentar 2, 1143f. K 542.

[16] HA Alex. 48,1–6; als von Traian auf Severus Alexander übertragene Anekdote ausgegeben.

[17] A. R. Birley, Hadrian. The Restless Emperor, London 1997, 31–38; vgl. Fündling, Kommentar 1, 278f.; 287–92 K 49; 53–56. Nervas Herrschaftszeit ist bei Gil/Torallas 2010, 45 irrtümlich mit 97–98 angegeben; Funktionsträger unter Anklage: Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht 1, Leipzig ³1871, 708; Ders., Römisches Strafrecht, Leipzig 1899, 353 Anm. 2.

[18] Mommsen, Römisches Strafrecht, 496f.; der einzige ‚Beleg‘ dieser Art für ein älteres Verfahren ist HA Alex. 45,6 (bei Mommsen irrtümlich „46“), eine der vielen Erfindungen dieser romanhaften Kaiservita. Für Falschanklagen anderer Art führt D. Liebs,Alexander Severus und das Strafrecht, in: J. Straub (Hrsg.), Bonner Historia-A ugusta-Colloquium 1977/
19
78 (Antiquitas 4.14), Bonn 1980, 115–147, zwar Belege seit Tacitus auf, jedoch nur für die Justiz extra ordinem (also gerade nicht die gesetzliche Strafe: a.a.O. 140 Anm. 172), und ordnet die calumnia-Stelle der HA einem Gesetz Theodosius’ I. von 386 zu (a.a.O. 138–140 zu C. Th. 9,27,6).

[19] Passio : Migne, Patrologia Latina 73, 606–620.

[20] H. Halfmann, Itinera principum. Geschichte und Typologie der Kaiserreisen im Römischen Reich (HABES 2), Stuttgart 1986, 193; Birley, Hadrian 224; Fündling, Kommentar 2, 651 K 293 vgl. 622f. K 276.

[21] D. Kienast, Römische Kaisertabelle. Grundzüge einer römischen Kaiserchronologie, Darmstadt ²1996, 255f.; W. Eck,Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum, Köln 2004, 583–585. Zu den frei erfundenen Angaben in HA quatt. tyr. 12,1–15,8 vgl. besonders den Kommentar von F. Paschoud, Histoire Auguste V.2, 265–289; andere Quellen, meist Teil der Breviarienliteratur (aufgeführt a.a.O. 132), nennen, wenn überhaupt, lediglich Namen und Usurpationsort (ältester Beleg für beide Eutr. 9,17,1; Proculus fehlt in Aur. Victor, Caes. 37,3). Nach dieser dürftigen Spur muß die rekonstruierte Enmann­sche Kaisergeschichte ( EKG) beide Personen — ob authentisch oder nicht — genannt haben. Mehrheitlich wird die EKG heute in den Jahren nach 350 oder später angesetzt (vgl. einführend P. L. Schmidt, in: R. Herzog [Hrsg.],Restauration und Erneuerung. Die lateinische Literatur von 284 bis 374 n. Chr. [HLL 5], München 1989, 196–198 § 536; Fündling, Kommentar 1, 138–140); hätte der Verfasser der Hadrian-Erzählung das Werk gekannt und ihm den Verweis auf die Rolle Kölns unter Probus entnommen, läge ein willkommener weiterer Anhaltspunkt vor, doch erscheint diese Deutung alles andere als zwangsläufig.

[22] Kienast, Kaisertabelle (s. o. Anm. 21) 322; Eck, Köln (s. o. Anm. 21) 625–27; 652–55.

[23] Überblick: Fündling, Kommentar 1, 204–206 (Kaiserbild); 2, 725f. K 325 (liberalitas); 730–32 K 327 (clementia).

[24] Zum Thema vgl. nur R. Syme, Hadrian and the Senate, Athenaeum 62 (1984) 31–60 = Roman Papers IV (hg. v. A. R. Birley), Oxford 1988, 295–324.

[25] R. Syme, The Bogus Names in the Historia Augusta, in: J. Straub (Hrsg.), Bonner Historia-Augusta-Colloquium 1964/1965 (Antiquitas 4.3), Bonn 1966, 257–272 = R. Syme, Emperors and Biography. Studies in the Historia Augusta, Oxford 1971, 1–16.

[26] AE 1999, 1183 = RMD V 386 vom 30.10.139; W. Eck, Cosconius II 0, DNP 12/2 (2002) 934.

[27] PIR² C 1526, etwa (195?–)198; A. R. Birley, Septimius Severus. The African Emperor, London 1971, 341.

[28] G. V. Sumner, The Family Connections of Aelius Seianus, Phoenix 19 (1965) 134–145 (dort 139). Gallitta: PIR2 C 1528 nach ILS 8896. Der betreffende praef. Aeg. wäre laut Sumner nicht Seius Strabo, sondern C. Caecina Tuscus; dagegen R. Syme, The Augustan Aristocracy, Oxford 1986, 303–307 und Stemma XXIII.

[29] CIL XIII 8365 = H. Galsterer, IKöln2 561.

[30] CIL IX 2960; AE 1980,368.

[31] Rufus: ILS 2647; PIR2 R 10; Taurus: PIR2 R 11. Übrigens behauptet HA Hadr. 2,6 keineswegs — pace S. 53 Anm. 26 — daß Servianus persönlich um die Wette mit Hadrian nach Köln gereist sei; es ist von einem Benefiziarier die Rede (zur Stelle Fündling, Kommentar 1, 290–298 K 56–60).

[32] Raecia Irene (RIT 387) ist sicher nicht autochthon und darf als Exsklavin angesprochen werden; Augustales: M. Raecius Montanus und M. Raecius Privatus (RIT 425f.); zumindest Privatus trägt ein cognomen, das stark an einen umfunktionierten Sklavennamen denken läßt, und kann kaum zur Minderheit der freigeborenen Augustalen gezählt werden. Montanus ist zwanglos als sein Mit-Freigelassener anzusprechen; auf beiden Inschriften sind zwar Kinder der Seviri genannt, nicht aber deren eigene Filiation, vermutlich weil so das belastende M.l. entfiel.

[33] Vgl. Fündling, Kommentar 1, 364 K 105.

[34] A. Kakoschke, Die römischen Eigennamen in den germanischen Provinzen 2,2, Rahden/Westf. 2008, 295–297 vgl. 2 ,1 (2007) 89.

[35] Märtyrerakten: PLRE Amantius 1; Saturninus 4; Bagaude: PLRE Amandus 1.

[36] Fündling, Kommentar 2, 943f. zu HA Hadr. 21,3, einer Anekdote.

[37] Gedächtnis: HA Hadr. 20,7–10; Epit. de Caes. 14,3; simulatio: HA Hadr. 14,11; Epit. de Caes. 14,6.

[38] R. Kühner, C. Stegmann, Ausführliche Grammatik der lateinischen Sprache II 1, Hannover 51976 (Ndr. Darmstadt 1992) 462–467 § 86,5.

[39] R. Kühner, F. Holzweissig, Ausführliche Grammatik der lateinischen Sprache I, Hannover 21912 (Ndr. Darmstadt 1994) 1023 §227 1d.

[40] Wie insuper, praeterea: ThlL 1,662,18–36 s.v. adhuc IV b 1.

[41] Not. dign. occ. 22; vgl. Notitia Galliarum 8,2: Metropolis ciuitas Agripinensium.

[42] H. Georges, Lateinisch-deutsches Wörterbuch 2, 2255f. s.v. redono II zu Hor. carm. 3,3,33; ungenauer OLD 1592 s.v. redono 2: „to forgive“.

[43] ThlL V 2, 1846 s.v. executorius; 1844f. s.v. exsecutor I B1b. Vgl. etwa C. Kelly, Ruling the Later Roman Empire, Cambridge (Mass.), London 2004, 34. 139. 142f.

[44] ThlL X 2,1150f. s.v. precator. „Verkünder“: ganze drei Beispiele in ThlL X 2, 549,3–9 s.v. praedicator I B.

[45] S. 49 Barnabus lies Barnabas; S. 53 Anm. 24 „Skalda“ für die Schelde hätte engl. „Scheldt“ werden müssen; S. 61 unfortunaley lies unfortunately; S. 75 rethorical lies rhetorical; S. 84 horseman lies equestrian/ Roman knight. Im Literaturverzeichnis sind mehrere deutsch­sprachige Titel verdruckt (Ibscher, Lundström, Norberg 1944).