Patrick Sänger


Neue Inschriften aus der nördlichen Außenmauer
des ephesischen Theaters*


Tafel 16–18



Nachfolgende bislang unbekannt gebliebene Inschriften wurden während der Grabungskampagne des Jahres 2005 im Zuge einer genauen Inspektion der nördlichen Außenmauer des ephesischen Theaters entdeckt, die in der Spätantike zur Stadtmauer ausgebaut wurde (Abb. 1). Es handelt sich um zwei Statuenbasen (Nr. 1 und 2; Abb. 2) und ein Blockfragment (Nr. 3), die sekundär in die Mauer verbaut wurden; sie tragen Inschriften aus dem 2. und 3. Jh. n. Chr. Den beiden ersten Stücken kommt inhaltlich besondere Bedeutung zu. Nr. 1 zeigt, daß der als städtischer Würdenträger und Bauherr aus severischer Zeit bekannte M. Fulvius Publicianus Nicephorus auch als Vorsteher von Baumaßnahmen an einem nicht näher beschriebenen Gymnasium fungierte. Nr. 2 liefert die bislang einzige Statuenbasis für T. Flavius Damianus (III.), Sohn des T. Flavius Vedius Antoninus (I.) und Enkel des berühmten Sophisten T. Flavius Damianus (I.), und wirft ein Licht auf seinen cursus honorum[1].

1) Stiftung einer Hygieia-Statue durch M. Fulvius Publicianus Nicephorus
(1. Hälfte 3. Jh.)



Statuenbasis aus grau-weißem Marmor; waagerecht und mit der frei liegenden Schriftfläche nach oben in der obersten Lage des Mauervorsprunges verbaut; linker Rand eingemauert; rechts abgearbeitet (ca. 1 Buchstabe), ebenso Deckprofil und Sockel. H 123,8 (Schriftfl. 72); B 29+; T 48,5 (Schriftfl. 43); Bh 3,7; Abb. 3.

„Der dulcissima patria hat M. Fulvius Publicianus Nicephorus, Vorsteher der Reparatur / Umgestaltung des Gymnasiums, aus dem eigenen Vermögen eine Statue der Hygieia aufgestellt.“

Die Statuenbasis bezieht sich auf die Stiftung einer Statue der „Gesundheitsgöttin“ Hygieia durch M. Fulvius Publicianus Nicephorus, der in der Severerzeit ein bekannter Honoratior in Ephesus war und sich durch seine Bautätigkeit in der Stadt einen Namen gemacht hat [2]. Vor der Alleinherrschaft Caracallas dürfte er das städtische Spitzenamt des γραμματεὺς τοῦ δήμου bekleidet haben[3]. In der Regierungszeit des Caracalla oder Elagabal tritt er als Asiarch und Prytane in Erscheinung[4]. Außerdem war er oftmals Agonothet und gehörte dem Kollegium der Kureten an, in deren Reihen er sogar zur Würde eines πρωτοκούρης gelangte, die ihn als ranghöchstes Mitglied kennzeichnete[5]. Den Höhepunkt seiner Karriere dürfte er unter Severus Alexander erreicht haben, als er die Funktion eines συνήγορος ταμιείου, also eines advocatus fisci bzw. Rechtsvertreters der staatlichen Finanzverwaltung, übernahm[6]; damit stand er im Dienst des Kaisers und war Mitglied des ordo equester. Welchen Amtssprengel er als advocatus fisci hatte, erfahren wir nicht. Man wird allerdings annehmen dürfen, daß er seine Kompetenzen in der Provinz Asia ausgeübt hat[7].

Neben seiner Ämterkarriere wirkte Nicephorus als lokaler Wohltäter. Davon legen zahlreiche Inschriften Zeugnis ab, die zeigen, daß Nicephorus als Asiarch und Prytane verschiedenen Vereinigungen von Berufsgruppen und Handwerkern ein bis maximal vier Säulenjoche bzw. Interkolumnien (διάστυλα) stiftete [8]. Als Begünstigte begegnen die „Schlauchvermieter“ (ἀσκoμίσθαι), die „Hanf- bzw. Wergarbeiter“ (κανναβάριοι), die Vertreiber „heiligen Weines“ (συνεργασία ἱεροῦ γεύματος), die Betreiber bzw. Besitzer von Privatbädern oder solche Personen, die dort beruflich tätig waren (συνεργασία βαλανέων πρεβάτων τῶν ἐν Ἐφέσῳ), die „Nußverkäufer“ oder „Knopfdreher“ (πυρηνάδες), die Schuster (ταυρεινάδαι) und die Fleischer, die genauer als „Wursterzeuger oder -händler“ anzusprechen sein dürften (εἰσικι[άριοι] oder εἰσικι[οπῶλαι]) [9]. Die betreffenden Inschriften wurden auf Säulen angebracht, die Teil ein und derselben Säulenhalle gewesen sein dürften[10]. Diese könnte entlang der Stadionstraße verlaufen sein, wo sie die Geschäfte bzw. tabernae oder die Vereinslokale der Gewerbetreibenden beherbergte [11]. Neben der Gunst der genannten Berufsvereinigungen erfreute sich Nicephorus auch jener der auf der Agora beschäftigten Kleiderhändler (ἱματιοπῶλαι οἱ ἐν τῇ ἀγορᾷ πραγματευόμενοι), die ihrem Wohltäter (den sie als Asiarch, Prytane, γραμματεὺς τοῦ δήμου und oftmaligen Agonotheten bezeichnen) zum Dank eine Statue mit zugehöriger Basis und Ehreninschrift aufstellten [12]. Doch die Aufwendungen des Nicephorus erschöpfen sich keineswegs in der Unterstützung des städtischen Wirtschaftslebens, denn aus dessen Hinterlassenschaft wurden auch die Kosten für die Erbauung des südlichen Hafentores gedeckt[13]. Die neue Inschrift führt jetzt vor Augen, daß Nicephorus darüber hinaus Baumaßnahmen vorstand (Z. 9–11), die ein nicht näher spezifiziertes Gymnasium betrafen, dessen Identifizierung offen bleiben muß [14] — aufgrund der örtlichen Nähe zum Fundort könnte man freilich an das Theatergymnasium denken. Es ist anzunehmen, daß Nicephorus auch im Rahmen dieser Tätigkeit finanzielle Mittel bereitstellte. Die Bezeichnung als ἐπιστάτης | [τῆς] μετακατασκευ|[ῆς τ]οῦ γυμνασίου ergänzt aber nicht nur unsere Kenntnis über die baulichen Aktivitäten des Nicephorus, sondern dürfte gleichzeitig den Standort der gestifteten Statue erhellen: Für die „Gesundheitsgöttin“ Hygieia konnte dieser in einem Gymnasium wohl nicht passender gewählt sein.

Angesichts des Begriffes μετακατασκευή, der für „Reparatur“ oder „Umgestaltung“ steht [15], mag man sich die Frage nach dem Grund für die dokumentierte Baumaßnahme stellen. Natürlich könnten unter Nicephorus’ Aufsicht lediglich natürliche Abnutzungserscheinungen an dem in Rede stehenden Gymnasium behoben oder ein Umbau des Gebäudes vorgenommen worden sein. Gerade für die Zeit, als Nicephorus wirkte, kann aber ein anderes Erklärungsmodell erwogen werden, das dazu zwingen würde, μετακατασκευή im Sinn von „Reparatur“ aufzufassen. Im Hanghaus 2 ist nämlich ein Zerstörungshorizont nachzuweisen, der auf eine Brandkatastrophe am Beginn des 3. Jh. hindeutet, die vielleicht von einem Erdbeben ausgelöst wurde; als terminus post quem für das sich abzeichnende unheilvolle Ereignis verweist die numismatische Evidenz auf das Jahr 220 [16]. Somit könnten nicht nur die Bauarbeiten an dem betreffenden Gymnasium, sondern auch die anderen von Nicephorus finanzierten Baumaßnahmen als Folge einer vorangegangenen Katastrophe interpretiert werden, durch die größere Teile der Stadt in Mitleidenschaft gezogen wurden[17].

Doch bereits vor dem Jahr 220 dürfte das Stadtleben in Ephesus in Unordnung geraten sein. Der wahrscheinlich vor die Alleinherrschaft Caracallas zu datierenden Inschrift IvE VII/1 3049 ist nämlich nicht nur zu entnehmen[18], daß Nicephorus das Amt des γραμματεὺς τοῦ δήμου bekleidete, sondern daß gleichzeitig auch ein curator rei publicae in Ephesus amtierte. Es handelt sich um C. Iulius Philippus, für dessen Vater, wie aus dem eben genannten Zeugnis hervorgeht, Nicephorus eine Statue stiftete [19]. Die Ursache für die Einsetzung eines curator rei publicae in Ephesus bleibt zwar verborgen. Allerdings wird man diese Maßnahme nur mit einem gewissen Hilfebedürfnis der Stadt erklären können, denn ein curator rei publicae sollte als kaiserlicher Sonderbeauftragter innerhalb eines befristeten Zeitraumes das Finanzwesen einer Stadt sanieren und konnte im Zuge dessen auch die Amtsführung der städtischen Funktionäre kontrollieren, sofern sich diese auf die finanzielle Situation auswirkte [20].

3. [τὴ]ν̣ Ὑγείαν: Aufgrund der Disposition von Ὑγείαν unterliegt es kaum einem Zweifel, daß vor diesem Wort noch ein Artikel gestanden hat. Vor υ dürfte sich noch die schwache Spur einer Längshaste abzeichnen, die dem rechten Abschluß von ν zugeordnet werden kann.

Für das Substantiv ὑγίεια ist ὑγεῖα eine übliche Schreibweise[21], so daß diese auch bei der Gottheit als „personifizierte Gesundheit“ keine Probleme bereitet. Die Bezeichnung Ὑγεῖα begegnet im übrigen ebenso in den ephesischen Inschriften IvE IV 1212, 2 und SEG 41, 966, 2.

4. τῶ̣[ν]: Obwohl für ein ν am Ende der Zeile beim derzeitigen Erhaltungszustand des stark abgeriebenen rechten Randes kaum mehr Platz zu sein scheint, wird dessen Schreibung nach ω dennoch vermutet, weil man sonst die unschöne und wenig glaubhafte Worttrennung τῶ̣|[ν] voraussetzen müßte. Möglicherweise waren τ und ν zu einer Ligatur verbunden, wobei ω (in etwas verkleinerter Form) unter die verbindende Querhaste gesetzt wurde.

6–7. Που̣|[πλικι]ανός: Am Ende von Z. 6 dürften sich nach ο noch die Spuren eines υ abzeichnen. Zwar ist die Schriftfläche an besagter Stelle zu abgerieben, um das Vorhandensein des Buchstabens mit letzter Sicherheit zu bestätigen, doch wird dieses mit Blick auf Z. 10 und 11 nahe gelegt, wo υ ebenfalls noch kurz vor dem Zeilenende bzw. dem rechten Rand angebracht worden zu sein scheint.

9–11. ἐπιστάτης | [τῆς] μετακατασκε̣υ̣|[ῆς τ]οῦ γυμνασίου̣: Nach der jüngst vorgebrachten und einleuchtenden Definition von Hertha Schwarz ist die Epistateia im Rahmen der Verwaltung der kleinasiatischen Städte zu jenen Funktionen zu reihen, „die weniger den Charakter von regulären Ämtern haben, sondern eher Merkmale eines — teilweise befristeten — staatlichen Auftrages aufweisen“ [22]. Spezifiziert wird die hier angesprochene Epistateia durch den Zusatz τῆς μετακατασκευῆς τοῦ γυμ­νασίου, der vorläufig ohne Parallele ist. Welche genaue Aufgabe Nicephorus als „Vor­steher“ der angesprochenen Bauarbeiten am Gymnasium zu erfüllen hatte, bleibt verborgen. Unzweifelhaft ist dagegen, daß ihm diese Funktion aufgrund seiner Stellung als angesehener und vermögender Honoratior von öffentlicher Hand übertragen wurde.

μετακατασκε̣υ̣|[ῆς: Das Wort μετακατασκευή ist außer in vorliegender Inschrift nur noch in IG II2 840, 24 belegt. Papyrologisch ist es nicht überliefert; literarisch taucht es erst ab der byzantinischen Zeit auf[23]. In Analogie zum Verb μετακατα­σκευάζω, das neben IG II2 840, 14. 27. 32. 38 auch in TAM V/1 242, 5 und IvKyme 13 Kol. VII, 4 anzutreffen ist und „reparieren“ oder „umgestalten“ bedeutet, ist unter μετακατασκευή „Reparatur“ oder „Umgestaltung“ zu verstehen [24].

Am Ende der Zeile sind nach ε kaum mehr Spuren eines Buchstabens zu erkennen. Daß an letzter Stelle ein υ angenommen wird, ist mit Blick auf die folgende letzte Zeile zu rechtfertigen, wo vorauszusetzen ist, daß kurz vor dem rechten Rand nach ο noch ein υ vorhanden war; von diesem υ sind ebenfalls so gut wie keine Überreste sichtbar.

2) Statuenbasis mit Ehreninschrift für T. Flavius Damianus (III.) von Trophimus
(1. Hälfte 3. Jh.)




Statuenbasis aus grau-weißem Marmor; waagerecht und mit der frei liegenden Schriftfläche nach oben in der obersten Lage des Mauervorsprunges verbaut; erste und letzte Zeile durch Dübelloch gestört; rechter Rand eingemauert; Deckprofil und Sockel abgearbeitet. H 105; B 37+; T 44; Bh 3,7; Abb. 4.

„Für T. Flavius Vedius Damianus, vir egregius, Sohn des T. Flavius Vedius Antoninus, des clarissimus Konsuls und Prokonsuls von Africa, den viocurus, quaestor candidatus, tribunus candidatus und praetor candidatus. Trophimus, der Ziehvater.“

Es liegt eine Statuenbasis für T. Flavius Vedius Damianus (III.) vor, der zusammen mit seinen Brüdern T. Flavius Vedius Antoninus (II.) und T. Flavius Vedius Apellas zu den letzten uns bekannten Vertretern der prominenten Familie der Vedier gehört [25]. Die genealogische Zuordnung des Geehrten basiert auf der Nennung des Vaters, bei dem es sich um T. Flavius Vedius Antoninus (I.), den Sohn des T. Flavius Damianus (I.), handelt [26]. Antoninus (I.) wird mit seiner letzten und höchsten Würde, dem Prokonsulat von Africa, angegeben.

Von der Existenz des „jüngsten“ Damianus legte bislang nur IvE 678, 14–15 Zeugnis ab. Damianus wird auf dieser Statuenbasis, die seinem Bruder Apellas gilt, an der Seite seines zweiten Bruders, Antoninus (II.), erwähnt. Allerdings ist nur von „Damianus“ die Rede, so daß die neue Inschrift erstmals den gesamten Namen dieses Vediers überliefert. Gleichzeitig erweitert sie unsere Kenntnis von dessen Laufbahn substantiell. Denn außer daß Damianus (III.) senatorischen Ranges (συγκλητικός) war, haben wir diesbezüglich bislang nichts über ihn erfahren.

Erwartungsgemäß dokumentiert der Neufund einen senatorischen cursus honorum. Damianus (III.) bekleidete zunächst das zum Vigintivirat — jene Funktionen, die ein junger Senator vor der ersten Magistratur übernahm — zählende Amt eines quattuorvir viarum curandarum, das im griechischen Text unter der Bezeichnung ἰόκουρος (lat. viocurus) angegeben wird[27]. Danach war Damianus (III.) Quästor, Volkstribun und Prätor, wobei er diese Posten als candidatus eines Kaisers erreichte. Da er die tribunizisch-ädilizische Stufe offensichtlich nicht übersprang, drängt sich die Vermutung auf, daß er kein Patrizier war. Im Gegensatz dazu übernahm sein Bruder Antoninus (II.) nach der Quästur direkt die Prätur, was Josef Keil in Erwägung ziehen ließ, daß Antoninus (I.) und seine Söhne Patrizier waren [28]. Bekräftigt sah er seine Überlegung dadurch, daß Antoninus’ (I.) Bruder Flavius Phaidrus laut CIL VI 1547[29] in diesen Status gehoben wurde. Diese Beobachtung zwingt aber bezüglich der sozialen Stellung von Antoninus (I.) zu keinem Analogieschluß. Somit gelangt man hinsichtlich der eventuellen Patrizierwürde der letzten Generation der Vedier angesichts der vorliegenden Quellenlage zu keinem klaren Schluß. Als Notlösung könnte man mit dem Gedanken spielen, daß Antoninus (II.) Patrizier und Damianus (III.) Nichtpatrizier war. Allerdings sollte nicht übersehen werden, daß jeder der drei Brüder das Vigintivirat als quattuorvir viarum curandarum absolvierte. Das könnte nämlich — wie die Laufbahn des Damianus (III.) — ein Argument dafür liefern, daß wir es in keinem der Fälle mit Patriziern zu tun haben. Denn bei den Vertretern dieser Bevölkerungsgruppe würde man eher erwarten, daß sie vor dem Eintritt in die senatorische Laufbahn die Stellung eines triumvir monetalis übernahmen [30]. Gemäß Géza Alföldy war auch das Amt des decemvir stlitibus iudicandis innerhalb des Vigintivirats im Rang höher angesiedelt als jenes des quattuorvir viarum curandarum und das des am niedrigsten eingestuften triumvir capitalis[31]. In der Antoninenzeit begannen die Söhne von Konsuln ihre Laufbahn offenbar für gewöhnlich als triumviri monetales oder decemviri, wohingegen Senatoren ohne konsularische Vorfahren überwiegend als quattuorviri oder triumviri capitales begegnen. Obwohl Antoninus (II.), Apellas und Damianus (III.) Söhne eines Konsuln waren, bekleideten sie — unter diesem Blickwinkel und in Anbetracht ihres sozialen Hintergrundes — nur das Quattuorvirat. Sollte die dargelegte Abstufung des Vigintivirats noch in der 1. Hälfte des 3. Jh. Gültigkeit gehabt haben, würde es daher zumindest aufgrund dieser Sachlage einige Schwierigkeiten bereiten, die drei letzten Vedier ohne weiteres mit dem Patriziat in Verbindung zu bringen.

Als Stifter der Damianus gewidmeten Statue tritt eine Person namens Trophimus auf. In dieser Funktion begegnet Trophimus in vier weiteren Inschriften, die sich ebenfalls auf Basen befinden und die ursprünglich dazugehörige Statuen erläutern. Die Geehrten sind jeweils Antoninus (I.), seine Frau Flavia Pasinice sowie Damianus’ (III.) Brüder Antoninus (II.) und Apellas. In den ersten beiden Inschriften bezeichnet sich der Stifter als πραγματευτής (actor)[32], was ihn als Verwalter ausweist. Da er Antoninus (I.) ferner als δεσπότης ( dominus) anspricht, wird man Trophimus als Sklaven der Familie einzustufen haben. Dagegen charakterisiert er seine Beziehung zu den Söhnen durch die Konstruktion ὁ θρέψας[33]: Er ist also jemand, „der großgezogen hat“. Genau dieser Hinweis findet sich auch in unserem Neufund. Somit wird man nicht fehlgehen in der Annahme, daß der Haussklave Trophimus von Antoninus (I.) nicht nur für administrative Zwecke, sondern auch die Pflege bzw. Erziehung der Söhne eingesetzt wurde [34]. Die Stiftungen für Antoninus (I.) und seine Familie veranschaulichen einerseits, wie verbunden Trophimus seinen „Herren“ war, und andererseits, daß ihn diese Verbindung vermögend gemacht hat. Die zur Schau getragene Dankbarkeit reicht vielleicht bis in die Kindheit des Sklaven zurück. Sein Name, der sich vom Adjektiv τρóφιμος ableitet, könnte nämlich darauf hindeuten, daß er selbst ein Ziehsohn war, der in der Obhut der Vedier aufgewachsen ist.

Es ist anzunehmen, daß die von Trophimus gestifteten Statuen etwa gleichzeitig angefertigt worden sind [35] und ursprünglich nebeneinander oder zumindest in örtlicher Nähe zueinander aufgestellt waren. An letzterer Vermutung kann wohl kein Zweifel bestehen, weil alle vier bereits bekannten Basen in der NO-Ecke der Tetragonos Agora aufgefunden wurden, und man darf mutmaßen, daß auch die Statue von Damianus (III.) vor ihrer sekundären Verbauung in der Außenmauer des Theaters bei den anderen Familienmitgliedern platziert war.

Eine abschließende Überlegung bietet sich aus dem Vergleich der für die drei Brüder Antoninus (II.), Apellas und Damianus (III.) auf die Basen geschriebenen Texte an. Diese weisen nämlich — abgesehen von den unterschiedlichen Namen der Geehrten — auch abseits des Stifters große Gemeinsamkeiten auf. Alle drei Brüder erscheinen als viocurus und quaestor candidatus, Antoninus (II.) und Damianus (III.) zusätzlich als praetor candidatus, nur letzterer dazwischen auch als tribunus candidatus, so daß die Inschriften annähernd denselben Wortlaut, jene für Antoninus (II.) und Apellas sogar ein identisches Layout aufweisen. Sollten die Texte tatsächlich ungefähr zeitgleiche Verhältnisse projizieren, dann könnte man aus den jeweils genannten Ämtern ableiten, daß unter den drei Brüdern Apellas der Jüngste war und zwischen Antoninus (II.) und Damianus (III.) kaum ein großer Alterunterschied bestanden haben dürfte.

4. [υἱ]óν: Ergänzt werden könnte auch [ὑ]óν.

8. [ἰ]όκουρον: Der Begriff ἰόκουρος, der ebenso in der Schreibweise βιόκουρος und vielleicht auch οὐϊόκουρος auftritt [36], ist die griechische Wiedergabe des lateinischen Wortes viocurus. Man findet ihn ab der Kaiserzeit im griechischen Sprachgebrauch, wo er — angesichts der ausnahmslosen Positionierung am Beginn eines senatorischencursus — immer auf das stadtrömische Amt der quattuorviri viarum curandarum Bezug nimmt [37].

12. Τρόφιμο̣ς̣ ὁ̣ θρ[έψας]: Vgl. dazu oben in der Einleitung.

3) Fragment einer Statuenbasis für C. Antius Iulius Aulus Quadratus
(Anf. 2. Jh.)



Blockfragment (Basisbekrönung?) aus grau-weißem Marmor; mit der Schriftfläche nach außen vermauert; in den oberen zwei Dritteln grob behauen. H 36; B 62,5; Bh 4; T ca. 30; Abb. 5.

„Für C. Antius Aulus Iulius, Sohn des Aulus, aus der Tribus Voltinia, Quadratus, Konsul [zum 2. Mal - - -].“

Erhalten ist der Beginn einer Ehreninschrift für C. Antius Aulus Iulius Quadratus, der eine prominente Persönlichkeit und im Verlauf seiner glänzenden Ämterkarriere nicht nur zwei Mal Konsul (suffectus 94, ordinarius 105), sondern auch Prokonsul von Asia war (ca. 109/110) [38]. Aus Ephesus gibt es bereits drei Basen, die zur Aufstellung seiner Statue bestimmt waren[39]. Von diesen überliefert allerdings nur IvE VII/1 3033 den Namen des Geehrten. Der Text der anderen Inschriften setzt erst nach der Angabe des Namens und des Konsulates ein. Man könnte somit in Erwägung ziehen, daß das

neu gefundene Fragment ursprünglich zu einer dieser beiden schon bekannten Basen gehörte. Aufgrund seiner Form war es vielleicht sogar Teil der Bekrönung.

Ἄντι]ον: Lies möglicherweise Ἄντ]ι̣ον.

 

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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Zentrum für Altertumswissenschaften
Institut für Papyrologie
Marstallstr. 6
D-69117 Heidelberg
patrick.saenger@zaw.uni-heidelberg.de

Patrick Sänger

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Tafel 16

Tafel 17

Tafel 18





* Für kritische Bemerkungen und wertvolle Hinweise danke ich Géza Alföldy und Hans Taeuber; letzterer hat mir das Material dankenswerterweise zur Publikation überlassen. Sabine Ladstätter, der Direktorin des Österreichischen Archäologischen Instituts, bin ich einmal mehr für die freie Wahl des Publikationsortes zu Dank verpflichtet. Die Bildbearbeitung durfte ich wieder in die bewährten Hände von Herrn Niki Gail legen.

[1] Vgl. dazu die Stammtafeln der Vedier in PIR2 F, S. 178; FiE III, S. 166–167 (J. Keil) und IvE VII/1, S. 88–90, hier: S. 90. Zu den Brüdern T. Flavius Vedius Damianus (III.), T. Flavius Vedius Antoninus (II.) und T. Flavius Vedius Apellas siehe PIR2 F 251; 393 und 394.

[2] Zu seiner Person vgl. D. Knibbe, Epigraphische Nachlese im Bereiche der ephesischen Agora, JÖAI 47 (1964–65) 33–35 (zu IvE III 739); dens., Der Asiarch M. Fulvius Publicianus Nikephoros, die ephesischen Handwerkszünfte und die Stoa des Servilius, JÖAI 56 (1985) 71–77; dens., Ephesus. ΕΦΕΣΟΣ. Geschichte einer bedeutenden antiken Stadt und Portrait einer modernen Großgrabung im 102. Jahr der Wiederkehr des Beginnes österreichischer Forschungen (1895–1997) , Frankfurt a.M. 1998, 44 und 171–172 und C. Schulte, Die Grammateis von Ephesos. Schreiberamt und Sozialstruktur in einer Provinzhauptstadt des römischen Kaiserreiches (HABES 15), Stuttgart 1994, 31–32, 65–66, 81–82, 108–109, 114 und 191 (Kat. Nr. 127).

[3] Vgl. IvE VII/1 3049: Nicephorus ehrt als γραμματεὺς τοῦ δήμου den Vater des curator rei publicae C. Iulius Philippus. In der Stadttitulatur wird auf zwei Kaiserneokorien Bezug genommen. Das dürfte bedeuten, daß wir uns noch in der Regierungszeit des Septimius Severus befinden. Unter der Alleinherrschaft Caracallas würde man nämlich einen Hinweis auf die Neokorie der Artemis erwarten. Caracalla hatte die dritte Kaiserneokorie, die Ephesus im Jahr 211 von ihm und seinem Bruder Geta verliehen worden war, nach Getas Tod „gelöscht“ und auf Artemis umgewidmet. Daß man auf die Angabe der Neokorie der Artemis unter Caracalla verzichtet hätte, ist äußerst unwahrscheinlich, kann aber freilich nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine Datierung von IvE VII/1 3049 in die Regierungszeit Elagabals ist deswegen auszuklammern, weil dieser Kaiser Ephesus (abermals) die dritte Kaiserneokorie gewährte. Nach Elagabals Ermordung und dessen damnatio memoriae ging die dritte Kaiserneokorie erneut verloren. Auch unter Severus Alexander wäre der fehlende Verweis auf die Neokorie der Artemis aber verwunderlich. Die dritte Kaiserneokorie konnte Ephesus erst wieder unter der Samtherrschaft Valerians und Galliens gewinnen; zu dieser Darstellung der ephesischen Neokoriezuweisung vgl. B. Burell, Neokoroi. Greek Cities and Roman Emperors (Cincinnati Classical Sudies. New Series Volume IX), Leiden Boston 2004, 70–85, wo IvE VII/1 3049 im epigraphischen Anhang „around the end of the second / beginning of the third century“ (S. 81) datiert wird. Zu den ephesischen Kaiserneokorien siehe ferner D. Knibbe, Ephesus. A. Historisch-epigraphischer Teil, RE Suppl. XII (1970) 282–283; dens., Ephesus vom Beginn der römischen Herrschaft in Kleinasien bis zum Ende der Principatszeit. A. Historischer Teil, ANRW II.7.2 (1980) 798 und 800–801; St. Karwiese, Ephesus. C. Numismatischer Teil, RE Suppl. XII (1970) 344–345; dens.,Groß ist die Artemis von Ephesos. Die Geschichte einer der großen Städte der Antike, Wien 1995, 116–118 und 120–121 sowie St. J. Friesen, Twice Neokoros. Ephesus, Asia and the Cult of the Flavian Imperial Family (Religions in the Graeco-Roman World 116), Leiden, New York, Köln 1993. Ein präzises Datierungskriterium für die Bekleidung des Amtes des γραμματεὺς τοῦ δήμου ist auch IvE III 679 und VII/1 3063 nicht zu entnehmen, in denen Nicephorus ebenfalls in besagter Funktion belegt ist. Da diese Amtstätigkeit aber — wie anhand der Kaiserneokorien dargelegt — höchst wahrscheinlich vor die Alleinherrschaft Caracallas fällt, wird man Schulte, Die Grammateis von Ephesos (s. o. Anm. 2) 81 kaum in der Überzeugung beipflichten können, Nicephorus sei γραμματεὺς τοῦ δήμου nach der Ausübung der Asiarchie und Prytanie gewesen (vgl. dazu im Folgenden).

[4] Vgl. die Ehreninschrift IvE III 739, die der als Asiarch und Prytane bezeichnete Nicephorus dem Vipsanius Caecilianus Axius, einem ducenaren Prokurator τοῦ κ̣[υρίου ἡμῶν] | Αὐτοκράτ̣[ορος Καίσαρος] | Μ(άρκου) Αὐρηλί[ου] | Ἀντωνίνου | Εὐσεβοῦς Εὐτυχοῦς | Σεβαστοῦ (Z. 1–6), widmete. Die Kaisertitulatur könnte sowohl Caracalla als auch Elagabal zugewiesen werden. Die ed. pr. (D. Knibbe, Neue Inschriften aus Ephesus III, JÖAI 49 [1968–1971] Beibl. 69, Nr. 8) und AE 1972, 588 gehen ohne weitere Erklärung von einer Datierung unter Caracalla aus. Demgegenüber weist W. Eck, Zu drei ephesischen Inschriften, ZPE 14 (1974) 166 mit Anm. 19 zu Recht darauf hin, daß sich hinter der Titulatur auch Elagabal verbergen könnte, bemerkt aber gleichzeitig, daß diese nicht eradiert ist, was eher für Caracalla spreche. Mit dem Hinweis auf IvE III 632 (vgl. Anm. 6) halten die Herausgeber der IvE eine Datierung unter Elagabal für wahrscheinlich; vgl. IvE III 739, Komm. zu Z. 4. Diese Argumentation ist jedoch keinesfalls hinreichend. Zur Bekleidung der Asiarchie und Prytanie siehe ferner IvE II 444, 445, III 679, 679a, 739, IV 1087a, VI 2076, 2077, 2078, 2082, VII/1 3063, 3086 sowie Knibbe, Der Asiarch (s. o. Anm. 2) 71, Nr. 1 und 2 = SEG 35, 1109 und 1110. Entgegen Schulte, Die Grammateis von Ephesos (s. o. Anm. 2) 81 gibt es keinen zwingenden Grund für die Annahme, Nicephorus habe die Asiarchie und Prytanie gleichzeitig innegehabt. In IvE VI 2076, 2077, 2078, 2082, VII/1 3086 und Knibbe, Der Asiarch ( loc. cit.) 71, Nr. 1 und 2 = SEG 35, 1109 und 1110 tritt er jedenfalls nur als Asiarch auf.

[5] Vgl. IvE III 679, 679a, IV 1087a, VII/1 3063 (Agonothet) und IvE IV 1080 (πρωτο­κούρης). Zum πρωτοκούρης vgl. D. Knibbe, Der Staatsmarkt. Die Inschriften des Prytaneions. Die Kureteninschriften und sonstige religiöse Texte (FiE IX/1/1), Wien 1981, 97.

[6] Vgl. IvE III 632: Nicephorus erscheint als advocatus fisci und ehrt den Calpurnius
Verus, einen ducenaren Prokurator des Severus Alexander.

[7] Eine vergleichbare Position nahm vielleicht P. Aelius Zeuxeidemus Aristus Zenon ein, der in W. Judeich, Inschriften, in: C. Humann et. al. (Hrsg.), Altertümer von Hierapolis (JDAI ErgH 4), Berlin 1898, Nr. 31 als συνήγορος τοῦ ἐν Φρυγίᾳ ταμιείου καὶ τοῦ ἐν Ἀσίᾳ (Z. 13–16) bezeichnet wird.

[8] Vgl. IvE II 444, 445, VI 2076–2082 sowie Knibbe, Der Asiarch (s. o. Anm. 2) 71, Nr. 1 und 2 = SEG 35, 1109 und 1110.

[9] συνεργασία ἀσκομίσθων: IvE II 444, 8–10; κανναβάριοι οἱ ἐν τῇ Σερβειλείου στοᾷ: IvE II 445, 8–10; συνεργασία ἱεροῦ γεύματος: IvE VI 2076, 5–6 und Knibbe, Der Asiarch (s. o. Anm. 2) 71, Nr. 1 = SEG 35, 1109, 6–9; συνεργασία βαλανέων πρεβάτων τῶν ἐν Ἐφέσῳ: IvE VI 2078, 4–7; συνεργασία πυρηνάδων: IvE VI 2079, 7–9; συνεργασία πλήθους ταυρεινάδων: IvE VI 2080, 4–6 und 2081, 1; εἰσικι[άριοι] oder εἰσικι[οπῶλαι]: Knibbe , loc. cit. 71, Nr. 2 = SEG 35, 1110, 6. Zur Übersetzung der Begrifflichkeiten vgl. O. Benndorf, FiE I 41, Anm. 3; R. Heberdey, FiE II, Komm. zu Nr. 76–82, S. 184; P. Wahrmann, Κανναβάριοι, ἀσκομίσθαι, Glotta 22 (1934) 42–46 sowie die jeweilige Wiedergabe in den IvE, bei Knibbe, loc. cit. 72 und Schulte, Die Grammateis von Ephesos (s. o. Anm. 2) 108. Speziell zu den εἰσικιάριοι oder εἰσικιοπῶλαι siehe J. Reynolds, R. Tannenbaum, Jews and God-fearers at Aphrodisias. Greek Inscriptions with Commentary (Proceedings of the Cambridge Philological Society. Supplementary Volume 12), Cambridge 1987, 120 und H. Taeuber,Graffiti als Hilfsmittel zur Datierung der Wandmalerei in Hanghaus 2, in: P. Scherrer, H. Taeuber, H. Thür (Hrsg.), Steine und Wege. Festschrift für Dieter Knibbe zum 65. Geburtstag (Österr. Archäologisches Institut Sonderschriften Band 32), Wien 1999, 158, der εἰσίκιον in SEG 49, 1484, 2 mit „Wurst“ übersetzt.

[10] Vgl. Knibbe, Der Asiarch (s. o. Anm. 2) 72.

[11] Vgl. Knibbe, Der Asiarch (s. o. Anm. 2) 72, der aufgrund der Tatsache, daß die von ihm (loc. cit. 71) edierten Inschriften SEG 35, 1109 und 1110 an der Stadionstraße gefunden wurden, konkret diesen Straßenzug in Betracht zieht. IvE VI 2076, 2077 und 2080–2082 wurden im oder unweit des Theaters gefunden. Dagegen stammen IvE II 444 und 445 aus dem Bereich des Vediusgymnasiums, VI 2078 und 2079 vom Nordrand des Hafensumpfes. Daß die Fundsituation uneinheitlich ist und in den meisten Fällen nicht mit dem angenommenen ursprünglichen Aufstellungsort in Einklang steht, ließe sich unschwer mit einer nachträglichen Nutzung der Säulen im Zuge einer Umgestaltung der Stadt in der Spätantike erklären.

[12] IvE VII/1 3063. Die betreffende Vereinigung ist auch in SEG 53, 1287, 2 dokumentiert; vgl. auch die ed. pr. H. Taeuber, Die Damianosstoa in Ephesus. Bericht über die Ausgrabung 2002 im Abschnitt Kathodos III. Die Inschriften, JÖAI 72 (2003) 263.

[13] IvE VII/1 3086.

[14] Vgl. Anm. 17.

[15] Vgl. weiter unten Komm. zu Z. 9–11.

[16] Vgl. S. Ladstätter, Die Chronologie des Hanghauses 2, in: F. Krinzinger (Hrsg.), Das Hanghaus 2 von Ephesus. Studien zu Baugeschichte und Chronologie (Archäologische Forschungen 7), Wien 2002, 34–35.

[17] Da im Vediusgymnasium kein Zerstörungshorizont nachzuweisen ist, der in severische Zeit weist, dürfte es auszuschließen sein, daß die Renovierung dieses Gymnasium betraf; zum Bau vgl. M. Steskal, M. La Torre, Das Vediusgymnasium in Ephesus. Archäologie und Baubefund (FiE XIV/1), Wien 2008.

[18] Zur Datierung von IvE VII/1 3049 vgl. oben Anm. 3.

[19] Zu dem curator rei publicae C. Iulius Philippus vgl. PIR2 I 458, zu seinem gleichnamigen Vater PIR2 I 459. Aufgrund der in IvE VII/1 3049 aufgeführten Stadttitulatur „Epheso neocoro bis“ wird auch in der PIR angenommen, der jüngere Philippus habe als curator rei publicae ante annum 212“ gewirkt.

[20] Vgl. W. Eck, Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit. Ausgewählte und erweiterte Beiträge. 2. Band (Arbeiten zur römischen Epigraphik und Altertumskunde 3), Basel 1998, 127–131, hier bes. 130.

[21] Vgl. LSJ9 1841 s. v. ὑγεῖα und 1842 s. v. ὑγίεια.

[22] H. Schwarz, Soll oder Haben? Die Finanzwirtschaft kleinasiatischer Städte in der Römischen Kaiserzeit am Beispiel von Bithynien, Lykien und Ephesus (29 v. Chr.–284 n. Chr.) , Bonn 2001, 291.

[23] Vgl. LBG 1007 s. v.

[24] Zur Bedeutung von μετακατασκευάζω und μετακατασκευή vgl. jeweils LSJ9 1112 s. v., zu letzterem auch den Verweis in der vorangehenden Anm.

[25] Vgl. oben Anm. 1.

[26] Zu dieser Person vgl. PIR2 F 392.

[27] Zum Begriff vgl. Komm. zu Z. 8.

[28] Vgl. J. Keil, FiE III, S. 164 (Komm. zu Nr. 82).

[29] = CIL VI 1412 = 31647 = 37050 = 41183; vgl. dazu auch E. Groag, Notizen zur Geschichte kleinasiatischer Familien, JÖAI 10 (1907) 294–296.

[30] Vgl. W. Eck, Beförderungskriterien innerhalb der senatorischen Laufbahn, dargestellt an der Zeit von 69 bis 138 n. Chr., ANRW II.1 (1974) 173–174 und A. Birley, The Fasti of Roman Britain, Oxford 1981, 4–8, bes. 5, der diese Beobachtung für das frühe Prinzipat bis in die Regierungszeit des Severus Alexander macht.

[31] Vgl. G. Alföldy, Konsulat und Senatorenstand unter den Antoninen. Prosopographische Untersuchungen zur senatorischen Führungsschicht (Antiquitas I, 27), Bonn 1977, 96–98, dessen Ausführungen auch für die folgenden Erläuterungen maßgeblich sind.

[32] IvE VII/1 3082, 6 und 3083, 8.

[33] IvE VII/1 3084, 11 und 3085, 12.

[34] Vgl. schon J. Keil, FiE III, S. 164 (Komm. zu Nr. 82).

[35] Wie die vorangehende Anm.

[36] ἰόκουρος: IvE VII/1 3084, 9 und 3085, 9 (Antoninus [II.] und Apellas); βιόκουρος: SEG 6, 555, 12 (140–181); οὐϊόκουρος: auf der äußerst fragmentarischen IGBulg III/1 884 = III/2 1890 = V 5400 (Mitte 3. Jh.) wird in der aktuellsten Fassung am mutmaßlichen Ende des cursus die Ergänzung οὐ̣[ιό|κουρον (Z. 8) vorgeschlagen. Zu den verschiedenen Schreibweisen vgl. auch J. Keil, FiE III, S. 164 (Komm. zu Nr. 82).

[37] Vgl. schon J. Keil, FiE III, S. 164 (Komm. zu Nr. 82). Siehe auch H. J. Mason, Greek Terms for Roman Institutions. A Lexicon and Analysis (Am.Stud.Pap. 13), Toronto 1974, 73 s. v. οὐιόκουρος. Dagegen entspricht es nicht dem bürokratischen Sprachgebrauch, wenn Mason, op. cit. 183 als griechisches Äquivalent von curator viarum (anstatt des korrekten Begriffs ἐπιμελητής) die Bezeichnungen ὁδοποιός und οὐιόκουρος anführt; vgl. dazu Ph. Culham, Roman Roads, Greek Terms: Translation, Transliteration and Transfer, Glotta 65 (1987) 161–170, hier: 162, 164 und 168–170. Culham versucht im Rahmen dieser für das Verständnis der Funktionsbezeichnung viocurus bislang maßgebenden Studie auch, die undurchsichtige Verwendung des Begriffs im Lateinischen zu systematisieren. Ihr zufolge dürfte sich viocurus in der Zeit der Republik zu einer umgangssprachlichen Bezeichnung für Ädile, die mit der Verbesserung der Straßen beauftragt waren, oder untergeordnete Amtsträger entwickelt haben, die den Ädilen bei dieser Aufgabe zur Hand gingen. Wie Culham anhand von CIL X 5714 = ILS 6290 = AE 1985, 267 und CIL IX 3384 = ILS 6529 zeigt, scheint der Begriff am Ende des 1. und Anfang des 2. Jh. n. Chr. auch für Amtsträger italischer Munizipien mit bestimmten Aufgaben im Straßenwesen verwendet worden zu sein. Die im Griechischen vollzogene Gleichsetzung von quattuorvir viarum curandarum und viocurus sei laut Culham so prägend gewesen, daß in der Mitte des 3. Jh. n. Chr. selbst in einer lateinischen Ehreninschrift, die den senatorischen cursus von C. Vettius Gratus Sabinianus wiedergibt, mittels viocurus auf die Bekleidung des Vigintivirats hingewiesen wird (CIL VI 1529 = 31671 = 41234).

[38] Zu dieser Person vgl. PIR2 I 507; W. Eck, Senatoren von Vespasian bis Hadrian. Pros­opographische Untersuchungen mit Einschluß der Jahres- und Provinzialfasten der Statthalter (Vestigia 13), München 1970, 171; B. M. Kreiler, Die Statthalter Kleinasiens unter den Flaviern, Diss. München 1975, 113–115 und H. Halfmann, Die Senatoren aus dem östlichen Teil des Imperium Romanum bis zum Ende des 2. Jahrhunderts n. Chr. (Hypomnemata 58), Göttingen 1979, 112–115.

[39] IvE III 614, V 1538 und VII/1 3033. Erwähnung findet Quadratus auch auf einer Statuenbasis für seine Schwester Iulia Polla (IvE VII/1 3034, 2–4). Zu ihr vgl. auch IvE III 980, 16–18 und 989a, 4–5. Ein Stemma der Familie bietet IvE III, S. 261.