Katharina Krenn
Cleanders Stellung am Hof des Commodus
Zur Deutung des Titels a pugione
Die vorliegende Untersuchung möchte der Bedeutung und dem Symbolgehalt des Titels a pugione nachgehen, der nur zweimal in antiken Quellen belegt ist — einmal in der Historia Augusta und einmal in einer Inschrift aus Rom —, in beiden Fällen mit Bezug auf Cleander, den mächtigen Höfling des Kaisers Commodus. Die Bedeutung des Titels ist bisher vor allem im Rahmen von Studien zu Cleander oder Commodus untersucht worden. Der vorliegende Beitrag setzt sich dagegen zum Ziel, eine Interpretation des Titels zu versuchen, die eine Analyse antiker Quellen zur symbolischen Rolle des pugio und ähnlicher Stichwaffen zur Grundlage hat.[1] Dabei wird vor allem zu zeigen sein, dass der pugio die Funktion einer Insignie übernehmen kann, die sowohl für den Kaiser als auch für hohe Offiziere belegt ist. Der zeitliche Rahmen der Untersuchung erstreckt sich vom Beginn der Herrschaft des Augustus bis zum Tod des Severus Alexander; den Ausgangspunkt bilden allerdings die Quellen zur späten Republik, deren Berücksichtigung Wesentliches zum Verständnis der Bedeutung des pugio in der Kaiserzeit beiträgt. Das Hauptaugenmerk liegt auf den literarischen und den (wenigen) epigraphischen Zeugnissen, die Aufschluss über den pugio geben. Darüber hinaus wird ein Abschnitt den archäologischen und numismatischen Quellen gewidmet sein, der allerdings nicht mehr als einen ersten Einblick in das für diese Thematik sehr umfangreiche Material bieten kann.
Die wichtigsten Quellen zu Leben und Persönlichkeit Cleanders sind Cassius Dio, Herodian und die Historia Augusta.[2] Herodian zufolge war Cleander ein Sklave phrygischer Herkunft, [3] der ins Kaiserhaus gelangte. Eine Inschrift aus Athen (Oliver 1989, Nr. 209) nennt Cleander unter anderem τροφεύς des Commodus. Grosso ging aufgrund dieses Zeugnisses davon aus, dass Cleander als eine Art nutritor des jungen Prinzen und späteren Kaisers fungiert habe.[4] Als Parallele führte er L. Aurelius Nicomedes an, den nutritor des L. Verus.[5] Gherardini griff dagegen auf Beispiele des hellenistischen Hofzeremoniells der Seleukiden zurück und sah im τροφεύς einen Ehrentitel, den sie mit dem συγγενής verglich und der seinen Träger im Rang über die „Freunde“ des Herrschers erhoben habe.[6]
Als kaiserlicher Freigelassener mit dem Namen M. Aurelius Cleander[7] erreichte unser Protagonist unter Commodus das Hofamt des a cubiculo.[8] Dabei wird ihm die Beteiligung an der Beseitigung seines Vorgängers Saoterus nachgesagt.[9] Ebenso soll er einer der Drahtzieher bei der Ermordung des Prätorianerpräfekten Tigidius Perennis im Jahre 185 oder 186 n. Chr. [10] sowie bei der Beseitigung des praefectus praetorio P. Atilius Aebutianus gewesen sein.[11] Interessant ist vor allem die Frage, ob Cleander nach dem Sturz des Aebutianus selbst die Prätorianerpräfektur bekleidet hat (s. u.). Die Funktion des a cubiculo brachte ihrem Träger — durch den Umstand, dass er sich fast ständig in der Umgebung des Kaisers aufhielt und ihn auf seinen Reisen begleitete [12] — ein großes Machtpotenzial, das sich sogar auf die Kontrolle des Zuganges zum Herrscher selbst erstrecken konnte.[13] Cleander soll diese Position unter anderem zum Verkauf von Ämtern und militärischen Kommandos genutzt haben.[14] Außerdem habe er für ein einziges Jahr 25 Konsuln ernannt,[15] darunter den späteren Kaiser Septimius Severus.[16] Er verwendete den Reichtum, den er durch seine Tätigkeiten anhäufen konnte, nicht nur für sich selbst, sondern errichtete auch Bäder und andere öffentliche Bauten. [17] Die bereits erwähnte Inschrift aus Athen (Oliver 1989, Nr. 209) legt überdies nahe, dass Cleander als Mitglied des consilium des Commodus fungierte.[18]
Cleander wandte sich nach von Saldern wieder dem Senat zu, nachdem Perennis auf die Unterstützung durch das Volk gebaut hatte. Belege dafür sieht er etwa in der Münzprägung jener Jahre. Dennoch habe Cleander — als libertus — keine Akzeptanz in der senatorischen Oberschicht gefunden und gleichzeitig durch den Versuch der Annäherung an den Senat die plebs verärgert und gegen sich aufgebracht. [19] Sein Sturz erfolgte wenige Jahre vor der Ermordung des Commodus. Cassius Dio und Herodian schildern die Ereignisse, die zu seinem Tod führten, ausführlich, während der Bericht der Historia Augusta deutlich kürzer ausfällt. [20] In den beiden erstgenannten Quellen steht das Ende Cleanders im Kontext einer Hungersnot und des Ausbruchs des Volkszornes; der vom aufgebrachten Volk bedrängte Commodus opfert Cleander. In der Darstellung der Historia Augusta dagegen ist Cleanders Ermordung eine Folge der Tötung des Senators C. Arrius Antoninus aufgrund falscher Anschuldigungen. [21] Nach den Schilderungen bei Cassius Dio und Herodian versuchte Alföldy eine zeitliche Einordnung der Ereignisse. Er schlägt als Datum für den Tod des Cleander den 19. April 190 n. Chr. vor. [22] Dagegen datieren etwa von Rohden und von Saldern die Vorgänge ins Jahr 189 n. Chr.[23]
Eine Neubewertung der Figur Cleanders vor dem Hintergrund der Politik des Commodus unternahm unlängst de Ranieri. [24] Sie versuchte zu zeigen, dass Cleander im Rahmen der vom Kaiser verfolgten Strategien agiert habe und seine Eigeninitiative bisher stark überschätzt worden sei. [25] In ihren Augen war Cleanders Entscheidung, bei jenem Aufruhr, der zu seinem Ende führte, der aufgebrachten plebs Soldaten entgegenzuschicken — wie dies Cassius Dio und Herodian[26] überliefern — der eigentliche Grund, weshalb Commodus ihn fallen ließ. [27] Sie interpretierte die Position Cleanders als eine Art „primo ministro“ des Kaisers, der den Interessen des Herrschers gedient habe.[28] Die Entwicklungen, die zu Cleanders Tod führten, brachte sie mit dynastischen Intrigen und Machtkämpfen in Verbindung. [29]
Für den Titel a pugione liegen, wie eingangs bemerkt, lediglich zwei Quellen vor: Die Historia Augusta[30] sowie eine stadtrömische Grabinschrift. Der Vita des Commodus zufolge[31] soll Cleander, als nach dem Sturz des Perennis das Amt despraefectus praetorio neu besetzt wurde, die eigentliche Macht besessen haben: Während der neu ernannte Präfekt mit Namen Niger [32] dem Perennis im Amt nachfolgte, übernahm Cleander seine potentia. Ein weiterer Passus der Vita des Commodus (6, 12–13) informiert den Leser folgendermaßen über die außerordentliche Machtfülle des Cleander: „ Praefectus etiam Aebutianus inter hos est interemptus; in cuius locum ipse Cleander cum aliis duobus, quos ipse delegerat, praefectus est factus. tuncque primum tres praefecti praetorio fuere, inter quos libertinus, qui a pugione appellatus est. “ Cleander erscheint hier als einer von drei Präfekten, und zwar als der ranghöchste, der seine Kollegen selbst auswählt und (zusätzlich?) den Titel a pugione führt.
Auch bei Ammian begegnet Cleander als Prätorianerpräfekt; konkret bezeichnet ihn der Historiker — offenbar beeinflusst von spätantiker Amtssprache — als „ agentem sub imperatore Commodo praefecturam“.[33] Darüber hinaus vergleicht Ammian im selben Passus Cleander mit Plautianus, der unter Septimius Severus Prätorianerpräfekt war; für Plautianus verwendet der Autor hingegen den Begriff praefectus. Dies wirft die Frage auf, ob Ammian bewusst zwischen der Position des Plautianus und der des Cleander in dem Sinne unterscheiden wollte, dass der agens praefecturam als eine Art Stellvertreter des praefectus aufzufassen ist. Diese Deutung ist jedoch nicht unbedingt nötig, da auch etwa Eutrop sich bei der Beschreibung der Funktion des Pertinax als praefectus urbi einer solchen Ausdrucksweise bedient.[34]
Die zweite Quelle für den Titel ist erst seit 1960 bekannt: Es handelt sich um CIL VI 41118, die Grabinschrift des als Ritter bis zum praefectus Aegypti aufgestiegenen Taius[35] Sanctus, der später in den Senat aufgenommen wurde und den Konsulat erreichte. Sie wird in die Zeit zwischen 186 und 188 n. Chr. datiert. [36] Cleander wird darin als a cubiculo et a pugione bezeichnet; eine Prätorianerpräfektur wird nicht erwähnt.
Außerdem wird Cleanders Position in der Inschrift Oliver 1989, Nr. 209 wiedergegeben. Die Fragmente eines Schreibens des Commodus an die Stadt Athen, in dessen Kopfteil die Mitglieder des kaiserlichen consilium genannt gewesen zu sein scheinen, wurden über einen längeren Zeitraum von der Mitte des 19. bis zur Mitte des 20. Jh. ebendort gefunden. Raubitschek (s. o. Anm. 18) fügte die ihm zur Verfügung stehenden Fragmente erstmals zu einem Text zusammen. Weitere Editionen der Inschrift wurden etwa von Oliver in den Jahren 1950[37] und 1989 vorgenommen. Datieren lässt sich die Inschrift aufgrund der Zählung der tribunicia potestas in den Zeitraum zwischen dem 10. Dezember 186 und dem 9. Dezember 187 n. Chr. Die ursprünglich von Raubitschek vorgeschlagene Ergänzung des Amtstitels Cleanders, „ἐπὶ [τὴν τοῦ θαλάμου καὶ τ]οῦ σώματος τοῦ ἐμοῦ πίστιν ἐπιτε[ταγμένος“, stützt sich auf einen Passus bei Herodian. [38] 1989 ergänzte Oliver in seiner heute maßgeblichen Bearbeitung des Textes die Titulatur Cleanders — unter Einbeziehung eines weiteren Fragments — folgendermaßen: „Α]ὐρήλιος Κλέανδρος ὁ τροφεύς | μου καὶ ἐπὶ [τὴν του [sic!] θαλάμου ἐξουσίαν καὶ] τὴν τοῦ σώματος τοῦ ἐμοῦ | πίστιν ἐπιτε[ταγμένος σὺν τῶι ξίφει“. Bemerkenswert ist dabei die Ergänzung „σὺν τῶι ξίφει“, die auf den Titel a pugione Bezug nimmt. Soweit die Quellen.
Schon Mommsen beschäftigte sich mit der Bedeutung des Titels a pugione. Er kam zu dem Schluss, dass dieser keine offizielle Amtsbezeichnung, sondern ein „Spottname“ gewesen sei.[39] Friedländer schloss sich diesem Urteil an, wobei er anmerkte, dass Cleander als Prätorianerpräfekt den pugio als „Abzeichen des militärischen Kommandos“ geführt habe. [40] Darüber hinaus ging er davon aus, dass Cleanders eigentliche Aufgabe der „Mord“ gewesen sei.[41] Dagegen deutete Hirschfeld den Titel a pugione dahingehend, dass der Freigelassene als einziger der drei Präfekten die Strafgewalt besessen habe. [42]
In der jüngeren Forschung ist die Ansicht verbreitet, der Titel umschreibe Cleanders Aufgaben, die denen der Prätorianerpräfekten gleich oder sehr ähnlich gewesen seien.[43] Hervorzuheben ist dabei die Interpretation Morettis, der die Inschrift CIL VI 41118 publizierte und Cleander als „praef. praet. a pugione“ bezeichnete.[44] Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage nach einer möglichen Aufnahme des libertus Cleander in den ordo equester. [45] Die Inschrift Oliver 1989, Nr. 209 wird dabei sowohl als Beleg für eine Präfektur Cleanders als auch gegen eine solche herangezogen. [46]
Mehrere Forscherinnen und Forscher sind überdies der Ansicht, beim a pugione handle es sich um einen ad hoc geschaffenen Titel, um Cleanders Position zum Ausdruck zu bringen, ohne dem Freigelassenen eine Ämterbezeichnung der traditionellen Hierarchie übertragen zu müssen. [47]
Nur selten wird die These vertreten, der a pugione sei von den Aufgaben eines Prätorianerpräfekten zu trennen.[48] So sah etwa Grosso im a pugione nicht einen praefectus praetorio, sondern den persönlichen Leibwächter des Commodus, oder besser den Chef der „polizia personale“ des Kaisers, „autorizzata ad agire in qualsiasi momento di emergenza“.[49] Damit sei möglicherweise auch das Kommando über die Prätorianer und equites singulares einhergegangen.[50]
Ein kleiner Kreis von Forschern vertritt die Ansicht, Cleander habe niemals die Prätorianerpräfektur bekleidet. Unter ihnen sind Nesselhauf,[51] Gherardini, [52] Absil[53] und Hekster[54] zu nennen. Die zeitgenössischen Quellen belegen jedenfalls keine Präfektur Cleanders.[55]
De Blois erkannte außerdem, dass die sprachliche Bildung des Titels a pugione ganz derjenigen von Hofämtern entspricht.[56] Schon Grosso hatte auf den Unterschied zwischen einem Hofamt wie dema cubiculo oder dem a pugione einerseits und der Prätorianerpräfektur andererseits hingewiesen. [57]
Der Vollständigkeit halber seien an dieser Stelle zwei Fälle angeführt, die in der Forschung immer wieder als Vergleich für Cleander herangezogen werden. Zum einen scheint der Titel des a pugione eine Parallele im griechischsprachigen Osten zu kennen, nämlich Dorylaos,[58] Heerführer und σύντροφος[59] Mithridates’ VI. Eine delische Inschrift [60] bezeugt für Dorylaos die Funktionen ἐπὶ τοῦ ἐγχειριδίου und ἐπὶ τῶν δυνάμεων des Königs. Die Formel ἐπὶ τοῦ ἐγχειριδίου entspricht in ihrer Bildung dem lateinischen a pugione. Auch die Funktion des Dorylaos gab der Forschung Rätsel auf. S. Reinach vermutete für den ἐπὶ τοῦ ἐγχειριδίου die Aufgaben eines Sekretärs und verglich ihn gar mit dem römischen amanuensis,[61] der allerdings als meist unfreier Privatsekretär oder Schreibsklave definiert wird.[62] T. Reinach bezeichnete Dorylaos als „Dolchvorsteher“ des Königs; dem folgte Durrbach, und er fügte hinzu, dass der Titel in einer militärisch geprägten Monarchie wie der Mithridates’ VI. eine militärische Funktion bezeichnet haben müsse.[63] Dagegen schlug Dittenberger vor, der ἐπὶ τοῦ ἐγχειριδίου habe die Vollstreckung der vom König verhängten Todesurteile zur Aufgabe gehabt. [64]
Zum anderen soll, Zosimus zufolge,[65] der berühmte Jurist Ulpian, der die ritterliche Laufbahn durchlaufen hatte,[66] unter Severus Alexander auf Anraten von Iulia Mamaea den beiden regulären Prätorianerpräfekten Flavianus und Geminius Chrestus [67] als übergeordnete Instanz beigegeben worden sein, konkret als „ἐπιγνώμων und κοινωνός τῆς ἀρχῆς“.[68] Damit standen drei Personen an der Spitze der Prätorianer, deren dritte, Ulpian, anscheinend die höchste Entscheidungsgewalt innehatte. Nach einer Verschwörung und der Hinrichtung seiner beiden Kollegen soll Ulpian schließlich alleiniger praefectus praetorio geworden sein.[69] Cassius Dio berichtet hingegen, Ulpian habe die beiden Präfekten beseitigt, um ihnen nachzufolgen. [70]
Die beiden vorgestellten Fälle stellen aber nur scheinbar Parallelen zu Cleander dar. Während Dorylaos wegen des äußerst ähnlichen Titels als Vorläufer des a pugione der Zeit des Commodus gedeutet werden könnte, passt Ulpians Beispiel gut zu der in der Forschung häufig vertretenen Ansicht, Cleander sei dritter Prätorianerpräfekt und seinen beiden Kollegen übergeordnet gewesen. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass beide Personen, Dorylaos wie Ulpian, sich nur bedingt zum Vergleich mit Cleander heranziehen lassen. Die Unterschiede in Herkunft, sozialer Stellung und Karriere machen eine Vorbildfunktion des Dorylaos für den Titel des Cleander sehr unwahrscheinlich und fügen auch Ulpian in einen ganz anderen Kontext ein.
Vor einer genaueren Auseinandersetzung mit dem Symbolgehalt des pugio in der späten römischen Republik und vor allem in der Kaiserzeit [71] bedarf es einer Beschäftigung mit der relevanten Terminologie. Daher soll im Folgenden die Verwendung der unterschiedlichen lateinischen und griechischen Begriffe zur Bezeichnung einer Zeremonialwaffe bzw. Waffe mit symbolischer Funktion untersucht werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der antiken Literatur. [72]
Die lateinische Terminologie zur Bezeichnung jener Stichwaffe, die im Deutschen meist als „Dolch“ wiedergegeben wird,[73] ist nicht immer einheitlich. So begegnet etwa die synonyme Verwendung von pugio und gladius in ein und derselben Textstelle (HA Comm. 4, 3). Auch ferrum kann den pugio bezeichnen, wie aus zwei Passagen bei Sueton hervorgeht (Suet. Vit. 11 und 15; vgl. dazu Stat. silv. 5, 2, 174). Bei Statius begegnet der Begriff ensis in einer symbolischen Funktion (Stat. silv. 5, 1, 94–98 und 5, 2, 173–177), die — so legt der Kontext der beiden Abschnitte nahe — mit dem pugio in Verbindung gebracht werden kann. Dasselbe trifft auch auf den Begriff parazonium zu, der in den untersuchten Quellen lediglich einmal — nämlich bei Martial — vorkommt (Mart. 14, 32).
Die griechischen Quellen weisen eine ähnliche Vielfalt in der Bezeichnung der hier behandelten Waffe auf. Sie begegnet als ξίφος, ξιφίδιον und ἐγχειρίδιον. Während die beiden letzteren Substantive im Deutschen als „Dolch“ wiedergegeben werden, entspricht dem allgemeineren Terminus ξίφος in deutschsprachigen Übersetzungen zumeist das Wort „Schwert“.[74] Mehrere Stellen in Plutarchs Alexandervita[75] legen nahe, dass das dort genannte ἐγχειρίδιον eher als Schwert aufzufassen ist, da es im Kampf offenbar als reguläre Waffe eingesetzt wird.
Die drei vorgestellten Termini werden allerdings auch synonym verwendet. So werden etwa in Plutarchs Beschreibung des Selbstmordes von Cato minor und der letzten Stunden davor die Bezeichnungen ξίφος und ἐγχειρίδιον auf dieselbe Waffe angewandt.[76] Ebenfalls bei Plutarch, allerdings in der Vita des Antonius [77], wird auch ξιφίδιον synonym mit ξίφος eingesetzt. Die Szenen handeln von dem Selbstmordversuch Kleopatras nach dem Tod des Antonius beziehungsweise vom Selbstmord des Antonius und der späteren Überreichung der Waffe durch einen Leibwächter des Verstorbenen an Octavian. Darüber hinaus werden die Waffen der Caesarmörder fast durchweg als ξίφη bezeichnet;[78] die Termini ξιφίδιον[79] und ἐγχειρίδιον [80] finden sich dagegen in diesem Kontext nur sehr selten.
Es lohnt sich überdies, lateinische und griechische Schilderungen derselben Ereignisse zu vergleichen und auf die darin verwendete Terminologie hin zu untersuchen. Hierfür bietet sich etwa die Beschreibung der Überreichung einer Waffe durch Kaiser Trajan an seinen neu ernannten praefectus praetorio an (s. u.). Diese Begebenheit ist bei Cassius Dio (68, 16, 12) und bei Aurelius Victor (13, 8–9) überliefert. Das ξίφος bei Cassius Dio wird von Aurelius Victor als pugio wiedergegeben. Noch interessanter stellen sich die verschiedenen Schilderungen des Attentates von Claudius Pompeianus Quintianus auf Kaiser Commodus dar (s. u.). Im bereits eingangs erwähnten Passus der Historia Augusta (Comm. 4, 3) werden die lateinischen Substantive gladius und pugio zur Bezeichnung derselben Waffe eingesetzt. [81] Bei Cassius Dio (72, 4, 4) stürzt sich Claudius Pompeianus Quintianus mit einem ξίφος bewaffnet auf den Kaiser. In der entsprechenden Textstelle bei Herodian (1, 8, 5–6) begegnen alle drei vorgestellten griechischen Begriffe ἐγχειρίδιον, ξιφίδιον und ξίφος. Auch die Schilderungen des Abdankungsversuches des Kaisers Vitellius (s. u.) eignen sich zu einem Vergleich der lateinischen und der griechischen Terminologie. Die älteste Fassung bietet Tacitus (hist. 3, 68); demnach möchte der Kaiser seinen pugio abgeben. Sueton (Vit. 15) bezeichnet die Waffe einmal als pugio und einmal als ferrum. Cassius Dio (65, 16, 6) bedient sich in diesem Kontext des Begriffes ξίφος.
Neben den literarischen Quellen können auch antike Glossare zur Begriffsklärung herangezogen werden.[82] Sie liefern zwar keine Bestätigung der Gleichsetzung von ξίφος und pugio, wohl aber derjenigen von ξίφος und gladius.[83] Interessant ist darüber hinaus die Gleichsetzung von pugionibus mit gladiis, die sich allerdings nur einmal findet. [84]
Aus den angeführten Quellen geht hervor, dass die Terminologie zur Bezeichnung der hier behandelten Waffe — des pugio, wie er im Titela pugione begegnet — keineswegs eindeutig ist. Die lateinischen Texte kennen die Begriffe pugio, gladius, ferrum,ensis und parazonium, die wohl alle dieselbe Waffe bezeichnen können. Die griechischen Entsprechungen lauten ξίφος, ξιφίδιον und ἐγχειρίδιον. Ob es sich im Einzelfall um einen Dolch oder ein Schwert handelt, kann — wenn überhaupt — nur durch die Bewertung des jeweiligen Kontextes entschieden werden. Interessant ist, dass einige der Begriffe innerhalb einer Textstelle synonym angewandt werden, was die Zuordnung der Termini zu einem konkreten Gegenstand erschwert. Vor allem die Beschreibungen der Ermordung Caesars sowie die Vergleiche lateinischer und griechischer Schilderungen anderer historischer Ereignisse machen deutlich, dass der pugio auch durch den sehr allgemeinen Terminus ξίφος wiedergegeben werden kann. Es zeigt sich, dass zumindest in der Historiographie keine einheitliche Terminologie zur Bezeichnung eines Schwertes oder eines Dolches existierte. [85] Dieser Umstand könnte genrebedingt sein und auf den Wunsch nach sprachlicher Variation oder aber dem Einsatz traditionsreicher Begriffe zurückzuführen sein.[86] Jedenfalls wird auf letzte Präzision verzichtet. Wo allerdings eine Unterscheidung nötig wird, kann sie auch getroffen werden, so in Cassius Dios Erwähnung des Freigelassenen Protogenes unter Caligula, der ständig zwei Bücher mit sich geführt haben soll, die er sein ξίφος und sein ἐγχειρίδιον nannte. [87]
Im Folgenden wird generell vom pugio oder ξίφος die Rede sein, im konkreten Fall wird der im jeweiligen Text gebrauchte Terminus Verwendung finden.
Die literarischen Quellen, die auf eine besondere Bedeutung des pugio oder ξίφος als Symbol der Befehlsgewalt in republikanischer Zeit hinweisen, beziehen sich ausnahmslos auf die ausgehende späte Republik. Sie weisen alle einen militärischen Kontext auf. Die früheste Nachricht stammt aus dem Jahr 50 v. Chr. und wird von Appian (civ. 2, 31) überliefert. Sie beschreibt, wie der Konsul jenen Jahres, C. (?) Claudius Marcellus, [88] in Eigeninitiative Pompeius aufsucht und ihm ein ξίφος überreicht. Zugleich weist er ihn an, das Oberkommando gegen Caesar anzunehmen. Es könnte sich dabei um eine reine Aufforderung zum Kampf, ausgedrückt durch das Anbieten einer Kampfwaffe, gehandelt haben. Viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Waffe die Gesamtheit der bewaffneten Truppen symbolisierte, die dem Feldherrn anvertraut wurden, oder für die ihm übertragene Befehlsgewalt (imperium) stand. Ob es sich dabei um einen traditionellen Akt handelte, mit dem der Senat — im vorliegenden Fall repräsentiert durch den eigenmächtig handelnden Konsul — die von ihm ausgewählten Feldherren formal in ihre Position einsetzte, geht aus den Quellen nicht hervor. Dennoch wäre ein derartiger Hintergrund zumindest denkbar — vor allem in Hinblick auf die spätere kaiserzeitliche Entwicklung, die möglicherweise eine staatsrechtliche Funktion des ξίφος impliziert, wie zu zeigen sein wird.
Für Caesar ist ebenfalls eine Waffe mit besonderem Symbolgehalt überliefert, auch wenn ihr dieser möglicherweise erst post eventum zugesprochen wurde. Plutarch (Caesar 26, 8) berichtet, dass die Arverner in einem Heiligtum das in einem Kampf erbeutete ξιφίδιον des Feldherrn geweiht hätten. Seinen Freunden, die die Waffe entfernen wollten, soll Caesar erwidert haben, die Waffe müsse im Heiligtum verbleiben, da sie nunmehr den Göttern gehöre. Ob es sich dabei um das bloße Ausstellen eines bedeutsamen Beutestücks oder die Präsentation einer für die Römer symbolträchtigen Waffe handelte, die die Befehlsgewalt des Kommandanten zum Ausdruck brachte, ist schwer zu entscheiden.
Ein weiterer Fall ist der des Antonius, der als magister equitum[89] sein ξίφος offenbar innerhalb des pomerium Roms trug. Cassius Dio überliefert Ciceros Invektiven gegen Antonius sowie eine Gegenrede des Q. Fufius Calenus (42, 27, 2–3; 45, 29, 2; 46, 16, 1). Im ersten Passus (42, 27, 2–3) schildert Cassius Dio, wie der magister equitum auch domi sein ξίφος trug, das er selbst bei Festveranstaltungen nicht ablegte, und sich mit Soldaten umgab. Dieses Verhalten seines Reiterführers habe zu Verdächtigungen gegen den dictator Caesar selbst geführt und sei als Vorzeichen zur Etablierung der Monarchie gedeutet worden. Cassius Dio nennt hierbei explizit auch das ξίφος, mit dem Antonius gegürtet war, als einen der Faktoren, die auf die monarchischen Bestrebungen hingewiesen hätten. Die zweite Stelle (45, 29, 2) lässt Cicero Antonius sein Betragen im Amt des Reiterführers vorwerfen. Besonders hervorgehoben wird dabei der Umstand, dass Antonius es gewagt habe, „ἐντὸς τοῦ τείχους“ purpurverbrämte Kleidung und das ξίφος zu tragen sowie sich von Liktoren und einer Leibwache aus Soldaten begleiten zu lassen. Im dritten Abschnitt (46, 16, 1) lässt Cassius Dio Q. Fufius Calenus indirekt bestätigen, dass Antonius sich mit Purpur, Liktoren, Soldaten und einem ξίφος in der Stadt bewegte. Darüber hinaus lässt der Autor den Sprecher darauf hinweisen, dass Antonius die Liktoren und das ἔσθημα τὸ περιπόρφυρον als magister equitum „κατὰ τὰ πάτρια τὰ περὶ τῶν ἱππάρχων νενομισμένα“ zustünden und er die Soldaten und sein ξίφος zum Wohl der Stadt eingesetzt habe (46, 16, 5). Das ξίφος war folglich Teil der Ausrüstung, die dem Reiterführer zukam[90] — zumindest militiae. Als ungewöhnlich und neuartig scheint man dagegen empfunden zu haben, dass Antonius die Waffe auch domi trug. Für den dictator selbst ist dies nicht überliefert.
Das Tragen eines ξίφος ist auch für eine Frau überliefert: Fulvia, die Gattin des Antonius, soll nach Cassius Dio (48, 10, 4) im bellum Perusinum ganz wie ein Kommandant Befehle erteilt und sich zwischen den Soldaten bewegt haben. Dabei trug sie überdies ein ξίφος. Hierbei handelte es sich möglicherweise nicht um die „gewöhnliche“ Waffe der Soldaten, sondern um eine besondere, die nur dem Befehlshaber zustand. Diese Waffe ist offenbar als Zeichen des imperium des Kommandanten zu interpretieren. In diesem Sinne ist wohl auch ein Vermerk bei Valerius Maximus zu verstehen (3, 5, 3): „[…] adhaerensque Fulvianae stolae pugio militare decus muliebri imperio subiectum habuit“.
In Zusammenhang mit dem ξίφος des Antonius darf auch Florus (epit. 2, 21 = 4, 11, 3) nicht unerwähnt bleiben. Dieser berichtet, Antonius habe, als er sich im Osten bei Kleopatra aufhielt, anstelle der Toga Purpurgewänder und prächtige Edelsteine getragen, dazu einen goldenen Stab sowie einen acinaces (s. o. Anm. 71). Dies wurde offenbar — gemeinsam mit den anderen Herrschaftszeichen — als äußeres Anzeichen einer Gewaltherrschaft (bei Florus als dominatio bezeichnet) aufgefasst.
Im Zuge der Neuordnung der Provinzverwaltung 27 v. Chr. erfolgte eine Aufteilung der Provinzen in „Senatsprovinzen“, die von proconsules verwaltet wurden, und in „kaiserliche“ Provinzen, denen legati Augusti pro praetore vorstanden. Dabei wurden Provinzen mit größeren Truppenkontingenten — also gefährdete (Grenz)provinzen[91] — den legati Augusti pro praetore unterstellt.[92] In diesem Kontext bietet Cassius Dio zwei Anmerkungen, die für das vorliegende Thema von besonderem Interesse sind.
Die erste der beiden Textstellen (53, 13, 2–3) widmet sich den Statthaltern der „Senatsprovinzen“, den proconsules. Sie durften weder ein ξίφος führen noch militärische Kleidung tragen. In der zweiten Textstelle (53, 13, 6–7) werden die kaiserlichen Statthalter behandelt, denen das Tragen eines ξίφος gestattet ist. Nach Cassius Dio ist damit das Recht verbunden, Soldaten hinzurichten, also offenbar das ius gladii. [93] Daraus ergibt sich, dass es sich beim ξίφος um eine Waffe mit besonderem Symbolgehalt handelte, deren Tragen vom Kaiser sanktioniert wurde und die Delegation von Rechtsprechungskompetenzen an einen von ihm ausgewählten Befehlshaber zum Ausdruck brachte.[94] Damit präsentiert sich das ξίφος der legati Augusti als Insignie.
Ähnliches gilt für die ritterlichen Offiziere. So berichtet etwa Statius (silv. 5, 2, 173–177) davon, dass der junge Crispinus,[95] Sohn des Vettius Bolanus, [96] als Zeichen seines Militärtribunats einen ensis verliehen bekam. Daneben lässt sich ein weiterer Passus des Statius (silv. 5, 1, 94–98) anführen, der einer Trostschrift an Abascantus, ab epistulis unter Domitian,[97] entstammt. Er enthält eine Beschreibung der Aufgaben des Abascantus, die auch die Bearbeitung der vom Kaiser vorgenommenen Ernennungen von Offizieren umfassen; in dieser Funktion ist er dafür zuständig, die entsprechenden Nachrichten weiterzuleiten. Der Kaiser verteilt nach Statius die „treuen“ oder „zuverlässigen Schwerter“ (enses fidi). Der Begriff ensis wird dabei als Symbol für ein Kommando verwendet.
Einen dritten Beleg für Stichwaffen als Insignien militärischer Befehlsgewalt liefert Martial (14, 32). Hier begegnet das parazonium als Ehrenabzeichen eines Tribuns, eine Waffe „tribunicium cingere digna latus“, die zugleich als militiae decus und als omen honoris fungiert.
Johannes Lydus liefert in seinem Werk über die Ämter (mag. 2, 9) eine entscheidende Aussage zum ξίφος der Prätorianerpräfekten, indem er anmerkt, dass diese von alters her (ἀνέκαθεν) eine solche Waffe getragen hätten, da sie Befehlsgewalt über Soldaten besäßen. [98]
Die Verleihung des ξίφος oder pugio an die praefecti praetorio ist mehrmals explizit bezeugt. So informiert etwa Cassius Dio (68, 16, 1 2) darüber, dass Trajan seinem neu ernannten Prätorianerpräfekten[99] ein ξίφος überreicht, das vom Präfekten getragen werden sollte, wie es anscheinend üblich war (Dio formuliert „ὃ παραζώννυσθαι αὐτὸν ἐχρῆν“). Dabei mahnt Trajan seinen Präfekten, er solle die Waffe zum Schutz des Prinzeps einsetzen, so er gut herrsche, anderenfalls aber gegen ihn. Eine sehr ähnliche, wenn nicht dieselbe Situation überliefert auch Aurelius Victor (13, 8–9); in seinem Text findet sich anstelle des ξίφος der pugio. Wie auch bei Cassius Dio fügt der Prinzeps in der Schilderung Aurelius Victors hinzu, dass er dem Präfekten die Waffe zu seinem — also des Kaisers — Schutz anvertraue, so er sich gut verhalte; falls er schlecht herrsche, so solle der Präfekt den pugio gegen ihn einsetzen. Damit stimmen die beiden Schilderungen weitgehend überein. Im Gegensatz zu Cassius Dio nennt jedoch Aurelius Victor den Namen des neu ernannten praefectus praetorio. Es handelt sich um Sex. Attius Suburanus.[100] Darüber hinaus bezeichnet der lateinische Text den pugio als insigne potestatis. Damit ist sicher, dass der pugio oder das ξίφος des praefectus praetorio als Insignie, als äußeres Zeichen einer Amts- bzw. Befehlsgewalt oder eines Kompetenzbereiches, verstanden wurde.
Als Vorlage der beiden eben besprochenen Stellen diente mit großer Wahrscheinlichkeit Plinius (paneg. 67, 8). In seinem Text erscheint dieser Akt als Kontrollmaßnahme, indem der Prinzeps den praefectus praetorio bewaffnet, damit er, wenn nötig, zum Wohl des Staates gegen den Kaiser handeln kann. Plinius legt dem Kaiser folgende Worte in den Mund: „Ego quidem in me, si omnium utilitas ita posceret, etiam praefecti manum armavi […]“. Der Typ der Waffe, die Trajan dem Präfekten überreicht, wird allerdings nicht genannt. Bei dieser Quelle könnte eine individuelle Interpretation einer Routinehandlung vorliegen, durch die dem Kaiser besondere Integrität zugesprochen werden sollte, indem betont wurde, dass er die Hand des Präfekten gegen sich selbst bewaffne. Dass es sich bei der feierlichen Überreichung des ξίφος oder pugio um eine Tradition handelte, geht aus den beiden Stellen bei Cassius Dio und Aurelius Victor hervor, wenngleich beide Autoren wie Plinius dem Prinzeps Worte in den Mund legen, die seine Charakterstärke bezeugen sollten. Die Waffe gewinnt in diesem Kontext gleichsam einen symbolischen und einen praktischen Aspekt. [101]
Ein Beispiel für das ostentative Führen des ξίφος bietet der Prätorianerpräfekt C. Fulvius Plautianus, [102] der nach Herodian (3, 11, 2) die Zeichen seiner Macht offen zur Schau stellte, darunter auch das ξίφος. Diese Waffe wurde ihm, so Cassius Dio (76, 4, 3–4), kurz vor seiner Ermordung von Caracalla persönlich abgenommen: Plautianus wurde vor Septimius Severus und seinen Sohn zitiert,[103] um Rechenschaft über eine ihm zur Last gelegte Verschwörung abzulegen. Als der Präfekt versuchte, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, nahm ihm Caracalla sein ξίφος und schlug ihn; unmittelbar darauf ließ man ihn töten. Durch diesen Akt des Entzugs der Waffe wurde der Präfekt gleichsam seines Amtes enthoben.
Das Ablegen des ξίφος wurde als Niederlegung der Prätorianerpräfektur verstanden. In diesem Sinne verwendet Plutarch (Galba 8) die Formulierung ἀποθέσθαι τὸ ξίφος. Der Hintergrund dieser Aussage ist die Erhebung Galbas zum Kaiser; der Prätorianerpräfekt Nymphidius Sabinus[104] zwingt seinen Kollegen Ofonius Tigellinus, [105] sein ξίφος abzulegen, was als Rücktritt aufgefasst wird.
Außergewöhnlich sind die Angaben, die Philostrat zu den praefecti praetorio macht. Er verwendet dafür unterschiedliche Formulierungen, die aber alle implizieren, dass der Präfekt nicht irgendein ξίφος führte, sondern das kaiserliche anvertraut bekam. Es handelt sich dabei um drei Stellen, die zwei seiner Werke zu entnehmen sind. Die erste dieser Textstellen (Ap. 183) erzählt vom Kyniker Demetrius, [106] der aus Rom vertrieben wurde, weil er in einem durch Nero fertiggestellten Gymnasium eine Schmährede gegen Badende gehalten haben soll; noch dazu soll dies geschehen sein, als Nero selbst anwesend war und Opfer darbrachte. Demetrius wurde vom Prätorianerpräfekten Tigellinus der Stadt verwiesen. Auffallend ist der Ausdruck, mit dem Philostrat Tigellinus’ Position als praefectus praetorio umschreibt: „ὑφ᾿ ᾧ τὸ ξίφος ἦν τοῦ Νέρωνος“. Daraus ist zu schließen, dass in den Augen Philostrats das kaiserliche ξίφος dem Präfekten unterstellt war; es ist wohl anzunehmen, dass hier die Waffe sinnbildlich für die Befehlsgewalt des Kaisers verwendet wird. Eine ähnliche Formulierung findet sich in der zweiten Stelle (Ap. 297). Kontext ist der Prozess, der Apollonius von Tyana [107] unter Domitian gemacht wurde. Der Passus informiert darüber, dass der Prätorianerpräfekt Casperius Aelianus[108] Apollonius in Ägypten kennen gelernt hatte, es aber nicht wagte, ihn offen vor dem Prinzeps zu verteidigen. Die Qualifikation des Aelianus als Präfekt wird durch die Wendung „τὸ μὲν δὴ βασίλειον ξίφος ἦν ἐπ᾿ Αἰλιανῷ“ wiedergegeben. Auch an dieser Stelle erscheint also der Präfekt als eine Art „Verwahrer“ des kaiserlichen Dolches, wie dies bereits Mommsen feststellte.[109] Ganz ähnlich präsentiert sich Bassaeus Rufus [110] unter Marc Aurel in der dritten Quellenstelle (soph. 561). Er tritt im Prozess gegen Herodes Atticus[111] wegen eines Konfliktes mit den Athenern in Erscheinung, der vor dem Kaiser stattfindet. Als Herodes Atticus Invektiven gegen Marc Aurel äußert, droht ihm Bassaeus mit dem Tod. Bassaeus fungiert hier als „πεπιστευμένος τὸ ξίφος“, eine Paraphrase für seine Funktion als Präfekt der Prätorianer.
Aus den vorgestellten Texten geht hervor, dass den praefecti praetorio bei ihrer Ernennung vom Kaiser ein ξίφος oder pugio verliehen wurde, ganz so, wie legati Augusti pro praetore in Cassius Dios Schilderung (53, 13, 6–7) das Recht erhielten, ein ξίφος zu tragen, was für Dio mit der ihnen übertragenen Entscheidungsgewalt über Leben und Tod verbunden war. Diese Waffe fungierte demnach als Insignie, [112] als Abzeichen der den Präfekten überantworteten Macht.
Das Tragen eines pugio oder ξίφος ist auch für Personen in der näheren Umgebung des Kaisers, die nicht den beiden ordines angehörten, belegt. Allerdings erscheint es als Ausnahme und Privileg und dürfte nur Wenigen gestattet gewesen sein. Nach dem Bericht des Cassius Dio (60, 30, 6b) soll etwa Messalina bei ihren Intrigen von kaiserlichen Freigelassenen unterstützt worden sein, unter denen Narcissus[113] besonders hervorzuheben ist. Narcissus bekleidete unter Claudius das Amt des ab epistulis und führte nach Dio ein ἐγχειρίδιον. Dieses Führen der Waffe stellt Cassius Dio in einen kausalen Zusammenhang mit der Ausübung der Funktionen des ab epistulis, indem er formuliert: „ὁ Νάρκισσος, ὃς τῶν ἐπιστολῶν ἐπεστάτει, διὸ καὶ ἐγχειρίδιον παρεζώννυτο“. In den Augen Dios war also das Recht, ein ἐγχειρίδιον zu tragen, eine Folge der Übernahme des Amtes des ab epistulis oder eine Begleiterscheinung desselben. Narcissus begegnet auch bei Tacitus (ann. 11, 33) in einer herausgehobenen Position. Tritt er bei Cassius Dio noch als Verbündeter Messalinas auf, so finden wir ihn nun in der Rolle des Anklägers, der gegen Messalina agitiert und das Geschehen völlig dominiert haben soll. Da die Zuverlässigkeit des Prätorianerpräfekten nicht garantiert war, nützte Narcissus die Situation und die aufkeimende Angst der Beteiligten geschickt, um Claudius zu raten, das ius militum für einen Tag einem libertus zu übertragen; dies sei die einzige Möglichkeit, den Kaiser zu retten. Dabei bot er sich selbst für diese Aufgabe an. Ein Zusammenhang der Angaben bei Cassius Dio und bei Tacitus ist nicht auszuschließen; dennoch widersprechen die Texte einander: Während Dio behauptet, Narcissus habe in seiner Eigenschaft als ab epistulis ein ἐγχειρίδιον getragen, und durch seine Wortwahl einen kausalen Zusammenhang zwischen Amt und dem Führen der Waffe nahelegt, betont Tacitus die Einmaligkeit und starke zeitliche Befristung der Verleihung der Kommandogewalt an den libertus.[114]
Zur Zeit des Caligula wirkte der Kämmerer Helico[115], dessen Aufgaben nach Philo (leg. ad Gaium 27, 175) auch den persönlichen Schutz des Kaisers umfassten. Grosso schloss daraus, dass Helico das Privileg erhalten haben müsse, ein ξίφος zu tragen, und sah darin eine Analogie zum a pugione Cleander.[116] Es fehlt aber ein eindeutiger Quellenbeleg.
Auch unter Domitian begegnet ein libertus, der vom Kaiser das Ehrenrecht zugesprochen bekommen haben soll, ein ξίφος zu führen (Cass. Dio 67, 15, 1). Es handelt sich dabei um den a cubiculo (oder cubicularius?) Parthenius. [117] Dass es sich um ein Privileg handelte, das Parthenius aufgrund der kaiserlichen Wertschätzung erhielt, wird durch Dios Formulierung „οὕτω τιμώμενος παρ᾿ αὐτοῦ ὡς καὶ ξιφηφορεῖν“ deutlich. Der Autor informiert allerdings nicht über die Rechte und möglichen Pflichten und Aufgaben, die mit dieser speziellen Erlaubnis verbunden waren. [118]
Sueton (Galba 11) berichtet von Kaiser Galbas feierlichem Einzug in die Stadt Rom nach seiner Anerkennung durch den Senat.[119] Galba ist dabei paludatus, mit einem „ dependente a cervicibus pugione ante pectus“. Er trägt also einen pugio an einer markanten, gut sichtbaren Stelle, stellt ihn geradezu zur Schau. Es liegt nahe, darin eine Präsentation eines Symbols der kaiserlichen Herrschergewalt zu erkennen; zugleich könnte es sich auch um einen Akt der Legitimation handeln. An dieser Stelle darf auch Cassius Dio nicht unerwähnt bleiben, demzufolge Galba auf dem Marsch nach Rom ein großes ξίφος getragen habe.[120] Der Zusammenhang zwischen dem Bericht Suetons und demjenigen Dios ist allerdings nicht klar. Da davon auszugehen ist, dass Dio Suetons Werk kannte, stellt sich die Frage, weshalb er für Galba ein großes ξίφος überliefert, das von Suetons pugio nicht unwesentlich abweicht. Ob es sich hierbei um dieselbe Waffe handelt oder die beiden Autoren zwei unterschiedliche Objekte meinen, muss daher offen bleiben.
Eine wohl ähnliche Bedeutung und Funktion ist für diese Zeit auch für einen gladius belegt. So berichtet Sueton (Vit. 8), dass Vitellius im Kontext seiner Ausrufung zum Kaiser den gladius Caesars trägt, der zuvor aus einem Marsheiligtum entfernt worden ist. Die Szene erinnert an den eben erwähnten pugio Galbas, und beide Begebenheiten weisen darauf hin, dass das Führen einer Waffe zur Legitimation des neuen Prinzeps dienen soll. Ist diese Interpretation zutreffend, so erhält Vitellius’ Akt durch den Umstand, dass der von ihm verwendete gladius einst Caesar gehört hatte, besonderes Gewicht. Gagé deutete die Geste des Vitellius als Imitation der Geste Galbas und stellte die Zurschaustellung der Waffe wohl richtig als Akt der Legitimation dar.[121]
Ähnlich — wenn auch nicht so demonstrativ — wie Galba zeigt sich Vitellius (Suet. Vit. 11), als er am 18. Juli 69 n. Chr.[122] seinen Einzug in Rom hält. Vitellius wird als „paludatus ferroque succinctus“ beschrieben. Dem entspricht die von Tacitus gewählte Formulierung accinctus [123] im Kontext desselben Ereignisses. Es liegt nahe, in Galbas pugio und Vitellius’ ferrum vergleichbare Waffen zu sehen oder solche, die eine ähnliche Funktion erfüllen. Daraus könnte — vor allem in Verbindung mit weiteren Texten zu Kaiser Vitellius, die im Folgenden untersucht werden sollen — auf die Rolle der Waffe als Herrschaftssymbol geschlossen werden: Der Prinzeps präsentiert das oder ein Zeichen seiner neu errungenen Befehls- und Herrschaftsgewalt bei seiner Ankunft in der Hauptstadt und verweist damit auf die Legitimation seiner Macht.
Diese Interpretation setzt eine in der antiken Wahrnehmung verankerte Aussagekraft des pugio voraus, der als Symbol für die kaiserliche Herrschaft fungieren kann. Eine derartige Funktion der Waffe suggerieren vor allem drei Stellen bei Tacitus (hist. 3, 68), Sueton (Vit. 15) und Cassius Dio (65, 16, 6), die alle die Absicht des Vitellius abzudanken zum Inhalt haben. Vor dem Hintergrund des Überlaufens seiner Heeresverbände zu Vespasian — gegen Ende des Jahres 69 n. Chr.[124] — soll Vitellius den Versuch unternommen haben, von der Herrscherwürde zurückzutreten. Dem pugio oder ξίφος kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Tacitus (hist. 3, 68) schildert, wie der Kaiser in einer von ihm einberufenen Versammlung erklärt, um des Friedens und des Staatswesens willen zurückzutreten, und um Mitgefühl für seine Familie bittet. Anschließend löst er den pugio von der Seite und streckt ihn dem anwesenden Konsul hin, der sich allerdings weigert, die Waffe anzunehmen; die übrigen Anwesenden protestieren gegen den Vorstoß des Vitellius. Also macht sich der Kaiser auf, als wolle er seine insignia imperii im Tempel der Concordia niederlegen, wird jedoch von der Menschenmenge daran gehindert. Besonders hervorzuheben sind dabei zwei Charakterisierungen der Waffe im Text. Zunächst wird die symbolische Bedeutung des pugio angesprochen; dies geht aus der Formulierung hervor, nach der der Kaiser seine Waffe „ velut ius necis vitaeque civium“ dem Konsul anbietet (das Wort, das Tacitus in diesem Kontext verwendet, ist reddere). Überdies zählt Tacitus den pugio offenbar zu den insignia imperii, die der Kaiser im Concordiatempel hinterlegen möchte. Aus dieser Stelle geht also eindeutig hervor, dass die Waffe, im vorliegenden Kontext als pugio bezeichnet, ein Herrschaftssymbol darstellt und als Sinnbild der kaiserlichen Macht dienen kann. Vitellius unternimmt den erfolglosen Versuch, seinen pugio dem Konsul zu übergeben, um sich damit der kaiserlichen Gewalt zu entledigen. Besonders interessant ist, dass der pugio nach Tacitus das Recht symbolisieren soll, über Leben und Tod der Bürger zu entscheiden. Der Begriff des ius vitae necisque bezeichnete normalerweise das Recht und die Gewalt des pater familias, über Leben und Tod der Mitglieder seiner familia zu entscheiden.[125] Aus dem erklärenden Zusatz des Tacitus schloss Béranger, dass die Bedeutung des pugio den Zeitgenossen nicht mehr geläufig gewesen sei; Tacitus habe die Funktion der Waffe notwendigerweise angegeben, da die Geste des Kaisers von seinen Lesern sonst nicht verstanden worden wäre. [126] Die von Tacitus gebotene Erläuterung der Rolle der Waffe erinnert an die bereits besprochene Verbindung des ξίφος mit dem ius gladii und an die Verleihung desselben durch den Kaiser (siehe bes. Cass. Dio 53, 13, 6–7; Aur. Vict. 13, 8–9) sowie an Neros gladius (s. o. Anm. 94).
Mit leichten Abwandlungen — nach seinem Zeugnis soll Vitellius mehrmals versucht haben abzudanken — präsentiert Sueton (Vit. 15) die gleiche Szene: Vitellius hält seinen pugio, den er von seiner Seite gelöst hat, zuerst dem Konsul, dann, als dieser ihn zurückweist, auch anderen Amtsträgern und schließlich einzelnen Senatoren hin. Als niemand sich bereit findet, die Waffe anzunehmen, macht er sich auf, als hätte er vor, den pugio im Concordiatempel niederzulegen. Durch die Rufe der Menge lässt er sich jedoch dazu überreden, die Waffe (nun als ferrum bezeichnet) zu behalten. Damit bleibt er zugleich im Besitz der kaiserlichen Macht. Es ist möglich, dass die Wendung ferrum retinere auch genau das zum Ausdruck bringen soll: das Behalten der kaiserlichen Gewalt. Nach Cassius Dio schwankte Vitellius zwischen Hoffnung und Verzweiflung; teils zeigte er sich im Purpurmantel, mit dem ξίφος gegürtet, teils in Trauerkleidung.[127]
Dio (65, 16, 6) stellt eine ähnlich aussagekräftige Zuschreibung symbolhafter Bedeutung an den pugio oder das ξίφος bereit. Nach seinem Zeugnis soll Vitellius „ἐν ταῖς ἐκκλησίαις“ den Konsuln und den anderen Senatoren sein ξίφος angeboten haben, „ὡς καὶ τὴν αὐτοκράτορα ἀρχὴν δι᾿ αὐτοῦ ἀποτεθειμένος“, allerdings erfolglos. Damit liefert Cassius Dio einen wichtigen Hinweis auf die Rolle, die das ξίφος in der Herrscherrepräsentation einnehmen konnte: Vitellius will die Waffe ab- oder besser weitergeben, als entledige er sich durch diesen Akt gleichzeitig auch der kaiserlichen Herrschaftsgewalt. Daraus ergibt sich, dass auch für Dio das ξίφος ein besonders bedeutsames Symbol der Gewalt des Kaisers darstellt.
Die eben vorgestellten Quellen machen deutlich, dass der pugio oder das ξίφος des Kaisers als sehr bedeutungsvolles Objekt betrachtet wurde, das stellvertretend und metaphorisch für die kaiserliche Macht selbst verstanden und eingesetzt werden konnte.
Dies wirft die Frage auf, ob dem pugio oder ξίφος eine staatsrechtliche Funktion zukam, wie dies etwa Pfeiffer vorschlug. [128] Nach seiner Ansicht war der Dolch das „politische Symbol der durch Senat und Volk verliehenen umfassenden Gewalt des Prinzeps“, im Gegensatz etwa zum Siegelring, den der kranke Augustus dem Agrippa überreicht haben soll. [129] Pfeiffer weist darauf hin, dass „am Besitz des Ringes die faktische Herrschergewalt hing“.[130] Die Abgabe des Dolches sei aus staatsrechtlicher Sicht jedoch wirkungsvoller gewesen als diejenige des Siegelringes. Überdies könne der Kaiser sein Siegel gar nicht an den Senat zurückgeben, da es ihm nicht vom Senat verliehen worden sei. Pfeiffer nimmt also an, dass der Dolch, im Gegensatz zum Siegelring, dem Kaiser sehr wohl offiziell vom Senat überreicht worden sein muss. Dafür spricht auch das Verb reddere, das Tacitus für die Handlung des Vitellius verwendet. Es deutet darauf hin, dass der Kaiser mit diesem Akt etwas an den Senat zurückgibt, das er von demselben Gremium erhalten hat. In diese Richtung weisen auch die Interpretationsvorschläge von Grenzheuser und Heubner: Vitellius möchte durch den Akt des pugionem reddere seine Macht, repräsentiert durch die Waffe, in die Hände des Senats zurückgeben;[131] was voraussetzt, dass er sie — und den pugio als deren Insignie — von diesem Gremium verliehen bekommen hat. Nach Grenzheuser habe Vitellius dadurch zu erkennen gegeben, dass er die kaiserliche Herrschaft als „Mandat des Senats“ aufgefasst habe.[132] Für Heubner symbolisierte die Geste, dass der Kaiser das ius vitae necisque civium „in die Hände des Senates zurücklege“. [133] Hammond sprach in diesem Kontext gar vom „official pugio“, dessen Vitellius sich entledigen wollte.[134]
Ein vom Senat übertragenes Recht auf das Tragen des pugio/ξίφος passt auch gut ins Bild einer Herrschaftsinsignie, die wiederum vom Kaiser an andere Personen weitergegeben werden konnte beziehungsweise deren Überreichen die Delegation einer dem Prinzeps zukommenden Befugnis symbolisierte.
Es sei noch ein weiteres Ereignis angeführt, dessen Bedeutung allerdings unklar ist und möglicherweise mehrere Interpretationen zulässt, vor allem wegen des symbolischen Gehalts, den Béranger der Szene beimaß.[135] Die Rede ist vom versuchten Attentat des Claudius Pompeianus Quintianus[136] auf Commodus, der mit einer Waffe in der Hand auf den Kaiser zustürzt und dabei — nach der Schilderung der Historia Augusta (Comm. 4, 3) — ausruft: „ Hunc tibi pugionem senatus mittit“. Auch Cassius Dio (72, 4, 4) und Herodian (1, 8, 5–6) überliefern diese Begebenheit; Dio lässt Pompeianus rufen: „τοῦτό σοι ἡ βουλὴ πέπομφεν.“ Interessant ist dabei die Fülle der Termini, die für die Bezeichnung der Waffe verwendet werden: Der lateinische Text der Historia Augusta verwendet sowohl gladius als auch pugio, [137] bei Cassius Dio stürzt sich Pompeianus mit einem ξίφος bewaffnet auf den Kaiser, und Herodian bedient sich gar der drei Begriffe ἐγχειρίδιον, ξιφίδιον und ξίφος zur Benennung derselben Waffe. Béranger interpretierte nun den scheinbaren Mordversuch des Pompeianus als im Auftrag des Senats vorgebrachte Aufforderung, von der Herrschaft zurückzutreten. Dabei stützte sich Béranger auf die Angabe in der Historia Augusta, Pompeianus habe nicht zugestochen und das Komplott durch seinen Ausruf verraten. [138] Auch Herodian zufolge soll Pompeianus nicht sofort auf den Kaiser losgegangen sein, sondern die Gelegenheit durch eine Ansprache verstreichen lassen haben. Béranger stellte nun die These auf, dass der Verfasser der Commodusbiographie der Historia Augusta die Bedeutung des Ereignisses nicht richtig verstanden und es fälschlicherweise als Anschlag auf das Leben des Kaisers interpretiert habe;[139] dies müsste dann zwangsläufig auch für Herodian gelten. Wenn diese Interpretation auch die Annahme einer staatsrechtlichen Funktion der Waffe und einer Verleihung durch den Senat stützen könnte, so stellt sich dennoch die Frage, weshalb der Senat als Gremium, das den pugio oder das ξίφος selbst an den neuen Prinzeps übergibt, ebendiese Waffe einsetzen und dem Kaiser hätte überbringen lassen sollen, um ihn zur Abdankung zu bewegen. Eine derartige Szene, in der dem Herrscher im Namen des Senats eine Waffe gebracht wird, ist eher für die Bestallung des Kaisers denn seine Abdankung anzunehmen. Daher ist im vorliegenden Fall der Interpretation als Attentat auf den Kaiser wohl der Vorzug zu geben.
Die im Folgenden präsentierten archäologischen wie auch numismatischen Testimonien verstehen sich als kleine Auswahl, die die Problematik der Benennung und die Vielfalt der Quellen, die zur Interpretation der hier behandelten Waffe und ihres Symbolgehaltes beitragen können, aufzeigen soll. [140]
Ein wenig undurchsichtig gestaltet sich die Terminologie in der archäologischen und numismatischen Forschung. Der hier häufig anzutreffende Begriff parazonium erfordert einen kurzen Exkurs zum Terminus und seiner Verwendung in antiken Quellen.
Wohl ausgehend von Lambertz’ Artikel zum parazonium[141] nimmt die archäologische Forschung die Existenz eines Parade- oder Offiziersschwertes an, das sich in Form und Größe von pugio und gladius unterschied und als parazonium angesprochen wurde.[142] Schon Alföldi bediente sich des Begriffs, ohne ihn zu erläutern oder eine Beschreibung der von ihm angesprochenen Waffe zu geben; die von ihm herangezogenen bildlichen Quellen setzen allerdings erst im dritten nachchristlichen Jahrhundert ein.[143] Lambertz zitierte in seinem Artikel zum parazonium lediglich eine kaiserzeitliche lateinische Textstelle, die den Begriff beinhaltet. Es handelt sich dabei um den bereits vorgestellten Text des Martial (14, 32).[144] Die übrigen lateinischsprachigen Quellen stammen aus späterer Zeit. Als weitere Belege für die Funktion des parazonium als „Ehrendegen“ für Offiziere berief er sich auf Statius (silv. 5, 2, 152–155; 5, 2, 173–177; 5, 1, 94–98; s. o.).[145] Reinach hatte etwa vierzig Jahre früher noch gemahnt, dass aus der eben erwähnten Martialstelle nicht auf ein ausschließlich Tribunen oder Offizieren vorbehaltenes Tragen der Waffe zu schließen sei. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der Name der Waffe nur durch die erwähnte Martialstelle bekannt sei; nur Posidonius gebraucht den Begriff παραζωνίδιον.[146] Schäfer berief sich auf Lambertz’ Artikel und sah auch in Mommsens „Degen“[147] ein parazonium . Ebenso interpretierte er Cassius Dios Aussage über die Verleihung des ξίφος (53, 13, 6–7) als Beleg für die Bedeutung des parazonium; er setzte also das ξίφος mit dem parazonium gleich.[148] Denselben Schluss zog Spalthoff; er meinte gar: „Cassius Dio beschreibt, dass in der Kaiserzeit neben den Legionstribunen auch Reiteroffiziere das parazonium trugen“.[149] Es ist darauf hinzuweisen, dass in Dios Beschreibung nirgendwo von einem parazonium die Rede ist. Es ist wohl unzulässig, das ξίφος kurzerhand als parazonium zu interpretieren; in Dios Text fehlt jeglicher Beleg. Darüber hinaus führt Spalthoff an, dass die Länge des parazonium sich zwischen der eines gladius und der eines pugio bewege, was aus Texten von Martial und Statius ersichtlich sei.[150] Die Quellenlage lässt eine genaue Beschreibung oder sichere Identifikation eines parazonium jedoch kaum zu. Dennoch meinte Spalthoff, in einem Stück aus Stuttgart ein parazonium zu erkennen.[151]
Spalthoffs Werk zur Repräsentation des ordo equester bietet eine Vielzahl von Beispielen für das Führen der von ihm als parazonium bezeichneten Waffe. Auffallend ist dabei, dass die Waffe dem Betrachter oft in einer Art Präsentiergestus gezeigt wird, worin Spalthoff einen Verweis auf die militärischen Funktionen der dargestellten Personen sah.[152] Sie wird aber auch schlicht an einem Gurt getragen oder allein oder mit anderen Waffen als Symbol verwendet. [153] Neben ritterlichen Militärs konnten aber auch senatorische Befehlshaber eine solche Waffe führen, wofür Spalthoff einige Beispiele anführte.[154] Die Darstellung auf dem Ludovisi-Sarkophag diente ihm als Beleg dafür, dass „das parazonium noch im fortgeschrittenen 3. Jh. n. Chr. ein insigne der Stabsoffiziere war.“[155]
Es ist davon auszugehen, dass auch Kaiserstatuen den Herrscher mit pugio oder ξίφος zeigten. Dies bestätigt etwa eine Dichtung des Statius (silv. 1, 1, 43–45), der in seiner Preisung eines Reiterstandbildes Domitians in der Beschreibung der Darstellung auch den ensis zitiert, der an der Seite des Prinzeps ruhe. Domitian ist also zu Pferde dargestellt, mit einer Insignie seiner kaiserlichen Macht, die im vorliegenden Fall als ensis bezeichnet wird. Möglicherweise war die Darstellung der Waffe für Kaiserstatuen verbreitet, was ihrer Rolle als Herrschaftssymbol entspräche. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext eine Reiterstatue des Augustus aus Athen. [156] An der linken Seite trägt der Kaiser auf der Höhe des Unterarms eine Waffe, die unter dem paludamentum hervorragt. Der Knauf ist nicht erhalten. Der Prinzeps trägt Tunika und paludamentum, ist also nicht in rein militärischer Tracht dargestellt. Aus diesem Grund ist anzunehmen, dass es sich bei der dargestellten Waffe, von Spalthoff als parazonium bezeichnet,[157] tatsächlich um die hier behandelte Insignie handelt.
Auch Panzerstatuen weisen häufig eine ähnliche Waffe auf. Hier ist vor allem eine Hadrianstatue aus Thasos anzuführen, die im linken Arm eine Waffe hält, und zwar in der Armbeuge, wobei der Griff zwischen Zeige- und Mittelfinger ruht und die Spitze am Oberarm des Kaisers anliegt. Der Griff ist in Form eines Raubvogelkopfes gestaltet.[158]
Als Beispiel aus der Gattung der Reliefs lässt sich dasjenige von S. Vitale in Ravenna anführen, dessen erhaltener Teil fünf Figuren und die Reste einer sechsten zeigt. Meyer interpretierte die zweite Figur von links in Panzer und Mantel als Kaiserdarstellung, die ursprünglich Nero zeigte, in späterer Zeit aber zu Vitellius umgearbeitet wurde. Zusätzlich verwies er auf einen von ihm als Schwertgriff gedeuteten Gegenstand, den die Figur mit der linken Hand umgreift. Meyer brachte die von ihm aufgrund der Gesichtszüge als Vitellius identifizierte Gestalt und den Griff, den sie umfasst, mit der bereits besprochenen Suetonstelle (Vit. 8) in Verbindung, derzufolge Vitellius bei seiner Ausrufung den aus einem Marsheiligtum entfernten gladius Caesars getragen haben soll.[159] So es sich bei der Figur um eine Kaiserdarstellung handelt, kann die Waffe aber auch als Insignie verstanden werden, die nicht zwangsläufig einen spezifischen gladius vertritt, sondern vielmehr als Teil der kaiserlichen Repräsentation der Relieffigur eines Kaisers beigegeben wurde.
Darüber hinaus erweist sich eine genauere Betrachtung der Reliefs der Trajanssäule als lohnend. In einigen Szenen, in denen der Kaiser in Militärtracht abgebildet ist, ist an der linken Seite des Prinzeps ein Gegenstand sichtbar, der meist unter seinem Mantel hervorzuragen scheint; manchmal umfasst der Kaiser ihn mit der Linken. Einige Szenen lassen eine Bestimmung des Objektes als Stichwaffe zu. Trajan führt diese Waffe etwa beim Empfang von Gesandtschaften und der Annahme der Unterwerfung der Besiegten (XXVIII; XXXIX; LXXV; CXVIII; CXXX), einem Kriegsrat mit seinen Beratern vor Soldaten (CV) oder einer adlocutio (LIV; CIV; CXXXVII). Auch die Gruppe hoher Offiziere, die ihn häufig umgibt, wird mit einer ähnlichen Waffe dargestellt (CIV; CXVIII; in CXXX hielten sie sie möglicherweise im selben Gestus wie der Kaiser). Die Identität der abgebildeten Figuren, also zwei bis drei immer wieder portraitierter Männer, ist nicht eindeutig bestimmbar. So wurde die Identifikation der Personen mit L. Licinius Sura und Claudius Livianus — als amtierendem Prätorianerpräfekten —, Lusius Quietus und Q. Sosius Senecio vorgeschlagen. [160] In der Tracht unterscheiden sich diese Personen nicht oder nur sehr wenig vom Kaiser selbst und voneinander. Eine Identifikation ihrer Funktion und ihres Ranges erscheint daher äußerst schwierig und spekulativ. Der Knauf der Waffe endet möglicherweise — wenn auch nicht in allen Szenen — in Vogelkopfform (vgl. CV), was an Spalthoffs typologische Überlegungen erinnert, der den Adlerkopfknauf als ein Charakteristikum des von ihm als parazonium bezeichneten Waffentyps beschrieb.[161] Auffallend ist, dass der Prinzeps in den genannten Szenen mit adlocutiones oder der Unterwerfung der Besiegten — mit Ausnahme der Szenen XXXIX und CIV — die Waffe mit der linken Hand umfasst. Durch diese Geste wird die Waffe gleichsam betont und hervorgehoben.
Auch die Gemma Augustea bietet eine interessante Darstellung, die nicht unerwähnt bleiben soll. Es handelt sich um Germanicus, der im oberen Register der Gemma stehend neben der Göttin Roma gezeigt wird.[162] Germanicus umgreift mit der Linken den Griff einer Stichwaffe; sichtbar sind der gerundete Knauf und ein Teil des anscheinend zylindrisch geformten Griffes. Die Art, die Waffe zu halten — der Knauf ragt zwischen Zeige- und Mittelfinger hervor, während der Rest der Waffe von der Hand verdeckt wird — erinnert stark an den Präsentiergestus, den Spalthoff für die von ihm als parazonium bezeichnete Waffe vorgestellt hat. Es wäre daher durchaus möglich, dass der Feldherr hier seinen pugio oder sein ξίφος umfasst, das ihn als Befehlshaber ausweist und ihm vom Kaiser selbst verliehen worden sein müsste.
Auch in der Numismatik ist die Terminologie zur Bezeichnung des gesuchten Gegenstandes keineswegs einheitlich. Eine Reihe von Reversdarstellungen weist recht unterschiedliche, in der Forschung als parazonia bezeichnete Elemente auf, wobei sie in Kaiserdarstellungen und solchen von Göttern oder Numina mit dem gleichen Terminus beschrieben werden. Schmidt-Dick bezeichnete in ihrem Typenatlas das parazonium als „Paradeschwert“, das auch Teil der Ausstattung des Kaisers sei.[163] Der Gegenstand begegnet vor allem als Attribut von Virtus und Roma, aber auch etwa von Mars.[164] Er weist häufig einen Gürtel oder eine Schlaufe auf.[165] Eine Parallele zur Trageweise an der Seite für Roma[166] bietet auch die Darstellung dieser Göttin in der bereits erwähnten Gemma Augustea. Interessant ist die Art des Tragens der in der Forschung als parazonia bezeichneten Objekte, wobei die folgenden Varianten unterschieden werden können: das Führen an einem Gurt,[167] das Halten in einer Armbeuge (hierbei ist das Objekt oft von zylindrischer oder spitz zulaufender Form)[168] sowie das Umfassen des Gegenstandes in einem Gestus, der an eine Darreichung erinnert, mit gestreckter Hand. [169] Dabei stellt sich die Frage, ob der letztgenannte Typ möglicherweise eine Überreichung (an den auf dem Avers abgebildeten Kaiser) symbolisieren soll.
Auf Kaiserdarstellungen findet sich ein in der Forschung als parazonium bezeichnetes Objekt, das in seiner Form ebenso variieren kann wie bei den Gottheiten. Das Spektrum reicht dabei von einem länglichen, spitz zulaufenden[170] über einen schlichten, zylinderförmigen Gegenstand mit querlaufendem Abschluss[171] bis zu einer recht eindeutig als solche erkennbaren Waffe.[172] Das Objekt wird häufig in der Armbeuge gehalten.[173] Darüber hinaus gibt es Münzbilder, die eine männliche Figur auf einer columna rostrata mit „parazonium“ in der Hand zeigen. [174] Als Beispiel für einen als parazonium bezeichneten Gegenstand, vom Kaiser in der Linken gehalten, ist auch der Rex Parthis datus-Typ anzuführen. [175] Ein weiterer Typ, der die Unterwerfung des Partherkönigs thematisiert, zeigt Trajan sitzend und mit der Linken an einen Gegenstand fassend, den Woytek als „Kurzschwert“ bezeichnete. [176] Die Parallele zu den Unterwerfungsszenen auf der Trajanssäule, in denen der Prinzeps mit der linken Hand seinen pugio bzw. sein ξίφος umfasst, ist auffallend.
Im Folgenden soll zum Ausgangspunkt dieses Beitrages — M. Aurelius Cleander und seinem Titel a pugione — zurückgekehrt und die gewonnenen Erkenntnisse in Bezug zum a pugione gesetzt werden. Dabei ist zunächst Cleanders Biographie noch einmal anzusprechen, die erst in den letzten Jahrzehnten unter neuen Gesichtspunkten untersucht wurde, wobei das Bild des Höflings, das die antiken Quellen zeichnen, sicherlich korrekturbedürftig ist; die Überlieferung speist sich hauptsächlich aus senatorisch geprägten Quellen und ist stark tendenziös. Die Frage nach einer Prätorianerpräfektur Cleanders ist, wie gezeigt wurde, in der Forschung unterschiedlich beantwortet worden, und die Annahme der Präfektur basiert vor allem auf einer Aussage in der Historia Augusta und bei Ammian. Dabei ist jedoch der nicht unbeträchtliche zeitliche Abstand dieser Quellen zur beschriebenen Epoche sowie vor allem die problematische Frage nach der Zuverlässigkeit der Historia Augusta zu betonen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Verfasser hier einem Missverständnis unterlag, indem er Cleanders Funktion falsch interpretierte oder zwei inhaltlich und chronologisch voneinander unabhängige Ereignisse in denselben Zusammenhang stellte. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Titel a pugione nur für Cleander bezeugt ist. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass dieser Titel in der gesamten römischen Kaiserzeit niemand anderem zugekommen sei. Es könnte auch lediglich der Quellenlage geschuldet sein, dass nur ein einziger Träger des Titels bekannt ist, auch wenn die Annahme, es habe sich um einen eigens für Cleander geschaffenen Titel gehandelt, verlockend ist.
Zentral für die Interpretation des Titels scheint die Auseinandersetzung mit dem pugio. In den vorangehenden Ausführungen konnte aufgezeigt werden, dass der pugio bzw. das ξίφος, der gladius, das ferrum, der ensis, das parazonium, das ξιφίδιον oder das ἐγχειρίδιον — im untersuchten Zeitraum die Funktionen einer Herrschaftsinsignie erfüllte und in manchen Situationen (wie etwa dem Abdankungsversuch des Vitellius) als zentrales Symbol der kaiserlichen Gewalt verstanden wurde. Damit verbunden ist die Hypothese einer möglichen staatsrechtlichen Bedeutung der Waffe, die dem Kaiser vielleicht im Rahmen seiner Bestallung vom Senat verliehen wurde. Darauf könnten auch Quellen zur späten Republik hindeuten sowie nicht zuletzt Formulierungen in Texten zur Kaiserzeit wie das besprochene pugionem reddere des Tacitus. Der pugio oder das ξίφος wurde offenbar als Ausdruck der Gewalt des Kaisers aufgefasst, über Leben und Tod zu entscheiden. Als solches konnte die Waffe auch weitergegeben werden, was der Delegation der damit verbundenen Befugnisse gleichkam; so sind mehrere Verleihungen von Waffen durch den Kaiser überliefert, vom Prätorianerpräfekten über kaiserliche Statthalter bis zu Tribunen. Der erstgenannte Personenkreis der Präfekten erhielt die Waffe traditionell bei Amtsantritt, und es ist wohl legitim, eine Übertragung gewisser Kompetenzen, die dem Prinzeps zustanden, anzunehmen. Dies betrifft vor allem die Kapitaljurisdiktion; zumindest legen das die Quellen zur symbolischen Funktion des pugio oder ξίφος als Zeichen der richterlichen Gewalt des Kaisers auch in Kapitalstrafsachen nahe. Der Präfekt führte die Waffe wohl ebenso wie der Prinzeps selbst als Status- und Rangabzeichen, was auch den mit dem Objekt verbundenen Sprachgebrauch erklärt, demzufolge das Ablegen des ξίφος gleichbedeutend mit dem Rücktritt von der Prätorianerpräfektur war. Das ius gladii stellt im vorliegenden Kontext allerdings nur einen Aspekt der kaiserlichen Vollmachten dar und ist in dieser Form sicherlich nicht mit den Befugnissen der legati Augusti identisch.
Die Annahme, dass Cleander die Prätorianerpräfektur bekleidet habe, muss nun auf diesem Symbolgehalt der Waffe aufbauen. So könnte der Titela pugione das Privileg des Führens der Waffe ausdrücken, die den praefecti praetorio als äußeres Zeichen ihres Ranges, als insigne potestatis, zugestanden und vom Kaiser verliehen wurde. Einen Zusammenhang zwischen dem Titel und der Symbolfunktion der Waffe hatten bereits Hirschfeld und Friedländer vermutet. Dass Cleander regulär als Präfekt amtierte, ist allerdings — vor allem aufgrund seines Status als libertus — auszuschließen. Außerdem stellen ihn die zeitgenössischen Quellen nicht als Prätorianerpräfekten vor. Cleander könnte also de facto die Kompetenzen und Befugnisse eines Prätorianerpräfekten erhalten haben, ohne das Amt offiziell zu bekleiden. Um aber dennoch seine Rolle und Macht zum Ausdruck zu bringen, ohne die Zeitgenossen — vor allem der Oberschicht — allzu sehr vor den Kopf zu stoßen, wäre der Titel dann ad hoc für Cleander geschaffen worden. Diese Ansicht ist in der Forschung bereits vertreten worden. Plausibel kann sie nur dann wirken, wenn für den pugio die starke symbolische Aussagekraft angenommen wird, wie sie in der vorliegenden Untersuchung dargelegt wurde. Ein weiterer Hinweis zur Interpretation des Titels a pugione als Prätorianerpräfektur oder — viel wahrscheinlicher — als Position oder Funktion, die die — oder einige der — Vollmachten der Präfekten dem libertus Cleander zukommen ließ, ohne dass er selbst die Präfektur auch nominell innehaben musste, findet sich in den Umschreibungen Philostrats zur Bezeichnung der praefecti praetorio, die auf eine „Verwahrfunktion“ hindeuten. In einem Fall wird die Waffe, die im Mittelpunkt steht, sogar als βασίλειον ξίφος angesprochen. Die nächstliegende Erklärung für die Wahl der Formulierungen ist die, dass dem prafectus praetorio symbolisch das ξίφος des Prinzeps anvertraut ist. Geht man nun von einer Bedeutung der Waffe als Zeichen der kaiserlichen Befehlsgewalt und Kapitaljurisdiktion aus, so muss die Rolle der Präfekten fast zwangsläufig als die von Vertretern des Prinzeps interpretiert werden, an die die Privilegien und Rechtsprechungskompetenzen des Herrschers delegiert werden, versinnbildlicht durch das ξίφος (oder den pugio), das (oder der) einem neuen Präfekten bei der Ernennung anvertraut wird und das (oder den) er auch als Abzeichen seines Ranges führt. Vor diesem Hintergrund erscheint nun auch Cleanders angebliche „Präfektur“ möglich. Die (inhaltlichen) Parallelen zwischen dem a pugione und den Präfekten in Philostrats Texten sind evident: Der pugio, eines der wichtigsten Symbole der Kaisergewalt, wird Cleander in der einen oder anderen Weise unterstellt oder anvertraut; darauf deutet die Bildung des Titels a pugione, die dem üblichen Muster für Hofämter folgt. Die Wortwahl Philostrats drückt ebenfalls ein Verwahren oder die Pflege der kaiserlichen Insignie aus, und dass es sich dabei nicht um irgendein ξίφος handelt, sondern um das des Kaisers selbst, sagt der Autor auch explizit. Ob der Präfekt nun wirklich das ξίφος des Kaisers anvertraut bekam — womit der Prinzeps eine bedeutsame Insignie aus der Hand gegeben hätte — oder eine andere Waffe, die stellvertretend überreicht wurde, ist sekundär. Wichtig ist, dass die Waffe einen Symbolgehalt besitzt und vom Kaiser delegierte Befugnisse gleichsam verkörpert. Folglich könnte auch der pugio Cleanders der kaiserliche sein, der ihm anvertraut wird, wie einem Prätorianerpräfekten das ξίφος (oder eben der pugio). Eine ad hoc geschaffene Amtsbezeichnung nur für Cleander ergäbe damit durchaus Sinn. Schließlich soll auch die Annahme, Cleander sei in den ordo equester aufgenommen worden, noch einmal erwähnt werden. Falls die Interpretationen zuträfen, bliebe noch immer die Frage zu klären, weshalb Cleander als eques nicht doch den Titel eines Prätorianerpräfekten geführt hätte. Rein formal wäre ihm dies dann wohl zugestanden. Schwierig zu beantworten ist die Frage, ob die Übertragung richterlicher Kompetenzen an Cleander wahrscheinlich oder plausibel ist; sie muss an dieser Stelle offen bleiben.
Dass der Titel a pugione hauptsächlich das Privileg Cleanders ausdrückte, einen pugio zu tragen, erscheint dagegen wenig wahrscheinlich. Ebenso fraglich ist die Interpretation als persönlicher Leibwächter des Kaisers, der aufgrund dieser besonderen Aufgabe als eine der wenigen Personen am Kaiserhof bewaffnet sein durfte. Die vorgestellten Interpretationen müssen zwangsläufig zur Frage führen, weshalb eine derartige Funktion in dieser Form hätte ausgedrückt werden sollen; die Bezeichnung a pugione lässt viel eher vermuten, dass die Waffe mit Insignienfunktion, die im Zentrum dieser Untersuchungen steht, auch dasjenige Objekt ist, das für den Titel Cleanders namensgebend war. Viel eher als die Erlaubnis, eine Waffe zu tragen, um damit den Herrscher jederzeit beschützen zu können, verbirgt sich dahinter wohl eine Funktion, die an das symbolträchtige Objekt des kaiserlichen pugio geknüpft ist, dessen besondere Bedeutung als Zeichen von Befehlsgewalt und damit auch der kaiserlichen Macht aufgezeigt werden konnte. Die vorgestellten Personen niederen Standes aus der Umgebung des Kaisers, die ein ξίφος oder ἐγχειρίδιον führen durften, sind daher wohl nicht mit Cleander zu vergleichen, obwohl dies in der Forschung mehrmals versucht wurde. Darüber hinaus obliegt der Schutz des Kaisers eigentlich den Prätorianerpräfekten. Falls Cleander eine Position innegehabt hat, die ihnen vergleichbar — oder sogar im Rang über den Präfekten anzusiedeln — ist, so hat er damit wohl auch diese Aufgabe mit übernommen. Ein — wie auch immer geartetes — „Kommando“ Cleanders überliefern auch die zeitgenössischen Quellen.
Zudem ist noch einmal hervorzuheben, dass die sprachliche Bildung des Titels, also die Zusammensetzung aus der Präposition „a“ und einem Substantiv im Ablativ, stark an die von anderen Hofämtern bekannte Formel erinnert, in denen das Substantiv auch zugleich ihre Funktionsbezeichnung oder ihren Tätigkeitsbereich darstellt — man denke etwa an die Ämter des a cubiculo (das Cleander selbst innehatte) oder des ab epistulis. Diese Überlegungen entrücken den Titel der Sphäre der Vollmachten eines Prätorianerpräfekten und stellen ihn in den Kontext der bekannten Hofämter. Demnach müsste der Begriff pugio Cleanders Zuständigkeitsbereich bezeichnen. Eine weitere Hypothese ließe sich auf dieser Grundlage aufstellen: Cleander könnte ebenso als besonderes Aufgabengebiet die Verteilung oder Koordination gewisser Kommandostellen übertragen bekommen haben, zumindest könnte seine Position damit in Verbindung stehen. Die Verleihung des pugio/ξίφος/ensis/parazonium in der Kaiserzeit an militärische Funktionsträger wird mehrfach überliefert; einmal wird sogar ein kleiner Einblick in den Prozess der Ernennungen gewährt, als Statius vom ab epistulis Abascantus schreibt, dass er die Nachrichten über die Zuteilung militärischer Kommandostellen weiterleite. Die Gleichsetzung der Verleihung der Waffe mit der Berufung in eine militärische Funktion könnte dabei einen interessanten Hinweis auf Cleanders Tätigkeit bieten. Möglicherweise war der Freigelassene in der einen oder anderen Weise mit kaiserlichen Ernennungen befasst und führte in dieser Funktion den Titel a pugione, der ihn zum „Zuständigen für den kaiserlichen pugio“ machte und ihm damit auch eine Aufgabe in der Verwaltung und Verleihung der Insignie — die die Kommandogewalten und/oder Rechtsprechungskompetenzen repräsentiert —, also im praktischen Sinne der Verteilung wichtiger Posten, zuteilt. Dazu passt, dass Cleander nach den antiken Testimonien Ämterverkauf in großem Stil betrieben und Posten willkürlich besetzt haben soll (so etwa Cass. Dio 72, 12, 3; HA Comm. 6, 8–10).
Schließlich könnte die Formulierung des Titels auch schlicht auf eine mit der Verwahrung des kaiserlichen pugio verbundene Funktion hindeuten. Damit wäre Cleander offiziell zu einem Insignienverwahrer ernannt worden. Welche Privilegien oder Aufgaben mit einer solchen Position allerdings einhergegangen sein könnten, ist unklar. Auch diese Interpretation wird durch die äußere Form des Titels, die einem Hofamt entspricht, gestützt. Dass Cleander tatsächlich die Obhut über eines der wichtigsten Herrschaftszeichen innegehabt hat, ist nicht auszuschließen; eine bloße „Verwahrung“ erscheint aber wenig wahrscheinlich, und es ist fraglich, ob ein derartiges Ehrenamt ohne besonderen praktischen Aspekt die Schaffung eines eigenen Titels nach sich gezogen hätte.
Die Theorie einer den Prätorianerpräfekten ähnlichen Funktion oder Macht für Cleander erhält nicht zuletzt durch die Testimonien Philostrats zusätzliches Gewicht. Die Formulierungen, die dieser Autor zur Bezeichnung der Präfekten einsetzt, nähern den Titel a pugione an die Prätorianerpräfektur an. Wie gezeigt werden konnte, ist es durchaus denkbar, dass Cleander — wie dies in ähnlicher Form auch schon die Historia Augusta postulierte — in der Tat eine den praefecti praetorio vergleichbare Machtstellung erlangte, die mit dem vorliegenden Titel umschrieben wurde. Dieser Titel wiederum nimmt auf die herausragende Rolle des pugio in der herrscherlichen Repräsentation und die Waffe der Prätorianerpräfekten Bezug.
Eine gänzlich anders geartete Interpretation, die Cleander dagegen als Hofbeamten sieht, der eine führende Rolle in der Verteilung von Kommandostellen übernimmt, ist ebenfalls nicht ganz abwegig. Sie würde sich gut in den höfischen Kontext einfügen, dem der Titel aufgrund seiner sprachlichen Komposition recht eindeutig zuzuordnen ist.
Wenngleich die Quellen eine eindeutige Klärung der Bedeutung und Funktion des Titels a pugione nicht zulassen, konnten einige neue Aspekte aufgezeigt werden, die zu seiner Interpretation berücksichtigt werden sollten.
Absil 1997 = M. Absil, Les préfets du prétoire d’Auguste à Commode, Paris 1997.
Alföldy 1989 = G. Alföldy, Die Krise des Römischen Reiches. Geschichte, Geschichtsschreibung und Geschichtsbetrachtung. Ausgewählte Beiträge, Stuttgart 1989.
Béranger 1979 = J. Béranger, L’abdication de l’empereur romain, CRAI 123, 2 (1979) 357–379.
Boulvert 1970 = G. Boulvert, Esclaves et affranchis impériaux sous le Haut-Empire Romain — Rôle politique et administratif, Neapel 1970.
De Ranieri 1997 = C. de Ranieri, Retroscena politici e lotte dinastiche sullo sfondo della vicenda di Aurelio Cleandro, RSA 27 (1997) 139–189.
Gherardini 1974 = M. Gherardini, Studien zur Geschichte des Kaisers Commodus, Wien 1974.
Grosso 1964 = F. Grosso, La lotta politica al tempo di Commodo, Turin 1964.
Hekster 2002 = O. Hekster, Commodus. An emperor at the crossroads, Amsterdam 2002.
Lambertz 1949 = M. Lambertz, Parazonium, RE 18, 4 (1949) 1416f.
Liebs 1981 = D. Liebs, Das ius gladii der römischen Provinzgouverneure in der Kaiserzeit, ZPE 43 (1981) 217–223.
Mommsen 1887a = Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht I, Leipzig 31887. [2., unveränderter Nachdruck der 3. Auflage, Graz 1969]
Mommsen 1887b = Th. Mommsen, Römisches Staatsrecht II, Leipzig 31887. [2., unveränderter Nachdruck der 3. Auflage, Graz 1969]
Mommsen 1899 = Th. Mommsen, Römisches Strafrecht, Leipzig 1899.
Nesselhauf 1963 = H. Nesselhauf, Patrimonium und res privata des römischen Kaisers, BHAC 1963 (1964), 73–93.
Oliver 1989, Nr. 209 (= AE 1952, 6 = SEG XXVI, 128 = IG II2 1109; 2771; 3412) = J. H. Oliver, Greek Constitutions of Early Roman Emperors from Inscriptions and Papyri, Philadelphia 1989, 421–425, Nr. 209.
Spalthoff 2010 = B. H. Spalthoff, Repräsentationsformen des römischen Ritterstandes, Rahden/Westf. 2010.
Von Saldern 2003 = F. von Saldern, Studien zur Politik des Commodus, Rahden/ Westf. 2003.
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c/o Universität Wien Katharina Krenn |
Katharina Krenn |
[1] Wie noch im Abschnitt zur Terminologie (s. u.) zu zeigen sein wird, fasst die Bezeichnung pugio die hier behandelte Waffe nicht zur Gänze. Der Begriff wird im Folgenden übergreifend für kurze Stichwaffen — nicht nur im engeren Sinn eines Dolches — verwendet.
[2] Cass. Dio 72, 12, 1–72, 13, 6; Herodian. 1, 12, 3–1, 13, 6; HA Comm. 6, 3–7, 3; zur Frage nach der Zuverlässigkeit dieser Quellen vgl. etwa Alföldy 1989, v. a. 81–84; 125.
[3] Herodian. 1, 12, 3.
[4] Grosso 1964, 117–120; dieser Ansicht folgte z.B. auch Hekster 2002, 67.
[5] Grosso 1964, 118; vgl. H.-G. Pflaum, Les carrières procuratoriennes équestres sous le Haut-Empire Romain I, Paris 1960, 393–396. Beide Forscher stützten sich auf die Inschrift CIL VI 1598 = ILS 1740; in dieser ist allerdings der Name des Mannes nur ergänzt, und vom Titel nutritor sind lediglich die ersten vier Buchstaben vorhanden. Die Ergänzung beruht auf HA Verus 2, 8.
[6] Gherardini 1974, 231. Auf den hellenistischen Ehrentitel verwies schon Grosso 1964, 117, entschied sich aber dafür, dass Cleander wohl doch tatsächlich nutritor des Commodus gewesen sei.
[7] Wahrscheinlich wurde er schon von Marc Aurel freigelassen, vgl. etwa PIR2 A 1481; A. Passerini, Le coorti pretorie, Rom 1939, 307 nimmt eine Freilassung durch Commodus an.
[8] Herodian. 1, 12, 3. In der Historia Augusta wird er als cubicularius bezeichnet, Comm. 6, 3; vgl. Cass. Dio 72, 12, 1.
[9] Cass. Dio 72, 12, 2; vgl. bes. von Saldern 2003, 52–54. Zu Saoterus siehe PIR2 S 181.
[10] Alföldy 1989, 104 und E. Hohl, Kaiser Commodus und Herodian, Berlin 1954, 17 nennen das Jahr 185 n. Chr.; T. Franke formuliert „um 185/186 n. Chr.“ (Tigidius, DNP 12/1 [2002], 565); gegen eine Beteiligung Cleanders spricht sich unter anderen C. de Ranieri, La gestione politica di età Commodiana e la parabola di Tigidio Perenne, Athenaeum 86 (1998) 417 aus. Zu Perennis siehe PIR2 T 203.
[11] Cass. Dio 72, 9, 3; zu Aebutianus PIR2 A 1294.
[12] Eine Beschreibung der Tätigkeiten eines kaiserlichen Kämmerers findet sich (für Helico unter Caligula) bei Philo (leg. ad Gaium 27, 175).
[13] Vgl. etwa M. Rostowzew, A Cubiculo, Cubicularius, RE 4, 2 (1901) 1737; P. R. C. Weaver, Familia Caesaris. A social study of the emperor’s freedmen and slaves, Cambridge 1972, 7; A. Winterling, Aula Caesaris. Studien zur Institutionalisierung des römischen Kaiserhofes in der Zeit von Augustus bis Commodus (31 v. Chr.–192 n. Chr.), München 1999, 101; zur Frage einer Hierarchie zwischen den Funktionsträgern a cubiculo und cubicularius vgl. etwa Rostowzew, A Cubiculo (s. o.) 1734 und Boulvert 1970, 241–243. Letzterer sieht den einzeln amtierenden a cubiculo in übergeordneter Position gegenüber der Gruppe der cubicularii (die somit sein Personal darstellten). Zum Einfluss der kaiserlichen liberti allgemein und zum a cubiculo siehe Boulvert 1970, 438–443.
[14] Cass. Dio 72, 12, 3.
[15] HA Comm. 6, 9; es handelt sich um das Jahr 190 n. Chr., vgl. etwa Alföldy 1989, 120.
[16] Cass. Dio 72, 12, 4.
[17] Cass. Dio 72, 12, 5; Herodian. 1, 12, 4; vgl. HA Comm. 17, 5.
[18] So etwa Hekster 2002, 67; auch Oliver 1989, Nr. 209 zählt Cleander zum kaiserlichen consilium; dagegen hielt A. E. Raubitschek, Commodus and Athens, in: (o. A.), Commemorative Studies in Honor of Theodore Leslie Shear, Athen 1949, 288 die in der Inschrift genannte Personengruppe für eine Gesandtschaft des Commodus nach Athen.
[19] Von Saldern 2003, 188; 214–216; 255; 302.
[20] Cass. Dio 72, 13, 1–6; Herodian. 1, 12, 5–1, 13, 6; HA Comm. 7, 1–3. Eine ausführliche Gegenüberstellung der erwähnten Berichte hat Alföldy 1989 unternommen; zum Quellenwert vor allem des Textes Herodians siehe auch Hohl, Commodus (o. Anm. 10).
[21] Zu Arrius Antoninus siehe PIR2 A 1088.
[22] Alföldy 1989, 124.
[23] P. von Rohden, Aurelius 89, RE 2, 2 (1896) 2477; von Saldern 2003, 205, mit Berücksichtigung numismatischer und epigraphischer Evidenz ausführlich ebda. 190–207.
[24] De Ranieri 1997; zur Zusammenstellung der Forschungsmeinungen zur Datierung von Cleanders Sturz vgl. ebda. 187 Anm. 170.
[25] De Ranieri 1997, 152; 156; 189.
[26] Cass. Dio 72, 13, 4; Herodian. 1, 12, 6.
[27] De Ranieri 1997, 183.
[28] De Ranieri 1997, 146; zum Konzept des „primo ministro“ siehe auch de Ranieri, Gestione politica (o. Anm. 10) 400.
[29] De Ranieri 1997, 178; so auch Hekster 2002, 71f.
[30] Zur Problematik der HA siehe etwa K. P. Johne, Historia Augusta, DNP 5 (1998) 637–640 mit einem Überblick zum Forschungsstand und Literaturhinweisen.
[31] HA Comm. 6, 6.
[32] Über Niger ist weiter nichts bekannt, vgl. etwa von Saldern 2003, 250; siehe auch PIR2 N 94.
[33] Amm. 26, 6, 8.
[34] Eutr. 8, 16: „praefecturam urbi tum agens“.
[35] Zur Neulesung des Gentilizes als Taius siehe F. Mitthof, Adn. Tyche 4, Tyche 25 (2010) 230–232.
[36] G. Alföldy, CIL VI 41118.
[37] J. H. Oliver, Three Attic Inscriptions Concerning the Emperor Commodus, AJPh 71 (1950) 170–179.
[38] Herodian. 1, 12, 3; siehe Raubitschek, Commodus (o. Anm. 18) bes. 289.
[39] Mommsen 1887b, 867 Anm. 1.
[40] L. Friedländer, Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms I, Leipzig 91919, 61.
[41] Ebda. Anm. 1 unter Berufung auf Suet. Cal. 49 und Verweis auf Cass. Dio 59, 26, 1.
[42] O. Hirschfeld, Untersuchungen auf dem Gebiete der roemischen Verwaltungsgeschichte I. Die kaiserlichen Verwaltungsbeamten bis auf Diocletian, Berlin 1877, 229; so auch P. von Rohden, Aurelius 85, RE 2, 2 (1896) 2463.
[43] So etwa M. Durry, Les cohortes prétoriennes, Paris 1938, 150; Passerini, Coorti pretorie (o. Anm. 7) 308; L. L. Howe, The Pretorian Prefect from Commodus to Diocletian (A. D. 180–305), Chicago 1942, 13; 67, der sich weder der von Mommsen noch der von Hirschfeld geprägten Interpretationsmöglichkeit anschloss, Cleander aber dennoch in seine Liste der Prätorianerpräfekten aufnahm; Boulvert 1970, 245; 442; Weaver, Familia Caesaris (o. Anm. 13) 283; Nesselhauf 1963, 76 Anm. 6, der jedoch davon ausging, Cleander sei nie Präfekt gewesen, habe aber vielleicht das „Kommando der Palastwache“ innegehabt; F. Millar, The Emperor in the Roman World, London 1977, 82; L. de Blois, The Third Century Crisis and the Greek Elite in the Roman Empire, Historia 33 (1984) 366; R. H. Storch, Cléandre: une autre vue, AC 47 (1978) 505; M. Grant, The Antonines. The Roman Empire in Transition, London, New York 1996, 72; Absil 1997, 227f., der sich gegen eine Präfektur Cleanders aussprach, ihm aber eine Rolle als oberster Beauftragter zur Wahrung der Sicherheit des Kaisers zusprach; Hekster 2002, 70, der allerdings ebenfalls nicht an eine Präfektur Cleanders glaubte; von Saldern 2003, 255f. dachte sich den a pugione als „graue Eminenz im Hintergrund“, die Präfektur hätte Cleander erst später selbst übernommen.
[44] L. Moretti, Due iscrizioni latine inedite di Roma, RFIC 38 (1960) 73.
[45] So etwa H.-G. Pflaum, procurator, RE 23, 1 (1957) 1254; Grosso 1964, 262; Weaver, Familia Caesaris (o. Anm. 13) 283; S. Demougin,L’ordre équestre en Asie mineure. Histoire d’une romanisation, in: S. Demougin (Hrsg.), L’ordre équestre. Histoire d’une aristocratie (IIe siècle av. J.-C.– IIIe siècle ap. J.-C.). Actes du colloque international organisé par Ségolène Demougin, Hubert Devijver et Marie-Thérèse Raepsaet-Charlier (Bruxelles –Leuven, 5–7 octobre 1995), Rom 1999, 591; von Saldern 2003, 258; anders dagegen Gherardini 1974, 232.
[46] Für eine Präfektur argumentierte H.-G. Pflaum, Les carrières procuratoriennes équestres sous le Haut-Empire Romain III, Paris 1961, 1007f.; dagegen Grosso 1964, 224.
[47] Pflaum, Carrières (o. Anm. 46) 1007f.; Gherardini 1974, 230f.; sie glaubte im a pugione einen durch die Opposition nötig gewordenen „Rechtstitel“ zu erkennen, der Cleanders Stellung ausdrücken sollte; vgl. auch Absil 1997, 230, für den Cleander als „maître incontesté de l’empire“ galt.
[48] Vgl. Grosso 1964, 224–230; de Ranieri 1997, 166f.; von Saldern 2003, 255.
[49] Grosso 1964, 230.
[50] Ebda. 228f.
[51] Nesselhauf 1963, 76 Anm. 6.
[52] Gherardini 1974, 231. Sie stellte auch die Hypothese einer Analogie des Titels zum σωματοφύλαξ unter Alexander dem Großen zur Diskussion, ebda. 231–233.
[53] Absil 1997, 227f.
[54] Hekster 2002, 70.
[55] Vgl. Gherardini 1974, 227f.; Hekster 2002, 70.
[56] De Blois, Crisis (o. Anm. 43) 366.
[57] Grosso 1964, 224.
[58] Zu diesem siehe M. Meier, Dorylaos 2, DNP 3 (1997) 797f.
[59] Strab. 10, 4, 10.
[60] OGIS 372 = ID 1572. Die Inschrift ist Teil einer Reihe von Widmungsinschriften, die der Priester Helianax aus Athen für Mithridates VI. und seine Befehlshaber sowie verbündete Herrscher in einem delischen Heiligtum aufstellen ließ; vgl. etwa F. Durrbach, Choix d’inscriptions de Délos I 1, Paris 1921, 214.
[61] S. Reinach, Fouilles de Délos. L’inopus et le sanctuaire des Cabires, BCH 7 (1883) 357. Diese Theorie wird auch in der jüngeren Forschung vertreten, vgl. Meier, Dorylaos (o. Anm. 59) 797.
[62] J. Oehler, Amanuensis, RE 1, 2 (1894) 1725f.; W. Kroll, A manu, RE 14, 2 (1930) 1361.
[63] T. Reinach, Mithradates Eupator. König von Pontos, Leipzig 1895 (ÜS: A. Goetz), 289; Durrbach, Choix (o. Anm. 60) 220.
[64] Komm. zu OGIS 372.
[65] Zos. 1, 11, 2.
[66] Zu Ulpian siehe PIR2 D 169.
[67] Zu Flavianus und Chrestus siehe PIR2 F 180 bzw. G 144.
[68] Zos. 1, 11, 2.
[69] Zos. 1, 11, 2–3.
[70] 80, 2, 2.
[71] Die im Folgenden zu besprechenden Quellen dienten auch Mommsen, de Ruggiero, A.-J. und A.-S. Reinach, Alföldi, Lambertz und Béranger als Grundlage für ihre Überlegungen zum Symbolgehalt des pugio. Mommsen sah darin ein Kennzeichen eines militärischen Befehlshabers und verwies darauf, dass der pugio sowohl von Offizieren — vor allem den Prätorianerpräfekten — und dem Kaiser selbst als Insignie getragen wurde. Er war geneigt, dem pugio sogar größere Bedeutung als dem paludamentum zuzusprechen, Mommsen 1887a, 434f.; 1887b, 806; T. Mommsen, Abriss des römischen Staatsrechts, Leipzig 1893, 198; vgl. A.-J. Reinach, Pugio, DS 4, 1, [1907], 761–765, 764 Anm. 12 mit Quellen und dem Hinweis, dass die Waffe des Prinzeps sein Entscheidungsrecht über Leben und Tod der Soldaten ausgedrückt habe. Auch de Ruggiero erkannte die besondere Bedeutung der Waffe und ging davon aus, dass die Begriffe gladius und pugio synonym verwendet worden seien (E. de Ruggiero, Gladius, Ruggiero 3 [1922] 532f. mit Quellen). A. Alföldi (Insignien und Tracht der römischen Kaiser, MDAI[R] 50 [1935] 66f.) sprach dagegen dem Purpurmantel als eigentlichem Zeichen der monarchischen Repräsentation größere Bedeutung zu als dem pugio; als Teil der Feldherrnrüstung zählte er ihn zwar zu den insignia imperii, maß ihm aber dennoch keine besondere Bedeutung bei. Erst das edelsteinverzierte parazonium oder die spatha (Alföldi verzichtet auf eine zeitliche Einordnung) hätten der Waffe einen „spezifischen Charakter“ verliehen. Die erst am Übergang zur Spätantike auftretende spatha wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht berücksichtigt (vgl. F. Lammert, Spatha, RE 3A, 2 [1929] 1544f.). Lambertz (1949, 1416f. mit Quellen) konzentrierte sich bei seiner Einschätzung des Symbolgehaltes der Waffe auf das parazonium, für ihn ein „kurzer Ehrendegen für Tribunen oder Generäle“ und „Zeichen der Befehlsgewalt“. A.-S. Reinach verwies im Kontext der Betrachtung des parazonium auf den acinaces (ἀκινάκης) der persischen Könige (Parazonium [u. Anm. 146] 333). Dabei handelte es sich um eine kurze Stichwaffe, die von den Perserkönigen getragen und auch als Auszeichnung verliehen wurde, H. Droysen, Ἀκινάκης, RE 1, 1 (1893) 1168f.; vgl. etwa Hdt. 7, 54; 8, 120; Xen. an. 1, 2, 27; 1, 8, 29. Zum militärischen Ursprung einiger kaiserlicher Insignien vgl. v. a. Alföldi, Insignien (s. o.) 43–68; Béranger 1979, 377.
[72] Für die vorliegende Untersuchung wurden die Werke folgender antiker Autoren genauerer Betrachtung und Analyse unterzogen: Ammianus Marcellinus, Appian, Aurelius Victor, Cassius Dio, Cicero, Dionysios von Halikarnassos, Eutrop, Festus, Flavius Josephus, Herodian, Johannes Lydus, Livius, Lucan, Martial, Plinius minor, Plutarch, Sallustius, Statius, Sueton, Tacitus, Velleius Paterculus sowie außerdem die Historia Augusta.
[73] Vgl. etwa K. E. Georges, Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch II. I–Z, Leipzig 71880, 1849; R. Klotz (Hrsg.), Handwörterbuch der lateinischen Sprache II, Braunschweig 51874, 980.
[74] Zu ξιφίδιον als „Demin. von ξίφος“ siehe F. Passow,Handwörterbuch der griechischen Sprache II 1 (Neubearbeitung von V. C. F. Rost, F. Palm, O. Kreussler, K. Keil und F. Peter), Leipzig51852, 385, zu ἐγχειρίδιον F. Passow, Handwörterbuch der griechischen Sprache I 2(Neubearbeitung von V. C. F. Rost, F. Palm und O. Kreussler), Leipzig 51847, 772 und zu ξίφος Passow, HandwörterbuchII 1 (s. o.) 385; vgl. auch H. G. Liddell, R. Scott, A Greek–English Lexicon. With a revised supplement, Oxford 91996, 1190 (ξιφίδιον: „dagger“); 475 (ἐγχειρίδιον: „hand-knife“, „dagger“); 1191 (ξίφος: „sword“). Zur Problematik der griechischen Terminologie zur Bezeichnung des Schwertes und des Dolches vgl. Reinach, Pugio (o. Anm. 71) 764; A. M. Snodgrass,Arms and Armour of the Greeks, London 1967, 97. Nach H. Wirth, Die linke Hand. Wahrnehmung und Bewertung in der griechischen und römischen Antike, Stuttgart 2010, 110 wurde der Begriff ξίφος vor allem auf das „kurze zweischneidige Schwert der Hopliten“ angewandt, auch wenn der Autor sogleich auf die bereits angesprochenen Schwierigkeiten in der Bezeichnung hinweist.
[75] Plut. Alexander 16, 9; 20, 9; 24, 13.
[76] Plut. Cato minor 68–70.
[77] Plut. Antonius 79, 4–5; vgl. ebda. 76, 8 und 78, 1.
[78] Vgl. dazu App. civ. 2, 119; Cass. Dio 44, 16, 1; Plut. Caesar 66, 7; 66, 10; 66, 12; 67, 3; Brutus 17, 4; 17, 6; 17, 7; 18, 7; Antonius 14, 7.
[79] App. civ. 2, 119; Cass. Dio 44, 34, 7; Plut. Caesar 69, 3.
[80] Plut. Caesar 66, 7.
[81] Den Terminus pugio verwendet in diesem Kontext auch Ammian (29, 1, 17).
[82] Für diese Studie wurden CGL II–VII sowie J. Kramer, Glossaria bilinguia in papyris et membranis reperta, Bonn 1983 und ders., Glossaria bilinguia altera (C. Gloss. Biling. II), Leipzig 2001 einbezogen.
[83] Vgl. etwa CGL II 34, 9; 491, 27; 515, 30; 542, 41; III 352, 66.
[84] CGL V 378, 20.
[85] Zur Problematik der griechischen Terminologie zur Bezeichnung des Schwertes und des Dolches vgl. auch Reinach, Pugio (o. Anm. 71) 764.
[86] So ist vor allem ξίφος schon bei Homer belegt, vgl. etwa Il. 21, 116; 118; Od. 16, 80. Während ξίφος jedoch auch in der Historiographie häufig verwendet wird, begegnet z.B. ensis vor allem in der Dichtung.
[87] 59, 26, 1; vgl. Suet. Cal. 49, wo die Auffindung zweier Listen in Caligulas Dokumenten beschrieben wird, die die Titel gladius undpugio tragen; beide Listen sollen Namen und Notizen zu Personen enthalten haben, die getötet werden sollten. Zu Protogenes siehe PIR 2 P 1017.
[88]
Die Forschung ist sich uneins über die Identität des im Text genannten Konsuls. Für
C. Claudius Marcellus sprachen sich etwa F. Münzer, Claudius 216, RE 3, 2 (1899) 2734;
K. Christ, Pompeius. Der Feldherr Roms. Eine Biographie, München 2004, 139; W. Will, Claudius I 8, DNP 3 (1997) 9 aus; nach E.
Baltrusch, Caesar und Pompeius, Darmstadt 2004, 92 handelt es sich dagegen um M. Claudius Marcellus.
[89] Antonius wurde im Oktober 48 v. Chr. vom dictator Caesar zu seinem magister equitum ernannt, vgl. W. Will, Antonius I 9, DNP 1 (1996) 811.
[90] So auch Mommsen 1887b, 176.
[91] So etwa J. Bleicken, Imperium consulare/proconsulare im Übergang von der Republik zum Prinzipat, in: J. Bleicken (Hrsg.), Colloquium aus Anlass des 80. Geburtstages von Alfred Heuss, Kallmünz 1993, 129; vgl. Cass. Dio 53, 12, 2.
[92] Vgl. etwa H. Galsterer, Provincia, DNP 10 (2001) 474; J. Bleicken, Augustus. Eine Biographie, Berlin 31999, 326.
[93] Zum ius gladii siehe v. a. de Ruggiero, Gladius (o. Anm. 71); A. Berger, Encyclopedic Dictionary of Roman Law, TAPhS 43 (1953) 529; Liebs 1981; zu seiner republikanischen Entwicklung siehe P. Garnsey, The Criminal Jurisdiction of Governors, JRS 58 (1968) 51–59. P. Herz, Kampf den Piraten? Zur Deutung zweier kaiserzeitlicher Inschriften, ZPE 107 (1995) 196 deutete die Formulierung μετ᾿ ἐξουσίας σιδήρου in der Inschrift CIG 2509a als griechische Entsprechung des Hinweises auf den Besitz des ius gladii. Das ius gladii bezeichnet das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden; gegenüber welchen Personengruppen dieses Privileg zum Einsatz kam, ist nicht ganz klar. So umfassten sie nach Mommsen römische Bürger mit Ausnahme einiger weniger hochgestellter Personengruppen wie etwa Offiziere im Ritterrang, Senatoren oder lokale Magistrate, Mommsen 1887b, 271; vgl. Mommsen 1899, 243 Anm. 2. Dabei hielt Mommsen fest, dass das ius gladii vom Kaiser an seine Statthalter delegiert werden musste und nicht weiter übertragbar war. Im Laufe der Zeit sei es allerdings ausgeweitet worden, sodass es im dritten nachchristlichen Jahrhundert schließlich allen senatorischen Statthaltern zugekommen sei, Mommsen 1899, 244; die Annahme, dass im 3. Jh. n. Chr. sämtliche senatorischen Statthalter das ius gladii besessen hätten, stützt sich auf Dig. 1, 18, 6, 8; Mommsen 1899, 244f. bietet auch eine Beschreibung der weiteren Merkmale der Verleihung und Ausübung des ius gladii. Pflaum sah im ius gladii für die ersten beiden nachchristlichen Jahrhunderte lediglich die Befugnis, einen Soldaten mit römischem Bürgerrecht ohne Appellationsmöglichkeit beim Kaiser hinzurichten; seit der Zeit des Septimius Severus sei es dann auf alle römischen Bürger angewandt worden, gleich ob Soldaten oder Zivilisten, H.-G. Pflaum, Les procurateurs équestres sous le Haut-Empire Romain, Paris 1950, 117. Liebs 1981, 219 konnte dagegen keinen Einschnitt unter den Severern feststellen. Auch E. Meyer-Zwiffelhoffer, Πολιτικῶς ἄρχειν. Zum Regierungsstil der senatorischen Statthalter in den kaiserzeitlichen griechischen Provinzen, Stuttgart 2002, 59 brachte das ius gladii mit der Kapitalgerichtsbarkeit gegenüber Soldaten in Verbindung, wohingegen die Statthalter der Senatsprovinzen diese Kompetenz „nur“ gegenüber der zivilen Provinzialbevölkerung besessen hätten. Garnsey nahm an, dass die Statthalter zivil- und strafrechtliche Kompetenzen besessen hätten und das ius gladii bereits seit julisch-claudischer Zeit für jeden Statthalter vorhanden gewesen sei (Jurisdiction [s. o.] 53–55; 59). Liebs 1981, 218 Anm. 9 ging davon aus, dass die senatorischen Statthalter wie auch die legati Augusti pro praetore das ius gladii besessen hätten, auch wenn sie nicht das ξίφος als „Amtsinsignie“ getragen hätten; dagegen — zumindest für die Zeit des Augustus — D. Kienast, Augustus. Prinzeps und Monarch, Darmstadt 42009 (Sonderausgabe), 157. In Italien haben nach Liebs 1981, 220; 223 dieses Recht die praefecti urbi und die praefecti praetorio besessen. W. Eck merkte an, dass nach dem Zeugnis der Militärdiplome kein Unterschied zwischen den Befugnissen der proconsules und der legati Augusti pro praetore festzustellen sei, da auch in den Senatsprovinzen Auxiliartruppen stationiert gewesen seien, denen gegenüber die proconsules die Strafgewalt hätten besitzen müssen (Prokonsuln und militärisches Kommando. Folgerungen aus Diplomen für prokonsulare Provinzen, in: W. Eck, H. Wolff [Hrsg.], Heer und Integrationspolitik. Die römischen Militärdiplome als historische Quelle, Köln, Wien 1986, 518–534, bes. 518–529); möglicherweise befehligte der proconsul von Africa Legionsteile, nachdem er bis zur Zeit des Caligula eine Legion unter sich hatte, ebda. 518; 523. Gegen eine bereits angesprochene Verbindung zwischen dem ius gladii und dem ξίφος — in seiner Untersuchung als parazonium bezeichnet — stellte sich Spalthoff; seiner Ansicht nach könne die Waffe nicht als Symbol für das ius gladii gelten, da die Offiziere im Ritterrang, deren Grabdenkmäler er für seine Analysen heranzog, nicht über diese Befugnis verfügt hätten; darüber hinaus verwies er auf die Rolle der fasces als Symbole der Kapitalgerichtsbarkeit senatorischer Amtsträger. Spalthoff kam zu dem Schluss, dass „alle Stabsoffiziere das parazonium trugen und daher Soldaten töten durften“, wohingegen den Statthaltern überdies die Kapitaljurisdiktion über die Provinzbevölkerung zugekommen sei (2010, 97).
[94] Explizit bezeugt ist das ius gladii z.B. für Nero. In seiner Schrift De clementia hält Seneca (1, 11, 3) dem jungen Nero zugute, dass er als Kaiser kein menschliches Blut vergossen habe. Dies sei nach Seneca umso bemerkenswerter, als „ nulli umquam citius gladius conmissus est“. Damit ist sicherlich die richterliche Entscheidungsgewalt angesprochen, die auch die Urteilsgewalt über Leben und Tod beinhaltet. Dies belegt auch eine weitere Stelle im selben Text (1, 1, 2), in der Seneca den jungen Kaiser sagen lässt: „[…] Ego vitae necisque gentibus arbiter […]“. Der Begriff gladius wird hier stellvertretend für eine Befugnis verwendet, die der Prinzeps offenbar mit der Machtübernahme erhalten hat. Dabei handelt es sich wohl um ein Vorrecht des Kaisers — der das imperium besitzt —, das in Form des ius gladii an ritterliche oder senatorische Funktionsträger delegiert werden kann, vgl. dazu de Ruggiero, Gladius (o. Anm. 71) 532. Nach Mommsen 1899, 262 oblag die Kapitaljurisdiktion allein dem Kaiser. Cassius Dio (53, 17, 6) berichtet außerdem, dass die Kaiser das Recht besessen hätten, sogar Senatoren und Ritter innerhalb des pomerium hinzurichten.
[95] Zu Crispinus siehe PIR1 V 325.
[96] Zu (M.?) Vettius Bolanus, Statthalter von Britannien unter Vitellius und proconsul von Asia um 75 n. Chr., siehe PIR1 V 323; W. Eck, Vettius II 1, DNP 12/2 (2002) 149.
[97] PIR2 F 194.
[98] Als Beweis beruft sich Lydus auf eine Statue in Kalchedon, die zeige, dass der praefectus praetorio ein ξίφος trage.
[99] Im Text wird kein Name genannt, es handelt sich aber möglicherweise um den bei Aurelius Victor (13, 8–9) in der gleichen Situation beschriebenen Suburanus.
[100] Praefectus praetorio von 98 bis 100 n. Chr., vgl. Absil 1997, 159; zu Suburanus siehe PIR2 A 1366.
[101] Die Verleihung der Waffe durch den Kaiser spricht gegen Absils (1997, 65) Annahme, die Präfekten hätten keinerlei rechtlich anerkannte Befehlsgewalt übertragen bekommen.
[102] Praefectus praetorio von 197 bis 205 n. Chr., vgl. W. Eck, Fulvius II 10, DNP 4 (1998) 708; zu Plautianus siehe auch PIR2 F 554.
[103] Im Jänner 205 n. Chr., vgl. Eck, Fulvius (o. Anm. 102) 708.
[104] Zu C. Nymphidius Sabinus siehe PIR2 N 250.
[105] Zu Ofonius Tigellinus siehe PIR2 O 91.
[106] Zu Demetrius siehe PIR2 D 39.
[107] Zu Apollonius von Tyana siehe PIR2 A 927.
[108] Zu Casperius Aelianus siehe PIR2 C 462.
[109] Mommsen 1887a, 435.
[110] Zu M. Bassaeus Rufus siehe PIR2 B 69.
[111] Zu Herodes Atticus siehe PIR2 C 802.
[112] So auch etwa W. Enßlin, Praefectus praetorio, RE 22, 2 (1954) 2419.
[113] Zu Narcissus siehe PIR2 N 23.
[114] Mommsen 1887a, 434; 435 mit Anm. 3 zog Narcissus als Beispiel für Freigelassene heran, die ein außerordentliches militärisches Kommando verliehen bekommen hätten und damit gleichzeitig die Befugnis erhielten, einen „Degen“ zu tragen, den Mommsen als Zeichen militärischer Befehlsgewalt auffasste. Nesselhauf 1963, 76 Anm. 6 sah in Narcissus eine Parallele zu Cleander. Absil 1997, 204 bemerkte zu Narcissus, dass der libertus wohl ein spezielles ius erhalten habe, das ihm das Kommando über die Prätorianer für einen Tag und nur für die Aufgabe, Messalina zu töten, übertrug. Damit habe er für kurze Zeit die Funktionen eines Prätorianerpräfekten übernommen.
[115] Zu Helico siehe PIR2 H 49.
[116] Grosso 1964, 227f.
[117] Zu Ti. Claudius Parthenius siehe PIR2 C 951a sowie W. Eck, Claudius II 51, DNP 3 (1997) 19f., der ihn als cubicularius bezeichnet; als a cubiculo sieht ihn dagegen Boulvert 1970, 243f.
[118] Auch Parthenius wurde in der Forschung als Vergleichsfigur für Cleander herangezogen. Mommsen 1887a, 434; 435 mit Anm. 3 interpretierte die Aussage Cassius Dios so, wie er auch schon die oben genannte Tacitusstelle zu Narcissus gedeutet hatte: Parthenius habe das Recht erhalten, den „Degen“, der als Zeichen des militärischen Kommandos gegolten habe, zu führen und damit auch diese Befehlsgewalt zu übernehmen, ohne dass er ein entsprechendes Amt innegehabt habe. Nesselhauf 1963, 76 Anm. 6 verglich Parthenius ebenfalls mit Cleander. Für Grosso 1964, 227f. war die Position des Parthenius mit der des Helico unter Caligula identisch und der des Cleander zumindest sehr ähnlich.
[119] Also nach dem 8. Juni 68 n. Chr., siehe W. Eck, Galba 2, DNP 4 (1998) 746.
[120] 64, 3, 4. Den pugio, den Galba bei seinem Einzug in Rom getragen haben soll, versuchte Gagé mit Galbas Ausrufung zum Kaiser in Verbindung zu bringen; er stellte die Hypothese auf, dass Galba im hispanischen Clunia den pugio als Zeichen seiner Herrschaftsübernahme erhalten habe, den er bei seinem Einzug in Rom trug; zur Stützung seiner Theorie wies er auf den hispanischen Ursprung des Dolches hin, J. Gagé, Vespasien et la mémoire de Galba, REA 54 (1952) 301–303. Darüber hinaus sah er im pugio sogar ein „symbole espagnol presque national“, ebda. 305. Das ξίφος, das Galba auf dem Marsch getragen haben soll, setzte Gagé offenbar mit dem pugio der besprochenen Suetonstelle (Galba 11) gleich, ebda. 302 Anm. 3.
[121] Gagé, Vespasien (o. Anm. 120) 304.
[122] So W. Eck, Vitellius II 2, DNP 12/2 (2002) 261.
[123] Tac. hist. 2, 89.
[124] Nach der Niederlage bei Bedriacum gegen Vespasian (24./25. Oktober 69 n. Chr.) beziehungsweise nach dem Überlaufen der Truppen des Vitellius zu Vespasian bei Narnia am 17. Dezember desselben Jahres (zu den Daten vgl. Eck, Vitellius [o. Anm. 122] 261).
[125] Berger, Dictionary (o. Anm. 93) 534.
[126] Béranger 1979, 365.
[127] Cass. Dio 65, 16, 4.
[128] S. Pfeiffer, Die Zeit der Flavier. Vespasian — Titus — Domitian, Darmstadt 2009, 12.
[129]
Cass. Dio 53, 30, 2; auch die nachfolgenden Kaiser verwendeten das Siegel des
Augustus, vgl. Suet. Aug. 50.
[130] Pfeiffer, Flavier (o. Anm. 128) 12 unter Verweis auf Suet. Tib. 73.
[131] B. Grenzheuser, Kaiser und Senat in der Zeit von Nero bis Nerva, Diss. Münster 1964, 67f.; H. Heubner, P. Cornelius Tacitus. Die Historien. Kommentar III, Heidelberg 1972, 147f.
[132] Grenzheuser, Kaiser und Senat (o. Anm. 131) 68.
[133] Heubner, Tacitus (o. Anm. 131) 148.
[134] M. Hammond, The Transmission of the Powers of the Roman Emperor from the Death of Nero in A. D. 68 to that of Alexander Severus in A. D. 235, MAAR 24 (1956) 61–133, 75 Anm. 62.
[135] Béranger 1979, 366.
[136] PIR2 C 975.
[137] Bei Ammian (29, 1, 17) bedient sich Claudius Pompeianus Quintianus ebenfalls eines pugio; der Verweis auf seine Beauftragung durch den Senat fehlt dort allerdings.
[138] Béranger 1979, 366 unter Verweis auf HA Comm. 4, 3.
[139] Béranger 1979, 366.
[140] Die vorgestellten bildlichen Quellen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellen lediglich Beispiele dar, die aufgrund des Schwerpunktes dieses Beitrages und aus Platzgründen nur kurz angesprochen werden können; eine eigene Untersuchung der Bildquellen zur Frage der Waffe als Insignie des Prinzeps wäre allerdings sehr lohnenswert.
[141] Lambertz 1949.
[142] Vgl. dazu etwa T. Schäfer, Imperii insignia. Sella curulis und fasces. Zur Repräsentation Römischer Magistrate, Mainz/Rhein 1989; Spalthoff 2010.
[143] Alföldi, Insignien (o. Anm. 71) 66f.
[144] Darüber hinaus ist eine einzige lateinische Inschrift bekannt, in deren Text ein parazonium erwähnt wird (AE 1948, 48 = 1949, 177).
[145] Lambertz 1949, 1416f.
[146] A.-S. Reinach, Parazonium, DS 4, 1, [1907], 333; FGrH 87 F 2.
[147] Mommsen 1887a, 433–435.
[148] Schäfer, Imperii insignia (o. Anm. 142) 246 mit Anm. 87.
[149] Spalthoff 2010, 91; vgl. auch ebd. 94.
[150] Spalthoff 2010, 91. Spalthoff zitiert Martial und Statius nicht direkt, sondern verweist auf Lambertz 1949.
[151] Spalthoff 2010, 91; Taf. 86, Abb. 260.
[152] Als Beispiele mögen hier die folgenden Bildwerke dienen: Spalthoff 2010, 157 (Nr. 2); Taf. 69, Abb. 196f.; 178f. (Nr. 48); Taf. 71, Abb. 203; 184 (Nr. 60); Taf. 68, Abb. 193; 212 (Nr. 116); Taf. 86, Abb. 261f.; 233 (Nr. 161); Taf. 81, Abb. 241.
[153] Siehe etwa Spalthoff 2010, 198 (Nr. 89); Taf. 86, Abb. 263f.; 204f. (Nr. 100); Taf. 65, Abb. 183; sowie Spalthoff 2010, 190f. (Nr. 77); Taf. 72, Abb. 205; 220 (Nr. 135); Taf. 56, Abb. 155.
[154] Spalthoff 2010, 94f.
[155] Spalthoff 2010, 95.
[156] Vgl. etwa E. Touloupa, Das bronzene Reiterstandbild des Augustus aus dem Nordägäischen Meer, MDAI(A) 101 (1986) 185–205; J. Bergemann, Römische Reiterstatuen. Ehrendenkmäler im öffentlichen Bereich, Mainz/Rhein 1990, 57–59 (Nr. P5); Taf. 14–16; Spalthoff 2010, 162f. (Nr. 12); Taf. 10, Abb. 28f.
[157] Spalthoff 2010, 163.
[158] K. Stemmer, Untersuchungen zur Typologie, Chronologie und Ikonographie der Panzerstatuen, Berlin 1978, 86f. (Nr. VII 21); Taf. 60, Abb. 1–3. Stemmer bietet auch das Beispiel eines von ihm aufgrund eines Attributes (teilweise ergänzter Schiffsschnabel) als Admiral angesprochenen Mannes, der ebenfalls eine Waffe führt, und zwar in fast der gleichen Haltung wie Hadrian, ebda. 108 (Nr. VIIIa 4); Taf. 73, Abb. 1.
[159] H. Meyer, Prunkkameen und Staatsdenkmäler römischer Kaiser. Neue Perspektiven zur Kunst der frühen Prinzipatszeit, München 2000, 35–41.
[160] Zur Identifikation der Portraits der Trajanssäule vgl. F. Lepper, S. Frere, Trajan’s Column. A New Edition of the Cichorius Plates. Introduction, Commentary and Notes, Gloucester, Wolfboro [sic!] 1988, 275–277. Zu Sura siehe PIR2 L 253; zu Livianus PIR2 C 913 (mit dem praenomen Ti.; Lepper, Frere, Trajan’s Column (s. o.) 276 führen ihn dagegen unter dem praenomen M.); zu Quietus PIR2 L 439; zu Senecio PIR2 S 777.
[161] Spalthoff 2010, 91; 93, wo ausgeführt wird, dass die parazonia mit Adlerkopfknauf eine spätere Entwicklung zu denjenigen (von Spalthoff der späten Republik und dem frühen Prinzipat zugeordnet) mit „Dreischeibenknauf“ darstellten. Zu hellenistischen Vorbildern der „parazonia “ mit Adlerkopfknauf siehe Spalthoff 2010, 95. Nach Spalthoff 2010, 99 habe sich der Adlerkopfknauf auch an spätantiken Langschwertern als „Symbol des militärischen Oberbefehls und der Offizierswürde“ für Offiziere und den Kaiser selbst erhalten. Schon Ubl sah in den von ihm unter die Schwerter gereihten Waffen mit Vogelkopfknauf eine Art „Offizierswaffe“, die für den Kaiser selbst und hohe Offiziere belegt sei und darüber hinaus nur in Götterdarstellungen vorkäme; daraus schloss er auf eine Funktion der Waffen als Rangabzeichen, die keinen eigenen Schwerttypus, sondern lediglich einen besonderen Grifftypus darstellten, H. Ubl, Waffen und Uniform des römischen Heeres der Prinzipatsepoche nach den Grabreliefs Noricums und Pannoniens, Diss. Wien 1969, 278f. Schwerter mit Vogelkopfknauf finden sich auch für die equites singulares Augusti, zumindest im 3. Jh. n. Chr., siehe M. P. Speidel, Die Denkmäler der Kaiserreiter. Equites singulares Augusti, Köln, Bonn 1994, 9; 288 (Nr. 528); 309f. (Nr. 565).
[162] Zur Identifikation des Feldherrn mit Germanicus siehe etwa Meyer, Prunkkameen (o. Anm. 159) 76; E. Zwierlein-Diehl, Magie der Steine. Die antiken Prunkkameen im Kunsthistorischen Museum, Wien 2008, 103f.
[163] F. Schmidt-Dick, Typenatlas der römischen Reichsprägung von Augustus bis Aemilianus I. Weibliche Darstellungen, Wien 2002, 155.
[164] Zu Virtus siehe etwa RIC III, 480 (Antoninus Pius); 292 (Commodus); zu Roma RIC II, 163 (Hadrian); 638 (Hadrian); zu Mars RIC I, 150a (Augustus); 25 (Nero).
[165] Vgl. etwa RIC I, 40 (Nero).
[166] Vgl. etwa RIC II, 163 (Hadrian).
[167] Vgl. etwa RIC I, 274 (Nero).
[168] Vgl. etwa RIC II, 356 (Domitian); RIC III, 452 (Antoninus Pius).
[169] Vgl. etwa RIC III, 473 (Antoninus Pius).
[170] Vgl. etwa RIC III, 105c (Antoninus Pius).
[171] Vgl. etwa auf RIC II, 427 (Vespasian).
[172] Vgl. etwa RIC IV, 1, 95 (Caracalla).
[173] Vgl. etwa RIC II, 427 (Vespasian); RIC III, 105c (Antoninus Pius) sowie RIC II, 413 (Vespasian), dessen Revers Domitian und Titus einander gegenüberstehend zeigt, wobei Titus einen in der Forschung als parazonium bezeichneten Gegenstand in der Linken hält.
[174] Vgl. RIC II, 1, 1066 (Vespasian); 46 (Titus).
[175] So etwa RIC II, 667 (Trajan); siehe hierzu B. Woytek, Die Reichsprägung des Kaisers Traianus (98–117) I (MIR 14), Wien 2010, 480f. Nr. 594.
[176] Woytek, Traianus (o. Anm. 175) 440 Nr. 509.