Ulrike Ehmig — Rudolf Haensch
Adabei
Prominenz in und aus Epirus
Tafel 8–12
Die Neupublikation von Inschriften wirft neben Fragen der Lesung stets auch solche der Kommentierung auf. Das gilt auch für eine Reihe von Inschriften aus dem heutigen Albanien, der antiken Landschaft Epirus, die alle im Corpus des Inscriptions latines d’Albanie (CILA) von Skënder Anamali, Hasan Ceka und Élizabeth Deniaux im Jahr 2009 erstmals ediert respektive neu herausgegeben wurden[1] und Mitglieder der Führungsschichten des Römischen Reiches betreffen. [2]
1985 wurde erstmals eine in Byllis auf dem Forum gefundene fragmentarische Kalksteinbasis (0.80 x 0.40 x 0.35 m) publiziert. [3] Erkennbar und lesbar sind folgende Buchstaben (Abb. 1):
Bereits die ersten Editoren erkannten und begründeten, daß es sich um den Rest eines Monumentes für L. Aelius Caesar handelt, den Hadrian Mitte 136 durch Adoption und Erhebung zum Caesar als seinen präsumptiven Nachfolger präsentierte, der dann aber bereits am 1. 1. 138 vor ihm verstarb. [4] Da L. Aelius Caesar einerseits die tribunicia potestas zum ersten Mal innehatte, andererseits aber bereits consul iterum war, muß die Inschrift in den Zeitraum 1. 1. 137 bis 9. 12. 137 gehören. Helmut Freis schlug daher folgende Lesung vor, die in allen übrigen Editionen bis zu CILA[5] übernommen wurde:
Während der erhaltene rechte Rand offensichtlich der ursprüngliche ist, fehlen auf der linken Seite der Inschrift bedeutende Partien, und ihr oberer Teil
und speziell die zweite Zeile sind durch einen Bohrgang erheblich zerstört worden. Für die Ergänzung der Ehrung sind insbesondere die Zeilen 1, 3 und 4
wichtig. In Z. 3 muß das Ende der Titulatur des Kaisers gestanden haben, dessen (Adoptiv-)Sohn Aelius Caesar war, nämlich der des Hadrian, und in Z. 4 der
Beginn des Namens jenes Kaisers, dessen (Adoptiv-)Enkel Aelius Caesar war, nämlich der des Traian. Dabei ist die übliche Form bei solchen Verweisen Divus Traianus Parthicus. In Z. 1 (mit ihren größeren Buchstaben) müssen das praenomen, das nomen gentile und — entsprechend den
erhaltenen Buchstaben — zumindest der Beginn von Caesar gestanden haben.
Berücksichtigt man alles das, dann müssen in Z. 4 mindestens acht, in Z. 1 links nicht weniger als fünf und rechts zumindest zwei Buchstaben fehlen. Das
heißt, die verlorene linke Hälfte des Blockes war, wie bereits Freis feststellte, etwas breiter als die erhaltene rechte. Weiterhin fehlen dann in den Z.
3 bis 6 mit zwar kleiner werdenden, aber ähnlich dimensionierten Buchstaben jeweils etwa acht Zeichen.
Das hat aber Konsequenzen für die Ergänzung der Inschrift: Unhaltbar ist es, Z. 2 trotz der darin erkennbaren Buchstabenreste völlig unberücksichtigt zu lassen, wie es CILA tut. Es paßt jedoch auch in keiner Weise, in Z. 2 mit [sa]r[i] lediglich das Ende von Caesar zu ergänzen und dann in Z. 3, die die größten Buchstaben unter den Z. 3 bis 6 aufweist, mit [Imp. Hadrian]i die meisten Zeichen zu ergänzen. Damit wird nicht nur Z. 2 zu wenig und Z. 3 zu sehr gefüllt, vielmehr noch ergibt sich daraus eine Titulatur, die den für L. Aelius Caesar bisher bezeugten nicht entspricht. Hadrian ist in diesen nämlich zumindest als Imp(erator) Traianus Hadrianus Augustus bezeichnet. [6] Damit ist auch schon der Namensbestandteil genannt, um den die bisherigen Rekonstruktionen ergänzt werden müssen und der die Z. 2 und 3 zu einer sinnvollen Lesung führt: Traianus. Ob in Z. 7 mit einem irgendwie abgekürzten publice auf die Art der Ehrung hingewiesen wurde oder noch der abgekürzte Titel proconsul folgte, auf den L. Aelius Caesar während seiner Mission in Pannonia Anspruch hatte, muß offenbleiben. Insgesamt schlagen wir folgenden Text vor:
Warum Byllis L. Aelius Caesar ehrte, ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Immerhin ist aber festzuhalten, daß die Ehrung ins Jahr 137 datiert, also nicht unmittelbar auf die Erhebung zum Caesar folgte und damit wohl auch keine reine Ergebenheitsgeste vor einem mutmaßlich bald regierenden Kaiser war.
Vergleichbares gilt für das Monument, mit dem die Stadt Antoninus Pius ehrte[7] und das im Schriftduktus soviel Ähnlichkeit mit dem gerade diskutierten Stein aufweist (Abb. 2 und 3), daß es vermutlich in derselben Werkstatt gearbeitet wurde: Auch diese Inschrift datiert nicht an den Regierungsbeginn des Antoninus Pius (138), sondern erst in das Jahr 140. Da diese vollständig erhaltene Statuenbasis aber trotz der äußerlichen Ähnlichkeiten mit nur 0.97 x 0.57 x 0.40 m kleiner ist als jene, die „nur“ für einen mutmaßlichen Nachfolger bestimmt war, war sie möglicherweise nicht die erste Ehrung von Byllis für Antoninus Pius. Vielleicht waren der Tod und die Divinisierung der Faustina Ende Oktober 140 Anlaß, den Kaiser (und die Kaiserin) mit einem zu postulierenden Statuenpaar zu ehren.
1935 veröffentlichte Adrian Bruhl erstmals einen im unteren Teil fragmentarisch erhaltenen monumentalen Marmoraltar aus Dyrrachium (1.30 x [im Aufsatz] 1.42 m; Abb. 4 und 5).[8] Die allem Anschein nach vollständige Inschrift lautet:
Ti(berius) Claudius | Epetinus | vivus in finibus | [d]omus su[a]e fecit .
Den Grabaltar hatte ein Tiberius Claudius Epetinus zu Lebzeiten für sich innerhalb der Grenzen seines „Hauses“ errichtet. Angesichts der Dimensionen des Altars und vor allem der römischen Vorschriften über die Anlage von Gräbern, für die sich keine Gründe anführen lassen, daß sie im Gebiet einer römischen Kolonie wie Dyrrachium nicht auch galten, kann es sich bei dem „Haus“ nur um ein größeres Anwesen außerhalb des Stadtgebietes gehandelt haben.
Auch wenn die kurze Inschrift zunächst unscheinbar erscheint, so ist sie aus mehreren Gründen ungewöhnlich und ebenso eigenwillig wie das Monument selbst: Für die konkrete Formulierung gibt es keine Parallele. Auch grundsätzlich sind Hinweise darauf, daß man sein Grabmonument auf eigenem, auch ansonsten privat genutztem Grund und Boden errichtete, recht selten — und das aus gutem Grund, wurden doch die meisten Epitaphe auf kleinen angekauften Parzellen entlang der Straßen errichtet. Wenn man aber darauf hinweisen wollte, daß jemand auf eigenem Grund und Boden bestattet worden war, waren Formulierungen wiein re sua[9] oder in suo [10] üblich.
Ti. Claudius Epetinus führt ein seltenes cognomen, das ansonsten nur für drei andere Personen in Inschriften aus Salona bezeugt ist.[11] Diese drei Personen — zwei Frauen und ein Mann — waren anscheinend nicht im Besitz des römischen Bürgerrechtes. Daß der Name nur in Salona vorkommt, dort aber mehrfach, ist kein Zufall: Der Name leitet sich vom Ortsnamen Epetion/ Epetium (Stobreč) ab. Dieser nahe bei Split gelegene alte Stützpunkt der griechischen Kolonie Issa war in der Kaiserzeit anscheinend ein von der römischen Kolonie und dem Statthaltersitz Salona (Solin bei Split) aus verwaltetes Dorf. [12]
Der Name Epetinus findet sich neben diesen drei Inschriften aus Salona jedoch auch auf drei weiteren Inschriften: Es sind dies drei unterschiedlich gut erhaltene Grenzsteine[13], die anläßlich einer Grenzziehung zwischen der res publica Asseriatium und der res publica Alveritarum in der Amtszeit des Statthalters von Dalmatien, M. Pompeius Silvanus, im Jahre 69 n. Chr. entstanden.[14] Nach dem Text dieser Inschriften bestimmten fünf Männer, unter denen als erster der Name Ti. Claudius Epetinus erscheint, als iudices dati des Gouverneurs in re praesenti den genauen Grenzverlauf. Sicherlich führten viele Reichsbewohner als Folge der Vergabe des römischen Bürgerrechtes durch Kaiser Claudius die Namensbestandteile Tiberius Claudius. Das Cognomen Epetinus aber ist so selten, und das, was über die Grabanlage des Ti. Claudius Epetinus zu erfahren ist, paßt so gut zu einem lokalen Honoratioren, wie sie römische Statthalter gerne als iudices dati einsetzten, [15] daß sehr wahrscheinlich in allen vier Inschriften derselbe Mann zu fassen ist. Seine Familie stammte dann wohl aus Epetium bei Salona, und er oder einer seiner Ahnen hätten in einem weiteren großen Adriahafen, nämlich Dyrrachium in Macedonia, Grundbesitz erworben, der zum Lebensmittelpunkt des Epetinus wurde.
1984 wurde erstmals eine 26 x 28 cm große und weitgehend rechteckige Marmorplatte aus Dyrrachium mit einer vierzeiligen Inschrift veröffentlicht. [16] Das Photo (Abb. 6) zeigt die äußerst sorgfältige Gestaltung von Inschrift und Monument mit einer Buchstabengröße von bis zu 7 cm in der zweiten Zeile. In der bisher letzten Edition (CILA 112) wird die Inschrift folgendermaßen wiedergegeben:
Honor(ato) | p(atrono) o(ptimo) [...] | aed(ili) u(iro) b(ono) Marc(ius) C[...] | cliens.
Anamali, Ceka und Deniaux gehen also wie alle bisherigen Editoren davon aus, daß die Inschrift in ihrer Höhe vollständig ist, also nicht mehr als vier Zeilen umfaßte. Das ist aber aus mehreren Gründen unwahrscheinlich: Zwar ist Honoratus als Cognomen häufig belegt, eine Ehrung aber, die die betreffende Person nur mit ihrem Cognomen nennen würde, wäre äußerst ungewöhnlich. Nicht zuletzt auch angesichts der unterschiedlichen Buchstabengröße, bei der zudem der Name kleiner geschrieben wäre als p(atronus) o(ptimus), ist von einem fehlenden oberen Block auszugehen. Daß auch rechts Teile der Inschrift fehlen — und nicht nur die vorhandenen aufzulösen sind –[17], das erkannte bereits Michel Sève, der Bearbeiter der Année Epigraphique, und das hätte in der Folgezeit außer Frage stehen müssen.
Ergänzt man aber oben einen weiteren, wohl gleich hohen Block mit vermutlich mehreren Zeilen, wird fraglich, ob das eingerückte honoratus tatsächlich Namensbestandteil war. Ebenso gut nämlich ist möglich, daß es wie bei anderen Inschriften aus Dyrrachium auf eine Auszeichnung des Geehrten (eventuell Bestatteten) hinwies, also z. B. Rest von [equo publico] honorato oder [bisellio] honorato ist. [18] In diesem Zusammenhang ist zu fragen, wo der Geehrte Ädil war — in Dyrrachium oder in Rom. Daß er nur als v(ir) b(onus) bezeichnet wird — eine Ehrenbezeugung, die im Gegensatz zu vir egregius oder vir clarissimus nie zu einer standesmäßig festgelegten Titulatur wurde –, paßt wohl nur zu einem städtischen Ädilen. Für derartige Magistrate und Amtsinhaber von Kollegien ist diese Bezeichnung immer wieder belegt.[19] Sie find et sich aber selbst dort ansonsten nicht in Ehrenmonumenten für einzelne Personen, sondern „lediglich“ in nicht-monumentalen Inschriften wie z. B. Wahlaufrufen[20] und in Dokumenten, die nur auf Stein festgehalten wurden, aber nicht von vornherein als Inschriften konzipiert waren wie z. B. Beschlüssen von Kollegien. [21] In solchen Zusammenhängen erscheint eine derartige Bezeichnung aber noch zu Beginn des 3. Jh.[22] Insgesamt schlagen wir folgenden Text vor:
------ | honor[ato] | p(atrono) º o(ptimo) º [---] | aed(ili) º v(iro) º b(ono) º Marc(ius?) Ọ[---] | º cliens [---].
1987 wurden zum erstenmal zwei Weiheinschriften aus Buthrotum erwähnt und publiziert, die ein und derselbe Aulus Granius, der sich jeweils als magister vici bezeichnet, gestiftet hatte.[23] Die jetzt als CILA 264 und 265 (Abb. 7) erneut vorgelegten Inschriften sind zum einen deshalb interessant, weil sie die Übernahme der von Augustus im Jahre 9 v. Chr. geschaffenen stadtrömischen Institution der magistri vici in Buthrotum belegen und es sich bei den Lares vici bzw. der Stata mater um ausgesprochen römische Gottheiten handelt, also auch in dieser Hinsicht das große Vorbild bis ins Detail nachgeahmt wurde. Zum anderen aber zeigt das zu Nr. 265 jetzt erstmals vorgelegte Photo hinter Granius eindeutig eine Rasur. Entweder führte Granius also ein cognomen, das ihm selbst oder seinen Mitbürgern irgendwann so suspekt erschien, daß man es ausmeißelte. Oder aber an dieser Stelle war ein Kollege des Granius genannt gewesen, der der damnatio memoriae verfiel. Das ist deshalb wahrscheinlicher, weil wir in der augusteischer Zeit nicht unbedingt ein cognomen erwarten müssen und in Rom das Amt des magister vici ein kollegiales war; es amtierten dort jeweils gleichzeitig vier von ihnen. Von einer derartigen Zahl muß man in Buthrotum wohl kaum ausgehen, wohl aber von zwei magistri, wie es der Praxis bei städtischen Ämtern entsprach. Korrekt wird man daher 265 folgendermaßen lesen müssen:
[A(ulus) Gr]anius [[---]] | mag(istri) º vici | Statae matri | sacr(um).
Die im Aufbau identische Inschrift Nr. 264, von der bis dato kein Photo vorgelegt wurde, dürfte die gleiche Rasur aufweisen:
A(ulus) Granius [[---]] | mag(istri) vici | Lar(ibus) vic(i) sacr(um).
Die beiden Inschriften aus Buthrotum sind nicht die einzigen Inschriften städtischer Magistrate der in Epirus während und nach den Bürgerkriegen neu gegründeten römischen Kolonien, in denen man eine Rasur findet. Auch aus Byllis stammt eine solche Inschrift [24], bei der erneut bisher nicht auf die Rasur hingewiesen worden war (Abb. 8 und 9):
[[---]]º T(itus) º Petronius º I̶I̶vir(i) | quinq(uennales) | ex º d(ecreto) º d(ecurionum) º statuendam º curarun[t].
Man gewinnt anhand dieser Stücke den Eindruck, als ob in den Kolonien noch immer alte Feindschaften aus der Bürgerkriegszeit schwelten oder neu auflebten. [25]
Cyriacus von Ancona beschrieb bei seinen Reisen in der ersten Hälfte des 15. Jh. in Apollonia folgende Inschrift, die dann unter CIL III 601 ins Corpus übernommen wurde und sich im CILA als Nr. 172 findet:
P. AEMILIVs. OPTATVS | AEMILIA. FAVSTA. P. L
Über den Inschriftenträger schrieb das CIL entsprechend der Angabe des Cyriacus: „in ornatissima basi“.
Zwei Nummern zuvor, unter CILA 170, erscheint eine als bisher unveröffentlicht bezeichnete fragmentarische Inschrift in folgender Lesung (das beigegebene Photo, Abb. 10, läßt erkennen, daß in den beiden Zeilen mehr zu lesen ist, als die Editoren wiedergeben):
...]O P[...]| Fausta P(ubli) l(iberta).
Fundort ist nach Anamali, Ceka und Deniaux Babunjë e Re, 17 km nordöstlich von Apollonia. Sieht man beide Inschriften zusammen, besteht kein Zweifel, daß sie von ein und demselben Bauherren stammen. Es drängt sich sogar der Verdacht auf, daß das Stück aus Apollonia, das als verschollen gilt, mit dem aus Babunjë e Re bekannt gewordenen identisch ist, die Basis also zu späterer Zeit verschleppt wurde, zumal sie in Apollonia der Überlieferung zufolge frei im Gelände lag; denn auch bei der neu aufgetauchten Inschrift handelt es sich um ein reich verziertes Bauglied. Dann sähe eine korrekte Wiedergabe der einen, von Cyriacus gesehenen und jetzt wieder aufgefundenen Inschrift folgendermaßen aus:
P(ublius) º Aemiliu s º Optatus | Aemilia º Fausta º P(ubli) º l(iberta) º.
Daß das auf dem Photo klar erkennbare S von Cyriacus nicht gesehen oder vermerkt wurde, kann die unterschiedlichsten Gründe gehabt haben. Schon die wenigen Beispiele verdeutlichen den Wert einer Arbeit an dem Corpus der Inschriften einer bestimmten Region. Die Auseinandersetzung mit ihnen führt nicht nur zu zahlreichen neuen und verbesserten Lesungen. Vielmehr ergeben sich vielfältige Aufschlüsse für die Geschichte einzelner Fundorte und der Gesamtregion — sei es, wie hier, im Hinblick auf deren prominente Gesellschaftsvertreter, oder, genereller, hinsichtlich epigraphisch-archäologischer Eigenheiten, sogenannter „epigraphic habits“, die hier stellvertretend zu untersuchen sind und dann zu Aufschlüssen weit über den untersuchten Bestand hinausführen.[26]
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Kommission für Alte Geschichte und Epigraphik |
Ulrike Ehmig und Rudolf Haensch |
Tafel 8
Tafel 9
Tafel 10
Tafel 11
Tafel 12
[1] Zu den Schwächen dieses Werkes U. Ehmig und R. Haensch, Lateinische Inschriften aus Albanien: Nampame, Murcis und ihre Verwandten, ZPE 179 (2011) 279–290, besonders 279 Anm. 5.
[2] Entgegen der Lesung des CILA ist in Nr. 150 kein pr(imuspilus) bezeugt, sondern mit AE 1994, 1563 ein Veteran oder Soldat einer leg(io) pri(ma) Macedonic(a), wohl eine kurzfristig existierende Legion der Bürgerkriegszeit, zu der vermutlich auch der in CILA 148 (AE 1994, 1562) zu fassende Angehörige einer legio I gehörte.
[3] Vgl. schon P. R. Franke, AW 14 (1983; Sondernr. Albanien) 26 und 30, Abb. 55. Ersteditionen: H. Freis,Zwei lateinische Inschriften aus Albanien, ZPE 61 (1985) 224–228, hier 226–228, Nr. 2 mit Taf. IX b; N. Ceka, Inscriptions bylliones, Iliria 17, 2 (1987), 49–121, hier 102, Nr. 57; Fig. 35 (danach AE 1985, 773), jetzt erneut als CILA 189 publiziert.
[4] Zu diesem zuletzt PIR² C 605; W. Eck, Der angebliche Krieg des Aelius Caesar in Pannonien und die ornamenta triumphalia des Haterius Nepos , in: L. Borhy (Hrsg.), „Von der Entstehung Roms bis zur Auflösung des Römerreiches“. Konferenz zum Gedenken des hundertsten Geburtstages von Andreas Alföldi (1895–1981) , Budapest 1999, 28–31; I. Piso, Zur Tätigkeit des L. Aelius Caesar in Pannonien, in: ders., An der Nordgrenze des Römischen Reiches, Stuttgart 2005, 257–263.
[5] Zur dortigen Lesung s. weiter unten.
[6] Vgl. unter den Ehreninschriften für L. Aelius Caesar mit einer ausführlichen Titulatur CIL III 12136 (Iconium) L(ucio) Aelio Caesari / Imp(eratoris) Traiani Hadri/ani Aug(usti) pontifi/cis maximi trib(unicia) / pot(estate) XXI imp(eratoris) II co(n)s(ulis) / III p(atris) p(atriae) fil(io) divi Traia/ni Parthici nepo/ti divi Nervae pro/nepoti trib(unicia) potest(ate) / co(n)sul(i) II col(onia) Aelia Ha/driana Aug(usta); CIL XI 5989, cf. p. 1396 = ILS 328 (Tifernum Mataurense) L(ucio) Aelio Caesari / Imp(eratoris) Caes(aris) Traiani / Hadriani Aug(usti) pont(ificis) / max(imi) trib(unicia) pot(estate) XXI / imp(eratoris) II co(n)s(ulis) III p(atris) p(atriae) filio / divi Traiani Parthici / nepoti divi Nerva[e] / pronepoti trib(unicia) pot(estate) / co(n)s(uli) II pue[r]i et [p]uel/[lae alimentari(i)]; CIL XIV 4356 (Ostia) L(ucio) Aelio Caesari / Imp(eratoris) Traiani Ha/driani Aug(usti) pont(ificis) / max(imi) trib(unicia) potest(ate) / XXI imp(eratoris) II co(n)s(ulis) III p(atris) p(atriae) / filio divi Traiani / Parthic(i) n(epoti) divi Ner/vae pron(epoti) trib(unicia) pot(estate) / co(n)s(uli) II; AE 1951, 44 (Mactaris) L(ucio) Aelio Caesari [I]mp(eratoris) Caes[aris Tra]/iani Hadriani Aug(usti) pont(ificis) [m(aximi) trib(unicia) pot(estate)] / XXI co(n)s(ulis) p(atris) p(atriae) f(ilio) divi Traiani Part[hici ne]/poti divi Nervae pronepoti tri[b(unicia) pot(estate)] / d(ecreto) d(ecurionum).
[7] Ceka, Inscriptions (Anm. 3) 102, 104 Nr. 58 = CILA 190.
[8] A. Bruhl, Inscriptions de Durazzo et de Tirana, Albania 5 (1935) 94–95, Nr. 7; 94, Fig. 7; danach P.C. Sestieri, Nëshkrime latine të shqipnís — Iscrizioni latine d’Albania, Studime e Tekste, 2,1, 1943, 86, Nr. 53; AE 1978, 744; CILA 66.
[9] CIL III 3551 = TitAq. II 799 = ILCV 3476; VI 16600. 19000, cf. p. 3915 = ILS 8448. 27527; VIII 24038; X 8387 = VI 1602, cf. p. 3163, 4718; XI 3203, cf. p. 1330 = ILS 2132 (4. Jh.); XIV 1755; ICUR IV 12369 b; AE 1982, 367.
[10] Aus Dyrrachium: CIL III 614 = CILA 40. Weiterhin: CIL III 2003, cf. p. 1509; V 7533 = AE 1987, 407; VI 8734, cf. p. 3463, 3891 = ILS 1814. 9328. 17072. 25155. 35653. 38026a; VIII 3000. 3275, cf. p. 1741; XI 5899; XII 523, cf. p. 814. 3224, cf. p. 836. 4475, cf. 846 = ILS 7720; XIII 1958. 1971 = ILS 7027. 2251. 2255. 11861 = ILS 9226; (Veteran, der seinen Namen bis zu den drei Initialen abkürzen ließ); ILGN 497; RIB 555; AE 1984, 115; 1997, 487; M. Buonacore, Spigulature epigrafiche III, Epigraphica 71, 2009, 327–359, hier 354. In suo konnte aber auch offensichtlich nur das kleine Grabmonument meinen: CIL VI 17977. 35277; BCTH 1946/49, 686 = Mactaris III 10.
[11] CIL III 2423, cf. p. 1509; ILJug III 2220. 2749.
[12] J. Wilkes, Dalmatia, London 1969, 30, 38, 227, 236f.
[13] S. Čače, Asseria in the Ancient Written Sources, Asseria 1 (2003) 7–43; einer davon schon CIL III 9938 (= ILS 5951). Der besser erhaltene der beiden unpublizierten bei AE 2003, 1333.
[14] Zu ihm zuletzt B. Thomasson, Laterculi praesidum, I , Göteborg 1984, 24; ders., I (partielle Neuauflage) 2009, 35.
[15] R. Haensch, Zur Konventsordnung in Aegyptus und den übrigen Provinzen, in:Akten des 21. Internationalen Papyrologenkongresses, Berlin 1995, Stuttgart, Leipzig 1997, 320–391, hier 337f. Vgl. ders., Capita provinciarum, Mainz 1997, 288.
[16] H. Myrto, Données sur l’étendue de Dyrrachium dans la partie sudoccidentale du marais , Monumentet 27 (1984, 2) 141–158, hier 149–150; F. Tartari, La nécropole du Ier– IVe s. de notre ère à Durrachium, Durrës 2004, 46 mit Tab. XXXI, 7 (danach AE 2004, 1323); CILA 112.
[17] Zur fehlenden Beachtung des Leidener Klammersystems Ehmig, Haensch, Inschriften (Anm. 1) Anm. 5.
[18] Beides ist in Dyrrachium bezeugt: CIL III 607; CILA 35 bzw. AE 1978, 736; CILA 78.
[19] Vgl. TLL s. v. bonus 2083, 50–54 (CIL XIII 1668, 2 scheint ein Fehlzitat zu sein). J. Bartels, Städtische Eliten im römischen Makedonien, Berlin, New York 2008 geht auf solche Aspekte der Selbst- und Fremddarstellung städtischer Honoratioren nicht ein.
[20] CIL IV 3. 4. 222. 295. 491. 2430. 7248–7248a. 10196h.
[21] CIL XI 5748 = ILS 7220.
[22] CIL XIII 3162 II Z. 8f.
[23] P. Cabanes, Nouvelles inscriptions d’Albanie méridionale (Bouthrotos et Apollonia), ZPE 63 (1986) 137–155, hier 151, VI b (AE 1987, 904); É. Deniaux, Buthrote, colonie romaine. Recherches sur les institutions municipales , in: G. Paci (Hrsg.), Epigrafia Romana in area Adriatica. Actes de la IXe rencontre franco-italienne sur l’épigraphie du monde romain, Macerata 1998, 39–49, hier 47 (AE 1998, 1233).
[24] CILA 188, erstmals veröffentlicht von Ceka, Inscriptions (Anm. 3) 101–102, Nr. 56; 101, Fig. 34.
[25] Daß es auch im Kontext der politischen Situation einzelner Städte des Imperium Romanum Spannungen gegeben haben könnte, die zur damnatio memoriae führten, ist eine Perspektive, die bei H. I. Flower, The Art of Forgetting, Chapel Hill 2006, 10f. nicht angesprochen wird. Doch auch in diesen gab es durchaus heftige und blutige Fraktionskämpfe. Das zeigen die Reden des Dio Chrysostomos oder z. B. das Schreiben des Augustus an Knidos (IKnidos 34; IG XII 3, 174; J. H. Oliver, Greek Constitutions of Early Roman Emperors from Inscriptions and Papyri, Philadelphia 1989, Nr. 6).
[26] Die beiden Autoren planen, eine Reihe entsprechender Aspekte, die sich aus dem Studium der lateinischen Inschriften aus Albanien ergaben, noch in weiteren Einzelstudien zu verfolgen.